Erscheint wöchentlich dreimal und gelangt Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag zur Ausgabe. 0er Bezugspreis beträgt für Hersfeld vierteljährlich 1.40 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, ns
Der Anzeigenpreis beträgt für den Raum einer eingespaltenen Zeile 10 pfg., im amtlichen Teile 20 pfg. Reklamen die Zeile 25 pfg. Bei Wiederholungen ein entsprechender Rabatt gewährten»«« „ ---------II
Hersfelder Kreisblatt
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage'
Sernsprech-Nnschlutz Nr. 8
Nr. 147. Dienstag, den 10. Dezember 19158.
Amtlicher teil.
HerSield, den 4. Dezember 1912.
Stfftntli$t Sehnntmadinng.
Einkommensteuerveranlagung für das Steuerjahr 1913.
Auf Grund deS § 25 des Einkommensteuergesetzes wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise HerSseld auf- gesordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar 1913 biS 20. Januar 1913 dem Unterzeichneten schrijt- lich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Aus Verlangen werden die vorgeschriebenen Formulare (denen zu- gleich die maßgebenden Bestimmungen beigesügt sind) von heute ab im ÄmtSlokale deS Unterzeichneten kostenlos vcr- absolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber aus Gesahr des AbsenderS und deshalb zweckmäßig mittels EinschreibebrieseS. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem AmtS- lokal, LandratSamtsgebäude Zimmer No. 10 während der GeschäftSstunden von 10 bis 12 Uhr zu Protokoll entgegengenommen.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, hat gemäß § 31 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes neben der im VeranlagungS- und Rechtsmittel- verfahren endgültig festgestellten Steuer einen Zuschlag von 5 Prozent zu derselben zu entrichten.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 72 deS Einkommensteuergesetzes mit Strase bedroht.
Gemäß § 71 deS Einkommensteuergesetzes wird von Mitgliedern einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung derjenige Teil der aus sie veranlagten Einkommensteuer nicht erhoben, welcher aus Gewinnanteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt. Diese Vorschrift findet aber nur aus solche Steuerpflichtige Anwendung, welche eine Steuererklärung abgegeben und in dieser den von ihnen empfangenen GeschäftSgewinn besonders bezeichnet haben. Daher müssen alle Steuerpflichtigen, welche eine Berücksichtigung gemäß § 71 a. a. O. erwarten, mögen sie bereits im Vor- jahr nach einem Einkommen von mehr als 3000 Mark vcr- anlagt gewesen sein oder nicht, binnen der oben bezeichneten Frist eine, die nähere Bezeichnung deS empfangenen GeschäftS- gewinnS aus der Gesellschaft mit beschränkter Haftung enthaltende Steuererklärung einreichen.
ES wird empfohlen, mitderAbgabe derSteuer-
Der krbe des Millionärs.
Roman von Clara Rheinau.
(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)
Elfter Kapitel.
Sir Elliot, dem eS ziemlich verborgen blieb, waS die jungen Gemüter in seinem Hause bewegte, war etwas erstaunt über JsaS Höflichkeit gegen Lionel während der nächsten Tage. Die Enkelin hatte ihm mit bewundernSwerter Ruhe die Wahrheit über Percy Walsord mitgeteilt.
„Du hattest recht, Großvater," hatte sie kurz gesagt. „Er ist kein Ehrenmann, unsere Verlobung ist zu Ende."
Und der alte Herr war so gütig, so taktvoll gewesen, sie weder durch Mitleid noch durch Vorwürfe zu quälen. Er hatte sich nur der geheimen Hoffnung hingegeben, daß seine Wünsche nun dennoch in Ersüllung gehen würden.
Lionel wußte sich JsaS Benehmen ganz richtig zu deuten. Sie ist natürlich in ihrem Ehrgeize beleidigt, weil sie glaubt, daß ich sie nicht sehr schätze, dachte er lächelnd. Also soll ich bekehrt werden, obschon ich vorläufig noch der böse Mann bin. Ja, sie verabscheut mich, aber dennoch ist eS meine Achtung, meine Liebe, wonach sie strebt. Die Kränkung, die ihr armeS Herz verzehrt, kann nur durch wich geheilt werden. Ihr Entgegenkommen macht eS mir leicht, viel in ihrer Gesellschast ' zu sein, und ich wette, ehe ein Monat vergangen, habe ich ihre Liebe errungen.
Inzwischen hatte Sir Elliot seinen Plan in betreff deS Ankaufs eines FamilienbesitzeS nicht aus dem Auge verloren. ES lag auch durchaus nicht in LionelS Absicht, daß dies geschehe. Durch General Davenport, der selbst in Herisortshire begütert war, hörte er, daß ein angrenzendes Besitztum zu ver- taufen sei und schon »ach Verlaus einer Woche hatte Vendover Hall seinen Besitzer gewechselt. ES war ein prächtiger, alter Herrensitz, seit Jahrhunderten der Besitz einer be-
erklärung nicht biS zu den letzten Tagen zu warten, sondern die Erklärungen möglichst frühzeitig innerhalb der festgesetzten Frist e i n z u s e n d e n.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer- VeranlagungsKommission.
I. V.:
F e n n e r, Steuersekretär.
Cassel, den 5. Dezember 1911.
Nach den Bestimmungen der ReichSversicherungsordnung ist die Erneuerung erloschener VersicherungSverhältnisse durch freiwillige Weiterversicherung nur noch in beschränktem Umfange und zum Teil auch unter Erschwerung der Bedingungen sür die Wiedererlangung der Wartezeit möglich. Beispielsweise kann ein über 40 Jahre alter Handwerker, der seine früher bestandene, aber inzwischen erloschene Invalidenversicherung, wieder in Kraft setzen möchte, dies nur unter der Voraussetzung, daß er früher schon mindestens 500 Wochenbeiträge geleistet hat, und zur Wiedererlangung der Anwartschaft muß er außerdem nochmals 500 Marken verwenden. Nach dem jetzigen Rechte kann die Erneuerung einer erloschenen Versicherung ohne Rücksicht auf daS Lebensalter — daS Vorhandensein von ErwcrbSfähigkcit vorausgesetzt — erfolgen, und die Anwartschaft auS der früheren Versicherung lebt ausnahmslos schon nach Leistung von 200 Wochenbeiträgen wieder aus.
Der Gesetzgeber hat nun, den gegenwärtigen Zuständen Rechnung tragend, im Artikel 74 deS EinjührungSgcjetzeS zur ReichSversicherungsordnung die Übergangsbestimmung getroffen, daß noch bis zum 31. Dezember 1912 die bisherigen milden Vorschriften über die VersicherungSerneuerung und daS Wiederaufleben der Anwartscha,» Anwendung zu finden haben.
ES bietet sich also bis zum angegebenen Zeitpunkte noch Gelegenheit, erloschene Versicherungen unter den günstigen Bestimmungen deS Jnvaliden-BerficherungSgesetzeS wieder inS Leben zu rufen. Hierauf feien insbesondere alle selbständigen Handwerker und Landwirte und deren Ehefrauen, die früher in versicherungSpflichtigem ArbeitSverhältniS gestanden und mindestens 100 Wochenbeiträge entrichtet haben, aufmerksam gemacht. Durch freiwillige Verwendung von wenigstens 200 Marken der niedrigsten Lohnklasse wird nicht nur wie bisher die Anwartschaft auf Invaliden- oder Krankenrente, sondern auch aus die neue Hinterbliebenenfürsorge (Witwen- und Waisenrente) erworben. Sind beide Eheleute versichert, so wird ferner Anwartschaft auf Witwengeld und WaisenauSsteuer erworben. Außerdem übernimmt die LandeS-VerficherungS- anftalt die Kosten der Heilbehandlung ihrer regelmäßig Versicherten, wenn dadurch Wiederherstellung der Gesundheit zu erwarten steht. Wenn die Anwartschaft durch Leistung von 200 Wochenbeiträge» (mithin in knapp 4 Jahren) wieder ausgclebt ist, genügt eS zur Aufrechterhaltung der Versicherung sogar, daß alljährlich mindestens 10 Marken zur Verwendung kommen. Ratsam ist eS allerdings auch dann, regelmäßig für jede Woche eine Marke zu verwenden.
Wer eine erloschene Versicherung erneuern will, muß seine letzte Karte oder letzte AusrechnungSbescheinigung bei der
rühmten Familie. DaS Herrenhaus suchte seinesgleichen in England, der herrliche Park mit seinen Baumnesen mußte jedeS Auge entzücken. Aber Eir Elliot betrachtete eS olS einen Hauptvorteil, daß der Landsitz nahe genug bei der Stadt lag, um eS ihm und Lionel zu ermöglichen, jeden Tag von Vendover Hall aus die Stadt aufzusuchen.
Der Erbe, der vor wenigen Monaten noch um sein tägliches Brot gearbeitet hatte, betrachtete alle- mit dem Jubel eines Schulknaben, der in die Ferien nach Hause reist. „All dies ist für mich, Erich Lindrik, den Abenteurer, ohne einen Dollar in der Tasche," dachte er. „Unbeschränkte Mittel, ein angesehener Name, ein Besitz, um den ein Herzog mich beneiden könnte I Ja, ich tat gut daran, hierher zu kommen. Nur ein Narr oder ein Feigling hätte sich eine solche Chance entgehen lassen."
' Sir Elliot hatte daS Haus mit dem ganzen Mobiliar angekauft, aber die nötigen baulichen Veränderungen und Ver- besierungen LionelS Oberleitung unterstellt. Sein Enkel mußte ja größeres Interesse dabei haben, daß alles nach seinem Geschmack auSgejührl wurde. Er konnte Lionel nicht genug einprägen, wie er sich ganz aus ihn verlassen und von welcher Wichtigkeit die Anordnungen deS Erben seien. Glücklicherweise besaß der Eindringling daS Auge eines Künstlers und einen feinen Geschmack, sodaß er keinerlei Fehlgriffe machte. AuS seinem unruhigen, abenteuerlichen Leben war er als ein Gentleman» hervorgegangen, aus den jeder Vater stolz gewesen wäre. Dazu besaß sein ganzes Wesen einen unnachahmlichen Zauber, dem niemand, weder hoch noch niedrig, sich entziehen konnte.
Selbst Jfa fühlte ihren Groll gegen Lionel schwinden, je mehr sie mit ihm in Berührung kam. Sie war überhaupt eine versöhnliche Natur, und als die Erregung über PercyS Gemeinheit vorüber war, mußte sie sich zugestehen, daß der früher verabscheute Vetter recht liebenswürdig fein konnte. Vielleicht trug auch die allmähliche Veränderung in feinem Benehmen gegen sie ihren Teil zu dieser Sinnesänderung bei. Seine frühere oberflächliche Höflichkeit hatte in letzter Zeit
QuittungSkarten-AuSgabestelle (Polizei, Bürgermeisteramt) mit bem Anträge vorlegen, eine neue gelbe QuittungSkarte (Formular A) ausgefertigt zu erhalten. Die neue Karte bekommt die auf die bisherige Kartenzahl folgende Nummer. Der Vorstand der LandeSversicherungSanstalt Heffen-Naffau. I. 2831. Unterschrift. Landeshauptmann.
* ♦
Wird veröffentlicht.
HerSield, den 15. März 1912.
Die Ortspolizeibehörden deS SreifeS ersuche ich, obigein der Gemeinde aus ortsübliche Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
I. 16119/11. n. Der Landrat
von GruneliuS.
HerSseld, den 3. Dezember 1912.
Nach § 1 Absatz 5 Ziffer 3 der von dem Herrn RegierungS- Präsidenten in Kassel erlassenen GesellenprüfungSordnungen muß dem Gesuche um Zulassung zur Gesellenprüfung stets daS Abgangszeugnis der Fortbildungsschule beigesügt werden, wenn der Lehrling zum Besuche einer solchen Schule verpflichtet war. In der von der Handwerkskammer herouSgegebenen Anleitung find außerdem die Vorsitzenden der GesellenprüsungSauSschüffe auf die Wichtigkeit der Fortbildungsschulen für die Vorbereitung der Lehrlinge auf den theoretischen Teil der Gesellenprüfung hingewiesen und besonders angewiesen worden, streng daraus zu achten, daß die im § 1 Absatz 5 der GesellenprüsungSordnung vorgeschriebenen Zeugnisse von den Lehrlingen auch wirklich eingereicht werden. Die Zeugnisse werden von den Vorsitzenden geprüft und alSdann dem Prüfungsausschuß ^et deren Inhalt berichtet.
Die HandwerkSmeiftcr deS KreifeS mache ich auf diese Bestimmungen auS gegebener Veranlassung ganz besonders aufmerksam.
I. 13984. Der Landrat.
3. ».:
WesseI, KreiSsekretär.
HerSfeld, den 7. Dezember 1912.
Am Mittwoch, den 11. Dezember dS. JS., findet von 1 Uhr bis etwa 2 Uhr nachmittags seitens der hiesigen Königlichen Kriegsschule Scharfschießen aus dem Exerzierplatz am OberSberg statt. Allgemeine Schußrichtung: östlich.
DaS Geländedreieck HerSfeld-WilhelmShof-Oberrode mit sämtlichen darin befindlichen Wegen (ausschließlich der Chaussee HerSseld-Wilhelmshos) darf während dieser Zeit nicht betreten werden.
Vorstehendes bringe ich zur öffentlichen Kenntnis mit dem Anfügen, daß den Anweisungen der militärischen WarnungS- posten, die an den in Betracht kommenden Wegen ausgestellt find, unbedingt Folge zu leisten ist.
I. 14162. Der Londrat.
I. V.:
Dr. v. D i etz, RegierungS-Reserendar.
DaS Dragoner-Regiment Freiherr von Manteuffel (Rhei-
einer gewissen schmeichelhaften Aufmerksamkeit Platz gemacht.
Er ritt und fuhr mit ihr aus, fragte sie häufig um ihre Ansicht und vergaß niemals eine ihrer Liebhabereien. Offenbar fand er Vergnügen an ihrer Gesellschaft, denn Jsa war viel zu stolz, um sich ihm aufzudrängen. Verziehen hatte sie ihm vollständig; wie hätte sie auch anders gekonnt, da er sich sichtlich bemühte, durch nie ermüdende Liebenswürdigkeit den früheren üblen Eindruck zu verwischen.
„ES wäre schrecklich, wenn wir nicht gute Freunde ge- worden wären," sagte sie sich, „aber dabei soll eS auch bleiben." ES lag ihre ferne, etwaige sentimentale Anwandlungen ihres vermeintlichen Vetters ermutigen zu wollen, denn mit Percy glaubte sie alle wärmeren Gesühle aus ihrem Herzen verdrängt zu haben.
Zwölftes Kapitel.
ES war ein schöner Nachmittag im Juli, als Jsa von einem Besuch bei ihrer Freundin, Mary Davenport, nach Vandover Hall zurückkehrte. Ein Schatten lag auf ihren schönen Zügen, denn sie hatte einen peinlichen Augenblick durchgemacht, zum erstenmal seit ihrer Trennung war sie wieder mit Percy Walsord zusammengetroffen. Natürlich hatte die Begegnung sie erregt, aber ihr gleichzeitig Gelegenheit gegeben, sich zu überzeugen, daß auch daS leiseste Gefühl von Interesse für Percy in ihrem Herzen erstorben war. Während sie noch hierüber nachdachte, iah sie sich plötzlich von Lionel überholt, der von einem längeren Spaziergange heimkehrte.
„Woher deS WegS, Kusinchen?" fragte er heiter. „Ah, von Fräulein Mary; das ist stets leicht zu erraten."
„Ja, ich war in Denelodge," entgegnete Jfa etwas zögernd, «ober ich wollte, ich wäre zu Hause geblieben."
Lionel blickte sie eine Minute forschend an.
„Sie hatten eine unangenehme Begegnung, ich weiß eS," sagte er sanft. „Ich traf ihn am Tor von Denelodge, auf meinem Weg noch Glenthorpe." (Fortsetzung folgt).