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herchlder Kreisblatt
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Zernsprech-Snschlutz Nr. 8
Nr. 6.
Dienstag, den 14. Januar
1913.
Amtlicher teil.
HerSfeld, den 9. Januar 1913.
Mit Genehmigung der königlichen Regierung in Cossel habe ich auf Grund deS § 103 deS ZustSndigkeitS-GesetzeS vom 1. August 1883 dem Königlichen Förster Rottsahl zu AuSbach die auShülfSweise Mitwirkung bei Ausübung der Jagdpolizei in den Gemarkungen Lautenhausen, HillartS- Hausen, AuSbach, Gethsemane, RanSbach, WehrShausen, Ober- lengSseld, EchenklengSseld, Hilmes und Motzseld übertragen. I. I. No. 233. Der Landrat.
I. A.
W e s s e l, KreiSsekretSr.
HerSseld, den 10. Januar 1913. An die OrtSpolizeibehörden deS KreiseS.
Unter Hinweis auf mein Ausschreiben vom 19. Dezember 1911, I 16686, — abgedruckt im KreiSblatt Nr. 152 — weise ich die OrtSpolizeibehörden an, wegen Ausstellung neuer ArbeiterlegitimationSkarten für daS Kalenderjahr 1913 für die im Kreise beschäftigten ReichSauSländer alsbald das Weitere zu veranlassen.
I. 481. Der Landrat.
I. A.:
W e s s e l. KreiSsekretSr.
HerSseld, den 7. Januar 1913.
Diejenigen Herren Bürgermeister deS KreiseS, welche meine Verfügung vom 20. Dezember 1912 I. I. Nr. 13521 a — KreiSblatt Nr. 1*4/1912r belrrff-nd die Anmeldung der revisionSpflichtigen Gast- und Händlerställe, noch nicht erledigt haben, werden nochmals mit Frist bis zum 15. d. MtS. erinnert.
I. 13521/12. Der Landrat.
3 A •
Wessel, KreiSsekretSr.
Vrtsstatut betreffend die Enichtnng von WohngebSuden an unfertigen Straffen, sowie die Beitragsleiltung der Anlieger und Strahenbaunnternehmer zu den Straffenherstevungs- und Sttaffenunter- Haltungskosten.
Auf Grund deS § 6 der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 und der §§ 12 und 15 deS GesetzeS vom 2. Juli 1875, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in
Der Erbe des Millionärs.
Roman von Clara Rheinau.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
„Ich freue mich, daß sie so denken können," sagte Lionel mit bebenden Lippen. „WaS mich betrifft — ich habe nichts, was meinen Schmerz lindern könnte. Ich werde Sie ewig hoffnungslos lieben müssen, Jsa, dies ist meine gerechte Strafe."
„Ja," sagte sie mit harter Stimme, und er fühlte, daß er ihre Härte verdient habe, daß er auf jeden Trost verzichten müsse. \
„Und Sie wollen mich ohne ein Wort der Vergebung gehen lassen, Jsa?"
„Ja. Was sollte ich auch sagen? Ich kenne Sie ja nicht. Sie sind ein Fremder, für den ich keinerlei Jntereffe fühlen kann, dessen Namen ich nicht weiß, noch wissen möchte."
Ohne ihm noch einen Blick zu gönnen, hatte sie sich der Türe zugewendet. Aber alS ihre Hand die Klinke berührte, drang ein Ton an ihr Ohr, der Sie veranlaßte, sich noch einmal umzuwenden. Sie sah, daß Lionel aus einen Stuhl gesunken war, beide Arme auf den Tisch gelegt und sein Gesicht darin vergraben hatte — er weinte!
Jsa griff an ihren Hals, als ob sie ersticken müsse, und blickte einige Sekunden starr auf Lionel. Man hörte keinen Laut alS sein schweres Atmen und das Ticken der Uhr. Dann tastete sie mit der Hand nach der Türe und öffnete sie, um daS Zimmer zu verlassen. Im Hause herrschte eine sonderbare Unruhe — aufgeregtes Durcheinanderreden, eiliges Hin- und Herlaufen. WaS bedeutete dies?
Da stürmte ein Dienstmädchen herbei, selbst zu bestürzt, um an Jsa etwa- Ungewöhnliche- zu bemerken.
„O Fräulein, wir haben sie und Herrn Mervyn überall gesucht! Der Herr ist ohnmächtig geworden!"
Jsa stieß einen Schrei aus, und der Mann drinnen
Städten und ländlichen Ortschaften, wird mit Zustimmung der Gemeindevertretung laut Beschlusse- vom 2. Dezember 1912, sowie mit Genehmigung deS KreiSauSschuffeS für den hiesigen Gemeindebezirk Folgendes bestimmt:
I. Verbot des Bauens an unfertigen Straften.
§. i.
Wohngebäude dürfen an Straßen oder Straßenteilen, nach denen fi; einen AuSgang haben, nur dann errichtet werden, wenn diese Straßen oder Straßenteile den baupolizeilichen Vorschriften gemäß befestigt, entwässert und mindesten- mittels einer regulierten Straße zugänglich sind.
8 2.
Ausnahmen in Einzelfällen mit Rücksicht aus Umfang. Bestimmung, örtliche Lage usw. der beabsichtigten Bauten können, vorbehaltlich der Zustimmung der Baupolizeibehörde, von dem Gemeindevorstande bewilligt werden.
U. Anlage neuer Straften durch die Gemeinde.
8 3.
Bei der Anlegung einer neuen Straße oder bei der Verlängerung einer schon bestehenden find die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, sobald sie Gebäude an der neuen Straße errichten — gleichviel ob die Straßenfluchtlinie mit der Baufluchtlinie zusammenfällt oder nicht — verpflichtet, der Gemeinde alle Kosten zu ersetzen, die ihr für die Freilegung deS StraßenterrainS (Fahrbahn, Reitweg und Bürgersteige usw.) ferner für die dem Bedürfnis entsprechende erste Einrichtung, Pflasterung oder sonstige Befestigung, Entwässerung-. und Beleuchtungsanlagen der Straße erwachsen. — Diese Verpflichtung geht auf die Befitznachsolger deS AnbaUerS über und ist ihrer rechtliche.. Natur nach eine öffentliche Last, für deren Erfüllung daS gesamte, die Straße oder den Straßen- teil berührende Grundstück haftet.
8 4.
Zu den Kosten der Freilegung der Straße gehören insbesondere die Kosten der Erwerbung des Grund und Bodens, einschließlich deS Bürgersteige-, die der Herstellung deS Bürger- steige-, der Anlage von BöschungSbefestigungen, Futtermauern, Einfriedigungen, Rinnsteinbrücken, Baumpflanzungen und dergleichen, sowie die Kosten der auf dem Terrain etwa vorhandenen und zu beseitigenden baulichen Anlagen usw., endlich auch die deS administrativen und gerichtlichen EnteignungS- verfahrenS. —
Bei der Berechnung der Grunderwerbskosten bleibt der Wert von Grundstücken der Gemeinde, die etwa in daS Straßenterrain fallen, insoweit außer Ansatz, alS sie bereit- öffentliche Wege oder Teile davon find. — Für andere- Etraßenland, daS von angrenzenden Grundstücken entnommen wird, ist ein angemessener Wertbetrag in die Berechnung der Anliegerbeiträge einzustellen und von den Anliegern nach Maßgabe ihrer BeitragSpflicht zu erheben.
Die Festsetzung deS WertbetrageS erfolgt endgültig durch
am Tische sprang, seiner nassen Augen nicht achtend, hastig aus die Füße!" ”
„Mein Gott, Sir Elliot erkrankt!"
Jsa winkte ihm mit leidenschaftlicher Gebärde, zurück zu bleiben.
„Ich will zu ihm gehen." erklärte sie streng.
Lionel zuckte zusammen, alS ob er einen Schlag erhalten hätte, kein Wort kam über seine Lippen. ES war schwer für ihn, sich plötzlich in die Tatsache zu finden, daß er in diesem Hause kein Recht, keinen Platz mehr hatte. Aber sein Besorgnis war so groß, daß eS ihm Mühe kostete, Jsa nicht zu folgen. Nie zuvor war er sich so klar bewußt geworden, wie aufrichtig er den alten Herrn liebte, der nun sterbend droben aus seinem Lager ruhte.
„Er war stets so gut gegen mich," murmelte er. Ich hoffe zu Gott, daß eS nichts von Bedeutung ist."
Würde Jsa ihm eine Botschaft senden, oder be- trachtete sie ihn so sehr alS einen Eindringling, daß sie ihm kein Recht zugestand, zu erfahren, wie Sir Elliot sich befinde?
„Ich will hinaus gehen und mich erkundigen," beschloß er, aber mit einer Gebärd« der Verzweiflung stand er davon ab. Welches Recht hatte er, sich bei dem Kranken einzu- drängen? JsaS bittere Worte klangen ihm noch in den Ohren: „Sie sind ein Fremder, für den ich keinerlei Interesse fühlen kann."
Eine Minute später hörte er daS Rollen von Wagen» rädern, ohne Zweisel hatte man einen Boten nach dem Doktor gesandt. Die Totenstille im Zimmer beängstigte ihn. Er quälte sich mit Befürchtungen über Sir ElliotS Zustand. Schließlich konnte er daS Alleinsein nicht länger ertragen. Er trat in die Halle hinaus, wo der Hausmeister in großer Besorgnis auf- und abschritt.
„Wie geht eS Sir Elliot?" fragte er. „WaS ist ihm zugestoßen?"
Der alte Diener blickte ihn befremdet an. Warum stellte er Fragen, anstatt oben persönlich nachzufehen? „Ein Schwächeanfall, wie eS scheint," entgegnete er traurig. „Ich habe Sir Elliot noch nie in einem solchen Zustande gesehen.
drei, nebst je einem Stellvertreter von der Gemeindevertretung aus 3 Jahre zu wählende Sachverständige.
8 5.
Für die Verteilung der Gesamtkosten gilt der Teil einer Straße alS Einheit, der nach seiner Fertigstellung dem öffentlichen Verkehr im Zusammenhang und gleichzeitig übergeben worden ist.
8 6.
Der zur Einziehung gelangende Betrog wird auf die zu beiden Seiten an die Straße grenzenden Grundstücke nach Verhältnis der Länge ihrer die Straße berührenden Grenzen umgelegt. Jedoch können die Grundstückseigentümer je einer Straßenseite zu den Kosten der Straßenanlage nicht für mehr als die Hälfte der gesamten Straßenkosten herangezogen werden.
8 7.
Schon vorhandene öffentliche Wasserläuse und Plätze, sowie Promenaden, die an neu hergestellte Straßen stoßen, bezw. von ihnen geschnitten werden, sind bei der Kostenverteilung alS anliegende Grundstücke anzusehen. Die Kosten, die nach Verhältnis der Länge ihrer die neu hergestellte Straße berührenden Grenzen berechn-t werden, sind von der Gemeinde zu tragen. — Dagegen werden bereits vorhandene Straßen, die die neuhergestellte schneiden oder in sie einmünden, im Sinne deS vorstehenden AbsatzeS dieses § nicht als anliegende Grundstücke behandelt. — Werden mehrere sich kreuzende oder ineinander einmündende Straßen gleichzeitig einheitlich neu angelegt, so fallen die Kosten für die bezüglichen Kreuzung-- und Einmündung-flächen den Anliegern der einzelnen Straßen nach Verhältnis der Anzahl der sich kreuzenden oder ineinander einmündenden Straßen zur Last und werden hinsichtlich jeder einzelnen Straße nach Maßgabe des § 6 diese- Statut- verteilt.
8 8.
Al- Anlage einer neuen Straße im Sinne diese- Statut- gilt auch die Umwandlung eine- schon vorhandenen unregulierten Wege- in eine eigentliche, den baupolizeilichen Bestimmungen entsprechende Straße.
§ 9.
AlS ein bebautes Grundstück im Sinne dieses Statut- gilt jede unter einer oder mehreren Nummern katastrierte zusammenhängende Grundfläche, die daS Gebäude nebst Zubehör (Hofraum, Lagerraum, Garten usw.) einnimmt. — Wird ein solches Grundstück nach Entstehung der BeitragSpflicht durch Hinzuziehung eines anliegenden, an dieselbe neue Straße stoßenden Grundstücks oder Grundstückteile-, alS Zubehör, vergrößert, so ist für den hinzugekommenen Teil der entsprechende, nicht bereit- entrichtete Anliegerbeitrag noch nachträglich zu bezahlen, und zwar auch dann, wenn die hinzugezogene Grundfläche nicht bebaut werden soll.
8 10.
Die Verpflichtung zur Leistung deS Anliegerbeitrage- entsteht mit dem Beginn der Errichtung eines Gebäudes an der neuen Straße, sei eS, daß diese noch im Ausbau begriffen
ES wäre schrecklich, wenn er ernstlich eiklankte bei all btn Festlichkeiten, die für morgen bestimmt sind."
Lionel begab sich wieder in da- Zimmer zurück. Er wollte die Ankunft deS Arzte- abwarten, um von ihm zu hören, waS dem alten Herrn fehle. Und dann — und dann? WaS blieb ihm andere- übrig, als zu gehen. E- war furchtbar, in einem solchen Augenblick, wo vielleicht der Tod seinen Einzug hielt, daS HauS zu verlassen. Die Nachricht, daß er seinen Enkel verloren, daß alle feine Hoffnungen zu nichte geworden, wäre für den alten Herrn schon genug zu leiden gewesen, und nun kam noch ein körperliche- Leiden hinzu! Und Jsa! Mehr alS je würde sie in diesen Tagen einer männlichen Stütze bedürfen, aber er — existierte ja nicht mehr für sie!
Lionel hörte den Wagen zurückkommen und den Doktor die Treppe hinauseilen, dann daS vorsichtige Oeffnen und Schließen verschiedener Türen. Aber noch immer keine Botschaft für ihn! Da trat plötzlich Jsa in dar Zimmer. Ihre Augen waren rot geweint, ihre Totenblässe erschreckte ihn.
„Sir Elliot ist bei Bewußtsein," ragte sie. „Er fragt nach Ihnen." — „Er — er weiß von nichts?" „Nein. Darf ich Sie bitten, zu kommen?"
ES klang mehr wie ein Befehl alS eine Bitte. Aber Lionel erhob sich rasch und folgte ihr die Treppe hinaus. Man hatte Sir Elliot zu Bett gebracht, und eine Menge Gläser, Flaschen und Essenzen verrieten bereit- da- Krankenzimmer. Die seine aristokratische Hand, die ihn mit Wohltaten überschüttet hatte, streckte sich dem jungen Manne entgegen.
„Lionel," sagte der Krank« matt, „bist Du «S, mein Junge? WaS triebest Du? Warum kamst Du nicht gleich zu mit ?"
Der Unglückliche feuchtete feine Lippen an, die wie von Fieberhitze verdorrt waren, und Jsa antwortete rasch an seiner Stelle:
„Lionel fürchtete, im Wege zu sein. Fühlst Du Dich jetzt besser, lieber Großvater?"
Sie hatte Lionel nicht mit einem Blicke gestreift, aber in ihren Worten war ihm fein Verhalten vorgezeichnet. Er