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herrfelder Armblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblott" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Anschlutz Nr. 8

Nr. 45. Donnerstag, Ten 17. Slpril ' 1913.

Amtlicher teil.

Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1886 (8. 81. S. 231/232) wird mit Wirkung vom 1. April 1913 ab auf Grund deS § 144 Abs. 2 deS GesetzeS über die allgemeine LandeSverwaltung vom 30. Juli 1883 (®. S. 8. 195) über die Art der Verkündigung von OltS» und Kreikpolizeiverordnungen sowie über die Form, von deren Beobachtung die Gültigkeit derselben abbängt, sür den Umfang deS Regierungsbezirks Caffel folgendes bestimmt:

I. Jede OrtS- oder KreiSpolizeiverordnung muß

a) die UeberschristPolizeiverordnung" tragen,

b) im Kopf auf die §§ 5 und 6 in landwirtschastS- polizeilichen Angelegenheiten auch auf § 7 der Ver­ordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen LandeSteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529), sowie bei KrtiSpolizeiverordnungcn auf § 142, bei Polizeiverordnungen sür Stadtgemeinden auf § 143, Abs. 1, bei Polizeiverordnungen sür Stadt» kreise außerdem auf § 144 der GesetzeS über die allge­meine LandeSverwaltung vom 30. Juli 1883 (®. S. S. 195) bezug nehmen,

c) daS Gebiet angeben, für welcher sie gelten soll (vergl. jedoch Ziffer IV, Abs. 2).

II. Ferner muß im Kopf hingewiesen werden:

a) bei Kreispolizeiverordnungen (§ 142 L. B. G.) aus die ersolgte Zustimmung der KreiSauSschuffe-,

b) bei OrtSpolizeiverordnungen für Stadtgemeinden

1. mit MagistratSversaffung

a) in sicherheitSpolizetlichen Angelegenheiten auf die er­folgte Beratung mit dem Magistrat,

b) in allen anderen Fällen aus die ersolgte Zustimmung der Magistrat- oder ihre Ergänzung durch den Be- zirkSauSschuß, in landwirtschastSpolizeilichen Angelegen­heiten außerdem auf die erfolgte Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung,

2. mit Bürgermeisterversaffung in landwirtschastSpolizeilichen Angelegenheiten aus die erfolgte Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung,

c) bei OrtSpolizeiverordnungen für Landgemeinden

1. mit kollegialischem Gemeindevorstand aus die erfolgte Beratung mit dem Gemeindevorstonde. in landwirt- schoftSpolizeilichen Angelegenheiten außerdem aus die Zustimmung der Gemeindevertretung oder -Versamm­lung,

2. ohne kollegialischen Gemeindevorstand in landwirt- schoftSpolizeilichen Angelegenheiten auf die erfolgte Zustimmung der Gemeindevertretung oder -Versamm­lung.

Wird in Fällen, welche keinen Ausschub zulassen, eine Polizeiverordnung der vorstehend unter 1. b) ausgcführtcn Art vor Einholung der Zustimmung drS Magistrats. erlassen,

Uorhiibling.

Erzählung von M. von Mitten.

(Fortsetzung.)

Wie ein elektrischer Funke sprang die Begeisterung von Herzen zu Herzen. Alle Hüte flogen von den Köpfen, tausend und aber tausend Hände reckten sich ihm grüßend zu, ein Meer von duftenden Blüten und Sträußen au» zarten Frauenhänden ergoß sich auS den Fenstern auf Schill und seine anreitenden Schwadronen herab. Und er selber, fortgeriffen von dem ihn umbrandenden Jubel, riß den Tschako vom schwarzen Haupte, hob ihn gegen die Sonne und rief:

Gott segne unser KönigShau-l Gott segne unser Vater- land!"

UndGott segne unser KönigShauS! Gott segne unser Vaterland!" kam daS Echo donnernd auS Tausenden von Herzen, von tausend und aber tausend Lippen zurück. Tränen der Trauer, deS Glücke-, Tränen heißer Sehnsucht stürzten auS aller Augen. Ach zu viel, zu viel hatte daS arme, un­glückliche Volk gelitten. Nun schwoll der Jubel beim ersten Lichtblick in- Grenzenlose.

Schill! Unsere Hoffnung! Unser Stern I*

Mit einem Male sah sich der jugendliche Major von der Menge umringt und seinen Weg versperrt. So mancher ihm wohlbekannte 'Solbatengesicht glüß?e auS der Schar hervor. Auch der Invalide war darunter Rasche Blicke frohen, glück­lichen Erkennen- flogen hinüber herüber, Und plötzlich, im Ueber schwänge der Begeisterung, ergriffen ein paar alte Veteranen seine Hände, andere seine glänzenden Reiterstiefel und drückten unter gestammelten Danke-worten inbrünstig ihre Sippen darauf.

Im erffen Augenblicke ließ Schill eS wie betäubt geschehen. In seinem edlen Besicht stand ein große-, fassungslose- Staunen. Mit einem Mal aber zuckte wieder eine dumpfe, qualvolle Angst darüber hin.

Kinder! Habt Dank! Laßt ab! Ihr macht zuviel auS

dann ist aus § 143, Abs. 2 deS GesetzeS über die allgemeine LandeSverwaltung vom 30. Juli 1883 bezug zu nehmen und zum Ausdruck zu bringen, daß die Polizeiverordnung vor Einholung der Zustimmung deS Magistrats erlassen wird, weil ein Fall vorliegt, der Mnen Aufschub zuläßt.

Bcdars eine Polizeiverordnung mit Rücksicht aus die Höhe deS Strafmaße- meiner Genehmigung, dann ist unter Bezug­nahme auf § 144 deS GesetzeS über die allgemeine Landes- Verwaltung vom 30. Juli 1883 zum Ausdruck zu bringen, daß die Genehmigung hinsichtlich der Höhe deS StrasmaßeS erteilt ist.

III. Jede OrtS- oder KreiSpolizeiverordnung muß für ihre Ueberlretung oder Nichtbesolgung innerhalb deS gesetzlich zu- lässigen Betrage- eine Strafe androhen, indem als Geldstrafe entweder ein bestimmter Betrag oder ein Mindest- und Höchst- betrag oder nur der letztere angegeben wird. Auch ist die im Falle deS Unvermögens an die Stelle der Geldstrase tretende Haftstrafe anzugeben. Sind die Handlungen oder Unterlassungen, aus welche die Polizeiverordnung sich bezieht, bereit- in einem Reichs- oder LandeSgesetz mit Strase bedroht, so genügt eine Strafandrohung unter Hinweis auf die be­treffende gesetzliche Vorschrift.

IV. J:ve KreiSpolizeiverordnung ist durch Abdruck im KreiS- blatte, jede OrtSpolizeiverordnung durch Abdruck in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Localblatte oder, wo ein solches nicht besteht, im Krii-blatte deS betreffenden Kreise- und zwar stet- im amtlichen Teile zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Bei Polizeiverordnungen, die sich nur auf eine enq be­grenzte Oertlrchkeit, z. B. einen Weg, eine Brücke, eine öffent­liche Anlage und dergleichen bezi h«n, genügt statt deS Ab­drucks die Aufstellung einer Vie Polizeiverordnung enthaltenden Tasel oder die Anheftung einer entsprechenden Bekanntmachung an Ort und Stelle. Für derartige Polizeiverordnungen bedarf eS der Angabe deS Geltungsgebiet- (Ziffer I. c) nicht.

V. Sofern in der Polizeiverordnung nicht- anderes ausdrück­lich bestimmt ist,. tritt sie mit dem Beginn deS vierten TageS nach Ablaus desjenigen TageS, an welchem die betreffende Nummer des KreiS- oder Lokalblattes auSgegeben ist, in Kraft. Erfolgt die Bekanntmachung durch Aufstellen einer Tafel oder durch Anheften, dann beginnt die Rechtskraft, sofern nicht etwa- anderes ausdrücklich bestimmt ist, mit der Aufstellung oder Anheftung. (A. II. 857/13).

Gaffel, den 19. März 1913.

Der Regierungspräsident, gez. Graf v. B e r n st o r f f.

* *

Wird veröffentlicht. Herrfeld, den 10. April 1913.

I. 4239. Der Landrat.

I. V.:

Dr. Schu macher, R gieeungS-R-ferendar.

Mitte Mai und Oktober findet alljähilich in dem mit dem Hessischen Diakonistenhause verbundenen Seminar zur Aus­

mir." Ein Ruck, ein Wink wie aus Kommando gehorchten sie dem Blicke seiner großen, dunklen Augen. Die Menge gab den Weg frei. Schill ritt davon nach wie vor von deS Volke- elementarem Jubel umtost.

IV.

Ein paar Wochen später war'-.

Schill saß daheim in seinem Berliner Stübchen, über Karten und Papiere und Briefe gebeugt. Vor ihm auf einem Aufsatz feiner Schreibtisches, der nahe dem einzigen Fenster stand, durch das daS Helle Tageslicht voll hereinfiel, reihte sich Vase an Vase, mit frischen Blumen gefüllt, die ihm fast täglich von unbekannten Verehrern und Verehrerinnen inS HauS gesandt wurden. Elisabeths Porträt hing darüber. Eben hob er den Kopf von feiner Arbeit und blickte zu dem Bilde seiner Braut hinaus.

Elisabeth! Wann endlich, endlich ist die Zeit der Er­lösung gekommen? O, wie meine Seele danach schmachtet, zu erfahren, wie unser König denkt! Kessel müßte längst zurück sein." Wieder beugte er sich über die Papiere. Er nahm die Feder zur Hand und machte sich ein paar Rand­bemerkungen in dem Brief, in dem er gerade laS. Doch plötzlich warf er die Feder weg und sprang auf.Heiliger Gott! Wenn diese Ueberruwpelung MagdeburgS glücken würde! Tausend Taler will ich dem Katte dazu zur Ver­fügung stellen ein Alarmsignal vorwärts! Dann müßten die Reffen unter Dörnberg loSbrechen Rüchcl sich in Pommern an die Spitze der Ausständigen stellen bei Korsen Ende wäre da" er ließ sich wieder auf s inen Stuhl vor dem Schreibtische fallen und begann von neuem zu lesen.

Da tat sich die Tür auf. Schill fuhr herum. Ernst von Keffel trat in Zivilkleidung herein.Refft!, bist du eS wirklich, du Heiße,sehnter, Längsterwarteter?" ries Schill aufspringend. Wir fürchteten schon, die Hölle habe dich verschlungen. WaS bringst du unS?"

Nicht viel deS Guten," entgegnete der junge Mann, Schill die Hand drückend und die Schirmmütze vom blonden Haupte nehmend.Ich wäre schon längst zurück. Aber unser

bildung von Kleinkinderlehrerinnen (Kindergärtnerinnen) die Aufnahme neuer Zöglinge statt. Der CurfuS deS Seminar­ist einjährig.

Die Pension für den CurfuS, Unterricht eingeschossen, beträgt 330 Mark.

Anfragen sind zu richten: An den Vorstand deS Diakonissen- hauseS bei Caffel, Poststation Wehlheiden.

* *

He*rSseld, den 8. April 1913. Wird veröffentlicht.

I. 4089. Der Landrat.

I. B.

Dr. Schumacher, ReuierunqS-Referendar.

HerSfeld, den 15. Apul 1913.

Den OrtSvorständen gehen in den nächsten Tagen die StaalSsteuerrollen zu.

Bei dieser Gelegenheit ersuche ich die Herren Bürgermeister, die OltSerheber aus meine Beifügung vom 21. Juli 1911, I. No. 2166 KreiSblatt No. 86 betreffend die Geheim­haltung der Steuersätze hinzuweifen.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer« Veranlagungs-Kommission.

I. No. 1064. I. V.

Dr. Schumacher, RegierungS-Referendar.

HerSfeld, den 10. April 1913.

An die OrtSpolizeibehörden deS KreifeS.

Ich mache ausdrücklich auf die Bekanntmachung deS Herrn RegierungS-Präsidentcn im Kreisblatt von heute über die bei Erlaß von Polizer-Verordnungen zu beobachtenden Formalitäten aufmerksam und ersuche tut Vorschriften bei Aufstellung der Entwürfe zu Polizei-Verordnungen genau zu beachten.

Die Bestimmung, daß mir alle Entwürfe zu Polizei- Verordnungen zur Genehmigung vorzulegen sind, wird durch diese Vorschriften nicht berührt.

I. 4239. Der Landrat.

I. V.

Dr. Schumacher, RegierungS-Referendar.

Am Donnerstag den 8. Mai wird in HerSfeld eine Htuten- fchou für Kaltblut mit Prämienverteilung sowie Eintragung in daS Stutcnduch abgehalten.

Er werden nur bedeckte kaltblütige Stuten prämiiert. Die Prämien bestehen darin, daß den Besitzern der ausgewählten Stuten daS in diesem Jahre von ihnen für die Bedeckung dieser Stuten gezahlte Deckgeld zurückerstattet wird, und daß sür die von diesen Stuten 1913 evtl. geborenen Füllen ein Füllengrld nicht zu entrichten ist.

Der Nachweis für die Bedeckung der ausgewählten Stuten ist durch Borzeigen des DeckscheineS zu führen. Wer den letzteren nicht vorzeigen kann, ist von der Prämiirung aus­geschlossen. Die Deckscheine der prämierten Stuten werden abgenommen und der Gestütverwaltung in Dillenburg zuge-

alter Löwe in Pommern geriet schier in Verzweiflung über deS KönigS Antwort. Aus jede Fliege an der Wand schoß er mit dem Ruse:Nieder mit dem Erbfeind!" loS. Du kennst ihn ja, den Blücher. Ich konnte ihn nicht verlassen. Und hier daheim hielt die kleine Frau mich ein paar Tage in Banden." Ein süß verträumte- Lächeln spielte um Kessel- blühende, noch völlig unbeflaumte L ppen, die kirschrot und dabei so sein und edel geschnitten wie die einc- unschuldigen Knaben waren.

Nestkücken, laß dich nicht von Frauen umgarnen", warnte Schill halb gutmütig, halb ärgerlich den wohl um 12 bil 15 Jahre jüngeren Kameraden. Seine schwarzen, hochge­wölbten Brauen zogen sich unwirsch zusammen.

Umgarnen?" Kessel schüttelte, noch immer verträumt lächelnd, den schmalen, blonden Kopf.Davon kann nicht die Rede sein. Du müßtest doch mein Weib kennen. Über solch ein holdes Wesen will auch seine Rechte haben, namentlich, wenn eS einem so auS weiter Ferne in die Fremde gefolgt ist."

Schill biß sich ungeduldig aus die Sippen. Er begann wieder im Zimmer auf und ab zu gehen. Kessel strich sich mit der Hand über Stirn und Augen.

Verzeih, Major," sagte er schlicht. Im Augenblick trug sein helleS Gesicht wieder den verschlossenen Ausdruck, der ihm für gewöhnlich eigen.Du willst deS KönigS Antwort missen ? Setze dich zu mir! Der General Blücher selber hat mir anbefohlen, sie bei Gelegenheit dir mitzuteilen." Er setzte sich aus daS geblümte Soja nieder und streckte die Rechte auS um Schill neben sich zu ziehen.

Nein! Nein! Nicht sitzen! Im Gehen läßt sich daS heiße Blut bester bändigen!" wehrte der Major,

Keffel nickte,

Du weißt, daß General Blücher mich mit dem Schreiben deS Erzherzog- Karl und noch einigen anderen Briefen nach Königsberg sandte. Aus diese Schreiben gestützt, die ich münd­lich durch BlücherS AuSjührungen und meine eigene Anschau­ung zu erläutern hatte, sollte ich alles daranfetzen, um die Umgebung deS KönigS, vor allem aber auch daS KönigSpaar selbst für die Ansicht unsere- alten Löwen zu gewinnen, trotz