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hersselder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage" Fernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 132. Dienstag, den 5. November 1912.
Amtlicher teil
Hersfeld, den 4. November 1912.
Der Herr RegierungS-Präsident hat mich für die Zeit vom 4. November bis 15. Dezember d. 38. beurlaubt.
Mit meiner Vertretung ist der Herr RegierungS-Reserendar Dr. Dirtz von Bayer beauftragt worden.
1 12 575 K Der Landrat
von GruneliuS.
Bekanntmachung, betreffend die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner (§§ 145 ff. der BerficherungSgesetzeS für Angestellte).
Die Wahl bet Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestelltenverstcherung findet statt: für die Arbeitgeber und Angestellten am Sonntag, den 1. Dezember 1912, von 11 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags im Hotel zum Stern in Hersfeld.
ES find zu wählen 6 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner.
Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Hälfte aus den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber find, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt.
Die Vertrauens- und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt.
Wahlberechtigt find volljährige Deutsche, männlichen und weiblichm Geschlecht», sofern sie zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Kreise HerS- jeld wohnen.
Wahlberechtigt all Arbeitgeber find — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt find — auch
1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen,
2. bei juristischen Personen die Mitglieder de» Vorstandes, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind. Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen daS Wahlrecht auSüben.
Wählbar find nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber find und Arbeitgeber der versicherten Angestellten, die im Kreise HerSfeld wohnen oder beschäftigt werden oder ihren Betrieb-sitz haben.
Wählbar als Arbeitgeber find — wenn sie nicht als Angestellte wählbar find — auch:
1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen,
2. die Mitglieder deS Vorstände» einer juristischen Person,
Das Opfer.
Novelle von Fanny S t ö ck r r t.
(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)
Plötzlich brach die Melodie jäh ab, einige rauschende Akkorde wurden fast hart und heftig angeschlagen, dann er- hob sich Herbert und trat hinaus auf den Balkon. Er sah Elisabeth an und rief „Ach meine Mama!"
Elisabeth zuckte leicht zusammen, alS Herbert jetzt leicht zu ihr herantrat.
,61 ist doch hart, daß ich Dich so nennen muß, Dich, Elisabeth, mein Jugendtraum l" seufzte er.
„Herbert," sagte Elisabeth vorwurfsvoll, „ich bitte Dich dringend, nicht so zu mir zu reden."
Und dort drüben geht der Mond auf," fuhr dieser un- behindert fort, „und der ganze Zauber dieser Sommerabends umgibt uns, aber Gesetz und Sitte gebieten ewiges Schweigen und Verzichten!"
Elisabeth war leichenblaß geworden, zitternd wandte sie sich von ihm hinweg.
„Hast Du denn kein einzige» Wort für mich? kein Wort bei Trostes I" rief er bitter.
„Sprich nicht in solchem Ton zu mir, Herbert, ich bitte Dich! — Dein Vater ist mein Gatte."
„Ja, mein Vater, er freilich durste die Hand auSstrecken, diese holde Blume an sein Herz zu ziehen, während ich —“
Ein Wagen rollte jetzt aus den Schloßhos, und in demselben Moment kam Editha in den Salon gestürzt, in größter Eile die Lichter anzuzünden.
„Da ist die Prosa bei Leben» wieder, ich muß nun schon der guten Tante helfen!" sagte Herbert und eilte in den Salon.
„Geh lieber hinunter und begrüße die Gäste!" rief Editha, »ich glaube, el find Norden»."
die GeschästSsührer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich hastenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen find,
3. die bevollmächtigten Betriebsleiter.
Weber wahlberechtigt, noch wählbar ist, wer
1. infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eine- Verbrechens oder Vergehens, daS den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn daS Hauptverfahren eröffnet ist,
2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über fein Vermögen beschränkt ist.
Angestellte, die nach § 390 deS BerficherungSgesetzeS für Angestellte von der Beitrag-leistung befreit find, find sowohl wahlberechtigt, als auch wählbar.
Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Ver- häliniSwahl.
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag, bei dem Königl. LandratSamt einzureichen.
Die Vorschlagslisten sind für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten getrennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindestens soviel Namen enthalten, als Vertrauen-männer und Ersatzmänner zu wählen find; sie darf höchstens die doppelte Zahl solcher Namen ausweisen.
Die Vorgeschlagenen find nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge auszuführen. Mangels anderer ausdrücklicher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle Ausge- sührten als Vertrauensmänner vorgeschlagen werden.
Die Vorschlagslisten müj,e.. von mindeste,>S fünf Wahlberechtigten unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unterschrieben sein.
Die Vorschlagsliste soll die Wählervereinigung, von der sie auSgeht, nach unterscheidenden Merkmalen kenntlich machen.
Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen.
Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingerricht werden oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig unterschrieben find und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird.
Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Vorschlagslisten anderer Wählervereinigungen gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die bevollmächtigten Vertreter übereinstimmend spätestens bis zum Ablauf deS elften TageS vor dem (ersten) Wahltag die Erklärung obgeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklärung über die Verbindung ungültig.
Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bis zum 7. November nur eine Vorschlagsliste ein« gereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl
„Nordens? Ah, vielleicht ist Hans endlich gekommen!" Herbert eilte hinunter.
„Willkommen, HanS! daS ist ja prächtig!" hörte Elisabeth seine Stimme heraus klingen, zögernd trat fie dann zu Editha hinein. Ein etwas spähender Blick streifte sie.
„Du warst auf dem Balkon draußen l DaS wußte ich nicht," sagte die Heine Dame etwas impertinent.
Elisabeth erwiderte nichts und ging Wulfen entgegen, der jetzt hereintrat.
„Du bist schon hier, Kind, ich suchte Dich aus Deinem Zimmer," sagte er.
„Sie war mit Herbert draußen auf dem Balkon," fiel Editha ein und legte einen so eigenen Nachdruck auf diese wenigen Worte, daß die junge Frau jäh errötete.
Wulfen hatte aber keine Acht daraus, denn er war viel zu groß und edel angelegt, um schwarzen Argwohn zu hegen. Bewundernd umsoßte sein Blick Elisabeths lichte Gestalt.
„Wie zart und duftig Du heute bist," rief er und zog fie an sich.
Elisabeth kam jetzt, al» fie so den Kopf an seine Brust lehnte, der Gedanke, ob fie ihm nicht alles sagen sollte, waS seit Herberts Ankunft im Schlöffe sie so sehr beunruhigte. Doch wozu WulfenS Vertrauen trüben, Mißtrauen in seine große Seele werfen. Ihre Ausgabe war eS doch, seine Tage zu verschönern, alle Wolken zu verscheuchen, die seinen Lebenshimmel trüben konnten. Herbert würde ja nicht ewig im Schlöffe bleiben und dann konnte ja alle» wieder werden wie vorher; allmählich gewann sie ihre Fassung wieder und begrüßte jetzt an WulfenS Arm ihre Gäste auf das Liebenswürdigste.
Da» sestliche Abendessen, bei welchem Editha ihre Lorbeeren ringrheimst, war vorüber, und man hatte sich wieder im Salon gruppiert. Herbert stand mit seinem Freund HanS Norden in einer der tiefen Fensternischen. Beide schienen die versammelten Damen vor ihren Blicken Revue passieren zu lassen.
„Da» ist also Deine Stiefmutter!" rief jetzt Norden. „DaS ist eine sehr schöne junge Frau. Dein Vater hat als
statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihenfolge deS Vorschlags all von dieser Truppe gewählt.
Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung aul- zuweisen. Für die verficherten Angestellten dient die Ber- ficherungSkarte als AuSweiS, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde (dem Gut-vorsteher) deS BetriebSfitzeS ausgestellte Bescheinigung. Die Arbeitgeber werden aufgefordert, sich die Bescheinigung au-stellen zu lassen.
DaS Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe «ine» Stimmzettels auSgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben fein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie find außerhalb beS Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzustellen.
Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel dem Wahlleiter unter Beifügung deS AuSweijeS über ihre Wahlberechtigung brieflich einzufenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von dem Vo rsteher der Wahl beS örtlichen StimmbezirkeS auSgehändigt. Der Brief muß spätestens am 15. November 1912 bei der unterzeichneten Behörde eingegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel sind ungültig.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angefangene hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr all zwanzig Stimmen.
Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einem besonderen Umschlag zu verschließen.
Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend find; andernfalls sind sie ungültig.
Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, auSüben.
ES kann nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden; auch die Reihenfolge der Vorgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden.
Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig (§§ 107 bis 109, 240, 339 bei Reich-strafgesetzbuchS) oder durch Gewährung ober Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, eS sei denn, daß ba« durch daS Wahlergebnis nicht verändert worden ist.
Her-feld, den 31. Oktober 1912.
V. 3249. Der Landrat.
3. A.:
Sessel, KreiSfekretär.
Die Werrabrücke bei Dorndors (Sachsen-Weimar) ist wegen
Künstler Geschmack bei der Wahl seiner zweiten Frau gezeigt. In die könntest Du Dich verlieben!
„In meine Stiefmutter, HanS?" sagte Herbert erschrocken.
„Ja, gerade daS wacht die Sache pikant, ein moderner Don Carlos! Ich, als Dein Freund, bin allerdings gerade nicht zum Marquis Pofa angelegt, denn ein sonderbarer Schwärmer bin ich deshalb doch nicht. ES gäbe aber immerhin Stoff zu einem Roman für mich, Herbert!"
„Um Gottes willen, ich bin kein Romanheld," sagte Herbert ablehnend, „und Elisabeh — meine Mutter —"
„Elisabeth heißt sie also auch. Editha, Deine Tante, hat entschieden Anlage zur Intrigue, fie könnte schon einen hämischen Alba ober Domingo abgeben."
„Ich bitte Dich, HanS, laß solche Scherze, eS ist beleidigend für sie, sie steht so hoch, so unnahbar. Auch ist sie meines VaterS Frau, und hoch und heilig gilt mir ihr Glück und ihre Seelenruhe."
HanS Norden sah den Freund durchdringend an, dann pfiff er leise vor sich hin.
„Nun, man kann doch aber eine schöne und geistreiche Dame verehren," sagte Norden dann, „daS war schon in den ältesten Zeiten so und daS wird immer so sein."
Norden sagte bieS ober in einem Tone, der Herbert sehr mißfiel, und er wandte deshalb diesem den Rücken.
Herbert hatte sich vorgenommen, sich an diesem Abende nur fern im Hintergrund der Gesellschaft zu hallen, aber da trat plötzlich seine Stiefmutter zu ihm und fast schüchtern bat sie ihn, im Namen der Damen, um einen GesangSvortrag; und dann gingen sie beide nebeneinander nach dem Flügel.
Um Norden« Lippen zuckte ein spöttisches Lächeln und er dachte: „Ich sehe, Dein Verhängnis hat Dich schon ereilt, mein Freund, nun und ich werde kein müßiger Zuschauer sein, ich werde mit allen meinen »rästm tätig sein, den Roman fertig zu spinnen."
Langsam näherte er sich dem Damenkrei», in welchem man andächtig Herbert- Gesang lauschte:
„Singt er nicht herrlich?" fragte Editha voll Stolz, oll Herbert geendet.