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Herzfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knfchlutz Nr. 8

Nr. 112. Donnerstag, den 19. September 1912.

Amtlicher teil.

Cassel, den 5. Dezember 1911.

Nach den Bestimmungen der ReichSversicherungSordnung ist die Erneuerung erloschener VersicherungSverhältnisse durch freiwillige Weiterversicherung nur noch in beschränktem Umfange und zum Teil auch unter Erschwerung der Bedingungen für die Wiedererlangung der Wartezeit möglich. Beispielsweise kann ein über 40 Jahre alter Handwerker, der seine früher bestandene, aber inzwischen erloschene Invalidenversicherung, wieder in Kraft setzen möchte, dies nur unter der Voraussetzung, daß er früher schon mindestens 500 Wochenbeiträge geleistet hat, und zur Wiedererlangung der Anwartschaft muß er außer­dem nochmals 500 Marken verwenden. Nach dem jetzigen Rechte kann die Erneuerung einer erloschenen Ver­sicherung ohne Rücksicht auf das Lebensalter das Vorhandensein von ErwerbSsähigkeit vorausgesetzt erfolgen, und die Hnwartfcbaft aus der früheren Versicherung lebt ausnahmslos schon nach Leistung von 200 Moekendeiträgen wieder auf.

Der Gesetzgeber hat nun, den gegenwärtigen Zuständen Rechnung tragend, im Artikel 74 deS EinsührungSgesetzeS zur ReichSversicherungSordnung die UebergangSbestimmung ge­troffen, dass noch bis zum 31. Dezember 1912 die bisherigen milden Vorschriften über die Versicherungen erneuerung und das Wiederaufleben der Hnwartfcbaft Hnwendung zu finden haben. ES bietet sich also bis zum angegebenen Zeitpunkte noch Gelegenheit, erloschene Ver­sicherungen unter den günstigen Bestimmungen deS Jnvaliden- VerstcherungSgesetzeS wieder inS Leben zu rufen. Hieraus seien insbesondere alle selbständigen Bandwerker und Landwirte und deren 6befrauen, die früher in versichcrungSpkUckligem ArbeitSverhältniS gestanden und mindestens 100 Wochenbeiträge entrichtet haben, ausmerksam gemacht. Durch freiwillige Ver­wendung von wenigstens 200 Marken der niedrigsten Lohn- klasse wird nicht nur wie bisher, die Anwartschaft auf Invaliden- oder Krankenrente, sondern auch aus die neue Binterbliebenenfürsorge (Witwen- und Waisenrente) erworben. Sind beide Eheleute versichert, so wird ferner An- wartschast aus Witwengeld und WaisenauSsteuer erworben. Außerdem übernimmt die LandeS-VersicherungSanstalt die Kosten der Beilbehandlung ihrer regelmäßig Versicherten, wenn dadurch Wiederherstellung der Gesundheit zu erwarten steht. Wenn die Anwartschast durch Leistung von 200 Wochenbei- trägcn (mithin in knapp 4 Jahren) wieder ausgelebt ist, ge­nügt eS zur Ausrechterhaltung der Versicherung sogar, daß alljährlich mindesten- 10 Marken zur Verwendung kommen. Ratsam ist es allerdings auch dann, regelmäßig für jede Woche eine Marke zu verwenden.

Wer eine erloschene Versicherung erneuern will, muß seine letzte Karte oder letzte AufrechnungSbescheinigung bei der QuittungSkarten-AuSgabestelle (Polizei, Bürgermeisteramt) mit dem Anträge vorlegen, eine neue gelbe QuittungSkarte (Formular A) auSgesertigt zu erhalten. Die neue Karte be­kommt die aus die bisherige Kartenzahl folgende Nummer.

Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Hesscn-Nafsau. I. 2831. Unterschrist. Landeshauptmann. *

Wird veröffentlicht. HerSseld, den 15. März 1912.

Die OrtSpolizeibehörden deS Kreises ersuche ich, obiges in der Gemeinde aus ortsübliche Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.

I. 16119/11. II. Der Landrat

von GruneliuS.

Hersfeld, den 16. September 1912.

Nachstehend veröffentliche ich das Verzeichnis der­jenigen Gemeinden des Kreises, die sich der vom Kreis­tage am 27. April d. Js. beschlossenen Regelung der Ziegenbockhaltung in den Gemeinden des Kreises ange­schlossen haben. Aus dem Verzeichnis geht ferner hervor die Zahl der erforderlichen Ziegenböcke und die Gemeinden, in denen beabsichtigt ist, die Ziegenböcke in Fütterung und Pflege unterzubringen. Etwaigen Ab­änderungsvorschlägen sehe ich innerhalb 4 Tagen ent­gegen. Geht in dieser Frist ein Antrag nicht ein, so nehme ich an, daß Abänderungsvorschläge nicht zu machen sind. Hierbei nehme ich Veranlassung, gleich­zeitig darauf hinzuweisen, daß Aenderungen namentlich wegen der Verlegung der Ziegenbockstationen in eine andere Gemeinde faüm noch gemacht werden können. Die Umstände, die für die Bestimmung der Gemeinden als Bockstationen in Betracht kommen, sind berücksichtigt. Es ist hierfür einerseits die Anzahl der Ziegen, anderer­seits die Entfernung der einzelnen, zum Sprungbezirke gehörenden Gemeinden maßgebend gewesen. Die zu stellenden Abänderungsvorschläge müssen deshalb ein­gehend begründet werden.

Die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in denen die Unterbringung der Ziegenböcke in Fütterung und Pflege beabsichtigt ist, ersuche ich schon jetzt, Er- mmelungen nach Personen anzustellen, die geeignet und bereit sind, die Ziegenböcke in Fütterung und Pflege zu

nehmen. Dabei ist auch gleichzeitig festzustellen, welcher Betrag für die Fütterung und Pflege pro Jahr gefor­dert wird.

Einem Bericht über das dieserhalb Veranlaßte sehe ich bis zum 25. September entgegen. Die Ziegenböcke müssen baldigst beschafft werden. Die Erledigung der Sache bedarf deshalb der größten Beschleunigung. Ich erwarte bestimmt die genaue Einhaltung der Termine.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes

A. 4639. von Grunelius.

Verzeichnis

der vorhandenen Ziegen, der erforderlichen Ziegenböcke und der gebildeten Sprungbezirke.

Sprungbezirke

O » §

JQ .

^ 5 e e

0

0 ^

Ziegenbockstand

Entfer­nung zum Bock­stand km

1

Allendors

32

Kemmerode

3

1

Allendorf

1,600

Reimboldshaus.

13

0,814

2

Asbach

136

2

Asbach

£

Aua

5

Obergeis

2,654

Obergeis

45

| 1

4

Ausbach Ransbach

6

26

} 1

Ransbach

2,342

5

Beiershausen

15

1,537

Hilperhausen

4

2,200

Kerspenhausen

28

1

Kerspenhausen

Kohlhausen

23

2,980

Roßbach

3

1,390

6

Bengendorf

5

Heringen

2,100

Heringen

106

2

Wölfershausen

41

3,332

7

Biedebach Tann

10

37

1

Tann

3,416

8

Fried ewald Herfa

60

9

1

Friedewald

4,800

9

Conrode

5

1,108

Lampertsfeld

1,626

Landershausen

4

3,067

Oberlengsfeld Schenklengsfeld

8

58

> 2

Schenklengsfeld

0,892

Wehrshausen

4

3,719

Wüstfeld

7

2,908

Unterweisenborn

2,666

10

Dünkelrode

2

1,500

Hilmes Malkomes

3

2,000

1

Schenksolz

1,400

Motzfeld

6

2,000

Schenksolz

11

Friedlos

61

Reilos

14

2

Friedlos

1,312

Rohrbach

36

3,607

12

Frielingen

55

1,098

Gersdors

21

26

2

Gersdorf

1,679

Willingsham

34

2,264

13

Gittersdors Untergeis

45

44

2

Gittersdorf

1,600

14

Gershausen

26

Kirchheim

2,060

Kirchheim

90

2

Kleba

20

2,169

15

Goßmannsrode

10

Reckerode

24

1

Goßmannsrode

1,747

Rotterterode

13

2,103

16

Harnrode

4

Heimboldshaus.

19

1

Harnrode

1,579

Lengers

11

2,400

17

Hattenbach

75

1

Hattenbach

18

Hersfeld

187

3

Hersfeld

19

Hillartshausen

1,920

Gethsemane Lautenhausen

6

18

1

Unterneurode

1,455

3,355

Unterneurode

14

20

Holzheim

37

1,679

Kruspis

27

1

Kruspis

Stärklos

10

1,880

21

Kathus

70

1

Kathus

22

Kleinensee

63

1

Kleinensee

23

Leimbach Widdershausen

16

30

| 1

Widdershausen

2,150

24

Meckbach Mecklar

18

33

| 1

Mecklar

2,505

25

Mengshausen Solms

54

16

| 1

Mengshausen

3,474

26

Philippsthal Röhrigshof

130

10

1 2

Philippsthal

2,950

27

Rotensee Unterhaun

23

95

1 2

Unterhaun

1,388

28

Sieglos

48

1

Sieglos

Bekanntmachung.

ES wird darauf aufmerksam gemacht, daß Wartegelder, Pensionen, Witwen- und Waisengelder und Witwen- und Waisenrenten, sowie Witwenpensionen und im voraus zahlbare Unterstützungen und ErziehungSbeihilsen innerhalb des Deut­schen ReichS im Wege deS PostonweisungSverkehrS ohne Monatkquittungen bezogen werden können, sofern die Zahlung an die Bezugsberechtigten selbst nicht an einen Dritten (Vormund, Pfleger, Bevollmächtigten) zu erfolgen hat. Bei Waisengeldern gilt hierbei die witwengeldberechtigtr Mutter alS bezugsberechtigt.

Gleichzeitig wird zur Erleichterung deS Zahlungsverkehr- und zur Vermeidung größerer Barbestände in eigener Ver­wahrung darauf aufmerksam gemacht, daß diese Bezüge so­wohl im ReichSbankgiroverkehr, als auch im Post-Ueber- weisungS- und Scheckverkehr durch Ueberweisung auf bat eigene oder aus ein fremdes Giro- bezw. Scheckkonto geleistet werden können.

Die Zusendung, Giro- oder Postüberweisung erfolgt n u r auf schriftlichen Antrag deS Berechtigten.

Formulare zu diesen Anträgen werden bei den zahlenden Kassen unentgeltlich verabfolgt. (K. 719.)

Cassel, den 3. September 1912.

Königliche Regierung. Unterschrist.

* * *

HerSfeld, den 12. September 1912.

Wird veröffentlicht.

I. 10570. Der Landrat.

I. A.:

W e s s e l, KreiSsekretär.

Städtc-AuSstestn.- Hnfsildorf 1912.

Protektor: S. K. H. Prinz August Wilhelm von Preußen.

Düsseldorf, den 29. August 1912.

Städtischer Kunstpalast.

Fernsprecher Nr. 8221, 8267.

An den Herrn RegierungS-Präsidenten in Cassel H.-N.

Mit der unter dem Protektorate Seiner Königlichen Hoheit deS Prinzen August Wilhelm von Preußen stehenden Städte- AuSstellung ist ein Kongreß für Städtewefen ver­bunden, der vom 23.28. September d. JS. stattfinden wird. Der Kongreß soll eine Ergänzung der Etädtc-AuSstellung fein und Gedanken aus der Praxis für die Praxis bieten. 68 haben sich bereits eine große Zahl fachkundiger Herren in den Dienst der Sache gestellt. Von fast allen Gebieten bet kommunalen Verwaltung werden Vorträge mit anschließender Diskussion gehalten. Im Interesse der gesamten Entwickelung deS deutschen kommunalen WejenS ist eS erwünscht, daß der Kongreß seitens der Herren Mitglieder der Königlichen StaatS- regierung, der Herren Landräte, sowie der Herren Oberbürger­meister, Bürgermeister, beziehungsweise deren Vertreter, wie auch seitens der Mitglieder der Gemeindevertretungen recht zahlreich besucht wird.

Ganz besonders bitten wir Ew. Hochwohlgeboren, die unterstellten Kommunalverwaltungen und Kreise sehr gefälligst auf den Kongreß aufmerksam machen und darauf hinweism zu wollen, daß eine Beteiligung an den Verhandlungen gerade für diese von großer Bedeutung ist.

Bei dieser Gelegenheit versehlen wir nicht darauf hinzu- weisen, daß die Städte-AuSstellung sich in ihrer Reichhaltigkeit als eine Sehenswürdigkeit ersten Ranges präsentiert. Der bisherige Erfolg hat alle Erwartungen übertroffen. ES wird der Ausstellung aus allen Kreisen so hohe- Interesse entgegen- gebracht, daß schon heute mit einem vollen Erfolge gerechnet werden darf.

Die GeschästSleitung. (Unterschrift) Generalsekretär.

* * HerSseld, den 13. September 1912. Wird veröffentlicht.

I. I. Nr. 10560. Der Londrat.

I. «.:

W e s s e l, KreiSsekretär.

nichtamtlicher Cell.

Her Krieg zwischen Italien usb Der Türkei.

Konstantinopel, 17. September. Der Minister deS Aeußern erklärte heute einem hiesigen Vertreter der Liberi«, die Friedensverhandlungen stünden ziemlich gut; sie feien zwar für den Augenblick unterbrochen, würden aber in der nächsten Zeit wieder ausgenommen. Mehrere Politiker drücken sich über die Fortschritte der Verhandlungen sehr skeptisch auS. Selbst wenn man sich über nebensächliche Fragen geeinigt habe, könne doch keine Rede von einer baldigen Beendigung sein, da vor­läufig die vorhandenen Gegensätze fast unüberbrückbar er­scheinen. Der Wille, Frieden zu machen, sei vielleicht auf beiden Seiten gleich groß, aber ein Ausweg fei noch nicht gesunden. Die bisherigen Meldungen von einer baldigen Unterzeichnung der Frieden-instrumente- feien jedenfalls nichts als müßige Erfindung.

Saloniki, 17. September. Der englische Dampfer