Lchlüchterner Zeitung.
Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.
Erscheint Mittwochs und Samstags. — Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die kleine Zelle oder deren Raum 10 Pfennig.
Samstag, den 28. April.
Nr. 2565. Behufs Körung der Zuchtstiere sind für das Jahr 1888 nachfolgende Termine angesetzt:
Sterbfritz den 9. Mai, Schlüchtern „ 30. Mai, Ulmbach „ 13. Juni, Mottgers „ 8. August, Gundhelm „ 19. September,
Steinau „ 17. Oktober, welche hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, daß die Körung stets um 11 Uhr Bormittags beginnt, und daß zu den einzelnen Terminen Stiere aus allen Gemeinden des Kreises Schlüchtern vorgeführt werden können.
Die Herren Bürgermeister wollen Vorstehendes ortsüblich bekannt machen und für rechtzeitige Vorführung der Stiere ihrer Gemeinde Sorge tragen.
Schlüchtern, den 26. April 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
Der Unterapotheker der Landwehr Anton Rudolph Kastropp zu Salmünster ist bei dem am 21. d. M. hier stattgefundenen Klassificationsgeschäft für den Fall einer Mobilmachung ein Jahr hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr II zurückgestellt worden, was in Gemäßheit des $ 18, 7 der Kontrol-Ordnung bekannt gemacht wird.
Schlüchtern, den 24. April 1888.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission. Roth, Königl. Landrath.
Nr. 2456. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 1. Mai d. I. in dem Orte Altengrouan eine Postagentur in Wirksamkeit gesetzt wird.
Schlüchtern, den 21. April 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
Nr. 2474. Vom 1. Mai er. ab werden im hiesigen Kreise (Amte, Stadtgebiete u. s. w.) trigonometrische Vermessungs - Arbeiten ausgeführt werden. Die als Trigonometer fungirenden Offiziere, Beamten u. s. w. werden sich durch offene Ordres der Herren Minister des Innern und für die Landwirthschaft, die als Hülfs- arbetter commandirten Soldaten durch Legitimations- scheine ausweisen, welche von dem Chef der trigonometrischen Abtheilung der Landes-Aufnahme durch Dienststempel und Unterschrift vollzogen sind.
Bei der Wichtigkeit der. zu gemeinnützigen Zwecken gesetzlich angeordneten Arbeiten erwarte ich, daß die betheiligten Grundbesitzer dieselben nach Möglichkeit unterstützen und insbesondere das Betreten ihrer Feld- marten den wie vorstehend legitimirten Personen auch ohne vorherige Anzeige gestatten.
Die betreffenden Trigonometer sind angewiesen, jede Flurbeschädigung nach billiger Uebereinkunft, alle Kosten für Fuhrwerk, Holz, Baumaterial, besondere Hülfs- letstungen, Arbeiter u. s. w., nach ortsüblichen Preisen
Deutsches Reich.
Berlin, 24. April. Die „Liberale Correspondenz" melbet, daß die Kaiserin sich in einem Schreiben an den Justizminister v. Friedberg gewendet, in welchem sie mit Bezug auf die Angriffe gegen die englischen Aerzte sagt: Ueber die Angriffe, welche gegen ihre Person gerichtet würden, wolle sie schweigend hinweggehen, sie könne -aber nicht dulden, daß Männer, die sich für den Kaiser opferten, in der Presse in schamlosester Weise verhöhnt würden. Sie ersuche den Minister, in dieser Richtung einzuschreiten.
—* Seine Majestät der Kaiser ist aufgestanden, um die Königin von England zu empfangen. Er zog sich nach der herzlichen Begrüßung zurück.
— Bezüglich des Testaments des Kaisers Wilhelm erfährt die „National-Ztg.", daß über das Privatvermögen, welches 24 Millionen Mark betrug, im Wesentlichen folgende Dispositionen gemacht worden sind. Es erhalten die Kaiserin August« drei Millionen, die Groß- Herzogin von Baden eine Million, Kronprinz Wilhelm und Kronprinzessin Viktoria August« je eine Million, Prinz Heinrich eine Million und ein für ihn erkauftes Gut. Außerdem fallen von einer Million Ersparnisse, über welche der Kaiser in seinem ersten Testament anfangs der sechziger Jahre verfügte, dem Kaiser Friedrich drei Achtel, der Großherzogin von Baden zwei Achtel zu. Dem Krontresor sind zwölf Millionen überwiesen; der W m für ein# Mßx RZHc von Legate« bestimmt.
Amtlicher Th eil.
baar zu bezahlen; dagegen haben dieselben mit dem Ankauf der Bodenflächen, welche zum Schutze der Festlegungssteine von den Grundbesitzern an den Staat ab- zutreten sind, Nichts zu schaffen. Die Erwerbung dieser Schutzflächen für den Staat erfolgt später im Verwaltungswege; die Zahlung hierfür wird durch die Steuerkassen geleistet.
Quartier und Verpflegung wird sowohl von den Trigonometern, wie auch von den commandirten Soldaten stets direct und baar bezahlt. Es werden hierzu keinerlei Zuschüsse aus Staats- oder Communal-Mitteln gewährt.
Die Ortsvorstände haben für die möglichste Verbreitung dieser Bekanntmachung in ihren Bezirken Sorge zu tragen.
Schlüchtern, den 23. April 1888.
Der Königliche Laudrath: Roth.
Die Herren Orts- und Gutsvorsteher werden ergebenst ersucht, das Nachstehende in ortsüblicher Weise bekannt zu machen:
1. Diejenigen Mannschaften des beurlaubten Standes, welche sich noch nicht im Besitze der veränderten Bestimmungen (dem Paß vorgeheftet) befinden und
2. diejenigen Ersatz - Reservisten I. Classe — geübte und nicht geübte, — welche ihre Ersatz-Reserve- Scheine bczw. Pässe gegen die neuen Militair- papiere noch nicht umgetauscht haben, werden hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem Bezirksfeldwebel in Schlüchtern zu bewirken.
Nichtbefolgung dieses Befehls unterliegt den im § 67 des Reichsmilitairgesetzes angedrohten Strafen.
Fulda, den 18. April 1888.
Königliches Bezirks-Commando.
F. d. d. a. C. d. L. B. B. von B a u m b a ch, Premier-Lieutenant und Bezirks-Adjutant.
Bekanntmachung, betreffend die von den Gemeindebehörden innerhalb des Königreichs Preußen, des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont, sowie des Gebietes der freien und Hansestadt Lübeck aufzustellenden Verzeichnisse der Unternehmer un- fallversicherungspflichtiger land- und sorstwirthschaftlicher Betriebe.
Vom 9." April 1888.
In Gemäßheit des § 34 des landwirthschaftlichen Unfallverficherungsgefetzes vom 5. Mai 1886 (Reichs- Gesetzblatt Seite 132) hat jede Gemeindebehörde für ihren Bezirk binnen einer von dem Reichsversicherungsamt zu bestimmenden Frist ein Verzeichniß sämmtlicher Unternehmer der unter § 1 des genannten Gesetzes fallenden Betriebe aufzustellen und durch Bermittelung der unteren Verwaltungsbehörde dem Vorstände der auf den betreffenden Gemeindebezirk sich erstreckenden landwirthschaftlichen BernfSgenossenschaft zu übersenden.
— 24. April. Die Königin von England ist mit der Prinzessin Beatrsce und dem Prinzen Heinrich von Battenberg heule Vormittag um 8 Uhr 45 Minuten auf dem Bahnhöfe zu Charlottenburg eingetroffen, wo die Kaiserin, das kionprinzliche Paar, die erdprinzlich Meiningen'schen Herrschaften, Prinz Heinrich, die Prinzessinnen Victoria, Sofia und Margarethe, der Herzog von Rutland, der englische Botschafter, das Botschaftspersonal, der Bürgermeister und der Stadtverordneten- Vorsteher von Charlottenburg zum Empfange sich eingefunden hatten. Die Kaiserin, das kronprinzliche Paar und die übrigen Mitglieder des königlichen Hauses begrüßten die Königin noch im Salonwagen mit Kuß und Umarmung auf daS herzlichste. Der Kronprinz führte die Königin aus dem Salonwagen nach dem bereitstehen- den offenen vierspännigen Wagen. Hierauf fuhren die Kaiserin an der Seite der Königin auf dem Rücksitz, der Kronprinz mit der Prinzessin Beatrice, gefolgt von den übrigen Herrschaften nach dem Schloß. Auf dem ganzen Wege wurden die Herrschaften von einer dichtgedrängten Menge mit lebhaften Hoch- und Hurrah- rufen begrüßt.
— Graf Herbert Bismarck, welcher zum Staatsminister ernannt worden ist, hat bereits den Sitzungen des Staatsministeriums beigewohnt. Der Kaiser hatte, wie verlautet, diese Ernennung dem Reichskanzler persönlich angekündigt, indem er den Empfindungen, welche ihn W8 den Reichskanzler beseelen, ungemein herzlichen
Für den Umfang des Königreichs Preußen, des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont, sowie der freien und Hansestadt Lübeck wird die Frist, innerhalb deren die Verzeichnisse der Betriebsunternehmer an die Genossenschaftsvorstände gelangen müssen, auf die Zeit
bis zum 1. Juni 1888 einschließlich hiermit festgesetzt.
Demzufolge haben, damit diese Frist pünktlich eingehalten werden kann, die Gemeindebehörden die von ihnen aufzustellenden Vezeichnisse
bis spätestens zum 2«. Mai 1888 einschließlich an die unteren Verwaltungsbehörden (Landräthe, Oberamtmänner, Magistrate rc.) gelangen zu lassen.
Nach Artikel VI Ziffer 1 des Preußischen Aus- führungsgesetzeS vom 20. Mai 1887 (Ges.-Sammlung Seite 189) hat der Genossenschaftsvorstand, b. t. der Provinzialausschuß (die Provinzialständische VerwaltungS- kommission, die Provinzialständische Verwaltung, der Provinzialständische Berwaltungsausschuß, der Provinzial- verwaltungsrath) über die Aufstellung der Verzeichnisse nähere Bestimmungen zu treffen.
Es wird daher auf die von den vorbezeichneten Genossenschaftsvorständen bereits erlassenen beziehungsweise noch zu erlassenden Bestimmungen und Anleitungen, insbesondere auch hinsichtlich der bei Aufstellung der Verzeichnisse zu benutzenden Formulare hierdurch verwiesen.
Die Gemeindebehörden sind befugt, die Unternehmer zu einer Auskunft über die in das Verzeichniß aufzu- nehmenden Verhältnisse innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalten. Wird die Auskunft nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ertheil, so hat die Gemeindebehörde bei Aufstellung des Verzeichnisses nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu verfahren.
Für die einem Gemeindeverbande nicht einverleibten seldstständigen Gutsbezirke und Gemarkungen tritt an die Stelle der Gemeindehörden der Gutsherr oder Ge- markungsberechtigte.
Berlin, den 9. April 1888.
Das Reichs-Berftcheruttgs-Amt.
Bödiker.
Bekanntmachung.
Nach dem auf der vierten Seite der Steuerzettel befindlichen Plan zur Erhebung der direkten StaatS- steuern ist der Hebetermin für die hiesige Stadt und Klosterhöfe auf Mittwoch, den 2. Mai d. I., von Vormittags 8 bis Nachmittags 1 Uhr anberaumt.
Die Steuerpflichtigen der hiesigen Stadt und Klosterhöfe mache ich hierauf aufmerksam mit dem Bemerken, daß nach den bestehenden Bestimmungen gegen die säumigen Zahler alsbald nach dem 8. Mai im Wege der Beitreibung vorgegangen werden wird.
Schlüchtern, den. 26. April 1888.
'Königlich Steuerkasse.
Kaiser.
Ausdruck gab. Andere Auszeichnungen, welche für den Fürsten Bismarck in Frage standen, soll derselbe zurückgewiesen haben.
Witteuberg. Da das Wittenberger Predigerseminar, das Donckandidatenstift rc. bei weitem nicht auSreichen, die jungen Theologen Preußens praktisch auszubilden, so hat das Abgeordnetenhaus jetzt 140,000 Mk. zur Errichtung von Vikariaten bewilligt. Zunächst sollen Kandidaten berücksichtigt werden, welche schon das zweite Examen bestanden haben. Womöglich soll der Dienst nicht unter 1 und nicht über 2 Jahre dauern. Auf jedes Vikariat sollen 1000 Mk. entfallen. Ein Geistlicher, der einen Vikar in Kost nimmt, soll als Entschädigung 5—600 Mk., der Vikar selbst 4-500 Mk. erhalten. Ganz praktisch! Unsere Kandidaten kommen jetzt zu jung, zu ungeübt, auch zu unerfahren in das sozial so wichtige geistliche Amt.
Sachsenhagen, 20. April. Ein recht bedaucrnSwerther Fall ereignete sich in Wunstorf. Ein Familienvater, in nicht guten Verhältnissen lebend, machte seinem Leben durch Ertränken ein Ende. Nahrungssorgen sollen angeblich der Beweggrund zu dem Selbstmord sein. Auf einen schon erwachsenen. Sohn machte die unglückliche, That einen solchen erschütternden Eindruck, daß derselbe von einer Krankheit befallen wurde, der er wohl voraussichtlich erliegen wird.
Mannheim. Folgende kleine Begebenheit wird alS wohlverbürßt mitgetheilt: Ein Mannheimer Thierarzt be-