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herrfel-er Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 91.

Erstes Blatt.

Amtlicher teil.

HerSfeld, den 30. Juli 1912.

Die Ort-polizeibehörden deS Kreises mache ich daraus aus- merksam, daß die Deutsche Feldarbeiter-Zentrallstelle in Berlin jetzt den NamenD e u t s ch e A r b e i t e r z e n t r a l e" sührt. I. 8819. Der Landrat.

W e s s e l, KreiSsekretär.

Kolizei-VKV-Vdnung, betreffend die Entnahme von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Friedewald.

Aus Grund der §§ 5 und 3 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung Seite 1529) wird nach Beratung mit dem Gemeinbevorstande für den Umfang deS Gemeindebezirks F r i e d e w a l d folgende Polizei-Verordnung erlassen.

§ 1.

Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, seine HauSleitung in einem solchen Zustande zu erhalten, daß niemals Wasser unbenutzt verloren gehen kann.

§ 2.

Unbefugten ist eS verboten, an Abstellhähnen, Schiebern oder Hydranten der Gemeinde-Wasserleitung zu stellen und sich Schlüssel dazu anfertigen zu lassen.

§ 3.

Bei AuSbruch von Feuer ist eS nicht gestattet, Wasser zu gewerblichen oder LuxuSzwecken der Leitung zu entnehmen, solange der Brand dauert.

Bei Großsever muß nach entsprechender Bekanntmachung jegliche Wasserentnahme unterbleiben.

§ 4.

Jede Vergeudung von Wafler ist untersagt. Insbesondere ist eS verboten, bei Frost das Wasser sortgesetzt lausen zu lasten, um daS Einsrieren der Zapsstelle zu verhindern.

8 5.

ES ist untersagt, Wasser auS der Leitung zu anderen als den angemeldeten Zwecken zu verwenden, vor allem zum Berieseln und Besprengen von Gärten, Höjen u. s. w., wenn nicht hierzu besondere Erlaubnis erteilt ist. Begießen mit Handgießkannen ist jedoch gestattet.

§ 6.

Wenn bei Wassermangel die Wasterentnahme zu bestimmten

Sonnabend, den 3. August

Zwecken seitens deS Bürgermeisters untersagt wird, so ist diesem Verbot unbedingt zu gehorchen.

§ 7.

Wer in einer Entfernung von 1 m und weniger von den WasserleitungSröhren Erdarbeiten, bauliche Veränderungen u. s. w. vornimmt, ist verpflichtet, vor Beginn derselben dem Bürgermeister jchristlich oder zu Protokoll Anzeige zu machen.

8 8.

ES ist nicht gestattet, an jemanden, dem der Anschluß entzogen ist, oder der überhaupt keinen Anschluß hat, Wasser aus der Leitung abzugeben, einerlei, ob dies unentgeltlich oder gegen eine Vergütung geschieht.

8 9.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe von 3 bis 9 Mark oder im UnvermögenSsalle mit verhältnismäßiger Haft bestraft.

8 10.

Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in KreiSblatt in Kraft.

Friedewald, den 30. Mai 1912.

Die Polizei-Behörde:

BudeSheim.

Statut

für den Bullenhaltungsverband

HeenesAllmershausen.

Aus Grund freier Vereinbarung zwischen der Gemeinde­vertretung der Gemeinde Heenes iyib der Gemeindeversammlung der Gemeinde Allmershausen wird für tun Bullenhaltungs­verband HeeneSAllmershausen in Gemäßheit der Be­stimmungen deS § 3 deS GesetzeS betreffend die Verpflichtung der Gemeinden in den Provinzen Hessen-Nassau und Schlesien zur Bullenhaltung vom 19. August 1897 G. S. S. 393 und deS ZweckverbandSgejetzeS vom 19. Juli 1911 G. S. S. 115 daS nachstehende Statut erlassen.

8 1.

Die Landgemeinden HeeneS und Allmershausen vereinigen sich aus Grund der Beschlüsse der Gemeindevertretung von HeeneS vom 8. Oktober 1911 und der Gemeindeversammlung von Allmershausen vom 11. Oktober 1911 sowie auf Grund deS Beschlusses deS KreiSauSschuffeS vom 30. Oktober 1911 zur gemeinsamen Wahrnehmung der Verpflichtungen, welche den Gemeinden nach den Bestimmungen deS GesetzeS vom 19. August 1897, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden in den Provinzen Hessen-Nassau und Schlesien zur Bullen- Haltung obliegen, zu einem Verbände.

§ 2.

Der Verband führt die BenennungBullenhaltungsver­band HeeneSAllmershausen".

--------------- 111 .............1 .........- ____ o

Sitz der Verwaltung ist HeeneS. 8 3. Die Verwaltung der Verbandsangelegenheiten wird durch den Verbandsvorsteher und den VerbandSauSschuß gejährt. 8 4.

Verbandsvorsteher ist der Bürgermeister in HeeneS, sein Stellvertreter der Bürgermeister in Allmershausen.

Der Verbandsvorsteher sührt die lausende Verwaltung deS Verbandes. Ihm liegt insbesondere die Einberufung deS VerbandSauSschusseS und die Ausführung seiner Beschlüsse ob. Er sührt den Vorsitz im VerbandSauSschuß und vertritt den Verband nach außen.

Urkunden über Rechtsgeschäfte, die den Verband gegen Dritte verbinden sollen, desgleichen Vollmachten müssen von dem Verbandsvorsteher und von einem von dem VerbandS- auSschuß in jedem einzelnen Falle zu bestimmenden Mitglied unterschrieben sein. § 5.

Der VerbandSauSschuß besteht auS: 1. dem Bürgermeister »>

a. der Gemeinde HeeneS

b. der Gemeinde Allmershausen und

2. Vertretern der zum Bullenhaltungsverband gehörenden Gemeinden.

Die Zahl dieser Vertreter beträgt mindestens drei. Sie werden von den verfassungsmäßigen Gemeindeorganen (Ge­meindevertretung-Gemeindeversammlung) mit Stimmenmehr­heit gewählt. Für jeden Vertreter ist ein Ersatzmann zu wählen.

Vertreter im BerbandsauSschusse können nur die zur Ueber­nahme deS AmteS als Gemeindeverordneter in der Gemeinde befähigten Personen sein. Die dem Bullenhaltungsverband angehörenden Gemeinden sind berechtigt, aus die Zahl von je 30 Kühen und deckfähigen Rindern einemVertteter zu wählen. Ist die vorhandene Zahl durch 30 nicht teilbar, so sind von der vorhandenen Zahl soviel Stück abzuzählen, bis eine durch 30 teilbare Zahl erreicht wird. Beträgt die Zahl der ab­gerechneten Stücke mehr als 15 so ist sür diese ein weiterer Vertreter zu wühlen. Neuwahlen der Vertreter zum Verbands- auSschuß finden alle 6 Jahre statt. Die bisherigen Vertreter können wieder gewählt werden. Maßgebend für die Zahl der von jeder Gemeinde zu wählenden Vertreter ist der am letzten 1. Juli vorhanden gewesene Bestand an Kühen und drcksähigen Rindern.

8 6.

Der VerbandSauSschuß hat über alle Angelegenheiten deS Verbandes zu beschließen. Er überwacht die Bullenhaltung. Er ist zusammenzurujen, wenn alle Vertreter einer Gemeinde eS verlangen, oder die Geschäfte eS ersordern. Der VerbandS- vorsteher rüst ihn zusammen durch schriftliche Benach­richtigung der Vertreter unter Angabe der Gegenstände der Beratung. Mit Ausnahme dringender Fälle müssen zwischen der Zusammenrusung und der Sitzung mindestens zwei Tage srci bleiben.

Des Wilderers Rache.

Erzählung auS dem bayrischen Hochland von Otto Land-mann.

(Schluß.)

Dich rächen, Vater?" fragte der Junge unter Tränen» An wem, sag? O, sieh mich nicht so an, antworte mir!"

Der rote Peter verhielt sich noch immer regungslos. Sein Blick nahm eine erschreckliche Starre an. Plötzlich hob er, wie von einem inneren Drang veranlaßt, den Arm und fuhr sich mit der Hand über die schweißgebadete Stirne.

Mich rächen ... an wem doch nur? ... Ach ja, ich entsinne mich I . . . Nimm meinen Stutzen... ich vermache ihn dir . . . du wirst ihn damit niederschießen . . . nicht wahr ... du versprichst eS mir?"

Ja Vater," antwortete der Junge schluchzend,aber wen, wen?*

Wen?" erwiderte der Wilderer mit einem unheimlichen Blick aus die Anwesenden.Wen? Ach!" ries er plötzlich und fiel wieder zurück aus daS Kissen, dabei einen Namen murmelnd, den man nicht verstehen konnte. Ein Blutstrom brach aus seinem Munde, und bewegungslos blieb er auf seinem blutgetränkten Bette liegen. Nach und nach wurde sein Atem schwächer, und bald hörte er ganz aus.

Die Mutter und die Kinder hatten sich vor dem Bett, auf welchem der entseelte Körper lag, aus die Knie, niedergeworfen. Wenige Minuten fspäter, alS alles zu Ende war, klopfte eS heftig an die Haustür. ES war der Psarrer von Jachenau, welchen der Förster zwar in aller Eile, aber doch zu spät, von dem bedenklichen Zustande, in welchem der Wilderer sich be- finden mußte, benachrichtigt hatte. Dem Priester erübrigte «ich» mehr, alS seine Gebete, mit denen der kleinen Familie 8 vereinigen, um GotteS Barmherzigkeit sür die Seele dieses ilcannes zu erflehen, dessen Leben in Verbrechen verflossen und dessen letzter Gedanke ein Rachegedanke gewesen war.

V.

Erst diesen Ereignissen waren acht Jahre verflossen. Der

Frühling und der Sommer waren vorüber, und von den ein­zelnen Laubbäumen, welche die Försterwohnung umgaben, wehte der Herbstwind schon hin und wieder gelbe Blätter zur Erde. Die Astern und andere Herbstblumen blühten in dem kleinen Garten neben dem Försterhause, und einzelne Schwärme kleiner Zugvögel zogen zwitschernd und singend dem warmen Süden zu.

Förster Lebrecht war noch immer aus seinem alten Posten trotz deS Gerüchtes, er habe um Versetzung nachgesucht. Ueber dem Grabe deS roten Peter war GraS gewachsen; die traurige Geschichte schien vergessen.

ES war ein stiller, heiterer Herbsttag, und in Kochel war Kirchweih. Die Wirtshäuser wimmelten von Gästen, und auch mancher Genosse auS der Umgegend hatte sich einge­sunden, aber Förster Lebrecht sehlte. Er war deS Morgens in sein Revier gegangen und seitdem noch nicht wieder gesehen worden.

Wo nur mein Mann bleiben mag," sagte gegen Abend die besorgte Försterin zu Renata, die jetzt zur blühenden Jung­frau herangewachsen war,er ist doch sonst immer so pünktlich, heute ist er zum erstenmal, ohne mir etwas zu sagen, über Mittag ausgeblieben; wenn ihm nur kein Unglück begegnet ist?"

Der Vater wird halt auf die Kirchweih gegangen sein," tröstete Renata.Wie ich mich erinnere, hat er vor einigen Tagen gesagt, er wolle doch auch einmal sehen, wie eS aus einer Kirchweih hergehe."

Die Dunkelheit brach herein Förster Lebrecht war noch immer nicht nach Hause gekommen. Seine Familie befand sich in der größten Bestürzung. Man fragte nun zunächst den Kommandanten Hilpert, aber der hatte den Förster nicht ge­sehen. Die Försterin tröstete sich mit der Hoffnung, ihr Mann sei vielleicht nach Tölz gegangen, um etliche Angelegenheiten zu ordnen, aber auch diese Annahme erwies sich als falsch, denn ein dem Kommandanten Hilpert beigegebener Gendarm, der abends von dort, wo er dienstlich zu tun gehabt hatte, zurückgekehrt war, berichtete, daß Lebrecht nicht in Tölz ge­wesen sei.

ES war schon fast Nacht geworben, und noch immer wartete man vergeblich aus die Heimkehr deS Försters. Da ließen sich plötzlich vor dem Hause Schritte vernehmen, aber

der gleich darauf Eintretendc war nicht der Erwartete, sondern Kommandant Hilpert.

Ach Gott, Herr Kommandant, mein Mann ist immer noch nicht da, ich weiß mir vor Angst nicht zu helfen und zu raten. WaS kann daS sein mit ihm? Ach, wie oft habe ich ihm zugerebet, er solle eS doch auch machen wie die anderen und die Wildschützen in Frieden lassen. Sie haben ihn gewiß umS Leben gebracht."

Frau Förster," erwiderte der Kommandant,wer wird denn gleich daS Schlimmste annehmen? Ich muß Ihnen sagen, mir ist um Ihren Mann gar nicht bange. Ich glaube nicht daran, daß die Wilddiebe an ihm Rache genommen haben, sie haben seine Büchse kennen gelernt und fürchten ihn, er ist jetzt sicherer alS zuvor. Wenn einmal ein Forstmann abends nicht nach Hause kommt, waS ist denn weiter dabei? DaS kommt bei unser einem gar oft vor, und bei unS kräht daheim kein Hahn danach. Sie müssen auch nicht gleich so ängst­lich sein."

Ach, Herr Kommandant, wenn eS nur so wäre, wie Sie sagen. Wie wollten ich und Renate unserem lieben Herrgott im Himmel danken. Aber ich kann meine Angst nicht loS werden. Wenn Sie in den Wald gingen, wie wär'S? Ich sterbe vor Gram, wenn mein Mann diese Nacht nicht nach Hause kommt."

Aus mich können Sie sich verlassen, Frau Förster", er­widerte der Kommandant,ich mache mich mit meinem Kameraden sogleich aus den Weg. Aber lasten Sie ihre schlimmen Gedanken!"

Hilpert entfernte sich. Stunde um Stunde verrann, aber der Förster kam nicht. ES war sehr spät, alS die Försterin und Renata zu Bette gingen, aber die Angst um den Gatten und Vater hielt ihre Sinne wach.

Inzwischen durchforschten der Kommandant und sein Be- gleitet ohne Rast den Forst. ES war eine mondhelle Nacht. Stundenlang waren sie schon umhergewandert, tiefer und tiefer schritten sie in den Forst hinein, alles war still ringsum, nur in den Tannenwipseln rauschte leise der Nachtwind. Aengstlich riefen sie deS Försters Namen, aber nur der Widerhall ihrer eigenen Stimme schlug an ihr Ohr oder das