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herrfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 93.
Donnerstag, den 8. August
ISIS.
Amtlicher teil.
Bestimmung vom 6. Mai 1898, betreffend die Veränderung der Bezeichnung des Etatsjahres.
Die bisher üblich gewesene Bezeichnung deS EtatsjahreS mit Bruchteilen aus zwei Kalenderjahren hat sich als unzweckmäßig erwiesen und eS ist deshalb bereits für die Reichs- hauShaltS-EtatS deS laufenden JahreS die Einrichtung getroffen, nur eine JahreSziffer, nämlich diejenige zu verwenden, die den größten Teil deS Etatsjahres vom 1. April bis 31. Dezember umfaßt. ES empfiehlt sich, diesem Vorgänge zu folgen, aber die Bezeichnung EtatSjahr hinzuzusetzen, iodaß die Aufschrist für den nächstjährigen Etat lauten würde: „für daS EtatSjahr 1899."
Berlin, den 6. Mai 1898.
Der Finanz-Minister, gez. von M i q u e l.
HerSseld, den 1. August 1912.
Wird zur Nachachtung nochmals veröffentlicht.
I. 9082. Der Landrat.
3. A.:
v. Heusinger, RegierungS-Reserendar
Caffel, den 5. Dezember 1911.
Bekanntmachung.
Nach den Bestimmungen der ReichSversicherungSordnung ist die Erneuerung erloschener VersicherungSverhältnisse durch freiwillige Weiterversicherung nur noch in beschränktem Umfange und zum Teil auch unter Erschwerung der Bedingungen für die Wiedererlangung der Wartezeit möglich. Beispielsweise kann ein über 40 Jahre alter Handwerker, der seine früher bestandene, aber inzwischen erloschme Invalidenversicherung, wieder in Kraft setzen möchte, dies nur unter der Voraussetzung, daß er früher schon mindestens 600 Wochenbeiträge geleistet hat, und zur Wiedererlangung der Anwartschaft muß er außer- dem nochmals 500 Marken verwenden. Nach dem fetzigen Rechte kann die Erneuerung einer erloschenen Versicherung ohne Rücksicht auf das Lebensalter — daS Vorhandensein von Erwerbsfähigkeit vorausgesetzt — erfolgen, und die Anwartschaft aus der früheren Versicherung lebt ausnahmslos schon nach Leistung von 200 Rsochenbeiträgen wieder auf.
Der Gesetzgeber hat nun, den gegenwärtigen Zuständen Rechnung tragend, im Artikel 74 deS EinführungSgesetzeS zur ReichSversicherungSordnung die Übergangsbestimmung ge- troffen, dass noch bis zum ai. Dezember 1912 die bisherigen milden Vorschriften über die Verlicherungs- erneuerung und das Rliederaufleben der Anwartschaft Anwendung zu finden haben. ES bietet sich also bis zum angegebenen Zeitpunkte noch Gelegenheit, erloschene Versicherungen unter den günstigen Bestimmungen deS Invaliden- VersicherungSgesetzeS wieder inS Leben zu rufen. Hierauf seien
Quer erkauft!
Roman von Han» B l e y m ü l l e r.
(Fortsetzung.)
»Na schöne nicht, daS weiß ich allein. Aber da soll einem nicht die Galle überlaufen. Erst tun sie, alS nehmen sie den Krüppel nur aus Gnade und Barmherzigkeit auf, und nun denken sie, sie könnten mich drücken und dumm machen." Nach vielem Schelten erfuhr denn Martha, daß der Prokurist Ernst mitgeteilt hatte, daß der Ches ihm als einer ungelernten Kraft natürlich nicht vollen Lohn auS- zahlen könne, wenigstens vorläufig, hatte er tröstend hinzu- gefügt. Ernst wisse ja selber, daß eS mit seiner Arbeit nach den paar Monaten noch nicht weit her fei, eS ginge noch zu langsam, und noch immer fänden sich bei dem, waS er zu tun hätte, fatale Versehen. Er solle zufrieden sein, wenn ihm die Hälfte Lohn angeboten werde, mehr sei die Arbeit auf keinen Fall wert, und eS sei doch mehr, als sonst eben ein junger Lehrling erhalte.
„Freilich! Ach er hat mir'S deutlich genug beigebracht, daß ich Kratzfüßchen vor den Gaunern machen sollte. Fällt mir ein!" höhnte Ernst.
„Erfreuliche Nachrichten sind ja daS nicht, aber beruhige dich nur, der liebe Gott hilft schon weiter!" sagte Martha «nst.
„Ja, waS nun der liebe Gott nicht alles soll!" spottete Für heute war nicht» mehr mit ihm anzufangen, daS Geschehene hatte ihn zu sehr gewurmt.
Der November war kalt und klar. Martha hatte alle Hände voll zu tun, so daß die GärtnerSwitwe schon mehrmals geklagt hatte, der Elly tue abends der Rücken weh, sie könne da» junge Ding nicht noch nach dem Abendbrote sitzen lassen.
Martha erwiderte, wenigsten» eine Woche solle sie eS noch erlauben, da vom WeihnachtSkomitee durch Bermittelung der Frau Baronin ein ganzer Handwagen voll deS AuS» veffernk getragener Kleidungsstücke bei ihr lag. Der Lohn
insbesondere alle selbständigen handwerher und Landwirte und deren Ehefrauen, die früher in versicherungSpkUcktigem ArbeitSverhältniS gestanden und mindestens 100 Wochenbeiträge entrichtet haben, aufmerksam gemacht. Durch sreiwillige Ver- Wendung von wenigstens 200 Marken der niedrigsten Lohnklasse wird nicht nur wie bisher, die Anwartschaft auf Invaliden- oder Krankenrente, sondern auch auf die neue ßinterbliebenenfürsorge (Witwen und Waisenrente) erworben. Sind beide Eheleute versichert, so wird ferner Anwartschaft aus Witwengeld und WaisenauSsteuer erworben. Außerdem übernimmt die LandeS-VersicherungSanstalt die Kosten der ßeilbebandlung ihrer regelmäßig Versicherten, wenn dadurch Wiederherstellung der Gesundheit zu erwarten steht. Wenn die Anwartschaft durch Leistung von 200 Wochenbei- trägen (mithin in knapp 4 Jahren) wieder ausgeklebt ist, genügt eS zurAuftechterhaltungderVerficherungsogar, daßalljährlich mindestens 10 Marken zur Verwendung kommen. Ratsam ist es allerdings auch dann, regelmäßig für jede Woche eine Marke zu verwenden.
Wer eine erloschene Versicherung erneuern will, muß seine letzte Karte oder letzte Aufrechnungsbescheinigung bei der QuittungSkarten-AuSgabestelle (Polizei, Bürgermeisteramt) mit dem Anträge vorlegen, eine neue gelbe QuittungSkarte (Formular Ä) auSgefertigt zu erhalten. Die neue Karte bekommt die auf die bisherige Kartenzahl folgende Nummer.
Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau. I. 2831. Unterschrift. Landeshauptmann. ♦ *
Wird veröffentlicht. HerSseld, den 15. März 1912.
Die OrtSpolizeibehörden deS Streifes ersuche ich, obiges in der Gemeinde auf ortsübliche Weise wiederholt bekannt machen zu lassen. "......'
I. 16119/11. n. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSseld, den 2. August 1912.
Die Herren Bürgermeister deS Kreises erinnere ich an die Erledigung meiner Verfügung vom 15. November 1911, I. A. Nr. 6978, II. Kreisblatt Nr. 139, betreffend Wechsel in der Person der Waisenräte, und fche ihr nunmehr bis spätestens zum 12. d. Mts. bestimmt entgegen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I. A. Nr. 5594. von GruneliuS.
HerSseld, den 7. August 1912.
Der Viehmarkt in Fulda am 8. d. Mts. ist auS veterinär- polizeilichen Gründen untersagt worden.
I. 9212. Der Landrat.
3. A.:
v. H e u s i n g e r, RegierungS-Reserendar.
HerSseld, den 1. August 1912.
Im Monat Juli d. Js. sind von hier auS den nachbezeichneten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden.
für diese Arbeit war natürlich ein geringer, aber da in der Schneiderei gerade eine Pause eingetreten war, wurde auch diese Beschäftigung gern übernommen. Jetzt erinnerte sich Martha auch, daß Frau Baronin sie einmal wegen Strümpse- stricken gefragt hatte. Sie beschloß, in den Wintermonaten abends zu stricken, daS konnte sie im Dunkeln. So sparten sie Licht und brauchten das Mädchen nicht zu überanstrengen.
Am Totenfeste war'S, daß Ernst nach dem Kirchgänge leise sagte: „Wenn wir heute nur einmal zusammen anS Grab meiner Mutter gehen könnten."
Er war an diesem Tage wieder ganz der gute Junge, wie ihn seine Mutter geliebt hatte. Sie blieben beide am Nachmittag daheim, Martha strickte, ihr Mann wickelte die Wolle zu Knäueln, und sie erzählten sich von der guten Mutter Hagedorn. Nach einer Pause, während der Ernst seine Frau besorgt angeschaut hatte, sagte er plötzlich anS Fenster tretend: „Bei dem schönen Wetter hätten wir eigentlich ein Stückchen spazieren gehen können. Nun ist eS natürlich zu spät. Die Leute gehen alle schon wieder heim, und die Sonne versinkt eben da hinten hinter den Fabriken. Komm nur mal her und sieh dir daS an: die Essen find ganz blau und die Sonne ganz rot.
Marthchen legte den Strumpf beiseite und trat zu ihm. „Ach ja!" sagte sie bewundernd und legte ihren Arm um seine Hüfte, ihren Kops an seine Schulter.
So standen sie eine Weile schweigend. Die Sonne sank unter. Dann kehrte er zu seinen früheren Gedanken zurück. Leise sagte er: „Ich denke nur immer, die viele Eitzerei ist gar nicht gut für dich. Du siehst nicht gut auS!"
Sie schlang ihre Arme um seinen Hals, schmiegte ihre Stirn an seine Backen und flüsterte zärtlich: „Kannst du dir'S nicht denken, Ernst?"
Ucberrascht, aber nicht freudig überrascht sah er ihr in daS erglühende Gesicht. Dann ließ er sie mit einem Ruck loS, ging nach dem Tisch und sank aus den Stuhl mit einem schweren Seufzer: „Ach daS noch. DaS hat ja gerade noch gefehlt."
Da lief sie zu ihm, kniete an seiner Seite nieder, und
A. Jahresjagdscheine:
1. entgeltliche:
am 4/7. dem BezirkSamtmann Heinrich Mootz in Tfingtau (Schutzgebiet Kiautschau);
„ 5/7. „ Hauptmann a. D. Otto Bötticher in PhilippSthal;
„ 8/7. „ Landwirt u. Schmied 3ohS. Horn I. in HedderSdorf;
„ 9/7. „ Landwirt Hermann Burghardt in Aua;
„ 9/7. „ Bürgermeister Johannes Bornemann in Reim» boldShausen;
„ 10/7. „ Schmied JustuS Brehm in KathuS;
„ 12/7. „ BergwerkSdirektor Paul Thiel in PhilippSthal;
„ 17/7. „ Sergeant Karl Reinecke in Hos Heisenstein bei Holzheim;
„ 20/7. „ Oberlehrer Georg Hertlein in WieSbaden; 2. unentgeltliche:
am 10/7. dem Königlichen Förster Schmidt in Friedewald;
„ 17/7. „ „ „ Troch in Meckbach;
„ 18/7. „ von Baumbach'schen Waldwärter Andreas Kehl in Goßmannsrode;
B. Tagesjagdscheine:
am 27/7. dem Ziegeleibesitzer Hrch. Epangenberg in Apolda.
I. A. Nr. 5577. Der Landrat
von GruneliuS.
für den Bullenhaltungsverband Hillartshausen—Unterneurode.
Auf Grund freier Vereinbarung zwischen der Gemeindevertretung der Gemeinde Hillartshauien und der Gemeindeversammlung der Gemeinde Unterneurode wird für den Bullenhaltungsverband Hillartshausen—Unterneurode in Gemäßheit der Bestimmungen deS § 3 des GesetzeS, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden in den Provinzen Hessen-Nassau und Schlesien zur Bullenhaltung vom 19. August 1897 — G. S. S. 393 — und deS ZweckverbandSgefetzeS vom 19. Juli 1911 — G. S. S. 115 — daS nachstehende Statut erlassen.
§ 1.
Die Landgemeinden Hillartshausen—Unterneurode vereinigen sich auf Grund der Beschlüsse der Gemeindevertretung von Hillartshausen vom 23. November 1911 und der Gemeindeversammlung von Unterneurode vom 19. April 1912 sowie auf Grund des Beschlusses des KreiSauSschuffeS vom 16. Dezember 1911 zur gemeinsamen Wahrnehmung der Verpflichtungen, welche den Gemeinden nach den Bestimmungen deS GesetzeS vom 19. August 1897, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden in den Provinzen Hessen-Nassau und Schlesien zur Bullenhaltung obliegen, zu einem Verbände.
§ 2.
Der Verband führt die Benennung „BullenhaltungSver- band Hillartshausen—Unterneurode".
indem sie seine Hände ergriff, stöhnte sie, voll weher Angst zu ihm ausseufzend: „Ernst, Ernst, versündige dich nicht — an unserem Kinde!" fetzte sie ganz leise hinzu. Dann weinte sie, und Ernst — weinte auch. —
Die Adventszeit war herangekommen. Ernst hatte sich doch langsam gewöhnt, die Einkäufe mitzubringen. Bei oller Sorge umS tägliche Brot vergaß Martha niemals ihrer Hüterpflicht. Sie beobachtete Ernst scharf aus Schritt und Tritt, ohne. eS ihn merken zu lassen. So war eS ihr nicht entgangen, daß er nach und nach länger bei den Einkäufen auSblieb. Einmal fragte sie: „ES waren wohl viel Leute im Laden?" Ohne sie anzusehen, antwortete er: „Ach, ich habe mir die Läden und Schaufenster angesehen. WaS man da alles sehen kann, daS ist doch großartig. So waS kann unsereins natürlich nur angucken." Sie sagte ihm nicht, daß sie bei dem BegrüßungSkuß bereits gemerkt hatte, daß er Branntwein getrunken hatte.
Das war so eine kleine weibliche List von ihr, den Brauch deS BegrüßungSkusses, sobald Ernst daS HauS betrat, sestzu- halten von den Flitterwochen her. Ernst konnte ihr den Kuß nicht wohl versagen, und wenn er ihn manchmal auch flüchtig oder mürrisch gab, genug, er gab ihn und verriet so selbst, waS seine Frau zu erfahren suchte, nicht auS kleinlicher Lust am Tyrannisieren, sondern aus wirklicher, tiefer Herzenssorge.
Eines Abends kam er sehr aufgeregt und verhältnismäßig spät nach Hause. Martha war besorgt gewesen, eS könnte ihm bei seinem unsicheren Tritt ein Unfall zugestoßen sein. Der BegrüßungSkuß sagte ihr, daß er zu Biere war. Aber seine ersten Worte sagten eS ihr auch selbst. „Du wirst aus mich gewartet haben", stieß er hervor, „wir waren zusammen, die Arbeiter. Na, eS geht dich ja auch an. Wir wollen höheren Lohn beantragen . . Uebermorgen ist große Versammlung." DaS kam der jungen Frau zu überraschend, alS daß sie gleich etwas zu antworten gesunden hätte. Eine geraume Zeit später, während der er, noch immer aufgeregt, in dem dunkeln Zimmer auf- und abgetrampelt war, fragte sie scheinbar gleichgültig: „Mußt du auch wieder mit dabei sein ?• „Allemal!" rief er eifrig, „sie haben mich ja inS Komitee