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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeigen ^^^ für den Kreis Hersfeld

SetsItWet Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 151.

Freitag, den 7. November

1913.

Bus der Heimat.

Fußwanderungen im Herbst.

Die Fußwanderungen sind nach der Ansicht der bedeutendsten Aerzte das beste Mittel gegen alle Er­krankungen, sind sozusagen das Vorbeugungsmittel gegen die Erkältungen, gegen Krankheit und Siechtum. Man wird allenthalben die Beobachtung machen, daß die Menschen, die Zeit ihres Lebens viel gewandert sind, ein rüstiges und frisches Alter haben. Die Wanderungen müssen, zweckmäßig ausgerüstet, unter­nommen werden, und namentlich Frauen kann in der Hinsicht nicht genug gepredigt werden, die Eitel­keit einmal zu Haus zu lassen und entsprechend an- M gezogen die Wanderung zu unternehmen. Der große Nutzen der langen Fußwanderung liegt hauptsächlich in dem Aufenthalt in frischer Luft. Die Lungen sind gezwungen, frische Luft in großen Mengen einzu- atmen, die Luftspeise ist kohlensäurearm. Sie ist sauerstoffreich, und die zweifelhafte Luft, die man ge­rade im Herbst und Winter in geschlossenen Räumen einatmet, in den Arbeitsstätten zu sich nimmt, wird durch die frische Luftzufuhr wieder ausgeglichen. Der größte Vorzug der Wanderung aber besteht in folgendem: Der Städter, der tagsüber im Zimmer sitzt, der die Wege mit der Bahn zurücklegt und an gewöhnlichen Arbeitstagen kaum die Zeit hat, einen Weg zum Zwecke des Spaziergehens zu machen, nimmt bei jedem Atemzug nur einen geringen Teil frische Luft auf. Die roten Blutkörperchen bekommen da­durch kaum ihr notwendiges Nährmaterial, den Sauerstoff und die Folge ist das Uebelbefinden, das sich bei den Menschen gerade im Beginn des Herbstes einzustellen pflegt. Der Körper ist nicht widerstands­fähig gegen alle Erkältungen, gegen die Anstürme, die von außen kommen, der Körper unterliegt dem leisesten Ansturm, ist zu Erkältungen leicht geneigt. Führt man eine rechte und straffe Wanderung an den Tagen durch, die zum Ruhen bestimmt sind, so kann man gewiß sein, daß man seiner Gesundheit dadurch einen weit größeren Vorteil bietet, als wenn man durch eine sorgfältige Ernährung darauf achtet, die Muskeln, dre Kräfte zu stärken. Auch in den Abendstunden, die man sonst leicht und gern in den Zimmern zubringt, sollte man sich zu einer mindestens halb bis ganz stttndigen Wanderung erziehen. Auch die Mittagsstunde sollte zum Gehen angewendet werden, es tut besser, als schlafen, besser, als mit einem Buch im Zimmer zu sitzen.

*DieZahlüeri mOberlandesgerichts­bezirk Cassel beschäftigten Referendare ist abermals zurückgegangen, was in der Hauptsache auf die Verschärfung der Prüfungen zurückgeführt wird. Im Jahre 1913 wurden im Obexlandesgerichts- bezirk Cassel 255 Gerichtsreferendare gegen 262 im Jahre 1912 und 285 im Jahre 1911 beschäftigt,- seit 1911, wo zum ersten Male nach der voraufgegangenen Zählung eine sehr starke Steigerung der Zahl der neuhinzugelassenen Referendare festzustellen war, ist demnach die Zahl der Referendare von Jahr zu Jahr wieder zurückgegangen.

* (Der Beruf der Oberlehrerinnen.) Nach den bisherigen Bestimmungen können Frauen, welche die Lehrbefähigung für mittlere und höhere Mädchenschulen (jetzt Lyzeen) besitzen, mindestens zwei Jahre an Lyzeen voll beschäftigt waren und dann drei Jahre hindurch an einer Universität studiert haben, zur Prüfung für das höhere Lehramt zugelassen werden. Nach der Prüfung soll das Provinzial-Schulkollegium entscheiden, ob ihnen dre Anstellungsfähigkeit als Oberlehrerin an Lyzeen und weiterführenden Bildungsanstalten für die weibliche Jugend verliehen werden kann, oder ob ein weiteres Probejahr von ihnen zu fordern ist. Die bisherigen Erfahrungen haben dazu geführt, die Ablegung des Probejahres nach der Prüfung für das höhere Lehr­amt allgemein anzuordnen, hingegen von der Forde­rung der zweijährigen praktischen Tätigkeit vor dem Beginn des Universitätsstudiums abzusehen. Dem­gemäß können Frauen zum Studium mit dem Ziele der Prüfung für das höhere Lehramt zugelassen werden) ohne daß sie eine praktische Lehrtätigkeit nachzuweisen haben. Die Zuerkennung der Anstellungs­fähigkeit als Oberlehrerin an Lyzeen und weiter­führenden Bildungsanstalten für die weibliche Jugend setzt aber voraus, daß nach bestandener Prüfung für das höhere Lehramt ein Probejahr mit Erfolg ab­geleistet worden ist. Frauen, welche gegenwärtig die Lehrbefähigung für Lyzeen, mittlere und höhere Mädchenschulen schon besitzen, können die Anstellungs­fähigkeit als Oberlehrerin in Gemäßheit der bis­herigen Vorschriften erlangen.

* (3 0 0 Mark Belohnung.) Die Kaiserliche Oberpostdirektion Cassel hat, da der Dieb, der, wie

berichtet, am 29. Oktober bei Hanau ein Wertstück über 4500 Mark gestohlen hat, noch nicht entdeckt ist, auf die Wiedererlangung des Geldes und die Er­greifung des Diebes eine Belohnung von 300 Mark ausgesetzt.

) :( Hersfeld, 6. November. Am nächsten Sonntag den 9. November, vormittags 10 Uhr, findet in der städtischen Turnhalle zu Fulda die Gauvor- t u r n e r st u n ö e des Oberfulda-Werra-Gaues statt. Als Uebungsstoff sind Freiübungen, eine Muster­riege des Turn- und Fechtklubs Fulda, sowie Ge­räteturnen am Reck, Barren und Pferd vorgesehen. Am Nachmittag findet ein gemeinsamer Turn- gang statt.

- h- Hersfeld, 6. November. (Meister kurs ns.) Der Meisterkursus kommt nun doch zustande, da sich 16 Teilnehmer gemeldet haben. Näheres in dem Anzeigeteil der nächsten Sonntagsnummer.

- w- Hersfeld, 6. November. (Schöffengericht.) In der heutigen Schöffengerichtssitzung, an der die Herren Rentier Bürger aus Hersfeld und Bürger­meister Jffland aus Mecklar als Schöffen teilnahmen, standen folgende Strafsachen zur Verhandlung: Wegen Diebstahls wurde ein hiesiges Aufwarte­mädchen mit 5 Tagen Gefängnis bestraft. Ein Arbeiter von hier erhielt wegen Unterschlagung einen Tag Gefängnis. Wegen Uebertretung des Feld- und Forstpolizeigesetzes hatten sich zwei Ehefrauen aus Rotensee zu verantworten. Eine derfelben wurde zu 10 Mark und die andere zu einer Mark Geldstrafe verurteilt. Ein Fabrikarbeiter aus Heenes wurde wegen Uebertretung der Baupolizeiordnung mit 2 Mark bestraft. Wegen Uebertretung des Vogel­schutzgesetzes erhielt ein hiesiger Fabrikarbeiter 3 Mark Geldstrafe.

Schenklengsfeld, 4. Nov. Am 12. d. M. nachmittags 1/28 Uhr, findet hier im Geheb'schen Saale der dies­jährige Unterverbandstag der Raiffeisenschen Dar- lehnskassen-Vereine des Kreises Hersfeld statt, auf dem u. a. der Genoffenschaftsdirektor Schüler aus Caffel ein fehr zeitgemäßes Thema,Getreidever­wertung durch die Vereine", in einem Vortrag be­handeln wird. Außerdem wird über den Stand der Zentral-Darlehnskasse und über den Unterver­band berichtet werden. Nach der Versammlung findet eine Besichtigung des vom hiesigen Darlehnskassen- Verein in diesem Jahre erbauten Lagerhauses statt. Das hiesige Amtsgericht wird im nächsten Jahre in Philippsthal im Rathause an folgenden Tagen Gerichtstage abhalten: 15. Januar, 12. Februar, 12. März, 16. April, 14. Mai, 11. Juni, 9. Juli, 24. September, 22. Oktober, 19. November, 17. Dezember.

Aus dem Werratal, 4. November. Die Frage der Verunreinigung der Flußläufe durch Kaliabwäffer und andere berührt auch weitere Gebiete unserer Provinz, besonders das Werratal, recht nahe. Sie wurde jüngst in Magdeburg auf der Hauptversamm­lung des westdeutschen Fischerei-Verbandes eingehend besprochen Banrat Mierau-Magdeburg sagte unter anderm: Durch die Abwässer litten die Binnenfischerei die Landwirtschaft, die Kommunen, die Volksgesund­heit, die Industrie. Sowohl die anorganischen, wie die organischen Abwässer seien schädlich. Die meisten Fischsterben würden durch Fäulnis verursacht, die den Sanerstoff verzehre und die Fische ersticken lasse. Wo es möglich sei, die Schadenquellen nachzuweisen, hätten die preußischen Behörden für Abhilfe oder wenigstens für Besserung der Reinigungsanlage gesorgt. Bei der Kali-Endlaugenfrage verlange er, daß die vom Reichsgesundheitsamt festgelegten Grenzzahlen der zulässigen Verhärtung und Verchlorung nicht über­schritten würden. Die Frage könne nur durch Reichs­gesetz geregelt werden. Es sei aber auch jetzt schon manches geschehen, was man daraus erkennen könne, daß die Kalifabriken anfingen, zum Berdampfungs- verfahren überzugehen, nachdem die Bezirksausschüsse die Konzession zur Errichtung von Kali-Fabriken ver­weigert hätten. Geheimrat Eberts wies nunmehr darauf hin, daß die Frage der Reinhaltung der Ge­wässer den Verband bereits seit seinem fast dreißig­jährigen Bestehen beschäftigte. Wenn auch der Einfluß derKaliabwässer auf die Fischerei noch nichteinwandfrei festgestellt sei, so lägen doch Untersuchungen vor, die deren Schädlichkeit zweifellos erscheinen ließen. In welcher Weise sich der schädigende Einfluß der Kaliabwässer auf die Fischerei vollziehe, bedürfe noch der Feststellung. Den vorliegenden (sich vielfach widersprechenden) Gutachten brächten die Fischer großes Mißtrauen entgegen, und dies umso mehr, als sie mit der zunehmenden Verunreinigung der Ge­wässer eine stetige Abnahme des Fischbestandes beob­achteten. Ihr Ziel sei ein Reichsgesetz im Sinne der Ausführungen des Unterstaatssekretärs Dr. Richter im Reichstage, daß die Regelung der Abwässerfrage nicht nur für die Kalilaugen, sondern für alle Ab­

wässer, die schädigend auf die Wasserläufe wirken könnten, zu erfolgen habe. Es wurde beschlossen, eine entsprechende Eingabe an den Reichskanzler zu machen.

Marburg, 5. November. Kürzlich verhandelte man bei der hiesigen Srafkammer wegen einer Hinterziehung von Einkommensteuer und beim Schöffen­gericht gleichfalls wegen einer Steuerhinterziehung. Von der Strafkammer wurde das erstinstanzliche Urteil des Schöffengerichts in Wetter bestätigt und der Angeklagte zu 687 Mark verurteilt. Beim zweiten Fall wurde die Sache vertagt, weil noch das Gut­achten eines Anstaltsarztes eingezogen werden soll. Die Steuer, welche beim ersten Fall hinterzogen war, betrug etwa 86 Mark. Die Steuerstrafen sind also sehr hoch. Mindestens ebenso empfindlich ist aber der Aerger und die Unannehmlichkeiten, die mit dem Gerichtsverfahren verbunden sind.

Caffel, 6. November. Der an der Spitze der Deutschen Militärkommission nach der Türkei gehende Generalleutnant Liman von Sanders hat die Aufgabe, für die türkische Armee ein besonderes Modellarmee­korps zu schaffen. Dieses soll sich aus drei Divisionen, die von deutschen Offizieren kommandiert werden, zusammensetzen, und in Konstantinopel sein Haupt­quartier haben. Natürlich handelt es sich hier nur um Vermutungen, da positive dienstliche Feststellungen vorderhand noch nicht vorliegen. Generalleutnant Liman von Sanders steht vorläufig in Berlin noch in Verhandlungen. Seine Berufung ist noch nicht endgültig beschlossen.

Caffel, 5. November. Ein schwerer Ungücksfall ereignete sich heute morgen vor dem Tietzschen Waren- Hause in der Königsstraße. Der Bäckermeister Henkel aus der Holländischen Straße wollte auf einen in der Fahrt begriffenen elektrischen Straßenbahnwagen aufsteigen. Er hatte noch einen Frühstückskorb bei sich und glitt bei dem regnerischen Wetter ab und stürzte, da er den Korb im Arme trug, so unglücklich zwischen den ersten und zweiten Wagen, daß ihm von dem letzteren das linke Bein glatt abgefahren wurde. Das rechte Bein wurde so schwer gequetscht, daß es wahrscheinlich amputiert werden muß. Die Sanitäts­kolonne sorgte für die Ueberführung des Verletzten in das Krankenhaus. Nach einer späteren Meldung ist der Verunglückte inzwischen seinen schweren Ver­letzungen erlegen.

Göttingen, 5. November. Ein im zweiten Jahre dienender Musketier des hiesigen Infanterieregiments Nr. 82, der als Bursche zu einem Hauptmann komman­diert war, hat seinem Leben durch Erhängen ein Ende gemacht. Der aus Oberwellenborn bei Saal­feld stammende junge Mann, von Beruf Landwirt, litt an einem schmerzhaften Blasenleiden, das ihn in den Tod getrieben haben dürfte.

Frankfurt a. M., 5. November. Der vor kurzem zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilte Kaufmann Roederer hat in der Klassenlotterie 30 000 Mark ge­wonnen. Das Gericht hat vorläufig das Geld in Verwahrung genommen.

chncn. LautGen. Pegoud in Berbin

Frankfurt a. M., 5. November. Heute vormittag war Prinz Heinrich von Preußen in Frankfurt und hatte mit den Herren des Flugsportkomitees eine Besprechung wegen der Flüge Pegouds. Der Prinz, der gegenwärtig mit seiner Gemahlin am Darmstädter Hofe weilt, will den Flügen beiwohnen. LautGen.- Anz." Hat er sich persönlich mit Pegoud in Verbin­dung gesetzt, um diesen zu veranlassen, seine Vor­führungen am nächsten Sonntag in Brüssel zu ver­schieben, und zwar zu Gunsten Frankfurts. Eine Entscheidung ist bis jetzt noch nicht getroffen.

Arolsen, 5. November. Im benachbartenDehausen ereignete sich ein bedauerlicher Unglücksfall beim Dreschen mit der Dampfmaschine. Der Heizer war damit beschäftigt, heißes Wasser aus dem Dampfkessel in einem Kübel abzulassen, als ein neugieriges sieben­jähriges Kind in das offene Faß siel. Am ganzen Körper war das unglückliche Geschöpf stark verbrüht, so daß die Haut an den Kleidern hängen blieb. Trotz schneller ärztlicher Hilfe ist es noch zweifelhaft, ob das arme Kind am Leben bleibt.

Marburg a. d. L., 5. November. Die Zahl der an der hiesigen Universität im Wintersemester 191314 immatrikulierten Studierenden beziffert sich auf 2176. Darunter befinden sich 159 Frauen.

Hanau, 5. November. In Bad Orb siegten bei den Stadtverordnetenwahlen in der 3. Abteilung die bürgerlichen. Kandidaten über die sozialdemo­kratischen.

Wetteraussichten für Freitag den 7. November.

Mhler, wolkig, vorwiegend trocken, nördliche Winde.