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Herzfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knfchlutz Nr. 8
Nr. 112. Donnerstag, den 19. September 1912.
Amtlicher teil.
Cassel, den 5. Dezember 1911.
Nach den Bestimmungen der ReichSversicherungSordnung ist die Erneuerung erloschener VersicherungSverhältnisse durch freiwillige Weiterversicherung nur noch in beschränktem Umfange und zum Teil auch unter Erschwerung der Bedingungen für die Wiedererlangung der Wartezeit möglich. Beispielsweise kann ein über 40 Jahre alter Handwerker, der seine früher bestandene, aber inzwischen erloschene Invalidenversicherung, wieder in Kraft setzen möchte, dies nur unter der Voraussetzung, daß er früher schon mindestens 500 Wochenbeiträge geleistet hat, und zur Wiedererlangung der Anwartschaft muß er außerdem nochmals 500 Marken verwenden. Nach dem jetzigen Rechte kann die Erneuerung einer erloschenen Versicherung ohne Rücksicht auf das Lebensalter — das Vorhandensein von ErwerbSsähigkeit vorausgesetzt — erfolgen, und die Hnwartfcbaft aus der früheren Versicherung lebt ausnahmslos schon nach Leistung von 200 Moekendeiträgen wieder auf.
Der Gesetzgeber hat nun, den gegenwärtigen Zuständen Rechnung tragend, im Artikel 74 deS EinsührungSgesetzeS zur ReichSversicherungSordnung die UebergangSbestimmung getroffen, dass noch bis zum 31. Dezember 1912 die bisherigen milden Vorschriften über die Versicherungen erneuerung und das Wiederaufleben der Hnwartfcbaft Hnwendung zu finden haben. ES bietet sich also bis zum angegebenen Zeitpunkte noch Gelegenheit, erloschene Versicherungen unter den günstigen Bestimmungen deS Jnvaliden- VerstcherungSgesetzeS wieder inS Leben zu rufen. Hieraus seien insbesondere alle selbständigen Bandwerker und Landwirte und deren 6befrauen, die früher in versichcrungSpkUckligem ArbeitSverhältniS gestanden und mindestens 100 Wochenbeiträge entrichtet haben, ausmerksam gemacht. Durch freiwillige Verwendung von wenigstens 200 Marken der niedrigsten Lohn- klasse wird nicht nur wie bisher, die Anwartschaft auf Invaliden- oder Krankenrente, sondern auch aus die neue Binterbliebenenfürsorge (Witwen- und Waisenrente) erworben. Sind beide Eheleute versichert, so wird ferner An- wartschast aus Witwengeld und WaisenauSsteuer erworben. Außerdem übernimmt die LandeS-VersicherungSanstalt die Kosten der Beilbehandlung ihrer regelmäßig Versicherten, wenn dadurch Wiederherstellung der Gesundheit zu erwarten steht. Wenn die Anwartschast durch Leistung von 200 Wochenbei- trägcn (mithin in knapp 4 Jahren) wieder ausgelebt ist, genügt eS zur Ausrechterhaltung der Versicherung sogar, daß alljährlich mindesten- 10 Marken zur Verwendung kommen. Ratsam ist es allerdings auch dann, regelmäßig für jede Woche eine Marke zu verwenden.
Wer eine erloschene Versicherung erneuern will, muß seine letzte Karte oder letzte AufrechnungSbescheinigung bei der QuittungSkarten-AuSgabestelle (Polizei, Bürgermeisteramt) mit dem Anträge vorlegen, eine neue gelbe QuittungSkarte (Formular A) auSgesertigt zu erhalten. Die neue Karte bekommt die aus die bisherige Kartenzahl folgende Nummer.
Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Hesscn-Nafsau. I. 2831. Unterschrist. Landeshauptmann. *
Wird veröffentlicht. HerSseld, den 15. März 1912.
Die OrtSpolizeibehörden deS Kreises ersuche ich, obiges in der Gemeinde aus ortsübliche Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
I. 16119/11. II. Der Landrat
von GruneliuS.
Hersfeld, den 16. September 1912.
Nachstehend veröffentliche ich das Verzeichnis derjenigen Gemeinden des Kreises, die sich der vom Kreistage am 27. April d. Js. beschlossenen Regelung der Ziegenbockhaltung in den Gemeinden des Kreises angeschlossen haben. Aus dem Verzeichnis geht ferner hervor die Zahl der erforderlichen Ziegenböcke und die Gemeinden, in denen beabsichtigt ist, die Ziegenböcke in Fütterung und Pflege unterzubringen. Etwaigen Abänderungsvorschlägen sehe ich innerhalb 4 Tagen entgegen. Geht in dieser Frist ein Antrag nicht ein, so nehme ich an, daß Abänderungsvorschläge nicht zu machen sind. Hierbei nehme ich Veranlassung, gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß Aenderungen namentlich wegen der Verlegung der Ziegenbockstationen in eine andere Gemeinde faüm noch gemacht werden können. Die Umstände, die für die Bestimmung der Gemeinden als Bockstationen in Betracht kommen, sind berücksichtigt. Es ist hierfür einerseits die Anzahl der Ziegen, andererseits die Entfernung der einzelnen, zum Sprungbezirke gehörenden Gemeinden maßgebend gewesen. Die zu stellenden Abänderungsvorschläge müssen deshalb eingehend begründet werden.
Die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in denen die Unterbringung der Ziegenböcke in Fütterung und Pflege beabsichtigt ist, ersuche ich schon jetzt, Er- mmelungen nach Personen anzustellen, die geeignet und bereit sind, die Ziegenböcke in Fütterung und Pflege zu
nehmen. Dabei ist auch gleichzeitig festzustellen, welcher Betrag für die Fütterung und Pflege pro Jahr gefordert wird.
Einem Bericht über das dieserhalb Veranlaßte sehe ich bis zum 25. September entgegen. Die Ziegenböcke müssen baldigst beschafft werden. Die Erledigung der Sache bedarf deshalb der größten Beschleunigung. Ich erwarte bestimmt die genaue Einhaltung der Termine.
Der Vorsitzende des Kreisausschuffes
A. 4639. von Grunelius.
Verzeichnis
der vorhandenen Ziegen, der erforderlichen Ziegenböcke und der gebildeten Sprungbezirke.
Sprungbezirke
O » §
JQ .
^ 5 e e
0
0 ^
Ziegenbockstand
Entfernung zum Bockstand km
1
Allendors
32
—
Kemmerode
3
1
Allendorf
1,600
Reimboldshaus.
13
0,814
2
Asbach
136
2
Asbach
—
£
Aua
5
Obergeis
2,654
Obergeis
45
| 1
4
Ausbach Ransbach
6
26
} 1
Ransbach
2,342
5
Beiershausen
15
1,537
Hilperhausen
4
2,200
Kerspenhausen
28
1
Kerspenhausen
—
Kohlhausen
23
2,980
Roßbach
3
1,390
6
Bengendorf
5
Heringen
2,100
Heringen
106
2
—
Wölfershausen
41
3,332
7
Biedebach Tann
10
37
1
Tann
3,416
8
Fried ewald Herfa
60
9
1
Friedewald
4,800
9
Conrode
5
1,108
Lampertsfeld
—
1,626
Landershausen
4
3,067
Oberlengsfeld Schenklengsfeld
8
58
> 2
Schenklengsfeld
0,892
Wehrshausen
4
3,719
Wüstfeld
7
2,908
Unterweisenborn
2,666
10
Dünkelrode
2
1,500
Hilmes Malkomes
3
2,000
—
1
Schenksolz
1,400
Motzfeld
6
2,000
Schenksolz
—
—
11
Friedlos
61
—
Reilos
14
2
Friedlos
1,312
Rohrbach
36
3,607
12
Frielingen
55
1,098
Gersdors
21
26
2
Gersdorf
1,679
Willingsham
34
2,264
13
Gittersdors Untergeis
45
44
2
Gittersdorf
1,600
14
Gershausen
26
Kirchheim
2,060
Kirchheim
90
2
—
Kleba
20
2,169
15
Goßmannsrode
10
—
Reckerode
24
1
Goßmannsrode
1,747
Rotterterode
13
2,103
16
Harnrode
4
—
Heimboldshaus.
19
1
Harnrode
1,579
Lengers
11
2,400
17
Hattenbach
75
1
Hattenbach
—
18
Hersfeld
187
3
Hersfeld
—
19
Hillartshausen
—
1,920
Gethsemane Lautenhausen
6
18
1
Unterneurode
1,455
3,355
Unterneurode
14
—
20
Holzheim
37
1,679
Kruspis
27
1
Kruspis
Stärklos
10
1,880
21
Kathus
70
1
Kathus
—
22
Kleinensee
63
1
Kleinensee
—
23
Leimbach Widdershausen
16
30
| 1
Widdershausen
2,150
24
Meckbach Mecklar
18
33
| 1
Mecklar
2,505
25
Mengshausen Solms
54
16
| 1
Mengshausen
3,474
26
Philippsthal Röhrigshof
130
10
1 2
Philippsthal
2,950
27
Rotensee Unterhaun
23
95
1 2
Unterhaun
1,388
28
Sieglos
48
1
Sieglos
—
Bekanntmachung.
ES wird darauf aufmerksam gemacht, daß Wartegelder, Pensionen, Witwen- und Waisengelder und Witwen- und Waisenrenten, sowie Witwenpensionen und im voraus zahlbare Unterstützungen und ErziehungSbeihilsen innerhalb des Deutschen ReichS im Wege deS PostonweisungSverkehrS ohne Monatkquittungen bezogen werden können, sofern die Zahlung an die Bezugsberechtigten selbst — nicht an einen Dritten (Vormund, Pfleger, Bevollmächtigten) — zu erfolgen hat. Bei Waisengeldern gilt hierbei die witwengeldberechtigtr Mutter alS bezugsberechtigt.
Gleichzeitig wird zur Erleichterung deS Zahlungsverkehr- und zur Vermeidung größerer Barbestände in eigener Verwahrung darauf aufmerksam gemacht, daß diese Bezüge sowohl im ReichSbankgiroverkehr, als auch im Post-Ueber- weisungS- und Scheckverkehr durch Ueberweisung auf bat eigene oder aus ein fremdes Giro- bezw. Scheckkonto geleistet werden können.
Die Zusendung, Giro- oder Postüberweisung erfolgt n u r auf schriftlichen Antrag deS Berechtigten.
Formulare zu diesen Anträgen werden bei den zahlenden Kassen unentgeltlich verabfolgt. (K. 719.)
Cassel, den 3. September 1912.
Königliche Regierung. Unterschrist.
* * *
HerSfeld, den 12. September 1912.
Wird veröffentlicht.
I. 10570. Der Landrat.
I. A.:
W e s s e l, KreiSsekretär.
Städtc-AuSstestn.- Hnfsildorf 1912.
Protektor: S. K. H. Prinz August Wilhelm von Preußen.
Düsseldorf, den 29. August 1912.
Städtischer Kunstpalast.
Fernsprecher Nr. 8221, 8267.
An den Herrn RegierungS-Präsidenten in Cassel H.-N.
Mit der unter dem Protektorate Seiner Königlichen Hoheit deS Prinzen August Wilhelm von Preußen stehenden Städte- AuSstellung ist ein Kongreß für Städtewefen verbunden, der vom 23.—28. September d. JS. stattfinden wird. Der Kongreß soll eine Ergänzung der Etädtc-AuSstellung fein und Gedanken aus der Praxis für die Praxis bieten. 68 haben sich bereits eine große Zahl fachkundiger Herren in den Dienst der Sache gestellt. Von fast allen Gebieten bet kommunalen Verwaltung werden Vorträge mit anschließender Diskussion gehalten. Im Interesse der gesamten Entwickelung deS deutschen kommunalen WejenS ist eS erwünscht, daß der Kongreß seitens der Herren Mitglieder der Königlichen StaatS- regierung, der Herren Landräte, sowie der Herren Oberbürgermeister, Bürgermeister, beziehungsweise deren Vertreter, wie auch seitens der Mitglieder der Gemeindevertretungen recht zahlreich besucht wird.
Ganz besonders bitten wir Ew. Hochwohlgeboren, die unterstellten Kommunalverwaltungen und Kreise sehr gefälligst auf den Kongreß aufmerksam machen und darauf hinweism zu wollen, daß eine Beteiligung an den Verhandlungen gerade für diese von großer Bedeutung ist.
Bei dieser Gelegenheit versehlen wir nicht darauf hinzu- weisen, daß die Städte-AuSstellung sich in ihrer Reichhaltigkeit als eine Sehenswürdigkeit ersten Ranges präsentiert. Der bisherige Erfolg hat alle Erwartungen übertroffen. ES wird der Ausstellung aus allen Kreisen so hohe- Interesse entgegen- gebracht, daß schon heute mit einem vollen Erfolge gerechnet werden darf.
Die GeschästSleitung. (Unterschrift) Generalsekretär.
* * HerSseld, den 13. September 1912. Wird veröffentlicht.
I. I. Nr. 10560. Der Londrat.
I. «.:
W e s s e l, KreiSsekretär.
nichtamtlicher Cell.
Her Krieg zwischen Italien usb Der Türkei.
Konstantinopel, 17. September. Der Minister deS Aeußern erklärte heute einem hiesigen Vertreter der Liberi«, die Friedensverhandlungen stünden ziemlich gut; sie feien zwar für den Augenblick unterbrochen, würden aber in der nächsten Zeit wieder ausgenommen. Mehrere Politiker drücken sich über die Fortschritte der Verhandlungen sehr skeptisch auS. Selbst wenn man sich über nebensächliche Fragen geeinigt habe, könne doch keine Rede von einer baldigen Beendigung sein, da vorläufig die vorhandenen Gegensätze fast unüberbrückbar erscheinen. Der Wille, Frieden zu machen, sei vielleicht auf beiden Seiten gleich groß, aber ein Ausweg fei noch nicht gesunden. Die bisherigen Meldungen von einer baldigen Unterzeichnung der Frieden-instrumente- feien jedenfalls nichts als müßige Erfindung.
Saloniki, 17. September. Der englische Dampfer