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herssel-er Kreisblatt
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Fernfprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 127.
Donnerstag, den 24. Oktober
1912.
Amtlicher teil.
Berlin W. 9, den 16. Juli 1912. Leipziger-Straße 2.
Nachdem durch die Kaiserliche Verordnung vom 5. Juli 1912 (R. G. Bl. 6. 439) die Vorschriften der ReichSver- sicherungSordnung über Ausgestaltung, Errichtung, Vereinigung, Auflösung, Schließung und Ausscheidung der Krankenkassen und daS Verfahren dabei für die bestebenden Krankenkassen sofort in Kraft gesetzt find, find gemäß Art. 5 E. G. z R. V. O. dir entsprechenden Vorschriften deS KrankenversicherungSgesetzeS außer Kraft getreten. ES find nunmehr auch bei Vornahme von Organisationen der bestehenden Krankenkassen sowie bei Errichtung von Krankenkassen ausschließlich die Vorschriften der ReichSverficherungSordnung zur Anwendung zu bringen. Dabei gelten für bestehende OrtSkrankenkassen die Vorschriften der ReichSverficherungSordnung über besondere OrtSkranken» fassen und für Baukrankenkassen die Vorschriften der ReichS- versicherungSordnung über BetriebSkrankenkafien entsprechend.
Im einzelnen bemerke ich folgendes:
1. Die Landkrankenkafsen und allgemeinen OrtSkrankenkassen find so zu errichten, daß fie im Januar 1914 inS Leben treten. Ein früherer Zeitpunkt darf nicht gewählt werden, weil die materiell-rechtlichen Vorschristen der ReichSversiche- rungS-Ordnung über die Krankenversicherung insbesondere auch über die Erweiterung der Versicherung-pflicht erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft gesetzt find. Andere OrtSkranken- fassen alS allgemeine OrtSkrankenkassen können nicht mehr errichtet werden.
» 2. Die bestehenden OrtS-, Betriebs- und JnnungSkranken- kassen müssen bis zum 31. Dezember 1912 den Antrag auf Zulassung stellen. Die Zulassung ist mit der Wirkung vom 1. Januar 1914 auSzusprechen. BiS zu diesem Zeitpunkte bleiben die bisherigen Satzungen voll in Geltung. Es ist dasür Sorge zu tragen, daß bestehende Krankenkassen, welche nicht zugelassen werden, gemäß Art. 21 E. G. z. R. B. O. zum 31. Dezember 1913 geschlossen find.
Sollen die Mitglieder der zu schließenden Kasse Mitglieder einer erst am 1. Januar 1914 inS Leben tretenden Raffe werden, so dars die Schließung erst am 31. Dezember 1913 ausgesprochen werden. Wegen Umwandlung der bestehenden Baukrankenkassen in BetriebSkrankenkafien wird auf Art. 22 E. G. z R. B. O. verwiesen. Baukrankenkassen, welche nicht umgewandelt werden, find bis zum 1. Januar 1914 zu schließen.
3. Neue Betriebs- und JnnungSkrankenkassen können auch zu einem früheren Zeitpunkt alS zum 1. Januar 1914 errichtet werden. Während hierbei für die Errichtung und daS Versahren die §§ 245 ff., 246 ff. der ReichSversicherungS- ordnung maßgebend find, muß der Inhalt der Satzung den Vorschriften deS KrankenversicherungSgesetzeS entsprechen. Solche Sofien müssen aber auf Grund einer den Vorschriften der ReichSverficherungSordnung genügenden Satzung ihre Zu
Das Opfer.
Novelle von Fanny S t ö ck e r t.
(Nachdruck verboten.)
„Du verlangst zu viel von mir, Mama! DaS Beste, daS ich besitze, soll ich dahin geben, meine ganze frohe Jugend. ES ist hart, ja grausam, von mir ein solche» Opser zu verlangen!"
Frau von Horst, an welche diese Worte gerichtet waren, zuckte ungeduldig mit den Schultern. „Rede doch nicht so töricht, Elisabeth, Deine Jugend hingeben! In Glanz und Reichtum wirst Du Dein junge» Leben genießen, während in den traurigen Verhältnissen, in welchen, wir jetzt leben, von Lebensgenuß kaum die Rede fein kann. Ich dächte, die Existenz einer reichen, beneideten Frau wäre derjenigen eines armen adeligen Fräulein» bei weitem vorzuziehen."
„Wenn er nur jünger wäre!" seufzte Elisabeth.
„Herr von Wulfen ist trotz seiner sechzig Jahre immer noch eine stattliche, ich möchte sagen, schöne Männerer- scheinung."
„Er ist sogar dreiundsechzig Jahre alt," entgegnete Elisabeth.
„Pah, die drei Jahre mehr oder weniger tun hier nichts zur Sache. Ich wollte, er bewürbe sich um KäthchenS Hand, sie würde weniger Bedenken haben, wie Du, und mit ihrem warmen, großmütigen Herzen weniger an sich und mehr an ihre Angehörigen denken."
Ein helles Rot flog bei diesen vorwurfsvollen Worten über Elisabeth» Gesicht. Sie strich daS aschblonde Haar auS der Stirn und die großen, grauen Augen blickten wie sehnend hinaus zu dem blauen FrühlingShimmel empor. Und plötz- lich trat klar und deutlich ein Bild vor ihre Seele: Eine Winterlandschost, ein in Frost erstarrter Teich und auf diesem Teich eine sich fröhlich aus Schlittschuhen tummelnde Gesellschaft — dann ein erschütternder Schrei von vielen Stimmen — und fie und er! — O, warum gibt eS Augenblicke, die sich nie vergessen lassen, mögen sie noch so viele andere Er-
lassung vor dem 1. Januar 1913 nachsuchen. Nach diesem Zeitpunkt bis zum 1. Januar 1914 können Betriebs- und JnnungSkrankenkafsen nicht inS Leben treten, da sie wegen nicht rechtzeitiger Stellung deS AntragS auf Zulassung alsbald geschlossen werden müßten.
4. Die Gemeindekrankenversicherungen müssen nach Art. 14 E. G. z. R. V. O. in Verbindung mit der Verordnung vom 5. Juli 1912 (R. G. Bl. S. 439) zum 31. Dezember 1913 geschlossen werden. BiS dahin bleiben die Bestimmungen deS KrankenversicherungSgesetzeS, insbesondere auch die Vorschriften im § 12 in Kraft. Die Gemeindekrankenversicherungen können erst zum 1. Januar 1914 geschlossen oder ausgelöst werden, wenn die ihnen angehörenden Personen Mitglieder einer erst am 1. Januar 1914 inS Leben tretenden Krankenkasse werden sollen. Wird eine Gemeindekrankenversicherung früher beseitigt, so muß für die Versicherung der Mitglieder bei einer Krankenkasse nötigenfalls durch Anwendung der §§ 18 a, 43 a deS KrankenversicherungSgesetzeS Sorge getragen werden.
5. Ueber alle Aenderungen der Satzungen der bestehenden Krankenkassen beschließt nunmehr gemäß § 324 der ReichS- versichcrungSordnung daS OberverficherungSamt ohne Rücksicht darauf, ob die Aenderung mit der Durchführung der Reichs- versicherungSordnung zujammenhängt oder nicht.
Mit der Beschlußfassung über die Errichtung allgemeiner OrtSkrankenkassen und von Landkrankenkassen sowie über die Zulassung bestehender OrtS-, Betriebs- und JnnungSkranken- kasten ist so lange zu warten, tiS auf den Bericht, den Sie auf den Erlaß vom 8. Mai 1912 (H. M. Bl. E. 264) zu erstatten haben, Entscheidung getroffen ist. Eine besondere Beschleunigung verbietet sich übrigens aus dem Grunde, weil die Mustersatzungen noch nicht erschienen find und eine erfolgreiche Aöfoj.uuZ Ou Sü^üity«. ,u. Zeit ausgeschlossen ist (I. Nr. III. 4282.)
Der Minister für Handel und Gewerbe, gez. Dr. Gydow.
* *
HerSseld, den 18. Oktober 1912. Wird veröffentlicht.
I. V. Nr. 2021. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSseld, den 17. Oktober 1912.
Der Bürgermeister Heiderich in Gethsemane ist am 2. Oktober d. JS. als solcher für einen am 17. d. MtS. beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum wiedergewählt worden.
Ich habe diese Wiederwahl bestätigt.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A. No. 7640. von GruneliuS.
HerSseld, den 23. Oktober 1912.
Die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher erinnere ich nochmals an Einsendung der KreiShundesteuerzugangSliste für
eignifse und die lange, rastlose Zeit dazwischenlegen, sie find wie mit Flammenschrist im Herzen eingegraben und durch nichts zu verwischen.
„Nun, waS soll ich Herrn von Wulfen antworten?" fragte nach einer Weile Frau von Horst. „Wir können ihn nicht länger in Ungewißheit lassen. Ich gebe Dir noch einmal zu bedenken, waS alles für uns von Deiner Entscheidung abhängt."
„Ich weiß eS zur Genüge, Mama, Herr von Wulfen hat Dir und Käte dauernden Aufenthalt auf feinet großen Besitzung angeboten und wir können die Miete für unsere jetzige große Wohnung unmöglich länger bezahlen. Wir müssen eine kleinere beziehen, sehr eingezogen leben und unS sehr einschränken, wenn ich den reichen Freier ablehne."
„Deine Heirat mit Wulfen wäre unsere einzige Rettung auS allen Kalamitäten," schloß Frau von Horst mit einem schweren Seufzer, „Du allein hättest vielleicht Charakter ge- nug, daS Leben der Armut zu ertragen, Käte und ich würden aber daran zu Grunde gehen."
„DaS sollt Ihr nicht, Mama, ich habe dann wohl auch Charakter genug, den meinigen ein Opfer zu bringen," erklärte da plötzlich Elise mit flammenden Augen.
Frau von Horst hatte sich erhoben, ihre Blicke leuchteten auf. „Du wirst Dich also entschließen, Elisabeth, Du wirst Dich und unS von den elenden Sorgen befreien ? Ich darf Wulfen eine bejahende Antwort senden?"
„Ja," sagte Elisabeth kurz, ihre Stimme war hart und klanglos und um ihre weichen Lippen legte sich ein herber, entsagungsvoller Zug.
Ihre Mutter war zu ihr herangetreten und küßte sie zärtlich auf die Stirn. „Wenn Dir Deinem Herzen auch jetzt etwas bange ist, Du wirst eS gewiß nie bereuen, mehr der Vernunft gefolgt zu haben," tröstete sie die bebende Tochter.
„DaS gebe Gott," sagte daS junge Mädchen tief auf» seufzend.
Am Abend dieses TageS ging eine hohe Männergestalt langsam durch den kleinen Vorgarten deS Hauses, welches Frau von Horst mit ihren beiden Töchtern bewohnte. Es
die Monate Juli, August und September 1912 oder an Erstattung einer Fehlanzeige bis spätestens zum 27. d. MtS.
Der Vorsitzende des kreisausschusses:
I. A. Nr. 7253. von GruneliuS.
HerSseld, den 17. Oktober 1912.
Die Erledigung meiner Verfügung vom 16. v. Mtk., J. B. Nr. 3009, betreffend Anzeige, wieviel QuittungSkarten und AusrechnungSbescheinigungen pp. für daS Jahr 1913 voraussichtlich nötig sein werden, wird hierdurch nochmals in Erinnerung gebracht und bis zum 25. d. MtS. bestimmt erwartet Königliches Verstcherungsamt.
J. A.
I. B. 3009 III.v. Heusinger, RegierungS-Referendar.
Den dein Gemeinde-Weg
der Böschung Artikel 71, Band 1, Blatt 24, Parzelle 142/11 sollen 33 qm entzogen und von dem Rentner Jakob Grau durch Kauf erworben werden.
Einsprache kann ine-rchalb 2 Wochen bei dem Unterzeichneten erhoben werden.
HedderSdorf, den 19. Oktober 1912.
Die Wege-Polizei
Jäger.
nichtamtlicher teil.
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Lange vor Beginn der Sitzung war der Plenarsaal bei Preußischen Abgeordnetenhauses am gestrigen Vormittag zur ersten Sitzung in dem letzten Session-abschnitt schon gefüllt. In angelegten Gruppen standen die LandeSboten im Gespräch zusammen, daS sich mit all den Dingen beschäftigte, die in der Zwischenzeit seit dem 8. Juli geschehen find. DaS Thema deS TageS waren wohl die Balkanwirren, daneben auch die schweren Verluste, die daS Abgeordnetenhaus in der Zwischenzeit durch den Tod deS Präsidenten und mehrerer Abgeordneter erlitten hat. Bei anderen Gruppen sah man an der Lebhaftigkeit, mit der die Gespräche hin und hergingen, daß eS um wichtige Fragen ging, die das HauS in den kommenden Sitzungen beschäftigen sollen. An erster Stelle steht da die Wahl deS Präsidenten.
Pünktlich um 12V4 Uhr eröffnete dann der erste Vizepräsident Dr. Porsch (Ztr.) die Sitzung. Er widmete zuerst dem verstorbenen Präsidenten deS Hauses Frciherrn von Erffa einen warmen Nachruf, indem er daraus hinwieS, daß Freiherr von Erffa am Tage der letzten Sitzung am 8. Juli ihm gesagt habe, er hoffe in der nun seiner wartenden Erholungspause daS Uebclbefindcn, unter dem er litte, zu verlieren
war Benno von Wulfen, der im Laufe deS TageS ein zierliches Billet von Frau von Horst erhalten, in welchem sie ihm Elisabeth» Einwilligung, die Seine zu werden, mitteilte und ihn als Schwiegersohn freundlich willkommen hieß. Seine Hand zitterte ein wenig, als er fie jetzt auf das Türschloß legte. Ein blasses Mädchenantlitz erschien an einem bet Fenster de» HauseS. Die Strahlen der verglühenden Abendsonne um» woben eS mit rosigem Schimmer. „Elisabeth," murmelte er, „Du holde LenzeSblüte im Herbste meines Leben?."
Dann eilte er in daS HauS und nun stand er doch scheu und zagend vor dem errötenden Mädchen. Fast beuchte el ihm ein Unrecht, diese? junge, aufknofpende Leben in sein vergehendes zu flechten.
Frau von Horst, alS weltgewandte Frau, half aber bald über die erste Verlegenheit hinweg, die Verlobung Elisabeths mit Herrn von Wulfen wurde formell vollzogen, und bald faß man wieder so traulich beisammen, wie schon so oft in dem behaglichen Damenzimmer.
War doch Wulfen schon seit beinahe einem Jahr hier ein häufiger und gern gesehener Gast im Hause bet Frau von Horst. Klar und offen hatte er schon vor längerer Zeit Frau von Horst seine Verhältnisse bargelegt, und der klugen, berechnenden Dame hatte eS sehr bald eingeleuchtet, daß er, trotzdem er Witwer und Vater eines erwachsenen SohneS war, immerhin eine sehr annehmbare Partie für eine ihrer Töchter fei — denn Herr von Wulfen war ein sehr reicher Mann.
Er war von Beruf Maler, aber seine Kunst brauchte nicht nach Brot zu gehen und er führte ein unabhängiges Künfllerleben. Tief im Teutoburger Walde hatte er eine sehr große, herrliche Besitzung, die ‘ein jährliche» Einkommen von mehr alS dreißigtausend Mark abwarf. Doch lebte Wulfen die größte Zeit deS Jahres auf Reisen oder in dem reizend, nicht weit von seiner Besitzung liegenden Städtchm D. Hier hatte er vor längerer Zeit die Bekanntschaft Frau von Horst'S und ihrer lieblichen Töchter gemacht. Die schönm, regelmäßigen Züge Elisabeths hatten zunächst nur fein Künstlerouge gefesselt. Er hatte dämm gebeten, sie malen zu dürfen, waS Frau von Horst gütigst gestattete, da sie an