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herrfel-er Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Snschlutz Nr. 8
Nr. 107. Sonnabend, den 7. September 1913.
Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten.
Erstes Statt
M*i teil
Hersseld, den 20. August 1912.
Die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in deren Gemarkungen durch die diesjährigen Truppenübungen Flurschäden entstehen, haben wegen ihrer Behandlungen Folgendes auf das Genaueste zu beachten:
1. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 (R. G. Bl. S. 361) vom 13. Juli 1898, abgedruckt im Reichs-Gesetzblatt von 1898 auf Seite 921 und folgende. Die Herren Ortsvorstände haben sich insbesondere mit den Bestimmungen unter III „Besondere Verpflichtungen der Besitzer von Grundstücken ac." (R. G. Bl. S. 934) sofort wieder eingehend vertraut zu machen.
2. Die Beschädigten sind sofort zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderungen aufzufordern. Damit diese Entschädigungsforderungen alsbald und möglichst vollständig eingehen und damit Nachanmeldungen tunlichst vermieden werden, sind die Grundstückseigentümer an- zuweisen, sofort nach Beendigung der Manöver ihre Grundstücke abzugehen und festzustellen, ob Beschädigungen daran vorgekommen sind.
3. Die Entschädigungsforderungen sind umgehend in einer Nachweisung zusammen zustellen, wie sie aus Seite 969 des R. G. Bl. von 1898 vorgeschrieben ist. Formulare hierzu (Titel und Einlagebogen) sind in der Funk'schen Buchdruckerei vorrätig und von dort sofort zu beschaffen. Die der Nachweisung vorgedruckte Anmerkung 1 Absatz 2 ist besonders zu beachten. Die Nachweisungen sind mit allergrößter Sorgfalt auszu- füllen. Die Herren Ortsvorstände find für ihre vollständige und richtige Ausfüllung unbedingt verantwortlich Sämmtliche Schadensanmeldungen ein und desselben Eigentümers sind in der Nachweisung unmittelbar hinter einander aufzuführen. Jede einzelne Schadensanmeldung ist unter fortlaufender Nummer auf besonderer Linie aufzuführen.
Die Nachweisungen sind mir so einzureichen, daß sie hier bestimmt am Donnerstag den 19. September d. Js. sämtlich eingehen.
4. Die Anordnungen, welche in den Absätzen 3—5 von „III Besondere Verpflichtungen der Besitzer von
Frauenherzen.
Groteske aus dem Fcldzuge von 1870. Nach dem Englischen von Klara Rheinau.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
In diesem Augenblicke geht Eeraphine, unsere dicke Bonne an meinem Fenster vorüber. Sie ist auf dem Weg nach dem Bahnhof, denn sie hat erfahren, daß ein Transport Verwundeter heute vorbeikommen soll, und da sich auch ein netter Jüngling auS ihrem HeimatSorte darunter befindet, so möchte sie sich überzeugen, welchen Schaden die Preußen an seiner hübschen Person angelichtet haben. Ich sasse einen plötzlichen heroischen Entschluß. Ich will mit ihr gehen und die Ambulanz im Präfekturgebäude in der Kreisstadt besuchen — einen Platz, an dem ich nie kalten BluteS vorübergehen konnte, vielleicht kann ich mich dorten nützlich machen. Rasch, um nicht wieder den Mut zu verlieren, teilte ich der Tante mein Vorhaben mit; natürlich tadelt sie dasselbe, aber ich flüchtete die Treppe hinunter, um einen Korb mit Leckerbissen für die Verwundeten zu packen. Fünf Minuten später trippeln Eeraphine und ich eilig über den hartgefrorenen Schnee; sie verläßt mich am Präfekturgebäude und ich betrete allein die geräumige Halle. Viele Leute mit dem Genfer Kreuz eilten hin und her, alle zu beschäftigt, um Notiz von mir zu nehmen; so bleibe ich denn verzagt und schüchtern an der Türe stehen, bis eine barmherzige Schwester mit mildem Antlitz zu mir hintritt und sreundlich ihre Hand aus meine Schulter legt.
„Sie haben all diese Dinge für die armen Verwundeten gebracht I DaS ist sehr gut von Ihnen, Madmoiselle. Warten Sie — einen Teil davon will ich in die Küche mitnehmen, die Zigarren und Früchte werden Sie wohl selbst auSteilen, nicht wahr? Ein sreundlicheS Wort tröstet die Armen mehr als alles andere."
3ch folge ihr die Passage entlang und dann ruft eine Stimme „Schwester Marie — Schwester Marie — hier!" Sie eilt hastig davon und bezeichnet mir noch die geschlossene Türe des großen Saales, den ich einst in sröhlichem Tanze
Grundstücken 2C." (R. G. Bl. S. 934) enthalten sind, sind aus das Genaueste zu befolgen.
Hiernach haben die Beschädigten in denjenigen Fällen, in welchen Beschädigungen an Feldern eingetreten sind, die noch nicht abgeerntet sind, unmittelbar nach eingetretener Beschädigung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder zur Vermeidung der Vergrößerung des Schadens einzutreten hat. Für die Entscheidung des Ortsvorstandes sind die Bestimmungen der Ausführungs-Anweisung maßgebend. Wer sich der Anordnung des Ortsvorstandes nicht unterwirft, läuft Gefahr jedes Anspruches verlustig zu gehen, oder eine nur entsprechend geringere Entschädigung zu erhalten. Ordnet der Ortsvorstand die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission an oder will ein Eigentümer von dem beschädigten Grundstück selbst eine Veränderung vornehmen (Ernten, Bestellen usw.) ehe die Abschätzungskommission den Schaden sestgestellt hat, so hat das Vorabfchätzungs- versahren nach Absatz 4 stattzufinden. Die dadurch entstehenden Kosten fallen nicht den Beschädigten zur Last, sondern sind Kosten der Flurabschätzung, die zu ersetzen sind. Beschädigungen, von denen sich die Flurabschätzungskommission nicht mehr selbst überzeugen kann, müssen unberücksichtigt bleiben, wenn nicht eine Feststellung des Umfanges des Schadens durch Vorab- schätzung stattgefunden hat. Die Vorabschätzung geschieht durch den Bürgermeister in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen Ortseingesessenen (Ortsschätzer). Sie hat sich unter allen Umständen nur auf den Umfang des angerichteten Schade: . - w nicht auf die Höhe der dafür zu gewährenden Entschädigungssumme zu erstrecken. Es ist demnach genau festzustellen, in welchem Zustand sich das beschädigte Grundstück befindet, welcher Schaden entstanden ist und wodurch. Handelt es sich um die Beschädigung von Feldfrüchten (Rüben, Kartoffeln usw.), so ist ihre Menge in Gewicht oder Fuhren ausgedrückt, festzustellen, und gleichzeitig auch ihre etwaige noch weitere Verwertbarkeit (z. B. als Viehfutter). Bei Erschwerung der Ernte z. B. beim Ausmachen von Kartoffeln infolge starken Vertretens des Landes ist die erforderliche Mehrarbeit zu beurteilen. Handelt es sich um Schäden an Land, das zur Saat vorbereitet ist, so muß festgestellt werden, welche Arbeiten (Ackern, Eggen, Krümmern) und in welchem Umfang noch erforderlich werden, um das Land wieder in ordnungsmäßigen Zustand zu bringen. Bei noch nicht gepflügtem Lande ist festzustellen, welche Mehrarbeit gegenüber der regelmäßigen Bestellarbeit eintritt (vierspännig, statt zweispännig) Pflügen, vermehrtes Eggen oder Krümmern.
Ueber sämmtliche Vorabschätzungen ist ein Protokoll
zu betreten gedacht hatte, während die Franzosen sich an einem Berliner Karneval erfreuen würden.
Eine große Mutlosigkeit überkommt mich auf der Schwelle, ich schüttle sie ab und trete ein.
AnsangS unterscheide ich nichts als zwei lange Reihen schmaler Betten. Die Luft des großen Saales ist so ver- dumpsen, daß ich kaum atmen kann und in einer ohnmächtigen Anwandlung wider die Türe zurückfinke; ich kämpfe mit aller Macht gegen diese Schwäche, appelliere an meine bessere Natur und fühle mich bald im stande, meinen Rundgang zu beginnen.
3ch trete an das erste Bett und blicke mit stupider Miene aus den jungen GaScogner, dessen halber Kopf in einem malerischen, turbanähnlichen Verbände verborgen ist. Sein heiter zwinkendeS Auge heftet sich auf mein verstörtes Gesicht und er bewillkommt mich mit militärischem Gruße.
Ich sühle, daß ich aus sein sreundlicheS „Willkommen" etwas erwidern müsse, aber nichts fällt mir ein.
Der Verwundete bemerkt meine Verlegenheit und lächelt ermutigend; ich murmelte etwas, das wie „blessure" und „fait du mal" klingt. Er versteht mich sogleich, zieht seine knochigen Schultern biS zu den Ohren hinaus und versichert mich, daß seine Wunde gar nichts ist — wirklich ein bloßes Nichts — daß der erste Blick auS meinen schönen Augen ihn vollständig kurierte — so vollständig, daß er sich tatsächlich im stande sühle, eine Zigarre zu rauchen, ein Vergnügen, aus daS er seit Monaten verzichten mußte. Ich verstehe den Wink, beschenke ihn reichlich und wir scheiden als beste Freunde von einander. An dem nächsten Bett finde ich keine Verwendung für meine Zigarren, denn dem armen Dulder dorten hat man einen Teil der Kinnlade gänzlich weggeschossen. Ohne ein Wort der Teilnahme eile ich von seiner Seite weg. Nein, darüber kann kein Zweifel bestehen — zur barmherzigen Schwester bin ich nicht geschaffen.
In einiger Beschämung verweile ich etwas länger bei dem nächsten Patienten und dann gehe ich langsam und traurig von Bett zu Bett, ohne viel zu sprechen, — denn welchen Zweck hätte eS auch, die Ohren dieser Leidenden mit meinem harten Französisch zu belästigen? Ich verteile nach Gutdünken
aufzunehmen, welches von dem Bürgermeister und den Abschätzern, sowie von den Beschädigten zu unterschreiben ist. Zu diesem Protokoll sind die nämlichen Formulare zu verwenden, welche unter Nummer 3 vorgeschrieben sind. Daneben sind die Schadensfälle aber selbstverständlich auch an der gehörigen Stelle in der Haupt- nachweisung aufzunehmen.
Der Zeitpunkt der Abschätzung steht noch nicht fest. Er wird für jede Gemeinde besonders mitgeteilt werden. Die Herren Bürgermeister haben den Abschätzungsterminen persönlich beizuwohnen.
I. 9753. Der Landrat
von Grunelius.
HerSfeld, den 5. September 1912.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, die Zu- und Abgangslisten für daS I. Halbjahr 1912 bestimmt bis zu m 13. d. MtS. einzureichen. (Art. 88 der AuSs. Anw. zum Sinkst. Gesetz.)
Die Begründungen der Zu- u. Abgänge sind genau nach ihrem Wortlaut in den Kontroll-AuSzügen einzutragen.
Die AuSzüge über die Abgänge infolge EinspruchSent- scheidungen find den Listen beizusügen.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer- Veranlagungs-Kommission:
I. Nr. 3593. von Grunelius.
HerSfeld, den 4. September 1912.
Die Ortspolizeibehörden des KreiseS erhalten in den nächsten Tagen je 1 Abdruck der Anleitung über den Kreis der nach der ReichSversicherung^ordnung gegen Invalidität und gegen Krankheit versicherten ipequneii zur künftigen Verwendung und sorgfältigen Aufbewahrung.
V. 2170. Der Landrat.
3. A.:
v. H e u s i n g e r, RegierungS-Reserendar.
nichtamtlicher teil.
PolitischerWochenbericht.
Unser Kaiser, dem Gott schnelle Genesung von schmerzvoller Krankheit geschenkt hat, ist seinem ursprünglichen Entschlüsse gemäß nach der Schweiz gereist und hat dort einen außerordentlich herzlichen Empfang gesunden. Nicht bloß die begeisterten Huldigungen der Volksmenge, sondern auch die überaus warm und sympathisch gehaltenen BegrüßungSartikel der schweizerischen Presse legen hiervon beredtes Zeugnis ab. So begrüßten die „Baseler Nachrichten" unsern Kaiser mit folgenden Worten: „Wir heißen Kaiser Wilhelm, den zielbewußten und kraftvollen Herrscher, den hochgebildeten und
meine kleinen Gaben — hier eine Zigarre, dort eine saftige Orange oder eine edle Traube. Mcm Mut steigt und selbst für die armen, srierenden TurkoS, die mich angrinsen, habe ich ein freundliches Kopfnicken.
Aus einem Ruhebett am Ende deS Saales liegt die Gestalt eines großen, schwerfälligen BrctagnerS; sein wirreS Haar sällt in dicken Locken über daS hagere, bärtige Gesicht, die gläsernen Augen starren hinaus aus den winterlichen Himmel und die braunen, harten Hände arbeiten mit schwacher, krampfhafter Energie auf der wollenen Decke. 34 lege meine kühle Hand aus die zitternden Finger des Armen. Ein Lächeln erhellt seine schmerzverzogenen Züge, aber er ist vollständig bewußtlos und ohne die Augen vom Licht abzuwenden, murmelt er leise:
„Bist Du eS, kleine Jeanette? Komm näher, meine Liebe, und sühle, wie mein armer Kops brennt — brennt — brenntl Komm weg von hier. Wir wollen im Schatten der großen Birnbaumes ruhen!"
Tränenden AugeS wende ich mich ab. O grausamer Krieg, grausamer Krieg! Nie, nie wieder wird er mit seiner kleinen Jeanette Hand in Hand durch die lachenden Fluren der alten Bretagne gehen — nie, nie wieder! O wie düster und traurig die Welt heute auSsieht! Ist eS möglich, daß jemals die Sonne wieder scheinen kann? Daß die Schneeglöckchen sich durch den grausamen Schnee drängen, daß die laublosen Acpfel- und Birnbäume sich in zarleS, frisches Grün kleiden? Gott weiß eS! Ich aber weiß, daß die Tage harmlosen Frohsinns für mich vorüber sind; an den srivolen Freuden der Welt, an Tanz und Putz kann ich nie mehr Vergnügen finden. Unter dem schrecklichen Kopfputz einer VincentiuS- schwester will ich meine braunen Locken verbergen und mit größter Selbstüberwindung mein Leben fortan den Kranken und Leidenden widmen, bis der Herr mich zu sich ruft.
Ich bin jetzt am Ende meiner gegenwärtigen Pilgerfahrt angekommen und trotz der feierlichen Entschließungen, die in mir reifen, fühle ich ein krankhaftes Entsetzen bei dem Gedanken, noch einmal durch diese leidende Menge gehen zu müssen. Zur Rechten bemerke ich eine Türe, die mich sicher auf einen Weg zur Eingangshalle führen wird. Ich trete