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Hersfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Snschlutz Nr. 8

Nr. 140t Sonnabend, den 23. November 19158t

Erstes Statt

MMn teil

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Aus Grund der §§ 16, 17 und 18 deS ViehseuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 ReichSgesetzblatt S. 519 wird hierdurch mit Ermächtigung deS Ministers sür Landwirtschaft, Domänen und Forsten solgcndeS bestimmt:

§ 1.

Die zum öffentlichen Verlause zusammen gebrachten Vieh­bestände unterliegen der Beaussichtigung durch den beamteten Tierarzt. Von jeder derartigen Veranstaltung ist diesem rechtzeitig, spätesten» aber 24 Stunden vorher, Anzeige zu erstatten.

8 2.

Die Ställe und Betriebe von Viehhändlern, sowie die Gastställe, die in größerem Umfange und in regelmäßiger Wiederkehr zur Einstellung von Handelsvieh benutzt werden, sind von dem beamteten Tierarzte in der Regel monatlich oder vierteljährlich einmal nach näherer Bestimmung deS Regierungs­präsidenten zu revidieren. Für Zeiten größerer Seuchengesahr können häufiger Revisionen angeordnet werden. Die nicht unter Absatz 1 fallenden Gastställe sind einer einmaligen Revision im Jahre durch den beamteten Tierarzt zu unter­ziehen. An Pserde- und Viehmarktorten und in deren un- mittelbarer Umgebung hat außerdem je nach Lage des ZutriebS an einem der letzten Tage vor dem Markte eine amtStierärztliche Revision aller Gast- und Hündlerställe zu erfolgen. Die für einzelne Viehmaiktorte erlassenen weitergehenden Anordnungen werden hierdurch nicht berührt.

§ 3.

Die Besitzer der in § 2 genannten Betriebe, die am 1. Mai 1912 bereits bestanden, haben eine Anzeige über das Vorhandensein dieser Betriebe innerhalb zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Anordnung der Ortspolizeibehörde zu erstatten, die sie in Landkreisen an den Landrot weiter, ugeben hat. Für die nach dem genannten Tage eröffneten Betriebe ist die Anzeigepflicht durch § 7 der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung deS Herrn Minister- für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 1. Mai 1912 StaatSanzeiger No. 105 geregelt. Diese Anzeigepflicht wird auch auf die in obigem 8 2 Absatz 2 bezeichneten Betriebe ausgedehnt.

§ 4.

Die Vorschriften über die Einrichtung von Gast- und Händlerställen in § 54 der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung deS Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 1. Mai 1912 finden auch aus bestehende Stallungen Anwendung. Ausnahmen können im Einzelfalle vom Re­gierungspräsidenten bewilligt werden.

Gin Tstsnfsng.

Erzählung von Willy Müller.

Im Hause wurde eS stiller; die letzten Leidtragenden gingen.

Frau Wennige atmete leise auf und nickte dem Mädchen obwehrend zu, das die schweren Palmenzweige und Kränze aus dem Vorraum trug.

Dieser zahlreiche Blumenschmuck legte so ganz daS wohl­tuende Zeugnis ab, welcher Liebe und Achtung sich ihr verstorbener Gatte unter den Anwohnern zu erfreuen gehabt hatte.

Die schwergeprüfte Gattin nahm selbst die Blumen; schluchzend umkränzte Sie damit die Bahre ihres Gesährten, mit dem sie dreizehn glückliche Jahre verleben konnte. Dann sank sie dicht vor ihm auf einen Stuhl, sein im Tode noch gütiges Gesicht wehmutsvoll und erinnerungStrunken be­trachtend.

Ein Gedanke kam ihr plötzlich: dem Verstorbenen, der die Musik über alle» geliebt hatte, noch ein Erinnern an sein Kind mit aus den Weg zur Ewigkeit zu geben Phantasie und doch innig empfunden I Alsred sollte seinem Papa etwa» auf der Geige vorspielen: einen Choral oder eine Arie. Leise ging die trauernde Witwe auS dem Zimmer zu ihrem Sohn, der einsam in der andern Stube am Fenster stand und dort dem Rütteln deS Herbststurmes lauschte.

Fredchen I komm" und sie ergriff den Zwölijährigen bei der Handkomm mit zum Papa, du sollst ihm etwas auf der Geige vortragen I"

Angstvoll blickte der Junge die Mutter an.Nein, liebe Mama, bitte, nicht, ich sürchte mich so l" Und Tränen rollten über seine Wangen.

Da» wollte natürlich Frau Mennige nicht.Aber Fredchen!" sagte sie nur im Tone eine» sanften BorwurfS; daraus ging sie inS Sterbegemach zurück.

So saß sie mit müden Augen in der von satter Einsam­keit erfüllten Stube, alS leise, fast unhörbar wie auS weit« Ferne Geigenklänge an ihr Ohr schallten.

§ 5.

Die LandeSpolizeilichen Anordnungen vom 30.. Januar 1902 A. III. 310 S. 64 und vom 29. Januar 1911 A. IH. 273 Amtsblatt ®. 38 werden ausgehoben.

An die Stelle der in erstgenannter Anordnung enthaltenen Voischriften über die Reinigung der Gaststallungen sind die sür Gast- und Händlerställe gellenden Vorschriften in § 56 der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung des Herrn MinisterS vom 1. Mai 1912 getreten.

8 6.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nach den 88 74 ff. des ViehseuchengesetzeS bestraft.

§ 7.

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. (A. III. 6396.)

Gaffel, am 31. Oktober 1912.

Der Regierungspräsident, gez. Graf v. B e r n st o r s s.

* *

HerSfeld* den 18. November 1912.

Wird veröffentlicht.

I. 12844. Der Landrat.

I. A.:

Wessel, Kreissekretär.

HerSfeld, den 18. November 1912.

Neben dem Lande-sekretär J. G. Groß und Sekretär H. Waßmuth hat auch der Sekretär W. Knieling in Cassel ein Schristchen über die Bestimmungen der Reichs-Lerfiche- rungS-Ordnung herausgegeben, betitelt:Zur Aufklärung über die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, Winke für Arbeitgeber und Versicherte."

ES bringt ir litten Abschn ^..: und in klarer, allgemein verständlicher Form daS Wissenswerteste für Arbeitgeber und Versicherte. DaS Schristchen erscheint in zwei Aufmachungen und kostet nur 15 und 25 Pfennige. Zu beziehen ist eS von dem Verlag Friedrich Lometsch, Cassel, Kölnische Straße No. 5.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher deS Kreise», sowie insbesondere die Versicherten (Arbeitnehmer) und Arbeit­geber werden auf daS Erscheinen diese» WerkchenS ganz besonders aufmerksam gemacht, dem ich weiteste Verbreitung nur wünschen kann.

Königliches Verficherungsamt.

I. A.:

Wessel, Kreissekretär.

I. V. No. 3411._____________________________________

nichtamtlicher teil?

Politischer Wochenbericht.

Der erste Wahlgang der Württembergischen L a n d t a g S w a h l e n hat der Rechten starke Erfolge ge-

Bon Reue über seine Unfolgsamkeit gepackt, war der Sohn inS Zimmer getreten, um die Bitte seines MuttchenS zu er­füllen. AlS sich dann langsam ihre liebevollen Augen auf ihn richteten, fühlte er ganz die heilige Weihe des Raumes, und furchtlos blickte er dem Vater, der ihm noch kurz vor feinem Tode innige Ermahnungen gegeben hatte, in das milde Antlitz. Die Töne entquollen unter feinen Fingern in herr­lichen Akkorden dem edlen Instrument. Seine ganze reine Kinderseele mit ihrem Denken und Tun legte er in die Weisen der herrlichen Arie von BachAir," jenes ergreifenden Werke», daS der große Meister beim Tode eines seiner besten Freunde gespielt haben soll. Wie fühlte sich daS Mutterherz getröstet I LaS sie doch deutlich aus dem kunstvollen Spiel das Ver­sprechen deS Kindes, ihr immer ein braver und dankbarer Sohn zu bleiben.

Die Geige schwieg; Frau Mennige umarmte den Einzigen und bedeckte seine weichen Wangen mit zahllosen Küssen.

Bleibe so, wie du bist, mein Junge I" waren die schlichten Worte, die zugleich eine Bitte und ihren größten Wunsch offenbarten.

Jahre waren dahingegangen.

Auch Frau Mennige hatte die bittere Wahrheit von der Undankbarkeit der Kinder biS aus den Rest auSgekostet. Ihr hoffnungsvoller Sprosse war entartet. Er war von Anlage kein schlechter Mensch, aber leichtsinnig. ES geschah, wie ei meistens der Fall ist, wenn die starke Hand des Vaters fehlt: die guten und liebevollen Ermahnungen der Mutter allein vermochten nicht, den Sohn, der sich ohne Skrupel auf daS kleine Kapital, daS der Vater hinterlassen hatte, verließ, von einem Lotterleben abzubringen. So sah die schwergeprüfte Frau mit Grauen in die Zukunft biS sie eines TageS ihr Kind ganz verlor.

Um feiner Sucht und Leidenschaft voll frönen zu können, hatte der junge Mann an einem Kameraden, mit dem er die höhere Lehranstalt seines Wohnortes besuchte, einen Gclddieb- stahl begangen. Der Verdacht, daß er der Dieb sei, bestätigte sich, und, von den Freunden verachtet, von der Schule auS«

bracht. Konservative und Bund der Landwirte, die im ver­gangenen Landtage 15 Abgeordnete hatten, haben schon im ersten Wahlgange 10 Bezirke besetzt, darunter drei neue, denen kein Verlust gegenüber fleht. Dazu kommt eine ganze Anzahl sicherer und aussichtsreicher Nachwahlen, so daß eine beträcht­liche Vermehrung der Fraktion der Rechten, in der Konser­vative und Landbündler gemeinsam organisiert sind, zu erhoffen sein dürste. DaS ganze evangelische Frankengebiet von Hall biS Mergentheim, daS Kernland württcmbergischen Bauerntum», besitzt jetzt konservative Abgeordnete, Hall und Mergentheim ist den Nationalliberalen, CrailSheim den Demokraten abge­nommen, Künzelau befindet sich in einer für den Bund der Landwirte höchst auSsichtSvollen Nachwahl. Da auch die Sozialdemokratie einen Gewinn zu verzeichnen hat, so find die eigentlichen Leidtragenden die Liberalen, und zwar die Nationalliberalen sowohl wie die Fortschrittler und Demokraten. Die letzteren insbesondere find von der stolzen Höhe der Regierungspartei jäh herabgestürzt. Wer von der Sozial­demokratie ißt, stirbt an ihr diese zeitgemäße Variation eines alten Wortes ist auch durch den AuSgang der württem- bergischen Landtagswahlen wieder bestätigt worden.

Im Balkankriege scheint die konstantinopolitanische Frage, oder, deutlicher gesprochen, die Frage, ob die Bulgaren in Konstantinopel einziehen werden und ob der Befitz von Konstantinopel den Türken verbleiben wird oder nicht, gegenwärtig ihre Schärfe verloren zu haben. Mächtiger al» Bulgaren und Türken, die noch immer an der Tschataldscha- linie miteinander ringen, erweist sich jener entsetzliche Würg­engel der Menschheit, der so häufig im Gefolge deS Kriege» einherfchreitct: die Cholera. Die über die Meerengen ein­gedrungene asiatische Seu^,, ^ da» ganze G^änd: Krischen Dem Marmarome«r und van Schwarzen Meer ,urbarer Verheerung unterworfen hat, gebietet Frieden. Wie verlautet, find denn auch ichon von Sofia nach Konstantinopel Bedingun­gen für einen Waffenstillstand zugleich mit den HauptfriedenS- bcdingungen übermittelt worden. In den Friedensbedingungen wird der Türkei die Stadt Konstantinopel, sowie ein europäischer Küstenstreisen belassen. ES wäre dringend zu wünschen, daß die FriedenSverhandlungen zwischen Türken und Bulgaren zu einem baldigen gedeihlichen Abschlüsse gelangen und dem ent­setzlichen Völkermorde, an dem sich daS Schlachtschwert und die Cholera gemeinsam beteiligen, Einhalt tun möchten.

Wesentlich drohender gestaltet sich der K o n s l i k t z w i s ch e n Serbien und Oesterreich. Dursten wir in unserem vorigen Wochenbericht von einer Entspannung der Lage berichten, so ist gegenwärtig eine erhöhte Spannung eingetreten. Schuld hieran trägt einzig und allein Serbien, daS nicht nur unbe­rechtigte Ansprüche erhebt, sondern neuerbingi auch durch die wider alles Völkerrecht erfolgte Drangsalierung der öster­reichischen Konsuln in Prizrend und Mitrowitza eine unerhörte Herausforderung Oesterreichs begangen hat. Die Entrüstung, die fich darüber der öffentlichen Meinung Oesterreichs bemäch­tigt hat, muß als durchaus berechtigt erachtet werden. Trotz-

gestoßen, war er auf jener Stufe deS Lebens angelangt, die zu dem Abgrunde deS Verbrechens hinabführte.

Diese Schande glaubte Frau Mennige nicht überleben zu können. Der mißratene Sohn war allerdings anständig genug, nach dieser Tat, von Reue gepeinigt, daS Schreck­gespenst der Vergangenheit vor Augen, seiner Mutter nicht mehr vor daS Antlitz zu treten. Er verschwand bald darauf auS der Stadt; niemand kannte den Weg, den er gegangen. Die klatschhaften Leute richteten, und, wie gewöhnlich, falsch: sie gaben auch der Mutter einen Teil der Schuld an dem Leichtsinn deS SohneS, so daß eS die einsame Frau vorzog, in die größere Provinzstadt überzusiedeln. Hier suchte sie Trost im Trösten, und ihr Leid zu vergessen, indem sie das anderer linderte; sie gesellte sich zu jenen hehren Frauen, die ihre ganze Lebensaufgabe darin sehen, die Not und Kümmer- niffe der Armen mit helfender Hand jenen ganz zu nehmen oder wenigstens erträglicher zu gestalten.--

Eines Sonntags zum Totenfest sollte wiederum ein großes WohltätigSkeitSkonzert veranstaltet werden, dessen Reingewinn, wie auch im letzten Jahre geschehen, unter die Bedürftigen der Stadt verteilt werden sollte.

Ein auserlesener Programm war zujammengestellt worden. Die höchsten Kreise, ja selbst der Fürst, hatten ihr Erscheinen zugejagt. Die Schauspieler und Künstler stellten sich freiwillig in den Dienst der guten Sache, und von auswärts verpflichtete man ein weit berühmtes Orchester.

Hunderte strömten abends in den prächtig erleuchteten Saal deS EtabliflementS, in dem daS Fest stattfinden sollte. Auch Frau Mennige hatte sich beizeiten ein Plätzchen gesichert. Die sturmbcwegten Jahre waren nicht spurlos an ihr vorüber­gegangen. Ein schwerer Kranz grauweißer Haare bedeckte in schlichter Frisur den Kopf, auS dem die Augen entsagungsvoll über daS bunte Treiben hinwegblickten. Die Liebe in ihrem Herzen zum Kinde war dennoch geblieben, die Mutterliebe, die doch wieder und siegreich ihre Rechte über Unmoral behauptete, daS Vergehen deS SohneS zu entschuldigen suchte, obgleich er ein Dieb war. Aber hätte nicht eine jede Mutter so gedacht? Ist nicht Mutterliebe ebenso zum Geben bereit wie zum Ver- gebm?