sErscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe.
ii Der Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. ra
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer eingespaltenen Zeile lO Pfg., im amtlichen Teile 20 pfg* Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Rabatt gewährt.«,»^«
=.--.„— .■-•—- , z; j „ ■ =ga—i
hersfelder Urekbl
III
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 101.
Erstes Blatt.
Amtlicher teil.
HerSfeld, den 16. August 1912.
Diejenigen Herrn Bürgermeister deS KreijeS, welche meine Verfügung vom 15. November 1911, I. A. Nr. 6978 n„ KreiSblatt Nr. 139, betreffend: Wechsel in der Person der Waisenräte noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist biS spätestens 26. d. MtS. nochmals erinnert.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I. A. No. 5594. von GrunrliuS.
HerSseld, den 21. August 1912.
Nach den Jahresberichten der Hessischen Brandversicherungs- Anstalt findet eine nicht geringe Zahl der Brandunglücke ihre EntstehungSursache in dem Spielen der Kinder mit Streichhölzern und sonstigen Zündstoffen.
Ich sehe mich daher veranlaßt, jetzt, wo beim Hüten oeS Viehes die Kinder Streichhölzer bei sich führen, um br verderblichen Sitte gemäß im Felde resp. auf dem Weideplätze Feuer anzumachen und Kartoffeln rc. zu braten, an die Bewohner deS Kreises die dringendste Aufforderung zu richten, die Streichhölzer doch so aufzubewahren, daß sie unverständigen Kindern nicht zugänglich sind, denn eS sind Fälle vorgekommen, daß Kinder ebenso wie im Freien, in Wohnräumen, Scheunen rc. ein Feuerchen angezündet haben, wodurch dann große Schadenfeuer entstanden sind.
Daß auch die Herren Lehrer ihren Einfluß in dieser Hinsicht auf die Schulkinder zur Geltung zu bringen wissen werden, setze ich als selbstredend voraus.
Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in der Gemeinde zu veröffentlichen.
I. I. 9640. Der Landrat.
I. A.:
v. Heusinger, RegierungS-Reserendar.
HerSseld, den 21. August 1912.
Von der Firma A. Hönig in NippeS sind diejenigen Normal-Kuppelstücke, die nicht paßten, wieder umgeändert worden.
Die in Betracht kommenden Bürgermeister ersuche ich, daS Kuppelstück in den nächsten Tagen hier abzuholen und auch für die Bezahlung zu sorgen, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte.
I. 9492. Der Landrat.
I. A:
v. H e u s i n g e r, RegierungS-Reserendar.
treue Liebe.
Skizze von^G. Wahl.
(Schluß.)
„Unb —", sie schwieg plötzlich; ein tieseS Leuchten trat in ihr Gesicht — eS war ein Erstrahlen von innen heraus, daS sie wundersam verschönte, die ganze Persönlichkeit vor mir verklärte — „und daß man auch alS Mensch zum Menschen sprechen konnte, daS hatte ich nicht gewußt--daS hab' ich erst gelernt — hier — durch ihn I"
Sie stand auf, schritt durch den Garten und zeigte zum Strande.
„Dort unten war'SI Dort hatte ich mich in den Sand gekauert,--da fand er mich--", sie lachte in sich hinein wie ein glückliches Kind, „dieser große, wilde, starke Mensch mit dem treuherzigsten Kindergesicht, da? ich je gesehen, die Augen blau wie der Himmel über mir — sie schauten mich an, wie man ein Weltwunder anstauntl Ich war ja damals ein solch seines, winziges Dingelchen mit kurzen, lockigen Haaren, die mir frei und ungezügelt um den Kops wirrten, — er dachte wahrhaftig, daß er ein Elsenkind oder ein Nixlein gefangen hätte I"
Sie verstummte plötzlich und sah mich verlegen an.
„Sie lächeln?"
„Nein," rief ich eifrig, „sprechen Sie weiter, — erzählen Sie mir von ihrem Glücke, ich kann eS verstehen und nach- sühlen."
Sie schaute mich ernst an und nickte.
„Ich glaub'- — Sie sind anders als alle hier, ich vertraue Ihnen I 65 macht mich glücklich, Ihnen dies alles sagen, mich Ihnen verständlich machen zu können."
Wir gingen wieder zur Bank zurück. Die Hände sanft im Schoß gefaltet, die Augen in die Ferne gerichtet, fuhr sie sort :
„Wir hatten unS lieb--vom ersten Tage an. Wir lebten für uns ein köstliches Leben. Der Vater brauchte mich nicht, nur gerade zur Mahlzeit. Er hatte den Kopf so voll großer Gedanken, daß er kaum sprach, um sich nicht abzulenken.
Sonnabend, den 24. August
Hersfeld, den 20. August 1912.
Die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in deren Gemarkungen durch die diesjährigen Truppenübungen Flurschäden entstehen, haben wegen ihrer Behandlungen Folgendes auf das Genaueste zu beachten:
1. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 (R. G. Bl. S. 361) vom 13. Juli 1898, abgedruckt im Reichs-Gesetzblatt von 1898 aus Seite 921 und folgende. Die Herren Ortsvorstände haben sich insbesondere mit den Bestimmungen unter III „Besondere Verpflichtungen der Besitzer von Grundstücken rc." (R. G. Bl. S. 934) sofort wieder eingehend vertraut zu machen.
2. Die Beschädigten sind sofort zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderungen aufzufordern. Damit diese Entschädigungsforderungen alsbald und möglichst vollständig eingehen und damit Nachanmeldungen tunlichst vermieden werden, find die Grundstückseigentümer an= zuweisen, sofort nach Beendigung der Manöver ihre Grundstücke abzugehen und festzustellen, ob Beschädigungen daran vorgekommen sind.
3. Die Entschädigungsforderungen sind umgehend in einer Nachweisung zusammen zustellen, wie sie auf Seite 969 des R. G. Bl. von 1898 vorgeschrieben ist. Formulare hierzu (Titel und Einlagebogen) sind in der Funk'schen Buchdruckerei vorrätig und von dort sofort zu beschaffen. Die der Nachweisung vorgedruckte Anmerkung 1 Absatz 2 ist besonders zu beachten. Die Nachweisungen sind mit allergrößter Sorgfalt auszu- füllen. Die Herren Ortsvorstände sind für ihre vollständige und richtige Ausfüllung unbedingt verantwortlich. Sämmtliche Schadensanmeldungen ein und desselben Eigentümers sind in der Nachweisung unmittelbar hinter einander aufzuführen. Jede einzelne Schadensanmeldung ist unter fortlaufender Nummer auf besonderer Linie aufzuführen.
Die Nachweisungen sind mir so einzureichen, daß sie hier bestimmt am Donnerstag den 19. September d. Js. sämtlich eingehen.
4. Die Anordnungen, welche in den Absätzen 3—5 von „III Besondere Verpflichtungen der Besitzer von Grundstücken rc." (R. G. Bl. S. 934) enthalten sind, sind aus das Genaueste zu befolgen.
Hiernach haben die Beschädigten in denjenigen Fällen, in welchen Beschädigungen an Feldern eingetreten sind, die noch nicht abgeerntet sind, unmittelbar nach eingetretener Beschädigung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder zur Vermeidung der Vergrößerung des Schadens einzutreten hat. Für die Entscheidung des Ortsvorstandes sind die Be-
Wir dachten an kein Ende, keine Zukunft, bis daS Wort „Abreise" mich aufrüttelte, mich fast von Sinnen brächte. Wie eine würgende Faust packte mich der Gedanke, wieder zurück zu müssen in den kalten Kerker I Ich wußte ja nicht, wie ich weiterleben sollte ohne Luft, ohne Sonne, ohne-- ihn! Weiß wie der Sand, der zu unsern Füßen lag, stand er vor mir, als ich ihm die Schreckensnachricht überbrachte, denn — woran ich mit keinem Gedanken gedacht, das drückte ihn, den Erfahrenen, zu Boden, zermalmte ihn fast: der Unterschied unserer äußeren Lebensstellung! Doch die Not seines Herzens ließ ihn mir gegenüber die rechten Worte finden. So gelobten wir uns, einander angehören zu wollen und treu zu bleiben — wie eS auch kommen mochte, bis der Tod unS trennen würde. Eine Stunde später stand er vor dem Vater, der ihm — hohnlachend die Türe wies."
Ihre Stimme sank plötzlich zum Flüstern herab.
„Geschlagen hat er mich, alS ich aus den Knien vor ihm lag und flehte--eingeschlosien wurde ich, bis die Stunde der Abfahrt gekommen war. Wie eine Verbrecherin wurde ich heimgeschleppt."
„Und Sie haben sich doch gesunden!" rief ich.
„Ja — was gelänge wohl der Liebe nicht! Freilich, hätten wir einander nicht so ganz und voll vertraut, eS wäre wohl doch gelungen, unS zu trennen I Sie müßen nämlich wissen, daß man auch ihn einen Narren gescholten hat und daß man die — Fremde haßte, die eS wagen wollte, sich hier einzudrängen!"
Sie seuszte. „Drei schwere, bange, verzweiflungsvolle, endlose Jahre mußten wir auseinander warten, dann endlich, endlich konnten wir dem Zuge unsere? Herzen? folgen."
„Hatte Ihr Herr Vater eingewilligt?"
Sie nickte.
„Ja--daS Schicksal--ein schweres Schicksal hat unS zum Siege verholfen.
Der Vater erkrankte wieder, ernstlich, bedenklich. Und da, als er fühlte, daß er wohl kaum genesen würde, rief er mich eines Abends zu sich heran.
O — dieser Tag hat sich in meine Seele eingegraben — unzerstörbar. Er steht vor mir bei dem leisesten Gedanken,
1912.
stimmungen der Ausführungs-Anweisung maßgebend. Wer sich der Anordnung des Ortsvorstandes nicht unterwirft, läuft Gefahr jedes Anspruches verlustig zu gehen, oder eine nur entsprechend geringere Entschädigung zu erhalten. Ordnet der Ortsvorstand die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission an oder will ein Eigentümer von dem beschädigten Grundstück selbst eine Veränderung vornehmen (Ernten, Bestellen usw.) ehe die Abschätzungskommission den Schaden festgestellt hat, so hat das Vorabschätzungs- verfahren nach Absatz 4 stattzufinden. Die dadurch entstehenden Kosten fallen nicht den Beschädigten zur Last, sondern sind Kosten der Flurabschätzung, die zu ersetzen sind. Beschädigungen, von denen sich die Flurabschätzungskommission nicht mehr selbst überzeugen kann, müssen unberücksichtigt bleiben, wenn nicht eine Feststellung des Umfanges des Schadens durch Vorab- schätzung stattgefunden hat. Die Vorabschätzung geschieht durch den Bürgermeister in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen Ortseingesessenen (Ortsschätzer). Sie hat sich unter allen Umständen nur aus den Umfang des angerichteten Schadens aber nicht auf die Höhe der dafür zu gewährenden Entschädigungssumme zu erstrecken. Es ist demnach genau festzustellen, in welchem Zustand sich das beschädigte Grundstück befindet, welcher Schaden entstanden ist und wodurch. Handelt es sich um die Beschädigung von Feldfrüchten (Rüben, Kartoffeln usw.), so ist ihre Menge in Gewicht oder Fuhren ausgedrückt, festzustellen, und gleichzeitig auch ihre etwaige noch weitere Verwertbarkeit (z. B. als Viehfutter). Bei Erschwerung der Ernte z. B. beim Ausmachen von Kartoffeln infolge starken Vertretens des Landes ist die erforderliche Mehrarbeit zu beurteilen. Handelt es sich um Schäden an Land, das zur Saat vorbereitet ist, so muß festgestellt werden, welche Arbeiten (Ackern, Eggen, Krümmern) und in welchem Umfang noch erforderlich werden, um das Land wieder in ordnungsmäßigen Zustand zu bringen. Bei noch nicht gepflügtem Lande ist festzustellen, welche Mehrarbeit gegenüber der regelmäßigen Bestellarbeit eintritt (vierspännig, statt zweispännig) Pflügen, vermehrtes Eggen oder Krümmern.
Ueber sämmtliche Vorabschätzungen ist ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem Bürgermeister und den Abschätzern, sowie von den Beschädigten zu unterschreiben ist. Zu diesem Protokoll sind die nämlichen Formulare zu verwenden, welche unter Nummer 3 vorgeschrieben sind. Daneben sind die Schadensfälle aber selbstverständlich auch an der gehörigen Stelle in der Haupt- nachweisung auszunehmen.
Der Zeitpunkt der Abschätzung steht noch nicht fest. Er wird für jede Gemeinde besonders mitgeteilt werden.
alS hätte ich'S eben erst erlebt; jede? Wort deS VaterS baH* in mir nach, ich empfinde aus? neue meine tiefe Trostlosigkeit damals, meine Angst, er könne von mir gehen, ohne sich mit meiner Zukunft auSzusöhnen. Und dann die Erlösung — die Befreiung — ach! — doch ich will'? erzählen.
Ich stand vor ihm in all meiner Mutlosigkeit, da hub er an: „Denkst du noch wie damals, Luise? — Liebst du noch jenen Mann? — Bist du noch heut bereit, dein Leben mit ihm zu teilen?"
Der Vater sprach'S in seiner stockenden, abgerissenen Weise, die seinen Worten eine innere Schwere verlieh, daß sie sich aus mich senkten und mich nicbetriffen vor sein Lager.
Da kniete ich denn, den Kops auf den Bettrand gedrückt und weinte — haltlos — fassungslos. Keinen Ton weiter brächte ich hervor, nur wieder und wieder daS eine Wort: „Vater!"
Er hatte mich doch verstanden, der Vater.
Ich fühlte plötzlich feine Hand auf meinem Haupt; sie strich darüber hin in scheuer, zärtlicher Berührung. ES war die erste Liebkosung die er mir geschenkt — und die mit doch endlich verriet, wie wert ich ihm war.
Lange verharrten wir so, lange, lange, bis seine leise, schwingende Stimme an mein Ohr schlug, die taumelndes Glück und grenzenlose? Leid in mir wachries.
„Dann — eile dich — Luise — und schreibe — ihm! — Wenn er mich noch — einmal etwas — fragen will, be — bevor — ich von — hinnen gehe, — dann — soll er kommen, — aber — ohne — Säumen."
Ich lag noch immer und weinte vor Jammer und Glück, aber er ließ mir keine Ruhe.
„Schreibe — Luise — schreibe."
„Zeig her!" rief er, all ich den Brief zusammensalten wollte. Er laS und nickte. „Fort — Luise — bringe ihn fort l"
Ich stürzte zur Post und wieder zurück zum Kranken. Der lag da mit stillem, zufriedenem Antlitz. Seine Hand streckte sich mir verlangend entgegen.
„Ich — hatte — eS gut gemeint, damals — Luise, — ich — wollte — doch nur dein Glück! Aber — du —