Schlüchterner Zeitung.
Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.
Erscheint Mittwochs und Samstags. — Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
Jf 46.
Samstag, den 9. Juni.
1888.
Amtlicher Th eil.
Verzeichnitz der Preise und des Gewichtes der Backwaaren für den Monat Juni 1888.
Namen der Bäcker
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bezw. Backwaaren- Händler.
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1. Stadt Schlüchtern
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Plg.
Plg.
1.
Adam Freund, Bäcker
40
3
—
23
2.
Ferdinand Rüffer, Bäcker
50
3
—
22
—
3.
Ph. Weitzel, Bäcker
40
3
-
—
—
—
4.
H. Bolender, „ Georg Weitzel ,
30
3
—
—
34’4
—
5.
—
—
—
— —
—-
6.
Leonh. Baist, ,
50
3
—
—
22
23
7.
Johs. Weitzel, „
50
3
—
—
23
8.
Johannes Denhard
40
3
—
—
'—
23
9.
W. Urbach,
50
3
—
—
22
—
10.
Ludw. Bolender, Bäcker
50
3
—
22
22
11.
Benedict Strauß ,
50
3
3
—
—
36
22
12.
Jobs. Gerlach ,
30
—
—
-
13.
Philipp Rüffer „
50
3
1-
22
—
2. €
Stadt Steinau.
1.
W.Euler, am Bellingerth.
40
3 45
3
— =
24
2.
W. Euler, Georgs Sohn
40
3
—
—-
25
3.
Friedr. Euler
40
3
—
—
—
25
4.
Johs. Weitzel, Johs. Sohn
45
3
—
—
22'/,
5.
Johs. Weitzel, W. Sohn
45
3
—
—
—
—
6
Friedrich Buß
45
3
—
—
—
—
7.
Konrad Euler
40
3
—
—
—
25
8.
Konrad Buß
4-)
3
45
3
24
—-
9.
Peter Fink
42
3
—
—
25
10.
Dietrich Müller i
36
3
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22°/,
11.
Ad. Fuchs Ww. | Händler
35
3
40
3
24
—
12.
Sophia Fink )
36
3
—
—
22°/,
3. Stadt Salmünster.
i.
Simon Wolf
40
45
3
33
22
2.
Chr. Hinkelbein
80
6
5»
6
—
22
3.
Th. Weber, Bäcker
80
6
50
6
22
4.
Joh. Georg Roll
90
6
50
6
—-
22
5.
H. Harntschfeger
—
—
—“
—
—-
22
4. 6
ktadt Soden.
1.
Eduard Brtz, Bäcker
40
3
50
3
—
22
2.
Urban Betz, ,
40
3
>0
3
—
24
3.
Johannes Hild, „
33
3
43
3
—
22
4.
5.
Martin Kirchner!,.
D-minikuSHild s Händler
30
3
40
—
25
24
5. 3
tomsthal.
1.
Karl Fink
40
3
5o
6
22°/, 226^
—
2.
Benedikt Roll Wwe.
40
3
70
6
—
3.
Karl Roll, Händler
40
3
70
6
22°/,
—
4.
Herm. Weisbecker, Händl.
40
3
50
6
24
—^
Schlüchtern, den 31. Mai 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
Nach § 39 des Reglements für die Hessische Brandversicherungsanstalt zu Cassel vom 19. März 1880 — veröffentlicht Seite 113 fl. des Amtsblatts de 1880 — ist der Brandbeschädigte verpflichtet, jede durch Brand oder Blitzschlag eingetretene Beschädigung an bei der Anstalt versicherten Gebäuden nebst Zubehör dem betreffenden Beamten der Anstalt unter Angabe der Nummer und Litera der beschädigten Gebäude alsbald anzuzeigen. Zur wirksamen Durchführung dieser Borschrift einerseits und um andererseits den Interessen der Brandbeschädigten auf thunlichst baldige Regulirung des Brandschadens entgegen zu kommen, veranlasse ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, künftig über jeden Brand an bei der Hessischen Brand- versicherungsanstalt versicherten Gebäuden ungesäumt mir Anzeige zu machen und hierbei nach vorheriger Einsichtnahme des Brandversicherungsscheins nicht nur die Nummer und Litera der beschädigten resp, zerstörten
Gebäude, unter welchen dieselben im BrandversicherungS- kataster verzeichnet sind, sondern auch in jedem Falle anzugeben, auf wie hoch sich der Schaden nach überschläglicher Feststellung beläuft. Zur Vermeidung von Rückfragen wollen die Herren Bürgermeister rc. den Berichten folgende Fassung geben.
Dem Königlichen Landrathsamte zeige ich hiermit an, d. I. in dem Gebäude
« »
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daß am ... .
Nr.....lit.
zu (Wohnort)
des (Name)......
Feuer auSgebrochen ist.
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Die zerstörten resp, beschädigten Gebäude und der angerichtete ungefähre Schaden sind nachstehend angegeben
Hier ist die Art der Bescha- digungen und der ungefähre Schade» antugehe»,
1. Nr.
. . lit. . . . . lit, . ,
«2. Nr. i^ f. »
Selbstverständlich ist neben dieser Anzeige noch der Kgl. Staatsanwaltschaft in Hanau Mittheilung zu machen.
Schlüchtern, den 31. Mai 1888.
Der Königliche Landrath: Roth.
Deutsches Reich.
Be.liu, 4. Juni. Ein Gaunerstückchen, das gleichzeitig durch seine Plumpheit wie durch seine Rasfinirtheit als ein wahrhaft verblüffendes wirkte, wurde gestern Vormittag gegen einen Schaffner der Pferdebahnlinie Kreuzberg—Behrenstraße verübt. Ein Fahrgast bat, ihm ein Zwanzigmarkstück zu wechseln. Der Schaffner vermochte dem nicht zu willfahren, weil seine Tasche noch nicht soviel Geld enthielt, aber ein Herr, der soeben aufgesprungen war, erbot sich, 2 Zehnmarkstücke zu geben. Das wurde angenommen, der Schaffner suchte nun für 10 Mark Kleingeld zusammen und händigte es dem Passagiere aus — eilig sprangen dann beide Fahrgäste ab und entfernten sich, und nun merkte der geprellte Schaffner erst, daß man ihm — das Goldstück gar nicht gegeben hatte! Unzweifelhaft war die Sache eine abgekartete gewesen, die Wirkung aber durch die Eilfertigkeit, durch das Durcheinander mit dem Gelde zwischen den drei Personen rc., leider eine vollkommene.
Berlin, 6. Juni. (Eine unglückliche Ehe.) Der „W. A. Z." schreibt man von hier: Die Tochter Bleichröder's ist seit 26. April von ihrem Gatten Baron Uechtritz geschieden. Letzterer wurde von den Gerichten als der schuldige Theil erklärt. Baron Uechtritz wurde jetzt zum zweitenmal in eine Heilanstalt für Nervenkranke gebracht, nachdem er erst kürzlich als geheilt entlassen worden war; dadurch war Uechtritz verhindert, der seinerzeit an ihn ergangenen Herausforderung des Bruders der tiefgekränkten Frau Folge zu leisten. Der Erlös des Heirathsgutes, welches Uechtritz für 550,000 Mark verkaufte, verblieb in den Händen desselben. Das aus dem Gute Hühnern bestehende Heirathsgut war seiner Zeit von Herrn v. Bleichröder für eine Million Mark angekauft worden.
Dresden, 6. Juni. Die Prinzessin Marie von Sachsen-Altenburg geborene Prinzessin von Preußen, Wittwe des Prinzen Heinrich der Niederlande, Gemahlin des Prinzen Albert, Herzogs zu Sachsen ist heute Nacht auf Schloß Albrechtsberg glücklich von einer Tochter entbunden worden.
Tages-Ereignisse.
Schlüchtern, 8. Juni 1888. In der Untersuchungssache gegen uns wegen Beleidigung des Hrn. Seminar- Directors W i e a ck e r werden wir benachrichtigt, daß, nachdem der Strafantrag zurückgezogen worden ist, das Verfahren beruht.
Schlüchtern. Pensionirt wurden vom 1. Juli d. J. ab der Gerichtsdiener Grebe in Schlüchtern und der Förster Zehner in Flieden.
Schlüchtern, 8. Juni. In den in Kassel erscheinenden Blättern für Handel, Gewerbe und Landwirthschaft lesen wir: Der landw. Verein im Kreis Schlüchtern hat sich die Aufgabe gestellt, die Rindviehzucht zu fördern und auf die Höhe der Zeit zu bringen. Die Ziele hofft derselbe durch Gründung einer Zuchtgenossenschaft, Führung eines Herdbuches und weitere Einführung von Simmenthaler Original-Zuchtthieren zu erreichen. In diesen Angelegenheiten hielt der General-Sekretär des landwirthschaftlichen Zentral-Vereins für den Regierungsbezirk Kassel, Oberamtmann Thon, einen mit Beifall aufgenommenen Vortrag, dessen Endresultat war, daß nur durch Gründung von Zuchtgenossenschaften und genaue Führung von Heerdbüchern auf dem Gebiete der Rindviehzucht große Erfolge zu erreichen seien. Dadurch allein erhält man Sicherheit gegen die gefürchteten Rückschläge, welche Vieh liefern, das nur zu geringem Preis verkäuflich ist und das erhaltene Futter schlecht verwerthet. Durch Heerdbücher allein ist es möglich, auch diejenigen Eigenschaften, welche selbst durch die genaueste Besichtigung nicht mit Sicherheit festgestellt werden können, z. B. Milchergiebigkeit, Mastfähigkeit, Zartheit und Güte des Fleisches, den Thieren als sicheres Erbtheil zu verschaffen. Wiederum sind es nur die Heerdbücher, welche es möglich machen, die Eigenschaften, welche der Markt verlangt, fortwährend zu verbessern und zu veredeln. Mit einem Wort nur mit Hilfe der Heerdbücher ist eine Viehzucht, welche das Futter zu den höchsten Preisen verwerthet und die Mühe gut bezahlt, möglich. Die Mjtgljedtr -rr Heerdbuchgenoffenschast sind die Hoch-j
züchter, welche ihren Fachgenossen das werthvolle Zuchtmaterial, besonders die Bullen, in bequemerer Auswahl und unmittelbarer Nachbarschaft zu liefern haben, weshalb auch die Bestrebungen des Vereins lobend anerkannt werden müßten und von den Viehzüchtern in jeder Beziehung zu unterstützen wären, welche die Statuten rc. für die Zuchtgenossenschaft Schlüchtern zu entwerfen und dem Verein zur entgültigen Beschlußfassung in kürzester Zeit vorzulegen haben. Sodann kam daS angekauste Simmenthaler Vieh zur Versteigerung. ES waren 2 Bullen und 17 trächtige Kalbinnen. Der Gesammterlös hat betragen 7825 Mark. Die Ankaufs - kosten inkl. aller Neben-Ausgaben haben rund 7680 Mark betragen, sodaß ein Ueberschuß von 145 Mark erzielt ist, welcher den Käufern, die Vieh fest bestellt hatten und beim Verkauf solches über den AnkaufspreiS erstanden, nach Maßgabe des Uebergebots zurückgezahlt wird.
— Aus verschiedenen Orten wird das Vorkommen falscher Zehnmarkstücke gemeldet. Ein der Off. Z. vorgezeigtes falsches Stück trägt die Jahreszahl 1875 und das Münzzeichen A., die Randverzierung ist sehr undeutlich, auch ist in dem Portrait Kaiser Wilhelms der Backenbart unscharf und stellenweise verwischt. Mehrere in Bamberg vorgekommene falsche Stücke tragen ebenfalls die Jahreszahl 1875 und das Bildniß Kaiser Wilhelms, aber den Prägestempel C.
— (Ein Kniff der Wucherer.) Der Vorstand des Vereins gegen den Wucher im Saargebiet, der schon so manche Kniffe und Schliche der Wucherer aufgedeckt hat, veröffentlicht, um die ländliche Bevölkerung vor Verlegenheiten und Ausbeutung zu sichern, folgende für alle Gegenden, wo Wucherer ihr Handwerk treiben, beherzigenswerthe Warnung: Dem Verein gegen Wucher im Saargebiete ist in mehreren Fällen bekannt geworden, daß ein Handelsmann bei Gelegenheit einer Versteigerung die Redensarten fallen ließ: „Ihr braucht Euch nicht zu ziehen, ich komme alle Martini die Ziele bei Euch holen," daß auch der erste Termin richtig abgeholt wurde, daß aber beim zweiten Termin der Handelsmann ausblieb. Die Schuldner und Ansteigerer hatten daS Geld glücklich bereitet daliegen und warteten. Als der Handelsmann trotz seines Versprechens immer noch nicht kam, schickten endlich einige das Geld hin. Nun sollten sie aber die weiter gelaufenen Zinsen zahlen und hatten das Geld doch im Kasten gehabt. Wegen deS nicht gerade hohen Betrages zu Prozessen, zumal da die Zusage, das Geld holen zu lassen, nicht im Kontrakt stand,' erschien bedenklich. Die Zinsen mußten also darauf gelegt werden. Doch ist dieses noch das kleinere Uebel. Weit schlimmer ist es, wenn durch irgend einen Umstand, eine Nothlage gute Kaufgelegenheit, das nicht abgeholte, nun müßig daliegende Geld angegriffen und verwendet ist. Sicher fordert es dann bald der Gläubiger, mindestens hat er am nächsten Termintage zwei Ziele mit . Zinsen zu beanspruchen. Diese sind dann kaum beizu- schaffen. Die Verlegenheiten beginnen und damit ist der Zustand da, welcher Verhandlungen und Vereinbarungen mit dem Gläubiger nöthig macht. Die Grundlage für neue Geschäfte ist gelegt. Das hat am Ende der Handelsmann nur gewollt, als er den fälligen Termin nicht einheben kam. Wer also vor Verlegenheiten und Ausbeutung sicher sein will, der sende sofort am Fälligkeitstage daS verfallene Ziel ein und hebe den Postschein gut auf. Wenn der Handelsmann versprochen hatte, er käme das Geld selbst holen und bleibe dennoch aus, so denke der Schuldner gleich, „das geschieht nicht aus Wohlwollen, auch nicht aus Nachlässigkeit, sondern da steckt eine Absicht dahinter."
— Die bei einer Nachlaßregulirung in Preußen von einem Erben verlangte und abgegebene Versicherung an Eidesstatt, daß ihm andere und gleich nahe oder nähere Erben nicht bekannt seien, ist nach Urtheil des Reichsgerichts nicht als fahrlässig abgegeben zu betrachten, wenn der Versichernde wirklich keine solche Erben gekannt hat, selbst wenn er sich durch Nachforschung von der Existenz derselben hätte überzeugen können.
— Die Gerichtsserien beginnen wie üblich am 15. Juli und nehmen am 15. September ihr Ende. Während dieser Zeit werden nur folgende Sachen in Ferien- Terminen abgehalten werden: 1) Strafsachen; 2) Arrestsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen; 3) Maß- und Marktsachen; 4) Streitigkeiten zwischen Vermiethern und Miethern von WohnungS- und anderen Räumen wegen Ueberlassung, Benutzung und Räumung derselbe«, sowie wegen Zurückzahlung