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herrfelder Kreisblatt

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Fernsprech-Nnschlutz Nr. 8

Nr. 60, (Erstes Statt] Sonnabend, den 24. Mai 1913.

Amtlicher LeN.

HerSfeld, den 19. Mai 1913.

Das Ober-ErfatzGeschrift im Kreise HerSfeld findet am

Mittwoch, den 11. Juni und Donnerstag, den 12. Juni ds. 3s., jedesmal von morgens V28 Uhr ab in der neuen Turnhalle (August-Gottliebstratze) hierselbst statt.

Die Herren Ortsvorstände deS Kreise- haben die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militär­pflichtigen alSbald auSzuhändigen. Den Militärpfl chtigen ist dabei zu eröffnen, daß sie zu den bestimmten Terminen pünktlich erscheinen müssen, und daß diejenigen, welche bei Aufruf ihrer Namen im MusterungSraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung be­zeichneten Nachteile sowie nach Lage der Sache die sosortige Einstellung alS unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben. Etwa nicht vorgeladene Militärpflichtige sind mir sofort namhaft zu machen.

Die Herren OrtSvorstände haben zu den Terminen per­sönlich zu erscheinen und solange im Musterungslokale anwesend zu fein, bis sämtliche Militärpflichtige ihrer Gemeinde gemustert sind. In BehinderungSsällen ist stets für die Anwesenheit eines Stellvertreters zu sorgen. Nichtbeachtung dieser Anordnung wird in allen Fällen bestrast werden.

Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatzkommission zur Ent- scheidung vorgelegt. Hlle familienmitglieder, auf deren Arbeit«- oder Jfichtarbeitsf ähigkeit es bei der Be­urteilung der Reklamationen ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamierten) haben deshalb im Cermin mitzuer- scheinen, widrigenfalls eine Berücksichtigung der be­treffenden Reklamation nicht ftattfinden kann.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat den Nachweis hierfür durch drei glaubhafte, persönlich anwesende Zeugen zu sühren, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizu- bringen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit vor- gekommenen Anfälle beziehen, ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Zeugnisse sich vorzugs­weise über neuere fälle aussprechen. jhn übrigen find Krankheiten, welche sich im Termin nur mit Schwierigkeit feftftellen lassen (z. B. geistige Be­schränktheit, Bluthusten, Berzleiden usw.) durch Vor­lage von ärztlichen Attesten nachzuweisen.

Befinden sich Reklamanten, welche ihre Ange- hörigen durch Geldsendungen unterstützt haben, ausserhalb, so ist der Nachweis über die erfolgte Unterstützung durch die Vorlage der diesbezüglichen poftscheine zu führen.

Die Herren OrtSvorstände haben daS vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntnis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Ange­hörigen bringen zu lassen. Die Militärpflichtigen sind noch besonders anzuweisen, dass sie mit vollständig reinem Körper und reiner Uläsche zu erscheinen haben. Die Eosungssebeine find mit zur Stelle zu bringen, da anderenfalls der Betrag von 50 Pfennig für Ausstellung einer Duplikatscheines gezahlt werden muß.

Ebenso find diejenigen Militärpflichtigen, welche Augen­gläser (Brillen) tragen, anzuweisen, diese ebenfalls zum Ober- Ersatz-Geschäfte mitzubringen.

Ich mache noch besonders darauf ausmerksam, daß sämt­liche zum Geschäfte erschienene Militärpflichtigen im Musterung-- lokale der AuShebungSkommission vorzustellen find. ES ist also den Herren OrtSvnrständen nicht gestattet, Militärpflichtige ohne weiteres abzuweisen, wenn fie nicht verlesen wurden, oder wenn dieselben eine Vorladung nicht erhalten haben.

I. M. Nr. 1262. Der Landrat

von GruneliuS.

HerSfeld, den 20. Mai 1913.

Diejenigen Herrn Bürgermeister, welche gemäß meiner Rund-Versügung vom 10. März 1911, I 3212, noch nicht über daS Ergebnis der Flurbesichtigung in diesem Frühjahr berichtet haben, werden an die Berichterstattung erinnert mit Frist biS zum 29. dS. MtS. In Betracht kommen nur die Gemeinden, in denen daS ZusammenlegungSversahren schon beendet ist und für welche gemäß der eingangs erwähnten Rundverfügung die Flurbesichtigungen ausdrücklich vor- geschrieben find.

3. I. Nr. 5943. Der Landrat.

I. A.

Trost, RegierungS-Supernumerar.

HerSfeld, den 17. Mai 1913.

Der Bürgermeister Johanne- Möhl in GoßmannSrode ist am 13. Mai d. JS. als solcher für einen am 5. Juni d. JS. beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum wiedergewählt worden.

Ich habe diese Wahl bestätigt.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes:

I. A. Nr. 3673. von GruneliuS.

polyeiverorömmg.

Aus Grund deS § 12 deS Gesetze-, betreffend die An­legung, Veränderung und Bebauung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften vom 2. Juli 1875 und der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen wird nach Beratung mit dem Gemeindevorstande nachstehende Polizeiverordnung für den Gemeindebezirk Philipp-thal erlassen:

§ 1.

Alle Straßen, Straßenteile und Plätze in dem Gemeinde- bezirk Philippsthal, die dem öffentlichen Verkehr und dem Anbau dienen sollen, müssen so hergestellt sein, bezw. werden, daß sie den folgenden Vorschriften entsprechen.

§ 2.

Jede Straße besteht aus einer Fahrbahn und zwei aus beiden Seiten der Fahrbahn befindlichen, gleich breiten Bürger­steigen. Die Festsetzung der Breite der Fahrbahn und der Bürgersteige erfolgt durch den Gemeinderat unter Zustimmung der Polizeiverwaltung, die Breite der Fahrbahn muß mindestens sechs Meter, die der Bürgersteige, wenn solche durch der. Ge- meinderat vorgesehen sind, mindestens je iVa Meter be­tragen.

§ 3.

Die Breite der zur Fahrbahn gehörigen gepflasterten Rinnen soll mindesten- 40 cm betragen.

8 4.

Da- Längengesälle der Straße soll 1 :1520 nicht über­schreiten. DaS Quergefälle der Fahrbahn (von der Mitte nach den Straßenrinnen) soll bei gepflasterten Straßen 1 : 50, bei chaussierten Straßen 1 : 20, das Quergefälle der Bürger­steige (von der Hinterkante derselben bi- an die Außenkante der Randsteine gemessen) 1 : 35 nicht überschreiten.

§ 5.

Die Art der Befestigung der Straße sowohl der Fahrbahn alS der Bürgersteige bestimmt der Gemeinderat. Die Bürger­steige sollen erhöht und an den Straßenrinnen mit Rand­steinen befestigt sein. Auch bei chaussierter Fahrbahn müssen die Straßenrinnen gepflastert sein.

8 6.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Polizeiverordnung werden mit einer Geldstrafe bi- zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.

§ 7.

Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekannt- machung in Kraft. .

Philippsthal, den 14. Februar 1913.

Die Vrtrpolizeibehörde: Dr. B 0 eck.

Vorbemerkungen zur Ermittelung der Bodenbenutzung in Preußen 1913.

Volle dreizehn Jahre ist eS her, seit die landwirtschaftliche Bevölkerung zum letzten Mal durch eine vollständige Erhebung der Bodenbenutzung in Anspruch genommen worden ist.

Nachdem in den Jahren 1878, 1883, 1893 und 1900 solche Ermittelungen angestellt worden sind und wegen ander­weitiger großer statistischer Aufnahmen die für daS Jahr 1910 sällige gleichartige Untersuchung ausgeschoben werden mußte, ersordern die Vorbereitungen für die Erneuerung der Handelsverträge sowie überhaupt die allgemeinen land- und volkswirtschaftlichen Interessen dringend die Ersetzung der ver­alteten Zahlen durch neue.

Mannigfache Veränderungen müssen sich in den letzten 13 Jahren vollzogen haben, welche daS statistisch erfaßbare Bild deS gesamten landwirtschaftlichen Betriebes verschoben haben. Weite Strecken unfruchtbaren MooreS find urbar gemacht worden, die Weidewirtschaft hat durch Einführung der Dauer­weiden in manchen Gegenden wesentlich ihre Richtung geändert, umfangreiche Forstflächen sind aus Oedland neu erstanden, manche Kulturen haben an Bedeutung gewonnen, andere ver­loren. Will der Volkswirt einigermaßen genauen Ausschluß über die Möglichkeiten der Produktion und ihre tätsSchliche Gestaltung gewinnen, müssen ihm zuverlässige und vor allem nicht veraltete statistische Unterlagen zu Gebote stehen. Sonst verzerren sich die Ergebnisse und führen dann zu falschen Schlöffen, welche für dk Beurteilung der Leistungsfähigkeit in Krieg und Frieden verhängnisvoll werden können. Vor allem muß er möglichst unterrichtet fein über die Flächen, aus denen sich Anbau und Ernte der wichtigsten Kulturpflanzen

vollzieht; denn auf ihrer Kenntnis beruht die Errechnung der überhaupt gewonnenen Feldfrüchte. Von gleicher Wichtigkeit ist auch die eingehendere Ermittelung deS Forstlande-, dessen Umfang inzwischen unzweifelhaft Verschiebungen erfahren hat.

Wenn nun auch alljährlich durch die Erhebung der An­bau- und Ernbflächen, deS SaatenstandeS und der Ernte- vorschätzung versucht wird, einen Ueberblick über die Hervor- bringung der wichtigsten Lebensmittel zu gewinnen, tritt doch von Jahr zu Jahr stärker der Fehler hervor, welcher der Un­möglichkeit entspringt, die selten- der ErhebungSorgane mit- geteilten Zahlen einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen. Denn die jährlich ermittelten Anbauzahlen beziehen sich nur auf einen Teil deS Ackerlandes; die ausführenden Organ« haben also nicht die Möglichkeit, an der Hand der Kataster­zahlen für da- gesamte Gebiet deS ErhebungSbezirkeS (Gemeinde bezw. GutSbezirk) diese Flächenangaben außer nach den Grund­sätzen der Wahrscheinlichkeit nachzuprüsen. DaS sührt natur­gemäß dazu, daß die an sich schon etwa- rohe Schätzung sich von den wirklichen Größen immer mehr entfernt und so wesentlich und ständig an Wert einbüßt.

Zur Richtigstellung dieser jährlichen Angaben dient die Erhebung der Bodenbenutzung, wie sie in den oben genannten größeren Zwischenräumen angestellt wurde und für die nächsten Monate wieder in Aussicht steht, und dies um so besser, alS dieSmal gleichzeitig die jährliche Anbauerhebung ausgeführt werden muß. Sie wird ihren wichtigen Zweck desto voll­kommener erfüllen, je sorgfältiger die einzelnen Ort-behörden den ihnen zugehenden ErhebungSbogen ausfüllen werden. Nachdem durch jahrzehntelange Ersahrung in wohl allen landwirtschaftlichen Kreisen die Ueberzeugung gesiegt hat, daß irgendwelche steuerlichen obe* sonstigen ähnlichen Fragen mit dieser rein statistischen Erhebung in keiner Weise in Verbindung stehen, daß eS vielmehr nur daraus ankommt, die wirtschaft­liche Verteilung deS LandeSnach feinen verschiedenen ProduktionS- zwecken zu ermitteln, dürften Bedenken und Befürchtungen, wie sie in früheren Zeiten wohl dem Einzelnen beim AuS- süllen der betreffenden Fragebogen aufstiegen und ihn an der genauesten Ausfüllung hinderten, nirgends mehr auftauchen und daS Ergebnis schädigen.

Die Landwirtschaft ist heute zur Ueberzeugung gelangt, daß solche Erhebungen, auch wenn sie mit Mühe und einer gewissen Belästigung der Betroffenen verbunden sind, in erster Linie dem eigensten Interesse der Landwirtschaft selbst dienen. AuS solcher richtigen Einschätzung der zu leistenden Arbeit wird auch die Bereitwilligkeit deS Einzelnen entspringen, daS Werk durch zuverlässige Angaben zu fördern und so den OrtS- Vorständen sowie den von diesen berufenen SchätzungS- kommiffionen ihr Amt zu erleichtern.

Möge sich jeder vergegenwärtigen, daß jede falsche oder ungenaue Angabe das Bild verschiebt und so den Zweck und den Erfolg der ganzen Arbeit vereiteln kann.

Die Einzelheiten über die Ausfüllung der Zählbogen sind in der Anweisung enthalten, welche nebst den übrigen Er- hebungSpapieren jeder OrtSbehörde in den nächsten Tagen zugehen wird.

Berlin, den 15. Mai 1913.

Königlich Preußische- Statistische- Lande-amt.

Evert, Präsident.

nichtamtlicher teil.

Politischer Wochenbericht.

Die Wahlen zum preußischen Abgeord­net e n h a u s e haben, soweit sich ihr Ergebnis schon jetzt abschließend beurteilen läßt, keinerlei wesentliche Verschiebung in der Stärke der einzelnen Parteien herbeigeführt. Jedenfalls ist der gemeinsame leidenschaftliche Ansturm der Linken gegen die bisherige Mehrheit erfolgreich zurückgeschlagen, und die Rechte zieht voraussichtlich ungeschwächt in den neuen Landtag ein, ja, sogar gestärkt durch daS Bewußtsein, ihre angegriffene Position kraftvoll verteidigt zu haben. In der demokratischen Presse sind alS Nachklang der Wahlen verschiedentlich recht verärgerte Klagen über die Lauheit deS LandtagSwahlkampseS laut geworden, und die Schuld an der mangelnden Teilnahme hat man dort natürlich dem geltenden Wahlrechte zur Last gelegt.

Der P r i n z - H e i n r i ch - F l u g hat dieser Jahr einen so durchaus befriedigenden Verlauf genommen und so vor­zügliche Leistungen gezeitigt, daß Prinz Heinrich bei dem Fest­mahl in Straßburg mit berechtigtem Stolz auf die feit vorigem Jahr besonders großen technischen und flugtechnischen Fortschritte hinweisen konnte. Bemerkenswert und höchst ersreulich ist, daß der Flug fast ausschließlich von Offizieren bestritten wurde, daß sie jedenfalls alle Hauptpreise für Zuverlässigkeit und beste Leistungen davontrugen. DaS zeugt, wie auch Prinz Heinrich mit freudigem Gefühl anerkannte, von dem schneidigen Geiste unsere- OffizierkorpS und feiner raschen Anpassungs­fähigkeit an neue, gefahrvolle und schwierige Aufgaben, die, wie die Flugtechnik, von einem modernen Heere unbedingt gelöst werden müssen, wenn eS aus der Höhe der Zeit bleiben soll. Der Flug beweist aber auch, daß wir für diesen Wett-