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herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen: Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage

Fernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 130* Donnerstag den 31* Oktober 191^

Amtlicher teil.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbftkoutrollversammlungen im Kreise HerSfeld finden wie folgt statt:

zu Hersseld I

(Platz beim Bezirks-Kommando) Montag, den 4. Piovember d. Js. Vorm. 9V2 Uhr für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten d. Res. und Mannschaften aus der Stadt HerSfeld mit Hos Wehneberg.

Zu Hersseld n

(Platz beim BezirkS-Kommando) Montag, den 4. piovember d. Js. Vorm. 11 Uhr

für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten der Ref. und Mannschaften auS den Gemeinden KathuS, GutSbezirk Oberrode, PeterSberg mit Kühnbach, GutS- bezirk WilhelmShof, Sorga mit Sölzerhöfe, GutSbezirk BingarteS mit JohanneSberg, Meisebach, Kalkober, GutSbezirk Eichhof, Eichmühle, HeeneS, HermannShos.

Zu Friedlos

(bei Gastwirt Grebe)

Dienstag, den 5. piovember d. Js. Vorm. 101 A Uhr für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten d. Res. und Mannschaften auS den Gemeinden Friedlos, ReiloS, Mecklar, Meckbach mit Kneipmühlr, Gerterode, Rohrbach und Tann.

Zu Obergeis

; (bei Gastwirt Ernst)

Dienstag, den 5. piovember d. Js. ptachm. 3 Uhr für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten d. Res. und Mannschaften aus den Gemeinden AllmerShaufen mit Hof HählganS, Aua, Biedebach, GitterS- dorf, ObergeiS und Untergeig.

Zu Heimboldshaufen

(am Bahnhof)

Montag, den 11. piovember d. je. Vorm. gV< Uhr für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten d. Res. und Mannschaften auS den Gemeinden Heimboldshaufen, Ausbach, Harnrode, Gethsemane, PhilipPS­thal, RöhrigShof mit Nippe und Unterneurode.

zu Heringen

(auf dem Platze beim HotelGlückauf") Montag, den 11. Piovember d. Je. P<achm. 2V2 Uhr für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten d. Res. und Mannschaften auS den Gemeinden Bengendorf, Heringen mit Hos Füllerode, Leimbach, LengerS, Widder-hausen und WölferShausrn.

Die Mannschaften auS Kleinenlee erscheinen in Bohne- bad» am Sonnabend, den 9. Piovember 1912, Mittag- 12 Uhr, in der Nähe vom Bahnhof, Dorsstraße. zu Friedewald

(auf dem Schloßplatz)

Dienstag, den 12. piovember d. Js. Vorm. 11V2 Uhr für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten d. Res. und Mannschaften auS den Gemeinden Friedrwald mit Hof Weißenborn, Hersa, Lautenhausen mit Hof Oberneurode und HillartShausen.

zu Schenklengsseld

(bei Gastwirt Geheb)

Dienstag, den 12. piovember d. Je. piachm. rVs Uhr für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten d. Ref. und Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, MalkomeS, Motzseld, OberlengSfeld, RanSbach, HilmeS, LampertSfeld, Lander-Hausen, SchentlengS- feld Schenkfolz, Unterweisenborn, Wehr-hausen und Wüstfeld.

Zu Oberhaun

(bei Gastwirt Schacht)

Sonnabend, den 16. piovember d. Js. Vormao1/* Uhr für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten d. Res. und Mannschaften auS den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, SiegloS, Unterhaun und WipperShain.

zu Kirchheim

(bei Gastwirt Nuhn)

Montag, den 18. piovember d. Js. Vorm. 8 Uhr für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten d. Res. und Mannschaften auS den Gemeinden Allendors, Frielingen, GerSdorf, GerShausen, GoßmannSrode mit Hos Siebenmorgen, HedderSdorf, Kemmerode, Kirchheim mit Weich- und Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reimbolds« hausen, Rotterterode mit Hof BeierSgraben und Willing-hoin mit Hof Löscher.

Zu Niederaula (K i r ch p l a tz)

Montag, den 18. piovember d. Js. Vorm. 10 Uhr für die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere, oberen Militärbeamten d. Ref. und Mannschasten auS den Gemeinden

ASbach, BeierShausen, Hattenboch, KerSpenhausen, SolmS, Stärklos, GutSbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, KruSpiS, MengShausen, Niederaula, Niederjosia und Holzheim.

Zur strengen Beachtung für die beteiligten Mann­schaften fügt daS BezirkS-Kommando folgende Bemerkungen hinzu :

1. Zu den Herbst-Kontrollversammlungen haben zu erscheinen:

a) Alle Mannschaften, die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1900 eingetreten und deshalb zur Landwehr oder Scewehr II. Aufgebots übergeführt werden,

b) sämtliche Reservisten und DiSpositionSurlauber,

c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften,

d) sämtliche Invaliden und Rentenempfänger der Reserve mit Ausnahme der dauernd abgefundenen Ganzin­validen und der als untauglich auSgemusterten Rentenempfänger.

2. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschasten statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontroll- versammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften auS einzelnen, hier nicht genannten Höfen und Mühlen pp. gehören zu den Ortschaften, zu deren Gemeinden sie zählen.

4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollversammlung find rechtzeitig bei dem Bezirk-feldwebel in HerSfeld anzubringen und können nur durch daS Bezirkskommando genehmigt werden.

Wer vor der Kontrollversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheit oder sonstige Verhinderungs­fälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der OrtS- oder Polizeibehörde, welche spätestens aus dem Kontrollplatze abzugeben sind, bescheinigt werden.

In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzu» geben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrollversammlung gehindert ist, ohne Angabe des GrundeS, sind ungültig und werden nicht angenommen.

7. ES wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrollver- sammlungSort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der be­treffenden Eisenbahnstation haben.

8. Alle Mannschaften gehören während deS ganzen TageS, zu welchem sie zur Kontrollversammlung einberufen sind, zum aktiven Heere und sind dem­nach dem Militär-Strafgesetzbuch unterworfen.

9. DaS Mitbringen von Stöcken usw. sowie von Hunden ist verboten.

HerSfeld, den 14. Oktober 1912.

Königliches Bezirks^Kommando.

*

HerSfeld, den 18. Oktober 1912.

Die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher des Streifes ersuche ich, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinde­bezirken alsbald und wiederholt zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Die betreffenden Mannschaften find besonder? darauf aufmerksam zu machen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrollort gehört, hat zweck; Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrollversammlungen zugegen zu sein.

3. M. Nr. 2292. Der Landrat.

3. Ha

v. Heusinger, Reg.-Referendar.

HerSseld, den 18. Oktober 1912.

DaS Gesetz über die Abänderung und Ergänzung der AuSführungSgesetze zum ReichSgesetz über den Unterstützung?» Wohnsitz vom 23. Juli 1912 (G. 6. S. 196) ist am

1. Oktober d. 38. in Kraft getreten.

Den Herren OrtSvorständen des Kreises übersende ich in den nächsten Tagen je ein Druckexemplar der AuSführungS- bcstimmungen zu diesem Gesetze mit dem Ersuchen, sich mit den Bestimmungen deS Gesetzes und den in den AuSsührungS- Bestimmungen gegebenen Vorschriften alsbald vertraut zu machen.

DaS Gesetz verfolgt den Zweck der mißbräuchlichen In­anspruchnahme der Armenpflege durch arbeitsscheue und säumige Nährpflichtige entgegen zu treten und schafft ein mit den nötigen Rechtsgarantien ausgestattetes VerwaltungSver- fahren, durch das ein Zwang zur Arbeit gegen die genannten Kategorien von Personen innerhalb oder außerhalb einer ArbeitSanstalt geübt werden kann.

Nach § 1 a. deS oben cit. Gef. kann auch gegen seinen Willen auf Antrag deS Unterstützenden oder deS erstattungS-

Pflichtigen Armenverbandes durch Beschluß deS KreiSauSschusteS für die Dauer der UnterstützungSbedürftigkeit in einer öffent­lichen ArbeitSanstalt 2c. untergebracht werden, wer selbst oder in der Person seiner Ehesrau oder seiner noch nicht 16 Jahre alten Kinder auS öffentlicher Armenpflege unterstützt wird, sofern die HilsSbedürftigkeit durch Arbeitsscheu und Trunksucht herbeigesührt ist. Der zuständige Armenverband muß den arbeitsscheuen oder säumigen Nährpflichtigen zuvor zur Er­füllung feinet Pflichten vergeblich aufgesordert haben. Ferner ist Voraussetzung eines entsprechenden AntragS beim KreiS- auSschuß daS Vorhandensein dauernder HilsSbedürftigkeit.

Sofern Fälle eintreten sollten, in denen eS erforderlich erscheint, die Bestimmungen deS oben erwähnten GefetzeS zur Anwendung zu bringen, sehe ich der Einreichung entsprechen» der Anträge entgegen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

3. A. Nr. 7494. von GruneliuS.

HerSfeld, den 25. Oktober 1912.

Ich ersuche die Ausgabestellen für Angestelltenversicherung d. f. die Ortspolizeibehörden umgehend die Zahl der Arbeitgeber i«. ihrem Bezirke zu ermitteln, welche versicherungSpflichtige Angestellte beschäftigen. Ich erwarte bis zum 4. November d. I. Bericht darüber. Gleichzeitig mache ich die OrtSpolizeibehörden aus Z 18 der Anweisung für die Ausgabestellen der Angestelltenversicherung aufmerksam, nach der für jede ausgestellte BersicherungSkarte eine Vergütung von 3 Pfg. von der ReichSverficherungSanstalt gewährt wird. Eine Buchung der Zahl der ausgestellten BersicherungSkarten dürft« sich daher empfehlet..

3 V. Nr. 3284. Der Landrat.

I. A.:

von H-euf- str, ÄgierungSreferenbar,

HerSfeld, den 23. Oktober 1912.

In Karl HeymannS Verlag in Berlin ist ein Werk über die Ausübung der Armenpflege bei Arbeitsscheuen und säumigen Nährpflichtigen nach dem Gesetz über die Aenderung und Er­gänzung der AuSsührungSgesetze zum Reichsgesetz über den UnterstützungSwohnsitz vom 23. Juli 1912 mit den AuS- führungSbestimmungen, einer Einleitung und Erläuterungen, herausgegeben von dem Geheimen OberregierungSrat und vortragenden Rat im Ministerium deS Innern Schlaffer, er- schienen. Die Arbeit hat den Zweck den an der Ausführung deS GesetzeS beteiligten Faktoren die Absichten deS Gesetzgebers an der Hand der Begründung, der parlamentarischen Ver­handlungen und der AuSführungSbestimmungen näher zu er­läutern. Der Kommentar eignet sich deshalb vorzugsweise zur Anschaffung für die Armenverwaltungen. Das Buch kostet geheftet 2,40 Mk., gebunden 3 Mk.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

3. A. No. 7911. von GruneliuS.

nichtamtlicher teil.

Der Balkankrieg.

Die türkischen Niederlagen.

Der bei Plewna erworbene Ruhm deS türkischen Heeres, äußerst zähe in der Abwehr zu sein, ist dahin. WaS sich bisher bei Adrianopel im Osten, bei Kumanowo und UeSküb im Westen, und bei den theffalischen Pässen an der griechischen Grenze ereignet hat, zwingt zu dem Schluß, daß die Führung aus türkischer Seite schlaff und nachlässig und die Mannes­zucht der Truppen gelockert ist. Die Niederlage bei Kirk- Kilisse wird auf die Meuterei eines Redif- (Landwehr-) Regiments zurückgesührt, daS mehrere Tage im strömenden Regen keinen Proviant hatte und sich den Rücktransport mit einem Eisenbahnzug erzwäng. Bei Kumanowo scheint daS ganze UeSküber Armeekorps aufgerieben worden zu sein. Ebenso wie hier und bei Kirk-Kiliffe haben die Türken auch in den Kämpfen mit dem griechischen Heere einen großen Teil ihrer Feldbatterien verloren. Die Eorglosigkeü der Führung zeigt sich namentlich darin, daß die Truppen vielfach auS- gehungert und ermattet ins Feuer kamen.

Europa hatte anderes von der Widerstandskraft der Türken erwartet. War doch auch in den letzten Jahren unter dem jungtürkischen Regiment ernsthaft an der Verbesserung der Heereseinrichtungen gearbeitet worden. Gleichzeitig ober litt der militärische Geist außerordentlichen Schaden durch daS Eindringen der Politik in daS OffizierkorpS. Noch der letzte KabinettSwechsel wurde auf Verlangen der über die Behandlung des albanischen AufstandeS und über strenge Anordnungen deS Kriegsministers mißmutigen mazedonischen OffizierSliga voll­zogen. Durch die jungtürkischen Ideen war die ohnehin nicht geringe Neigung der OSmanen zum Hochmut gesteigert worden.

Noch ist im Osten die Entscheidungsschlacht nicht geschlagen. Eine Anzahl frischer Armeekorps der Türken steht bei Dimotika an der Maritza und hinter dem Ergenefluß. Täglich gehen Verstärkungen dieser Korps auS Konstantinopel' ob. ' Die Türken wären noch immer in der Lage, die mit kühne, Offensive in breiter Front von Norden her vorrückenden bul