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Schlüchttrner Zeitung.

Amtliches Blatt für die VeröffeiütichmMl oes Kreises Schüchtern.

Erscheint Mittwochs und Samstags. - Preis vierteljährlich t Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

J0 2 Samstag, hen 7. Januar. 1888.

Bekanntmachung.

Der Schuhmacher Johannes Günther in Mottgers beabsichtigt auf dem Grundstück des Nicolaus Sperzel in Mottgers, Karte A. Nr. 288 einen Kalkofen zu er­richten.

Ich bringe dieses Vorhaben zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen nach Ausgabe dieses Blattes bei mir schrift­lich in 2 Exemplaren oder zu Protokoll anzubringen, und mit der Verwarnung, daß uach Ablauf dieser Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden können.

Zeichnung und Beschreibung der Anlage können während den Dienststunden im Büreau des Kreis-Ausschusses eingeschen werden.

Gleichzeitig wird zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen Termin auf

den 28. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, im Büreau des Kreisausschusses mit der Eröffnung anberaumt, daß im Falle des Ausbleibens des Unter­nehmers oder der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird.

Schlüchtern, den 3. Januar 1888.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. Roth, Königlicher Landrath.

Nr. 57. Die Herren Bürgermeister und Vorsteher der Gutsbezirke werden veranlaßt, bis zum 20. d. M. die Nachweisung über die Zahl und das Verhalten der zufolge der §§. 23 bis 26 des Strafgesetzbuches vor­läufig aus der Haft entlassenen Strafgefangenen für das Jahr 1887, genau nach dem in Nr. 5 des Kreis- blattes pro 1887 abgedruckten Schema resp. Negativ- Anzeige einzureichen.

Schlüchtern, den 4. Januar 1888.

Der Königl. Landrath, i.W.: Goerz.

Nr. 59. Die Herren Bürgermeister des Kreises haben binnen 10 Tagen eine Tabelle über die im Jahre 1887 stattgehabten Untersuchungen der Schweine auf Trichinen mit folgenden Spalten aufzustellen und hierher einzureichen:

1) Zahl der durch die amtlichen Beschauer unter­suchten Schweine;

2) Zahl der trichinös befundenen Schweine in der Gemeinde;

3) Zahl der trichinös befundenen amerikanischen Speck­seiten und sonstigen Präparate;

4) Zahl der finnig gefundenen Schweine und

5) Zahl der Fleischbeschauer.

Schlüchtern, den 4. Januar 1888.

Der Königliche Landrath, i. V.: Goerz.

A m t r i ch e r Theil.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffent­lich bewirkten 14ten Bcrloosung von Schuldverschreibungen der vierprozentigen Staatsanleihe von 1868 A sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1888 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Juli k. J. fällig werdenden Zinsscheine Reihe VI Nr. 2 bis 8 nebst Anweisungen zur Reihe VII bei der Staatsschuldentilgungskasse Hierselbst, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei der Regierüngs- Hauptkasse und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Juni k. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgtet Feststellung die Aus­zahlung vom 1. Juli 1888 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Mit dem 1. Juli 1888 hört die Ver­zinsung der verloosten Schuldverschreibungen nus.

Zuo^ch werden die bereits früher ausc^oostcn, auf der Anla^ verzeichneten, noch rückständigen Slhuldverschreib- ungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.

Die Staatsschuldeu-Tilgungskasse kaun sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben- gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 2. Dezember 1887,

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I 2683. (gez.:) Sydow.

J. Nr. 8392. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem Be­merken, daß die Nummerliste der verloosten Schuldver­schreibungen im Geschäfislokale des Unterzeichneten und der Königlichen Steuerkassen zu Jedermanns Einsicht offen liegt.

Schlüchtern, den 30. December 1887.

Der Königliche Landrath: Roth.

I. Nr. 85. Die Herren Bürgermeister und Guts­vorsteher des Kreises erhalten hierdurch die Aufforderung, alsbald nach Maßgabe der Instruktion des Herren Ober- präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt pro 18.76 Seite 109 und 110) die Nekrutirungsstammrollen für das Jahr 1888 (enthaltend die im Jahre 1868 geborenen männlichen Personen) aufzustellen und die in der qu. Instruktion vorgeschriebene viermalige Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zu erlassen.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1885 bis incl. 1887 werden den Herren Ortsvorständen rc. rc. alsbald zu­gehen, um etwaige Anmeldungen in dieselben aufzunehmen.

Zur Beachtung bei Aufstellung rc. rc. der Stamm­rollen mache ich auf Folgendes aufmerksam :

1) Die bereits verstorbenen Mllitairpflichtigen sind nicht in die Stammrolle einzutragen, wenn deren Ableben aus der Geburts- resp. Sterbeliste zu ent- - nehmen ist.

2) Die Spalten 9 und 10 der Stammrollen (auch der früheren Jahrgänge) sind, was seither vielfach nicht geschehen, bei sämmtlichen Militairpflichtigen, welche eine definitive Entscheidung noch nicht er­halten haben, genau auszufüllen.

3) In der RubrikBemerkungen" sind gemäß meiner Verfügung vom 28. März 1885, Kreisblatt pro 1885 Nr. 26, die Namen und das Geburtsdatum der noch militairpflichtigen oder im Militairdienste stehenden Bruder zu vermerken.

4) Der Eintrag,Stand oder Gewerbe" der Militairpflichtigen, ist namentlich bezüglich der Schneider, Schuhmacher und Sattler genau zu prüfen und falls bei Militairpflichtigen der früheren Jahrgänge Veränderungen eingetreten sein sollten, dies anzugeben.

5) Die Stammrollen müssen mit einem festen Papp- umschlag versehen und die zu denselben gehörigen Anlagen eingehestet sein.

6) Schließlich sind alle Eintragungen in die Stamm­rollen mit möglichster Sorgfalt und Deutlichkeit vorzunehmen. Spätestens am 5, Februar er. sind die Stammrollen pro 1886, 1887 und 1888 nebst den dazu gehörigen Geburtslisten, Ueber» Weisungsschreiben rc. rc. bei Meldung von Ordnungsstrafen anher einzusenden, zugleich mit dem Bericht, ob und welche Veränderungen in den Stammrollen eingetreten sind.

Stammrollen aus früheren Jahrgäügen als 1886 sind nur dann einzureichen, wenn in den­selben Militairpflichtige enthalten sind, über welche noch nicht endgültig entschieden worden ist.

Schlüchtern, den 5. Januar 1888.

Der Königliche Landrath, i. V.: Goerz.

Der Weihnachtsabend in der Charits zu Berlin.

Mehr als 60 Christbäume verbreiteten strahlenden Glanz in allen Abtheilungen des großen Krankenhauses. Die Bescheeruugen fanden zuerst in den inneren und äußeren Kinderstationen statt und die Aerzte und Diako­nissinnen waren die Führer der Gäste. Es fanden rührende Auftritte statt, auch die trautsten der Kinder vergaßen über dem Glanz der Säle und der vielen Spielsachen eine Stunde ihre Schmerzen und Leiden; ein neu gebildeter Chor sang Weihnachtslieder. In einer abgelegenen Abtheilung wurde denruhigen" männlichen Geisteskranken beschcert. Da tritt her­ein der Galtenmörder Bitte, welcher seine 42 jährige Frau mit dem Beil erschlagen hat; er hatte die Wohnung, die er lange Jahre hindurch inne gehabt hatte, räumen sollen und ist darüber wahnsinnig geworden. Gleich­gültigen Blicks tritt er herein, erwidert aber freudig erregt den ihm gebotenen Gruß. Er ist ein großer, alter Mann mit langem, grauem Haar, dessen Augen unter den Brillengläsern ganz merkwürdig hervorlugen; keine Ahnung hat er von der begangenen grausigen That. Jovial und freundlich erscheint der frühere Komiker, der Stettiner Sänger B., der an dem heutigen Abend nur wenig unter seiner gräßlichen Krankheit zu leiden hat. Mit scheuem Blick dagegen drängt sich ein hochgeschossener, etwa 30 Jahre alter Mensch mit pockennarbigem Gesicht an den Tisch. 14 Tage schon weilt er auf der Station, ohne daß er rekognoscirt werden konnte; Niemand ver­mag ihn zu verstehen, denn er spricht ein fremdes, unbekanntes Idiom. Er wurde auf der Straße auf- -esunden und eingeliefert; so viel man bis jetzt heraus­

gehört hat, scheint er irgend einem ruthenischen Stamm anzugehören. Geheimnißvoll, nachdenkenden Blickes ver­tiefte sich T. in die auf den Tellern liegenden Zettel, welche die Namen der Bescheerten tragen. Es ist jener Unglückliche, welcher in seinem Wahn viele Diebstähle ausgeführt hat und von der fixen Idee befallen ist, daß er die Kraft besitze, nach einer bestimmten Formel die verborgensten Geheimnisse zu enträthseln. Nachdem Jeder an seinen Platz geführt ist, stimmt das Wärter­personal in wohlgeschultem Chor das LiedO du fröh­liche, o du selige" an. Dieser Chor ist erst vor Kurzem durch den Jnspector der neuen Charits, Herrn Kühne, ins Leben gerufen und Herr Pastor Rohde hielt eine zu Herzen gehende Ansprache. Die Ober-Aerzte Thomsen und Siemerling gingen unter ihren Patienten auf und und ab, da beruhigend, da aufmunternd. Plötzlich wird an ein Glas geschlagen. Mit fieberhaften Geberden ruft eine Stimme laut und kräftig:Meine Herren! Ich habe zu Ihnen zu reden." Dieser kleine, nervös zitternde Mensch ist ein gewisser Fr., welcher 12 Jahre in einem unserer ersten Militär-Esfectengeschäfte Buch­halter gewesen ist. Nachdem er im October und November Depeschen an den Kronprinzen abgesendet, ließ er im December zwei prachtvolle Adressen künstlerisch ausführen und stand im Begriff, dieselben nach San Remo abzu- senden. Ausgebildeter Größenwahn hat ihn hinter die hohen Mauern geführt. Fragt man ihn, wer er sei, so antwortet er in zuvorkommenster Weise: Ich bin der Fechthauptmann Fr., Mitbegründer des deutschen Reiches. Dieser Fr. hatte also an das Glas geklopft und ums Wort gebeten. Er fuhr also fort:Es giebt ein latei­nisches Sprüchwort: Si tacuisses etc,; es giebt aber

auch ein deutsches Sprichwort und das heißt: Schweigen ist Gold und Reden ist nur Silber. Ja, warum schweige ich denn da nicht? Weil ich der Bescheidene bin und Ihnen, meine Herren, in der Mehrzahl das Gold überlasse und mich mit dem Silber zufrieden gebe. Wir können zufrieden sein, daß wir wieder so weit her­gestellt sind und ich freue mich, Gelegenheit gehabt zu haben, dieses mustergültige Institut von Innen kennen zu lernen. Nun aber gedenken wir an diesem heiligen Abend unseres greifen Monarchen und stimmen Sie mit mir ein in den Ruf:Se. Majestät der Kaiser, er lebe hoch!" Nach dieser interessanten Rede, wohl die erste, die ein Verrückter officiell unter Verrückten ge­halten hat, drehte sich der Kleine selbstbewußt um und sagte mit des Siegers Miene:Wenn man so 'ne Rede reden kann, dann kann die Verrücktheit doch nicht weit her sein." Auf derruhigen" Frauenabtheilung trat zuerst, wie in den vorhergegaugenen 26 Jahre», herein die alte, frühere Hofdame M. Sie hat sich nicht verändert; ebenso mürrisch stößt sie die Anderen bei Seite und ist gleich darauf los, wie in den früheren Jahren. Dann folgt langsamen, schwebenden Schrittes, die tiefschwarzen, glühenden Augen auf die hellstrahlenden Christbäume gerichtet, die Kindesmörderin Eckardt. Sie hat keine Ahnung davon, daß sie ihre Kinder umgebrycht hat, sie vermag überhaupt keinen Gedanken zu fassen. Auf jede Frage antwortet sie mit leiser, tonloser Stimme: Nach Hause, nach Hause." Dieser einzige Gedanke erfüllt ihr ganzes Begriffsvermögen. Und da steht vor ihrem Teller jene interessante Wahnsinnige, welche an hypnotischen Suggestionen, am Somnambulismus leidet. Herr Oberarzt Dr. Siemerling hat die Person in der