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herrsel-er Kreisblatt
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Fernsprech-slnschlutz Nr. 8
—— Dienstag, den «. Mai ISIS
Amtlicher Ceil
HerSfeld, den 29. April 1913.
Die Herren Bürgermeister der KreiseS, welche meine Ver» fügung vom 12. April d-. I-., I. A. No. 2314, betreffend Beantwortung der Fragen zur Versorgung.der Kreise Marburg, Kirchheim, Ziegenhain, Her-feld, Rotenburg und Eschwege mit elektrischem Licht, noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist biS spätesten- zum 7. Mai dr. Jr. erinnert.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A. No. 2314. I. V.
Dr. Schumacher, Regierung--Reserendar.
HerSseld, den 29. April 1913.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, die im Jahre 1911 über 150% Umlagen erhoben haben, mir bestimmt biS zum 10. k. Mt-. anzuzeigen, ob die dortigen Einwohner im Jahre 1911 von der Gemeinde zu Hand- und Spanndiensten herangezogen worden sind.
Gegebenenfalls ist anzugeben, für welche Zwecke die Dienste geleistet wurden und
a. wieviel Handdienste
b. „ Spanndienste tatsächlich geleistet worden find.
Nicht zu berücksichtigen sind solche Hand- und Spann- dienste, für welche der Bezirk-verband auS LandwegebausondS Entschädigung gewährt hat (§. 56 de- Reglement- vom 27. Mai 1905, «mt-blatt Seite 130/131.)
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A. No. 3144. J. B:
Dr. Schumacher, RegierungS-Reserendar.
Her-seld, den 2. Mai 1913.
Der auf Donnerstag, den 8. Mai d-. Jr. in der Stadt Fulda angesetzte Biehmarkt wird unter den seither bekanntge- gebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Austrieb darf um 6 Uhr morgen- begonnen werden.
Nach § 1 der Polizeiverordnung vom 25. April 1904 ist daS Handeln mit Vieh und da- Mustern von Vieh zwecks Handeln- im Stadtbezirke außerhalb deS ViehmarktplatzeS vor und während der Dauer der Markte- verboten.
Aus Grund des § 47 der viehfeuchenpolizeilichen An- Ordnung vom 1. Mai 1912 wird bestimmt, daß nach 9 Uhr vormittag- Tiere nicht mehr zum Markt gebracht werden dürfen.
Besonder- mache ich noch darauf aufmerksam, daß durch dm 2. Zugang (vor der Lindenstraße) zum Viehmarktplatz nur voruntersuchte- Vieh aufgetrieben werden darf.
I. 5428. Der Landrat.
3. 8.:
Dr. Schumacher, Regierung-'Reserendar.
Vorfrühling.
Erzählung von M. von Mitten.
(Fortsetzung.)
„Tausend," rief der Schwager, indem er sich rückwärts wandte und mit dem Peitschenstiel in aufgeregter Rücksichtslosigkeit wie mit einem Hammer aus die Decke der Kutschen» plane schlug. „Herr Baron! Auswachen! Aufwachen!" Und zu Kessel gewandt: „Der tolle Achim sitzt drin, der von BiSmarck. — Da find Sie wohl gar Offizier, Herr?! Vergebung! Mir ist die Laterne auSgelöscht." Dann im selben Atemzüge fich wieder wendend: „'S ist nicht Zeit zum Schlafen, Herr Baron! Joachimke! Joachimke! Hüte di!"
„In drei TeujelS Namen! Welch ein Höllenspektakel I" rief ein dröhnende Stimme auS der Wagentiese heraus. Und nun steckte fich ein dunkle- breite- Haupt auS dem Fenster. „Ist er toll geworden, Schwager? Geht die Welt etwa unter?"
„Da sind zwei Schillsche Offiziere, Herr Baron, verwundet! Dürfen fie hinein?"
„Ist er von gestern," wetterte eS zum Fenster heraus, „daß er so fragt?" Damit öffnete sich schon der Wagenschlag, und eine mächtige Körpermaße sprang schwerfällig auf die Straße. „Wo sind die Herren?"
Reffet trat mit edlem Anstand« vor:
„Von Reffet, Leutnant im 2. Brandenburgischen Regiment von Schill —"
„von Bitmarck!" verbeugte sich kurz, ungeduldig der andere.
„Wir hatten heute ein Gefecht bei Dodendorf —"
„Habe gehört davon. Wetter noch 'nmal! Müssen wie die Löwen gerümpft haben! Begegnete den französischen Truppen. Gingen auf Magedeburg zurück. Von französischer Verstärkung ausgenommen. Ganz konsterniert von der Bravour der Schillschen!"
„Wir taten nur unsere Pflicht — —"
„Sie sind verwundet?"
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. Januar 1913, Amtsblatt Nr. 4, wird hierdurch erneut bekannt gemocht, daß der nächste Termin der durch da- Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe deS Husbeschlaggewerbe- hierselbst am Sonnabend, den 7. Juni dr. JS., vormittags 9 Uhr, in der Leh,schmiede, Wörthstraße 5, abgehalten werden wird.
Cassel, den 7. April 1913.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. gez.: O e l l e r i ch. * •
HerSfrld, den 15. April 1913, Wird veröffentlicht.
I. 4723. Der Landrat.
I. V.:
Dr. Schumacher, RegierungS-Reserendar.
Abänderung der Satzung der Haftpflichtversicherung-anstalt der Hessen- Nassauischen landwirtschaftlichen Beruf-genossenschaft.
I. § 6, Absatz 2, Satz 1 biS 3 erhalten folgende Fassung:
„Aus Grund der Bücher hat der Landeshauptmann am Jahresschlüsse für daS verflossene Rechnungsjahr eine JahreS- rechnung und eine Bilanz aufzustellen. Diese sind mit einem die Verhältnisse sowie die Entwickelung deS Unternehmen- darstellenden Berichte durch den GenossenschastSvorstand der nächsten GenossenschastSversammlung zur Genehmigung vor» zulegen. Nach ersolgter Genehmigung ist ein AuSzug auS der Jahre-rechnung sowie die Bilanz mit dem der Genossen» schast erstatteten Berichte dem ReichSversicherungSamt eiozu» reichen und den Sektion-vorständen zur Kenntnisnahme mitzu» trilen."
II. § 13, Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Versicherten (§ 17, Absatz 2) find für die Dauer ihrer Versicherung bei der Anstalt nicht berechtigt, sich gegen bhfdbe Hastpflichtgefahr innerhalb der für die Haftung der Anstalt bestimmten Grenze von 100 000 W. bezw. von
150 000 Mk. bei Personenschäden und von 60 000 Mk. bei Sachschäden (§ 22, Absatz 1) oder gegen den von ihnen innerhalb dieser Grenze selbst zu tragenden Teil jener Gesahr anderweitig zu versichern."
III. § 17, Absatz 1. Statt §§ 18 und 19 muß e- heißen:
„88 18, 19, Absatz 1."
IV. § 18, Ziffer 2 erhält folgende Fassung:
„Wegen solcher Beschädigungen, deren Ersatz im ganzen den Betrag von 10 Mark nicht erreicht."
V. § 19 in der drittletzten und vorletzten Reihe fallen die Worte:
„oder die aus einer durch Vertrag besonder- übernommenen Haft- und Fürsorgepflicht beruhen" weg; dasür ist alS Absatz 2 anzusügen:
„Dasselbe gilt von einer Haft» oder Fürsorgepflicht, dir durch Vertrag besonder- übernommen ist. Doch gewährt dir
„Streifschuß, — aber der Baron von Lützow ist weit schlimmer mitgenommen."
„Der Lützow? Der Adolf? Wo ist der? Schnell!"
„Etwa hundert Schritt von hier, Herr von BiSmarck — auf dem Steinhaufen l"
„Schwager, langsam Nachkommen!" Mit raschen Schritten au-greisend, schritt von BiSmarck voran. Kesiel folgte, so schnell er er vermochte.
Jetzt hatte von BiSmarck den Steinhaufen erreicht.
„Blitz und Hagel, Lützow! Welch Wiedersehn! Wie nach Tanzen siehst' nicht auS."
Mühsam hob Lützow die Lider.
„Du — Achim — wo kommst du her?"
„Ich? Gleichgültig! Aber wohin mit euch? Da in Norden ziehen sich die Rothosen und ihre lieben Freunde — der Teufel möge sie alle braten — von allen Seiten an den Schill heran, als gäft'S Briganten einzufangen. Dahin zu könnt ihr nicht. — Halt! — Ich hab'- Nach Schönhausen! BiS dahin ist'- keine Weltreise. Und mein Vetter BiSmarck wird sich sreuen."
Wenige Augenblicke später saßen Lützow und Reffet wohl» geborgen bei Joachim von BiSmarck im Wagen. Die Rosse zogen an, und ein lustige- Stücklein blasend, fuhr der Postillion m die stille Nacht davon.
XIII.
Die Maiensonne schien gedämpft durch geblümte Cretonne» gardinen in ein weite- Gartenzimmer zu ebener Erde aus dem Schönhausener Schloß. In dem breiten Bett am Fenster lag Adolf von Lützow, bleich, mit eingefallenen Wangen, den Brustkorb stark bandagiert. In seinen blauen Augen aber war der sonnige Strahl sprühender Lebenskraft nicht erloschen. Er hielt Ernst von KestelS Hand in der feinen, der im Hoch- lehnigen Polsterstuhle neben dem Bette saß, kaum minder bleich all Lützow. Aus seinem schmalen, sonst stets so be. herrschten Gesicht prägte sich eine düstere Unrast auS, die ihm früher gänzlich fern gelegen.
„Wohl," stieß er hervor, „du wüst noch lange an» Bett, jum mindesten an- Zimmer gefesselt sein. Aber Gott sei
Austalt in dem durch § 22 bestimmten Umfange Ersatz für diejenigen Entschädigungen, welche der Versicherungsnehmer aus Grund einer gegenüber der Militärbehörde übernommenen Verpflichtung an beurlaubte Soldaten zu zahlen hat, die, während sie sich zur Hilfeleistung im landwirtschaftlichen Betriebe bei einem Versicherungsnehmer aushalten, dortselbst verunglückt sind."
VI. § 22, Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Anstalt gewährt den Versicherten vollen Ersatz, jedoch im Einzelfalle bei Personenschäden höchsten- 100 000 Mark, wenn eine Person verletzt oder getötet ist, und höchsten- 150 000 Mark, wenn zwei oder mehr Personen verletzt oder getötet sind, bei Sachschäden höchsten- 60 000 Mark. Besteht die Entschädigung in einer Rente, so ist deren Kapitalwert (8 32) in Betracht zu ziehen."
VII. § 22, Absatz 2 fällt weg.
VIII. 8 24, Absatz 1, 2 und 3, 88 25, 26, 27, Absatz 1, § 31, Absatz 1, 8 46, Absatz 1:
da- Wort „Grundgebühr" wird durch „Beitrag" ersetzt. IX. 8 40 erhält folgende Fassung:
„Wenn der Versicherungsnehmer einen mit Gesahr für fremde Personen oder fremde- Eigentum verbundenen Zustand oder eine derartige Gefahren drohende Veranstaltung auf eine an ihn ergangene schriftliche Aufforderung innerhalb einer ihm gestellten Frist nicht beseitigt bezw. nicht unterläßt, und dann durch diesen Zustand oder durch diese Veranstaltung ein Schaden entsteht, so ist die Anstalt diesen Schaden zu ersetzen nicht verpflichtet, eS fei denn, daß die BersSumung den Umständen nach als eine unverschuldete anzusehen ist. Die Aus» forderung muß einen Hinweis aus den hier vorgesehenen Nachteil enthalten."
X. § 47, Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Genossenschaft-versammlung kann ferner beschließen, mit Haftpflichtversicherungsanstalten, die von anderen land» wirtschaftlichen BerusSgenossenschaften, sonstigen öffentlichen Verbänden oder von landwirtschaftlichen Vereinigungen errichtet find, Verträge über die gemeinsame Tragung größerer Haftpflichtschäden abzuschließen. Abkommen dieser Art bedürfen der Genehmigung deS ReichSversicherungSamtS."
XL § 51.
Die vorstehenden Abänderungen der Satzung vom 2. Dezember 1910 treten, nachdem die Genehmigung durch den Bundesrat unter dem 17. März 1913 erteilt ist, am 1. Januar 1913 in Kraft und werden hiermit gemäß § 48 der Satzung bekannt gemacht.
Caffel, am 11. April 1913.
Der Landeshauptmann der Provinz Heffen-Naffau.
Riedesel, Freiherr zu Eisenbach.
Dank! du gehst der Besserung entgegen. Mich brauchst du nicht mehr. Einen warmherzigeren Wirt, einen liebevolleren Pfleger alS Herrn von BiSmarck kann man sich gar nicht denken."
„Und deine Wunde —?"
„Bah! Ist so gut wie geheilt. Solch eine Streifschuß, Blutverlust — nicht- weiter! — Adolf, du mußt eS doch fühlen, wie mich hier die Untätigkeit verzehrt." Kessel machte seine Hand frei — sein schlanker Körper bäumte sich förmlich aus. „Nachdenken in unsrer, in meiner Lage — ist schlimmer, tausendmal schlimmer all der Tod!"
„Ernst, — ich habe doch dasselbe zu dulden. Wir alle leiden unter deS Vaterlandes Schmach."
„Und doch, Freund, ist'- bei dir noch ein anderes, du hast kein Weib daheim zurückgelasien, daS in Groll von dir geschieden — mehr noch, daS deine Handlungsweise verdammt. — Und deine Schuld gegen deinen König ist nicht so groß wie die unsere. Du hattest schon vor Monden den Abschied genommen, — kamst zu Schill all ein freier Mann."
„So reut dich, waS du getan?" Lützow richtete daS Haupt empor. Drohend waren seine Augen auf Kessel gerichtet.
„Reuen?" Kessel wandte sich voll zu dem Freunde herum. Ein herzzerreißend schwermütige- Lächeln zuckte um seine jungen, bartlosen Lippen. „Reuen, waS ich für mein Vaterland getan? Hältst du mich für so klein?" Er reckte sich hoch auf. „Jeden Augenblick würde ich daS gleiche noch einmal tun. Ist daS ein Unrecht, so möge Gott mir ver» geben. Ich kann nicht anders denken."
„Ernst, hab' Dank für diese Worte!" ES schimmerte seucht in LützowS Buge. Er streckte Kesiel die Hand entgegen. Der ergriff sie und drückte sie in mächtig und jäh hervorbrechendem Gefühl an die Lippen.
„Nur grübeln, denken laß mich nicht! Laß mich handeln!" murmelte er dabei.
Da tat sich unter fröhlichem Gepolter die Tür auf.
„Guten Morgen, meine Herren! Schon aus?" Eine kernige, breitschulterige Figur, die ihre Familienähnlichkeit mit dem tollen Achim nicht verleugnete, trat mit jovialer Breit-