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herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 124. Donnerstag, den 17. Oktober 1912.

Amtlicher teil.

Bolizei-Lerordnung.

Auf Grund deS § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen LandeSteilen (G. 6. 6. 1529) und deS § 142 deS Gesetzes über die allgemeine LandeSverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. 8. S. 195) wird unter Zustimmung deS KreiSauSjchuffes für den Umfang deS Kreises HerSfeld nachstehende Polizei. Verordnung erlassen:

§ 1.

Die Zeit, während welcher das Verweilen und Dulden von Gästen in Schankstuben und an öffentlichen VergnügungS- orten verboten ist (Polizeistunde), wird aus 11 Uhr abends bis 4 Uhr morgens festgesetzt.

8 2.

Eine Verlängerung oder Verkürzung der Polizeistunde kann von der Orttpolizeibehörde ausnahmsweise für einzelne Ge­werbetreibende und Wirtschaften für einen bestimmten Zeit- raum oder biS auf weiteres verfügt werden.

§ 3.

Uebertretungen werden nach den Vorschriften deS § 365 deS ReichS-StrafgefetzbucheS bestraft.

8 4.

Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­kündigung in Kraft.

Die Polizeiverordnung vom 4. Juli 1898 (Kreisblatt Nr. 80) wird ausgehoben.

HerSfeld, den 15. Oktober 1912.

Der Landrat

von GruneliuS.

HerSfeld, den 15. Oktober 1912.

An die Ortspolizeibehörden deS Kreises.

Für die Ausführung der neuen Polizei-Verordnung über die Festsetzung der Polizeistunde in den Gast- und Schank- wirtschasten bestimme ich folgendes:

Die ländlichen OrtSpolizeibehörden haben für den Fall, daß fie von der ihnen nach § 2 der Polizei-Verordnung zustehenden Befugnis zur Aenderung der Polizeistunde Gebrauch machen wollen, regelmäßig meine Genehmigung einzuholen.

Eine Verlängerung der Polizeistunde kann von den ländlichen OrtSpolizeibehörden selbständig für die öffent­lichen Tanzlustbarkeiten verfügt werden, zu deren Veranstaltung sie auch ohne meine vorherige Genehmigung die Erlaubnis erteilen dürfen. Die Verlängerung der Polizeistunde ist auf die Zeit bis 2 Uhr nachts zu beschränken.

Die Polizeistunde gilt für Räume, die unter den Begriff Schankstube" aberöffentlicher VergnügungSort" fallen.

Schankstube" ist ein dem Publikum offen stehender ge­schlossener Raum, in welchem Getränke zum Genuß auf der

Umbre und Liebe.

Roman von Fanny Stöckert.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Auf dem Schlöffe in Walddorf, wo der Musiksaal lange unbenutzt gestanden, versammelte man sich jetzt wieder häufig. ES waren köstliche, genußreiche Stunden, welche Mazda und Bernharbi dort dem kleinen KreiS ihrer Zuhörer bereiteten. Alle wußten eS, daß ein tiefe- Leid Mazda betroffen, und jeder bemühte sich auf seine Weise, ihr die Heimat wieder teuer und lieb zu machen. Die Schloßherrin Klara war glücklich, die lang entbehrte Freundin wieder zu haben, daS Leben war doch gar zu langweilig gewesen in der langen Zeit, in welcher Mazda fern von ihnen geweilt, und ihr Gatte begegnete der jungen Sängerin mit ritterlicher Hoch­achtung. Auch Tante Albertine war voll warmer Zärtlichkeit für den nun wieder heimgekehrten Flüchtling. Aber so wie ihr Vater und Bernhardt verstand eS doch keiner von den andern, sie zu trösten. ES war fast rührend, wie ihr Vater fast nur für sie lebte, wie er jeden kleinen Wunsch ihr an den Augen absah» wie ihr Lächeln ihn beglückte. Und dann Bernhardil Wenn er am Flügel saß, wie wunderbar, wie eigen erklangen seine Fantasien, alS hätte er sie eigens für sie erdacht. Schmeichelnd, tröstend legten sich die Töne um ihr wunde» Herz, und leise, ganz leise sangen sie daS alte Lied vom Hoffen, welche» immer erklingt in der Menschen Herzen,

28.

E» war ein schwüler Julitag. Mazda faß mit ihrem jöater in der grün umsponnenen Laube im Garten. Ihre

toeiIttn bei dem jungen Paare am Ostserstrande, a Jn kurzer Zeit ein freudige- FamilienereigniS bevor-

' ®° drang eine erschütternde Kunde zu ihnen in den Pillen, tiefen Frieden dieser SommertageS. Der alte Baron FolgerSdorf teilte dem Direktor Werner in erschütternden Worten entsink mit, daß Elise einem kleinen Mädchen daS

Stelle gewerbsmäßig feil gehalten und entgeltlich verabreicht werden. Ob der Raum zu dem nach § 33 der Gewerbe- Ordnung konzessionierten gehört, ist gleichgültig. Auch ein Privatzimmer deS Wirts kann die Eigenfchaft einer Schankstube annehmen, wenn daselbst tatsächlich daS Gewerbe auSgeübt wird.

Gastwirtschaften gehören nur soweit hierher, alS Echank- wirtschaft in ihnen betrieben wird. Die Polizeistunde findet weder auf vom Wirt unentgeltlich bewirtete Privatgäste noch auf Reisende Anwendung, die im Gasthaus logieren. Ferner findet sie keine Anwendung auf Eijenbahnreisende, denen in einer Bahnhofsrestauration Erftsichungen verabreicht werden. Für Nicht reisende dagegen gilt auch in diesen Restaurationen die Polizeistunde.

ES ist gleichgültig, ob die Schankgäste lediglich als solche, ober aber auch noch zu einem andern Zweck zujammengekommen sind. Auch gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung ist die Strafbestimmung deS § 365 Strafgesetzbuch an­wendbar.

Durch Ueberlassung an Vereine verlierenSchankstuben" den Charakter der Oeffentlichkeit nur dann, wenn die Ver­sammlungen der Vereine alsgeschlossene Gesellschaften" an. zusehen sind. Für einegeschlossene Gesellschaft" besteht selbst in einer Schankstube die Polizeistunde dann nicht, wenn andern Personen der Zutritt nicht freisteht. Die Anwesenheit eingeladener Gäste beseitigt den Charakter dergeschlossenen Gesellschaft" nicht, wohl aber der Umstand, daß der Zutritt zu den Versammlungen einer noch Zahl, Art und Individuali­tät unbestimmten Mehrheit von Personen freisteht.

Der Nachweis dergeschlossenen Gesellschaft" liegt dem betr. Verein ob, wenn er darauf, daß die sonst zum öffentlichen Schanklokal bestimmten Räume ihm überlassen jeiey, die Be­freiung von der Polizeistunde gründet.

Eine Gesellschaft, die zum Zweck der Umgehung der Polizeistunde gegründet ist, unterliegt den Strasbestimmungen deS § 365 deS Strafgesetzbuchs.

Vergnügungsorte" sindöffentlich", wenn sie dem Pub­likum in einer nicht individuell begrenzten Weise zugänglich sind, auch wenn der Zutritt im übrigen an gewisse Bedingungen oder Beschränkungen geknüpft ist. Eine nähere Difinition für VergnügungSort" ist nicht gegeben.

I. 11707. Der Landrat

von GruneliuS.

VtehseuchenpoNzeMche Anordnung.

Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchen-GesetzeS vom 26. Juni 1909 (ReichS-Gesetzblatt Seite 519) mit Ermäch­tigung deS Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten solgendeS bestimmt:

I. BeobachtungSgebiet.

§ 1. AuS Anlaß deS AuSbruchS der Maul- und Klauen­seuche in Neukirchen, Kreis Hünfeld, wird auS den Gemeinden

Leben gegeben, aber daS junge Leben hatte daS ihre gefordert. Einige Stunden nach der Geburt deS Kindes war Elise ge­storben. Da stand daS entsetzliche Unglück in gefühllosen Buchstaben. Die Augen deS Direktor» ruhten wie erstarrt darauf, während Magda totenbleich in ihrem Sessel lehnte. Sie sah daS junge, glückliche Paar dahingehen, im rosigen Abendschein, einer glücklichen Zukunst zu, damals, als sie dem Wahnsinn nahe, einsam, verlassen unter dem Fliederstrauch an dem grauen, verwitterten Stein ruhte. Und nun, war eS denn möglich, tot der junge, blühende Leib Elisens kalt und starr dem Staube Versalien?

Ich muß fort, sogleich," sagte der Direktor Werner endlich,bitte, besorge mir alles, daß ich noch mit dem Abend­zuge fort kann."

Mechanisch, wie im bangen, tiefen Traum, besorgte Mazda die Zurüstungen zu deS Vater» Reife.

Nach wenigen Stunden hielt der Wagen vor dem Hause deS Direktor».

Bring mir daS kleine Kind mit, daß ich ihm feine Mutter ersetze," bat Magda unter heißen Tränen, alS sie jetzt Abschied von einander nahmen.

In der folgenden Nacht erst langte der Direktor auf dem Gute deS BaronS an. Nur ein Zimmer deS alten Schlosses war erhellt. Dort lag im Hellen Kerzenschcin, unter Rosen gebettet, sein bleiche», starre- Kind, die junge Herrin deS Schlosses. Ihr Gatte allein wachte bei ihr; im finsteren Dahinbrüten versunken, saß er dicht neben dem Sarge. DaS bleiche, schöne Frauenbild darin erschien ihm so sremd, alS hätte er ei nie gekannt, und dann war eS ihm wieder, als wäre er ein alter, uralter Mann, den der Tod vergeffen hatte, als wäre alles, was er geliebt, in seinem Leben dahin, einsam, ohne Trost auf der Welt zurückgeblieben.

Der Direktor Werner trat jetzt in daS Zimmer, er kniete nieder am Sarge, ein Gebet murmelnd. Huberts Augen ruhten aus dem schönen, ehrwürdigen Haupte deS alten Mannes. Hatte er nicht noch eine Tochter? Warum kam sie nicht auch zu weinen hier am Sarge ihrer Schwester Elise? Wo mochte sie sein? Ha, vielleicht fang sie jetzt mit heller, glockenreiner Stimme eine Oprrnarie, und ein ent-

Hvlzheim mit Heisenstein, KruSpiS und StärkloS ein Beob- achtungSgebiet gebildet.

§ 2. AuS dem BeobachtungSgebiet darf Klauenvieh (Rind­vieh, Schweine, Schafe, Ziegen) abgesehen von den Fällen deS § 3 nicht entfernt werden. Auch ist daS Durchtreiben von Klauenvieh und daS Durchsahren mit fremden Wieder- käuergejpannen durch das BeobachtungSgebiet sowie der Auf­trieb von Klauenvieh auS dem BeobachtungSgebiet auf Märkte verboten.

§ 3. Die AuSfuhr von Klauenvieh zum Zwecke der sofor­tigen Abschlachtung ist nur mit Genehmigung deS Landrat» zulässig. Die Genehmigung wird nur dann gegeben, wenn die amtStierärztliche Untersuchung deS gesamten Viehbestände-, auS dem die Tiere auSgejührt werden sollen und letztere auch selbst 24 Stunden vo r der AuSfuhr Seuchenfreiheit ergiebt.

Zu Nutz» und Zuchtzwecken darf Klauenvieh nur mit Genehmigung deS Herrn RegierungS-Präsidenten auSgesührt werden, die beim Landrat zu beantragen ist.

Die Tiere müssen zu dem betreffenden Schlachtort oder der Eisenbahnverladestation auf Wagen transportiert werden

II. Ueber daS BeobachtungSgebiet hinaus- gehende Beschränkungen.

§ 4. In den in § 1 ausgeführten Gemeinden sowie in den Gemeinden Eitra, SiegloS, Oberhaun, Unterhaun, Hof Kühnbach, Rotensee, BingarteS mit JohanneSberg und in der Stadt HerSfeld ist verboten:

a. Die Abhaltung von Slauenviehmärkten sowie der Auf- trieb von Klauenvieh aus Jahr- und Wochenmärkte. Diese- Verbot erstreckt sich auch aui marktähuliche Veranstaltungen.

b. Der Handel mit Klauenvieh und Geflügel, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb deS Gemeindebezirk- der gewerblichen Niederlassung deS Händler- oder ohne Be­gründung einer solchen statlfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch daS Aussuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und daS Auskaujen von Tieren durch Händler.

c. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh. DaS Verbot findet keine Anwendung aus Viehversteigerungen auf dem eigenen, nicht gesperrten Gehöfte deS Besitzer-, wenn nur Tiere zum Verkaufe kommen, die sich mindesten- 3 Monate im Besitze deS Versteigerer- befinden.

d. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh. in. Allgemeine-.

§ 5. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach den §§ 74 ff. deS ViehfeuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 (ReichS-Gesetzblatt Seite 519) bestraft.

§ 6. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft an Stelle der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 14. Oktober 1912 (KreiSblatt Nr. 123). Die Aufhebung dieser Anordnung er-

zückteS Publikum jauchzte ihr Beijall zu. Sie hatte sich ja längst loSgejagt von der Heimat, vom Vatcrhause. Hubert hatte ja inzwischen alle- von Elisen erfahren. Oder vielleicht war sie auch schon tot, begraben, und nur er blieb allein zurück auf der öden Welt, wo alle- Schöne sterben wußte. Der Direktor Werner erfaßte Huberts kalte Hand und suchte ihn zu trösten.

So saßen sie denn beide stumm nebeneinander, biS der Morgen graute. Dann wurde der Sarg geschloffen, und in dem warmen, duftigen Eommermorgen hinausgetragen in da» Erbbegräbnis der Barone von FolgerSdors. Und drüben in dem anderen Flügel deS Schlosser, da ruhte ein jüßeS, kleines Wesen an der Brust der Amme, ahnungslos von all dem Weh, welches fein kurzes Dasein verursacht hatte.

Der junge Baron Hubert verfiel bald nach dem Tode seiner jungen Frau in eine tiefe Schwermut, in der er oft stundenlang wie geistesabwesend vor sich hinbrütete. Und dar Entsetzliche dabei war, daß der Anblick seines mutterlosen TöchterchenS diese Schwermut in eine Art wahnsinnige Raserei zu verwandeln schien. In einem solchen furchtbaren Zustande mußte eingeschritten werden. Hubert mußte fort auS der Umgebung, wo ihn alles an seinen Verlust und sein Unglück erinnerte. DieS ordnete auch der HauSarzt an. Und das mutterlose Kindchen nebst der Amme nahm der Direktor Werner mit nach Thüringen in sein HauS. Dort sollte eS so lange in Pflege bleiben, bis deS BaronS Nerven sich wieder beruhigt hatten.

29.

So hatte sich Baron Hubert zu seiner Erholung mit seinem Vater bald nach dem Tode seiner Gattin auf Meisen begeben. Sie hatten Italien und die Schweiz durchzogen und jetzt weilten sie schon längere Zeit in einer einsam, aber herrlich gelegenen Villa am Comersee. Hubert hatte sich wieder seiner Kunst zugewandt. Wie eine holde Trösterin war sie ihm genaht in den Tagen tiefen Kummers und hatte ihm neue Bilder vor die Augen gezaubert, erst nur in schatten­haften Umrissen, dann, alS fein Denken wieder klarer und heller geworden, nahmen dieselben Farbe und Gestalt an.