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Herrfelder Kreisblatt

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Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 109» Donnerstag, den 12. September 1912.

Amtlicher teil.

selb, den 7. September 1912.

Da die Kreisbahn Hersseld-HeimboldShausen demnächst dem öffentlichen Verkehr übergeben wird, veröffentliche ich nachstehend wiederholt die Polizeiverordnung, betreffend die mit Maschinen betriebenen nebenbahnähnlichen Kleinbahnen deS RegierungS-BezirkS Caffel.

Ich ersuche, die Vorschriften dieser Polizeiverordnung allseitig zu beachten.

Die Beamten der Kreisbahn find angewiesen, jede Zu­widerhandlung gegen die Polizeiverordnung unverzüglich zwecks Bestrasung zur Anzeige zu bringen.

Der Vorsitzende des kreisausschuffes:

I. A. Nr. 6266. von GruneliuS. * *

*

Pslizeiveror-nung, betreffend die mit Maschinen betriebenen nebenbahnähnlichen Kleinbahnen des Regierungsbezirks Gaffel.

Nach Verständigung mit den an der Beaussichtigung der vorbezeichneten Bahnen beteiligten Königlichen Eisenbahn­direktionen zu Caffel, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannover wird auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung S. 1529 ff) und der §§ 137, 139 deS Gesetzes über die allgemeine LandeSver- woltung vom 30. Juli 1893 (Gesetzsammlung S. 195) unter Zustimmung deS Bezirksausschusses zu Caffel für den Umfang deS Regierungsbezirks Caffel folgende Polizeiverordnung er­lassen :

I. Schutz deS Kleinbahnverkehres. § 1.

Beschädigungen der Kleinbahnen oder der zugehörigen An­lagen sowie der Fahrzeuge nebst Zubehör und die Vornahme von Handlungen, die den Betrieb stören, sind verboten.

Die Fahrgäste und daS sonstige Publikum haben den Anordnungen der sich als Klcinbahnpolizeibeamte ausweisenden Kleinbahnbediensteten Folge zu leisten.

A. Vorschriften für diejenigen Geile der Kleinbahnen, die öffentlidte Riege benutzen.

§ 2.

Unbeschadet weitergehender allgemeiner straßenpolizeilicher Bestimmungen ist Lastfuhrwerken daS Befahren deS Bahn­körpers in der Längsrichtung, soweit der Fahrdamm neben dem Gleise genügenden Raum bietet, verboten.

§ 3.

Beim Ertönen der WarnungSzeichen haben auf der Fahr­bahn befindliche Fußgänger, Reiter und Radsahrer und die Führer von Wagen und Vieh sofort die Fahrbahn für den Betrieb sreizugeben.

Um Ehre und Liebe.

Roman von Fanny Stöckert.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

DaS war sie ja gar nicht, mit dem ruhelosen Sinn, der sie auS der Heimat getrieben. DaS war ElisenS sansteS Ant­litz, von den dicken, aschblonden Flechten umrahmt, um welche sie dieselbe so oft beneidet. So in dieser Stellung pflegte Elise im Walde zu ruhen, wenn Mazda umherstreiste, Blumen und Beeren zu pflücken, nur daß die geschäftigen Hände nicht wie auf dem Bilde lässig aus dem Schoße ruhten, sondern stets mit einer Handarbeit beschäftigt waren, und die sanften Augen oft strasend aus die Schwester und ihre müßigen Hände blickten. Nein, dieser träumerische Sichgehenlassen, dieser Ruhen in der Natur war der prosaischen Elise fremd. Je länger sie da» Bild betrachtete, schwand diese sie ansangS srappierende Aehnlichkeit mit der Schwester. Sie fand sich selber wieder, das waren ihre dunklen Augen, die so sehnend nach dem Meere schauten. DaS blonde Haar, eS war nur eine Künstlerlaune. Ihr Bild war eS gewesen, welches ihm vorgeschwebt, in all' den Stunden, die er seiner Kunst ge­weiht. Er hatte eS verwoben mit dem Gedanken an seine schöne Heimat. Wie heller Jubel wollte e» erklingen in dem jungen Herzen.

DaS Kind findet keine Worte, sie ist sprachlos, ihr bezaubernde- Bildnis hier zu finden!" rief Gabriele spöttisch.

Verwirrt blickte Mazda auf. Sie begegnete den Blicken der BaronS, welcher dicht neben ihr stand, sie schaff fixierend, als wollte er ihres Herzens innerste Gedanken von ihrem «ntlitz ablesen.

Sie zürnen mir doch nicht," fragte er.

Zürnen? Warum? ES macht mich stolz und glücklich, einem künstlerischen Gedanken zum Vorbild gedient zu haben," logte sie schüchtern.

8 4.

Wenn an den Haltestellen Kleinbahnwagen halten, haben der Haltestelle sich nähernde Reiter, Radsahrer und Fuhrwerke ihre Geschwindigkeit soweit zu mäßigen und Raum zu geben, daß die Fahrgäste beim Ein- und AuSsteigen nicht gefährdet werden.

B. Vorschriften für diejenigen Geile der Kleinbahnen, die öffentliche Riege nicht benutzen.

§ 5.

DaS Betreten der Bahnanlagen der außerhalb öffentlicher Wege liegenden freien Strecke ist ohne BerechtigungSauSweiS nur gestattet:

a. den Vertretern der Aufsichtsbehörden,

b. den Beamten der Staatsanwaltschaft, der Gerichte, bei Forstschutzes und der Polizei, wenn eS zur Ausübung ihres Dienstes notwendig ist;

c. den Beamten deS Telegraphen-, deS Zoll- und Eteuer- wescnS, soweit eS zur Wahrnehmung ihres Dienstes innerhalb deS Bahngebiets notwendig ist;

d. den zur Besichtigung dienstlich entsandten Offizieren.

2. DaS Betreten der StationSanlagen außerhalb der dem Publikum bestimmungsgemäß geöffneten Räume ist ohne Bc- rechtigungSauSweiS yur den unter 1. genannten Personen und außerdem den Postbeamten gestattet, soweit sich der Post­dienst innerhalb deS StationSgebietS abwickelt.

3. Die zum Betreten der Bahnanlagen ohne BerechtigungS- auSweiS befugten Personen haben sich, soweit sie nicht durch ihre Uniform kenntlich sind, über ihre Person auSzuweisen.

4, Das Betreten der Uebergänge ist nur insoweit gestattet, als sie nicht abgesperrt sind, oder sich kein Zug oder Bahn­wagen nähert. Sobald sich ein Zug nähert, müssen Fuhrwerke, Reiter, Fußgänger, Treiber von Vieh oder Lasttieren in an­gemessener Entfernung von der Bahn und zwar, sofern Warnungstafeln vorhanden sind, an diesen Halten oder die Bahn schnell räumen.

5. Es ist untersagt, Schranken oder Einfriedigungen eigenmächtig zu öffnen, zu übersteigert oder ihre Betätigung zu behindern.

6. Pflüge und Eggen. Baumstämme und andere schwere Gegenstände dürfen, wenn sie nicht getragen werden, nur auf Wagen oder untergelegten Schleifen über die Bahn geschafft werden.

n. Bestimmungen für Fahrgäste. § 6.

1. DaS eigenmächtige Oeffnen der Wagenverschlüsse während der Fahrt, daS Sitzen aus den Plattformbrüstungen, der Auf- enthalt aus den Trittbrettern, daS Aussteigen aus einen vom zuständigen Bahnbediensteten allbesetzt" bezeichneten Wagen und daS Verweilen des trotzdem Aufgestiegenen in einem olchen Wagen ist verboten. ES ist untersagt, Gegenstände auS den Wagen zu werfen, durch die ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt werden könnte.

2. Der Ausenthalt auf der Plattform ist verboten,

Und wie nennt sich der künstlerische Gedanke, der das Bild beseelt?" fragte Normann.

DaS MendelSsohnsche FrühlingSlied: Durch den Wald, den dunklen, geht Holde Frühlingsmorgenstunde,"

welches Sie, Fräulein Gabriele, mir vor einiger Zeit gesungen, ließ daS Bild vor meinem Geiste erstehen. AuS dem Früh- lingSmorgen wurde dann später ein Sommermorgen, aber die Dichtung LenauS und die MendelSsohnsche herrliche Kompo­sition begleiteten jeden Pinselstrich," sagte der Baron, die Entstehung deS Bilde» erklärend.

Also war auch ich so glücklich, ein Scherflein zur Entstehung dieses Kunstwerks bcizutragcn," bemerkte Gabriele ironisch.

So gehen die Künste stets Hand in Hand, die Musik begeistert Maler und Dichter," wandle sich Frau Sanno an den Baron.Ich sage Ihnen aber nicht» über das Bild, ich habe so meine eigenen Gedanken darüber."

Die alte Dame reichte dem Baron bedeutungsvoll lächelnd die Hand zum Abschied. Die anderen folgten. ES war wieder still und einsam in dem Atelier. Lange, lange stand der junge Künstler noch vor seinem Bild. Aus die lichte Mädchengestalt war ein Schatten gefallen, derselbe Schatten wollte sich über seines Herzens warmes Fühlen breiten. Und doch flüsterte er wie unbewußt die Worte LenauS:

Ist Dein Blick mir still und warm, FrühlingSmächtig eingedrungen.

10.

Noch zwei Monate waren verflossen und in der Residenz besand man sich auf der Höhe der Saison, inmitten der tollen Faschingszeit. Und wie jede Saison ihren Stern hat, dem alle» zujauchzt nnd huldigt, so war e» diesmal Mazda Torea, die junge, reizende Sängerin, die Prosefforen- tochter aus Thüringen, deren Namen auf aller Lippen war. Magda hatte den Künstlernamen Torea angenommen, da sie nicht unter dem Vatersnamen Werner im Theater auftreten wollte.

soweit er nicht durch Anschlag aus der Plattsorm ausdrücklich gestattet ist.

3. Das Ein- und AuSsteigen ist nur an den Haltestellen und auf der hierzu bestimmten Wagenjeite gestattet.

8 7.

Personen, die durch sichtliche Krankheit, durch Trunkenheit ober auS anderen Gründen durch ihre Nachbarschaft oder ihr Verhalten den Fahrgästen lästig sollen, haben sich auf Huf- sorderung der Bahnbediensteten auS den Wagen oder Warte- räumen zu entfernen.

§8.

DaS Rauchen, sowie das Mitbringen brennender Pseisen, Zigarren und Zigaretten ist nur auf den Außenplätzen und in denjenigen Wagen oder Wagenabteilen gestattet, die alS für Raucher bestimmt bezeichnet find. DaS AuSspucken in die Personenwagen und auf deren Plattsormen ist verboten.

8 9.

1. Die Mitnahme von geladenen Schußwaffen sowie von Gepäckstücken, welche durch Umfang, üblen Geruch oder Un- reinlichkeit die Mitfahrenden belästigen oder durch leichte Ent- zündlichkeit gefährlich werden können, ist in den für Personen bestimmten Wagen oder Wagenabteilen nicht gestattet. Der freie Durchgang im Wagen darf durch Gepäckstücke nicht be­hindert werden.

2. Hunde und andere Tiere dürfen in Personenwagen nur in folgenden Fällen mitgeführt werden:

a) kleine Hunde und andere kleine Tiere, wenn fie auf dem Schoße getragen und die Mitreisenden durch fie nicht belästigt werden;

b) Hunde jeder Größe, wenn ihren Besitzern ein besonderes Abteil zur Verfügung gestellt werden kann oder ihre Mitführung nach and.rwsten, XD der Aufsichtsbehörde genehmigten Beförderungsbedingungen gestattet ist.

8 10.

Personen, welche die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und des Verkehrs ergehenden Weisungen der Bahnbediensteten unbeachtet lassen, haben unbeschadet der etwa eintretenden Bestrasung nach Aufforderung der Bahnbediensteten den Warte- raum oder den Wagen sofort beim nächsten Haften zu verlaffen.

HL 6 traf bestimm un gen.

8 H.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, soweit nicht nach den bestehenden Gesetzen eine höher« Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. bestraft, an deren Stelle im UnvermögenSfalle eine entsprechende Haftstrafe tritt.

IV. Schlußbestimmungen.

§ 12.

Aufgehoben werden:

a) die Polizeiverordnung vom 30. November 1903, be­treffend die Kleinbahn vom Staatsbahnhose WilhelmShöhe nach Naumburg (Amtsblatt S. 347/48);

b) die Polizeiverordnung vom 11. Oktober 1904, betreffend die Kleinbahn vom EtaatSbahnhos Gelnhausen über

Mazda stand aus der Sonnenhöhe deS Glücks. Sie genoß mit vollen Zügen daS süße, berauschende Gift täglicher Triumphe. Ihre Erscheinung, die bis vor kurzem immer noch etwas Kindliches, Unfertige! hatte, hatte sich jetzt erst vollständig entwickelt. Und ihre Stimme, fie hotte den heißen Klang der Leidenschaft gefunden, den HerzenSton, der nie seine Wirkung verfehlt. ES war ein junges, seliges Menschenherz, war durch all' diese weichen bestrickenden Töne zitterte.

Seit jenem Morgen in dem Atelier deS BaronS FolgerS» dorf war der jungen Sängerin ein Ahnen aufgegangen großen unendlichen Glücks. An demselben Abend hatte fie die Undine gesungen, eine der pocfievollsten Gestalten der Lortzing- schcn Opern. DaS Publikum war elektrisiert, hingeriffen von ihrer Auffassung dieser Rolle. Man jubelte lauten Bei­fall, als sie so innig einfach die Worte hauchte:

Du gabst mir eine Seele"

Oben in der ProSceniumSloge lehnte der Baron FolgerS- dorf; ein Blick, so glückverkündend, flog bei diesen Worten hinaus zu ihm. In diesem Moment schwanden alle Zweifel, welche ein intriganter Frauenmund in seinem Herzen wach- gerufen. Die ritterliche Gestalt NormannS in dem bunten Flitterstaat, dessen Arme jetzt die holde Undine umfaßten, war nur ein Schatten, ein Scheinen, ein Theaterprinz. Wie manche Undine mochte er schon in den Armen gehalten haben. Er ahnte ei nimmer, wie dieses junge Mädchenherz zur Liebe erwacht, wie ein neues, warmes Leben in jedem Tone erklang. Das vernahm der allein, dem jener warme Blick voll inS Herz gedrungen. Der Baron dachte seit jenem Abend nicht mehr daran, die Residenz bald zu verlaffen. Ein Frühling deS Herzens wollte ihm erblühen in des Winters Schnee.

Immer voller, reicher entfaltete sich die Stimme Mazda», man begann im PublÜum Vergleiche anzustellen zwischen ihr und Gabriele, welche meistens zu Mazda» Gunsten ausfielen. Gabrielen» Stimme war oft matt und abgespannt. 61 schien, al» ob diese sonst so lebensfrohe Erscheinung an irgend einem Kummer krankte. Zum ersten Male in ihrem Leben sah sich Gabriele zurückgesetzt. Sie mußte e» erleben, wie