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Hersfelder Armblatt
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Kernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 89.
Dienstag, den 30. Juli
ISIS.
Amtlicher teil.
Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung vom 12. Januar 1912, Amtsblatt Nr. 5, wird hierdurch erneut bekannt gemacht, daß der nächste Termin der durch daS Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe deS HusbeschlaggewerbeS hierselbst am Sonnabend, den 7. September 1912, vormittags 9 Uhr, in der Lehrschmiede zu Cassel, Wörthstraße 5, wird abgebalten werden.
Cassel, am 4. Juli 1912.
Der stellvertretende Vorsitzende der Prüfungskommission, gez. @. Schlitzberge r, Veterinärrat, Moritzstraße 15 I.
* *
HerSfeld, den 20. Juli 1912. Wird veröffentlicht.
I. 8470. Der Landrat.
I. A.:
Wessel, Kreissekretär.
Statut
für den Bullenhaltungsverband Wölsershausen—Bengendors.
Aus Grund freier Vereinbarung zwischen der Gemeindevertretung der Gemeinde Wölsershausen und der Gemeindeversammlung der Gemeinde Bengendors wird für den Bullenhaltungsverband Wölsershausen—Bengendors in Ge- mäßheit der Bestimmungen deS § 3 deS Gesetzes, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden in den Provinzen Heffen- Nasiau und Schlesien zur Bullenhaltung vom 19. August 1897 — G. S. S. 393 — und deS ZweckverbandSgefetzeS vom 19. Juli 1911 — G. S. S. 115 — da? nachstehende Statut erlassen.
§ 1.
Die Landgemeinden Wölsershausen und Bengendors vereinigen sich aus Grund der Beschlüsse der Gemeindevertretung von Wölsershausen vom 23. Januar 1912 und der Gemeindeversammlung von Bengendors vom 10. Januar 1912 sowie aus Grund deS Beschlusses deS KreiSauSschusseS vom 23. April 1912 zur gemeinsamen Wahrnehmung der Verpflichtungen, welche den Gemeinden nach den Bestimmungen bei GesetzeS vom 19. August 1897, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden in den Provinzen Hessen-Nassau und Schlesien zur Bullenhaltung, obliegen zu einem Verbände.
8 2.
Der Verband führt die Benennung „Bullenhaltungsverband Wölsershausen—Bengendors."
Sitz der Verwaltung ist Wölsershausen.
Quer erkauft!
Roman von HanS Bley Müller.
(Fortsetzung.)
Die Beine taten weh, daS war nicht zu leugnen. Aber das Herz tat ihm noch viel mehr weh. Hier in der unfreiwilligen Ruhe war bet Verstand grausam genug, sein Herz belehren zu wollen.
Nur ganz vorübergehend tauchte in ihm der Gedanke aus, baß damals im Zentralhotel die Anwesenheit bei Leutnants mit jener Karte in Verbindung gestanden habe. Vielleicht war'S ein Scherz von Untermüllers Fräulein um Neugier zu erregen, daß sie nicht ihren Namen schrieb.
Ernsthast arbeitete er sich immer wieder zu der Einsicht durch, daß Marthchen unmöglich mit ihm glücklich werden könne.
Und nun vollend« 1 Was würde noch werden, wenn er entlassen würde? Mit dem Reiten war'S vorbei. Ein Krüppel! Er quälte sich selbst mit der Vorstellung, wie er so nebenher humpele neben der leichthin schwebenden, eleganten Gestalt MarthchenS.
Und lieb haben? Ja, man kann doch nicht immer nur sich lieb haben und alle vierzehn Tage im Parke zärtlich spazieren gehen?I
DaS brächte ihn nun wieder auf ganz andere Gedanken. Unverhofft schnell war daS Ende seiner Militärzeit gekommen. Hüttich hatte ihm damals gesagt, er könne jederzeit wieder bei ihm eintreten. Sein Häuschen hatte er ja dort auch noch. Marthchen in diesem Häuschen, und unten, zum Höhne, das stattliche Wirtshaus! ES war ja eine hirnverbrannte Geschichte, .Wlponnen hatte.
dejt hieß es aber die Zähne zusammenbeißen und den Kopf oben behalten. Zwei Entschlüsse galt eS auSzusühren: Marthchen frei geben und an Hüttich schreiben, ob er auch einen Krüppel alS Knecht annehmen wolle.
Daheim bemerkte der Leutnant erst allmählich, daß die entstandene Spannung zwischen seiner Mutter und dem Fräulein
§ 3.
Die Verwaltung der Verbandsangelegenheiten wird durch den VerbandSvorsteher und den VerbandSauSschuß gesührt.
§ 4.
VerbandSvorsteher ist der Bürgermeister in WölferS- Hausen, sein Stellvertreter der Bürgermeister in Bengendors.
Der VerbandSvorsteher führt die lausende Verwaltung deS Verbandes. Ihm liegt insbesondere die Einberusung deS VerbandSauSschusseS und die Ausführung seiner Beschlüsse ob. Er führt den Vorsitz im VerbandSauSschuß und vertritt den Verband nach außen.
Urkunden über die Rechtsgeschäfte, die den Verband gegen Dritte verbinden sollen, desgleichen Vollmachten müssen von dem VerbandSvorsteher und von einem von dem VerbandSauSschuß in jedem einzelnen Falle zu bestimmenden Mitglied unterschrieben sein.
§ 5.
Der VerbandSauSschuß besteht auS:
1. dem Bürgermeister
a. der Gemeinde Wölsershausen
b. der Gemeinde Bengendors und
2. Vertretern der zum Bullenhaltungsverband gehörenden Gemeinden.
Die Zahl dieser Vertreter beträgt mindestens drei. Sie werden von den verfassungsmäßigen Gemeindeorganen (Gemeindevertretung—Gemeindeversammlung mit Stimmenmehrheit gewählt. Für jeden Vertreter ist ein Ersatzmann zu wählen. Vertreter im Verbandsausschusse können nur die zur Uebernahme bei AmteS als Gemeinbeverordneter in der Gemeinde befähigten Personen sein. Die dem Bullenhaltungsverband angebörenben Gemeinden sind berechtigt, auf die Zahl von je 30 Kühen und deckfähigen Rindern einen Vertreter zu wählen. Ist die vorhandene Zahl duich 30 nicht teilbar, so sind von der vorhandenen Zahl soviel Stück abzuzählen, bis eine durch 30 teilbare Zahl erreicht wird. Beträgt die Zahl der abgerechneten Stücke mehr als 15, so ist für diese ein weiterer Vertreter zu wählen. Neuwahlen der Vertreter zum VerbandSauSschuß finden alle sechs Jahre statt. Die bisherigen Vertreter können wieder gewählt werden. Maßgebend für die Zahl der von jeder Gemeinde zu wählenden Vertreter ist der am letzten 1. Juli vorhanden gewesene Bestand an Kühen und deckfähigen Rindern.
§ 6.
Der VerbandSauSschuß hat über alle Angelegenheiten bei Verbandes zu beschließen. Er überwacht die Bullcnhaltung. Er ist zusammenzurufen, wenn alle Vertreter einer Gemeinde es verlangen, oder die Geschäfte es erfordern. Der Verbands- vorstehcr ruft ihn zusammen durch schriftliche Benachrichtigung der Vertreter unter Angabe der Gegenstände der Beratung. Mit Ausnahme dringender Fälle müssen zwischen der Zusammen,usung und bet Sitzung mindestens zwei Tage frei bleiben.
geschwunden war, infolge bei Mitleids natürlich. Denn er selber hatte ein aufrichtiges Mitleid mit dem jungen Mädchen empfunden, daS seit jenem UnglückSsall ihres LandSmannes — gewiß mehr alS Landsmann — mit einem rührenden weichen Ernst umherging, die Wangen so bleich, die Augen so groß und so ängstlich, wenn sie Nachricht erwarteten.
Er hatte von Mama nach seinem Hinweis aus die außer- ordentliche Teilnahme des jungen Mädchens genügende Andeutung erhalten. Beide, Mutter und Sohn, fühlten sich beinahe mitschuldig an dem stummen Leide deS jungen Mädchens.
Erst alS Frau Baronin mit der Nachricht in MarthchenS Zimmer trat: „Seit gestern ist Hagedorn auf, und heute nachmittag werde ich Sie ini Lazarett begleiten," leuchteten MarthchenS Augen wieder auf, einen kurzen Moment freilich nur, dann legte sie die Hände auf das klopfende Herz. Wie würde sie ihn miebetfinben ?
Ernst Hagedorn faß gerade auf dem Rande seines LagcrS, eine wollene Decke über seine Beine gebreitet. Die Schmerzen und daS lange Liegen hatten trotz der Extrokost an ihm reichlich gezehrt, seine Backen waren wieder tief eingefallen. Da öffnete sich die Tür, und neben dem Leutnant von Lukajin betrat Marthchen den Raum, hinter ihnen erschien Frau Baronin. Ernst befand sich allein im Zimmer. „Hier ist Hagedorn," rief der Leutnant und trat zurück, um dem Fräulein und seiner Mutter Platz zu lassen.
Mit sichtbarer Verwirrung war daS junge Mädchen durch den Raum geschritten. Jetzt trat sie mit glühenden Wanzen heran und reichte dem Burschen die Hand, unfähig ein Wort zu sagen.
„Guten Tag, Fräulein Wedemannl" sagte Ernst gedrückt. Der guten alten Dame traten die Tränen in die Augen über dieses Wiedersehen. Sie zog ihren Sohn mit einer gleichgültigen Frage beiseite.
Marthchen sah auf Ernst nieder, der verlegen an dem Bettuch zupste und nicht aufschaute.
Ganz leise fragte sie: „Hast du noch Schmerzen?"
Er bewegte sich ein wenig und erwiderte dann, ohne sein Gesicht zu erheben: „Ach, ei geht."
Marthchen schaute über die Schulter nach der Baronin
§ 7.
Der VerbandSauSschuß ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend find. Aus der Einladung ist daraus hinzuweisen, daß die Nichtanwesenden sich den gefaßten Beschlüssen unterwerfen müssen. Wird der VerbandSauSschuß zum zweiten Mal über denselben Gegenstand zusammengerufen, so sind die erschienenen Mitglieder ohne Rücksicht aus ihre Anzahl beschlußfähig. Bei bet zweiten Zusammenrusung muß aus diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden. Die Abstimmung erfolgt nach einsacher Mehrheit.
§ 8.
Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gesaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme bei Vorsitzenden. Die Verbandsgenossen können gegen einen Beschluß bei Ver- bandSausschusseS, welcher gegen alle Stimmen ihrer bei der Abstimmung beteiligten Vertreter gefaßt, oder bei besten Fassung keiner ihrer Vertreter zugegen war, binnen zwei Wochen nach Zustellung an ihren Bürgermeister die Entscheidung bei KreiSauSschusseS anrufen. Dieses ist endgültig.
8 9.
Der Ankaus bei Zuchtbullen für den Bullenhaltungsverband erfolgt vorbehaltlich der Körung durch die KörungS- kommission aus Kosten bei Verbandes durch drei vom VerbandSauSschuß für jeden einzelnen Ankaus zu wählende Gemeindeangehörige. Diese brauchen mit Ausnahme von einem nicht Mitglied bei VerbandSauSschusseS zu sein. AuS jeder Verbandsgemeinde ist mindestens ein Vertreter zu wählen.
§ 10.
Die Unterbringung, Wartung und Verpflegung der Bullen wird von dem VerbandSauSschuß gegen eine bestimmte von dem Verbände zu leistende Vergütung einem oder mehreren zuverlässigen Viehhaltern auS der Zahl der Gemeindcange- Hörigen übertragen. Der hierüber schriftlich abzuschließende Vertrag muß Bestimmungen enthalten:
a. über die Dauer bei Vertrages,
b. über die (bem) (den) Bullcnhaltcr(n) zu gewährende Vergütung,
c. über die Fütterung, Wartung, Verwendung und Vorführung der Bullen zum Decken,
d. über die Vorführung der Bullen zu Tierschauen und Körterminen,
e. über die Fortsetzung und Auflösung bei Vertrages im Falle bei Ablebens bei (der) Bullenhalter(S) und im Falle der GutSabgabe,
f. über daS bei Krankheit der Bullen und bei AuSbruch von Viehseuchen einzuhaltende Versahren,
g. über die Lösung bei Vertrages in Fällen grober Vernachlässigung der Beitragspflichtigen durch den (die) Bullenhalter.
Zur Gültigkeit bei Vertrages ist die Genehmigung deS
und dem Leutnant. Beide sahen durchs Fenster hinaus nach dem Garten.
Da versuchte sie, ihn kosend über den Kops zu streichen. Er aber wich auS mit wenig freundlicher Miene. Fast einen harten Zug hatte diese- Gesicht. DaS tat ihr so weh. War ihm die Anwesenheit der andern so peinlich? Vermochte die Freude bei Wiedersehens seine Schüchternheit nicht zu überwinden? Vielleicht waren seine Schmerzen doch größer, alt er zugab? Die Decke verhüllte daS traurige Geheimnis. Ein Träne fiel auS MarthchenS Augen auf die Decke.
ES war nicht mit ihm zu reden. Eo nestelte sie ein Echneeglöckchensträußchen von ihrem Gürtel und ließ ei auf die Decke fallen. Erst war'S, als wollte feine mager gewordene Hand hastig danach greifen, dann aber ließ er die kleinen Frühlingsboten liegen, zerstreut, wie sie gefallen waren.
Der alten Dame war das Schweigen hinter ihrem Rücken ausgefallen. Sie trat heran und fragte freundlich: „Na, geht ei nun besser?"
„ES wird wohl so bald überhaupt nicht wieder gehen, Frau Baronin," antwortete Ernst wenig höflich, aber doch noch anständig.
„Haben Sie schon Gehversuche gemacht?" fragte der Leutnant.
„Nein, Herr Leutnant!" erwiderte der Bursche in dienstlichen Tone.
„Schonen Sie sich nur recht, Sie haben Zeit. Adieu, ich wünsche gute Besserung."
Die alte Dame nickte dem Kranken im Fortgehen sreund- lich zu.
Die Hand, die Marthchen erhielt, zitterte stark. „Ich danke," würgte Ernst heraus.
„Mein armer Ernst, verlier den Mut nicht!" flüsterte Marthchen hastig und eilte bet Baronin nach.
„Wie finden Sie ihn?" fragte Frau Baronin draußen, nachdem der Leutnant sich verabschiedet hatte.
MarthchenS Augen füllten sich mit Tränen. Sie flüsterte: „Schlecht, so teilnahmSloS!"
„Ja, ja", tröstete die alte Dame, „er ist sicher noch schwach. Nun, daS gibt sich schon noch." —