^^^ i4i 111 f(i i,^v ft <> 44 o J>t i'lt If A
Amtliches Blatt für die Veröffellilichluigen oes Kreises gdjliidjterii.
Erscheint Mittwochs und Samstags. Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
M 6
Samilnq, öai 21. Januar.
WW8WMMM»MMMMMM«MM«^
Amtlicher Theil.
Nr. 333. Zur Verakkordiruug der Fourage für die Pferde der zu Schlüchtern, Steinau und Sterbfritz stationirtcn berittenen Gendarmen für das Etatsjahr Dom 1. April 1888 bis 31. März 1889 ist Termin auf Dienstag, den 3 1. Ianuar 1 888, Vvr- mittags 10 Uhr, in dem Bureau des Landrathsamts hierselbst anberaumt worden, wozu Akkordlustigc eingeladen werden.
Schlüchtern, den 16. Januar 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 21. v. Mts. dem Unterausschuß für die Errichtung eines Volkstheaters und Festhauses in Worms die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der mit Genehmigung der Großherzoglich Hessischen Landesregierung Behufs Gewinnung von Geldmitteln für den Baufonds zu verunstaltenden öffentlichen Ausspielung von Goldbarren, goldenen, silbernen Kunst- 'und Jndustriegegen- ständen auch im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar in der Provinz Hessen-Naßau, Loose zu vertreiben.
Cassel am 3. December 1887.
Der Ober-Präsident. Graf zu Eulen bürg.
Es werden schon seit langer Zeit Klagen darüber geführt, und ein Blick in die den medicinischen Zeitschriften beigefügten Anzeigen spricht für die Berechtigung dieser Klagen, daß in vielen kleineren Gemeinden, in denen ein Arzt sehr gut sein Fortkommen haben würde, sich kein Arzt befindet und daß es schwer hält, einen solchen zur Niederlassung zu bewegen. Um diesem sich oft in empfindlichster Weise fühlbar machenden Mangel abzu- helfen, wenden sich die betreffenden Gemeinden gewöhnlich mit Annoncen an die medicinischen Blätter oder an die Universitäts-Facultäten oder endlich an kaufmännisch geleitete Institute, welche die Niederlassung von Aerzten vermitteln, welche dabei jedoch in erster Reihe auf die Wahrnehmung ihres eigenen Vortheils bedacht sind. — In den großen Städten dagegen und namentlich in Berlin wächst die Zahl der Aerzte stetig in einer Weise, daß das Bedürfniß nach ärztlicher Hilfeleistung ausreichend gedeckt wäre, wenn selbst ein großer Theil derselben sich einen anderen Wohnort aussuchen würde. Die Wahl eines solchen fällt nun aber denjenigen Col- legen, die gern einen Ortswechsel vornehmen würden, hauptsächlich deshalb schwer, weil ihnen authentische Nachweise darüber nicht zugängig sind, an welchen Orten sie frei von Sorge um ihren Unterhalt würden leben
können. Um diesen Aerzten sowie auch den suchenden Gemeinden entgegen zu kommen, hat der Centralausschuß der ärztlichen Bezirksvereine Berlins auf Wunsch der hiesigen med. Facultät beschlossen, ein Auskunftsbureau für Aerzte in's Leben zu rufen. Dasselbe hat sich cvn- stituirt (Adresse: Herr Anders, Dorotheenstraße 33) und ersucht, ihm etwaige Wünsche in Bezug auf Niederlassung von Aerzten mitzutheilen. Es wäre wünscheus- werth, daß bei Anmeldung von Vacauzen angegeben würde: die Zahl der Einwohner, wie viele Aerzte sich in der betreffenden Gemeinde und in nächster Nachbarschaft befinden, wie hoch sich schätzungsweise die Einnahmen eines sich dort niederlassenden Arztes belaufen würden. — Da das Institut keinerlei geschäftliche Interessen verfolgt, so erwachsen den Gemeinden aus der Nachweisung von Aerzten keine Kosten.
Berlin im November 1887.
Das Auskunftsbureau der ärztlichen Bezirksvereine Berlins.
Dr. Henius. Dr. C. Küster. Dr. Selberg. Kurfürstenstr. 155. Großbeerenstr. 87. Jnvalidenstr. 111.
Deutsches Reich.
Berlin, 16. Jan. (Militairisches.) Es ist interessant, zu beobachten, wie das bürgerliche Element in unserem Offiziercorps allmählich, wenn auch nur ganz langsam, in die bisher sehr widerstrebenden Elitecorps der Garde einzicht. Während vor zwei Jahren die gesammte Garde- Cavallerre, welche aus den Garde du Corps, Garde- Husaren, Garde-Kürassieren, zwei Garde-Dragouer- und drei Garde-Ulanen-Regimenterü besteht, nur einen bürgerlichen Offizier in ihren Reihen zählte, einen Stabsoffizier der Garde-Husaren nahmim vorigen Jahre dasselbe Elite-Regiment, dessen Commandeur bekanntlich Prinz Wilhelm ist, einen zweiten nichtadeligen Offizier auf, einen Major, und in der diesjährigen Rang- und Quartierliste finden wir auch beim zweiten Garde-Dra- goncr-Regimcnl bereits einen bürgerlichen Offizier. Dagegen schließen einige Garde-Jnfautcric-Regimenter wie bisher, so auch jetzt noch das bürgerliche Element völlig aus. Es sind dies das 1. Garde-Regiment zu Fuß, daß Garde-Jäger- und Garde-Schützen-Batlaillon, deren Offiziere sämmtlich adelig sind. Im Ganzen dienen bei der gesummten Garde-Infanterie augenblicklich 21 bürgerliche Offiziere, nämlich 2 Oberst-Lieutenants, 4 Majors, 7 Hauptleute, 4 Premier-Lieutenants und 4 Seconde- Lieutenants. Bei den Linien-Truppentheilen ist das Verhältniß des bürgerlichen Elements zum adeligen ein wesentlich anderes. Aber auch hier finden wir eine Anzahl von Regimentern, übrigens ausschließlich der Cavallerie angehörig, die nur adelige Kameraden aufweisen, es sind dies, wie im Vorjahre, die 2., 4. und 6. Kürassier-, die 3., 12. und 19. Dragoner-, das 7. Husaren- und das 13. Ulänen-Regiment;im vorigen Jahre standen au Stelle der 3. die 5. Ulanen. Insgesammt haben also 19 Offiziercorps der preußischen Armee keinen Bürgerlichen in ihrem Verbände aufzuweisen; im Vorjahre waren es ebensoviel gegen 21 im Jahre 1886. Auf der anderen Seite giebt es aber auch ein Offizier- corps, das gar keinen Adeligen aufweist: es ist dies das 3. Fuß-Artillerie-Regiment.
— In der preußischen Thronrede wurden zwei freudige Ueberraschungen durch lauten Beifall ausgezeichnet ; sie betreffen die angekündigte Verbesserung der Pfarrergehälter und die Erleichterung der Volks- schullasten. Die Pfarrergehälter sollen „bis zu einem für die heutigen Verhältluissc auskömmlichen Maß erhöht" und ein Gesetz zur theilwciscn Uebernahme der Besoldung der Volksschullehrer erlassen werden. Ferner verzichtet die Staatskasse auf die Wittwen- und Waisen- geldbeiträge der Beamten (etwa 8 Millionen) als Anfang der allgemeinen Beamtenbesoldung-Erhöhung.
— Das S oz ia li st engesetz ist im neuen Entwurf nunmehr dem Reichstag zugegangen. Die Geltungsdauer soll bis zum 30. September 1893 verlängert werden. Die Verbreitung verbotener Druckschriften wird mit 1000 Mark Geldstrafe oder Gefängniß bis zu einem Jahre bedroht. Gegen Agitatoren soll auf Gefängniß- strafe nicht unter 2 Jahre erkannt werden. Ein neuer Paragraph bedroht solche, welche gegen verschiedene Paragraphen des Gesetzes gleichzeitig verstoßen, mit Entziehung der Staatsangehörigkeit, die Betheiligung an
sein. Dagegen würde zum Beispiel Steinau, welches seinen früheren außerordentlichen Staatszuschuß verloren hat, einen wesentlichen Gewinn haben. Auch den neu errichteten Schulstellen, wie Hinkelhof, würde der volle Zuschuß von 400 Mark zu Theil werden. Dadurch wird Gemeinden, welche noch keine eigene Schule haben, die Gründung einer solchen wesentlich erleichtert. Der Vorschlag ist zwar noch kein Gesetz, es steht aber zu erwarten, daß der Landtag, vielleicht mit kleinen Aenderungen, denselben annehmen wird.
Hintersteinau. Auf eine von hier ansgegebene Anregung ist die Postverwaltnug Willens, in unserem Orte eine Postanstalt ins Leben zu rufen. Bei der weiten Entfernung Hintersteinans von seinem bisherigen Postorte, Schlüchtern, ist die geplante Einrichtung mit Freuden zu begrüßen. Es ist zu erwarten, daß dann zugleich eine Personenpost und Fernsprechverbindung zwischen hier und Schlüchtern eingerichtet wird.
Rmupcnhcim, 16. Jan. Die alljährlich einmal stattfindende größere Hofjagd wurde heute in hiesiger Gemarkung abgehalten. Der Jagdpächter ist bekanntlich Seine Königliche Hoheit der Herr Landgraf von Hessen, welcher jedoch von seiner Reise um die Welt noch nicht zurückgekehrt ist, sondern gegenwärtig in Indien weilt. Die Einladungen waren deshalb vom Hofmarschallamt bezw. von dem persönlichen Adjutanten, Herrn Rittmeister von Strahl, ergangen. Erschienen waren mehrere Generäle und sonstige höhere Offiziere aus Darmstadt, Frankfurt undHanau, Herr von Deines aus Hanau, Herr Adolf Krafft aus Offenbach, ferner mehrere Beamte der Landgräflichen Hauptverwaltung- Geschossen wurden 216 Hasen und 3 Lapins. Von den Großherzoglichen hohen Herrschaften war Niemand zugegen, da Seine Königliche Hoheit der Großherzog gegenwärtig zu Besuch bei dem Fürsten von Lich verweilt, wo heute ein Hofball stattfindet. Das Jagdergebniß ist im Verhältniß zu der geringen Anzahl von Schützen ein erfreuliches zu nennen, wurde jedoch bei einer größeren Betheiligung ein entschieden Besseres gewesen sein. Wurden doch bei der vorjährigen Hofjagd 581 Hasen und im Jahre 1884 sogar über 800 Hasen zur Strecke gebracht. Vom Großherzoglichen Kreisamt Offenbach waren 2 Gensdarmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung commandjrt, da es an Zuschauern aus Offenbach u. a. Orten nicht fehlte.
Hanau. (Strafkammersitzung vom 16. Januar.) Ein Schreiber von Schlucht,-ru hatte am 5. November unter der falschen Angabe, ein Feldwebel des hiesigen Regiments brauche kleines Geld, bei einem Kaufmann 32 Mark mit dem Versprechen geliehen, sogleich größeres Geld dafür bringen zu wollen. Auf das Wiederbringen des Geldes konnte jedoch der Kaufmann natürlich warten. Der Angeklagte war in den letzten Wochen von der Strafkammer wegen eines anderen Betruges zu 8 Monaten Gefängniß und vom hiesigen Schöffengericht wegen Widerstand und Sachbeschädigung zu 18 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Es war also auf eine Zu- satzsirafe zu erkennen und wurden dir beiden erst cr- gangenen Urtheile mit dem heutigen vereinigt und aus
| eine Gesammtstrafe von 1 Jahr Gefängniß erkannt. — j sozialistischen Versammlungen im Ausland wird mit Gefängniß bestraft.
— Von einigen Seiten ist in Anregung gebracht worden, das neue Wehrgesetz nach dem Vorbilde der österreichischen und französischen Gesetzgebung dahin zu ergänzen, daß alle ehemaligen Offiziere, die Wartegeld ; oder Ruhegeld vom Staate beziehen, im Kriegsfalle bis !zum 60. Lebensjahre zum Dienste im stehenden Heere, der Landwehr oder dem Landstürme verpflichtet werden. Allerdings stellen sich auch jetzt schon die meisten pensi- ouirten Offiziere für den Kriegsfall zur Verfügung, so daß es im Allgemeinen beim Alten bliebe.
Solingen, 16. Januar. Einer hiesigen Waffenfabrik ist, wie nach der Solinger Zeitung verlautet, die Lieferung von 3500 Offizierdegen von der preußischen Regierung aufgegeben worden. Die Fertigstellung muß binnen drei Monaten erfolgen.
Mülhausen i. G., 16. Januar. Dem Vernehmen nach ist der Directvr der Gasfabrik, Maurice, aus dem Reichslaude ausgewiesen worden. Die Stadt hat vor Jahren einen bis 1905 gehenden Kontrakt mit einer Pariser Gasgesellschaft ausgeschlossen; die meisten Angestellten der Gasanstalt sind Franzosen.
Tages-Ereiguisse.
Schlüchtern. Die von uns im Jnseratcntheil angezeigten farbigen Bilder vom Kronprinzen sind nunmehr angenommen. Die geehrten Besteller sowie neue Abnehmer werden gebeten, sie in der Druckerei in Empfang zu nehmen.
— Sicherem Vernehmen nach ist eine werthvolle Cul de Paris gefunden und auf dem Bürgermeisteramt abgeliefert worden.
— Wie wir vernehmen, wird Sonntag, den 5. Febr. d. I., auch in der Bierhalle ein Maskenball stattfinden.
— Vom 1. Ort. d. J. ab soll in allen Volksschulen das Schulgeld aufgehoben werden. Als Entschädigung will der Staat den Gemeinden für die erste Lehrerstelle 400 Mark, für jeden folgenden ordentlichen Lehrer 200 Mark, für Hilfslehrer und Lehrerinnen je 100 Mk. Beihilfe zalsien. Dieses Geld bekommen nicht etwa die Lehrer, sondern die Gemeinden zur allgemeinen Erleichterung der Schullasten. Wo aber der Lehrer Schulgeld als einen Theil der Besoldung bezogen hat, ist ihm für den Wegfall desselben von der Gemeinde der Durchschnitt der letzten drei Jahre als Entschädigung zu zahlen. Das Gesetz ist vor allem den Landgemeinden günstig, da Schulen mit einem Lehrer volle 400 Mk., die Städte aber nur für den ersten Lehrer 400, für die übrigen dagegen nur 200 oder 100 Mk. erhalten. Es läßt sich hoffen, daß die Landgemeinden mit dem Gelde auch ihre Stellen aufbessern, so daß der Zuschuß, soweit er nicht durch die Aufhebung des Schulgeldes verbraucht wird, dem Lehrer zu Gute kommen wird. Inwieweit daneben die auf widerruflich bewilligte Staatsbeihülfe verbleibt, ist zweifelhaft. Die Stadt Schlüchtern würde nach dem Gesetzentwurf 1100 Mark erhalten, fiele der bisherige Staatszuschuß (soweit er nicht Alters zulagen betrifft) weg, so würde der Gewinn nicht groß