Schlüchterner Zeitung.
Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.
Erscheint Mittwochs und SamstagS. - Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
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Mittwoch, den 25. Juli.
Amtlicher Theil.
Nr. 4483. Zur Ausführung des Gesetzes vom 14. Juni cr. über die Erleichterung der VolksschuUasteu bedarf es der sofortigen genauesten Ermittelung
1. baare Geldeinnahme jeder Lehrerstelle,
2. sonstige Einnahmen jeder Lehrerstelle (aus Grundstücken, Gefallen, Renten rc.)
3. Höhe der Aufwendungen für Dienstwohnungen, Feuerung, Aufwendung für Schulgrundstücke,
4. Höhe des jährlich erhobenen Schulgeldes.
Zur Ermittelung, Feststellung und gegenseitigen Anerkennung vorstehender Beträge habe ich nachfolgende Termine angesetzt, zu welchen sämmtliche Herren Bürgermeister und Bolksschul - Lehrer aller Konfessionen des Kreises hierdurch vorgeladen werden mit der Aufforderung, die erforderlichen Zahlen schon vor dem Termine zuverlässig zu ermitteln und im Termine vorzulegen:
1. für Stadt Schlüchtern und Steinau
auf Sonnabend, den 28. Juli 1888;
2. für Salmünster, Soden, Ahl, Eckardroth, Roms- thal, Kerbersdorf, Marborn und Seidenroth auf Montag, den 30. Juli cr.,
3. für Ulmbach, Sarrod, Uerzell, Reinhards, Hinter- steinau, Wallroth, Breitenbach, Kressenbach, Klosterhöfe und Niederzell auf Freitag, den 3. August er.,
4. für Elm, Hütten, Gundhelm, Herolz, Sannerz, Weiperz, Vollmerz, Ramholz, Hinkelhof, Ahlers- bach. Hohenzell, Bellings und Marjoß
auf Sonnabend, den 4. August er.
5. für Sterbfritz, Oberkalbach, Heubach, Uttrichs- Hausen, Oberzell, WeicherSbach, Züntersbach, Schwarzenfels, Breunings, Mottgers, Alten- gronau, Neuengronau und Jossa auf Montag, den 6. August c r.
Die Termine beginnen jedesmal um 9 Uhr Vormittags und sind unter allen Umständen pünktlich cin- zuhalten.
Schlüchtern, den 24. Juli 1888.
Der Königliche Landrath:
Roth.
Deutsches Reich.
Berlin, 19. Juli. Die Frage der ärztlichen Beaufsichtigung der Schule scheint in Preußen in ein neues Stadium eingetreten zu sein. Daß die Gesundheits- vcrhältnisse der Schuljugend vielfach zu lebhaften Klagen Veranlassung geben, wird von Niemand bestritten und daß die inneren und äußeren Schuleinrichtungen hierbei einen Theil der Schuld tragen, wird gleichfalls allerseits zugestanden. Die wissenschaftliche Untersuchung der sog. Schulkrankheiten aber ist noch nicht so weit gediehen, um mit einwandfreien Vorschlägen hervorzutreten, weswegen auch über die nöthigen Aenderungen im Schulbau und in der äußeren Einrichtung und inneren Reform der Schule die Anschauungen weit auseinander gehen. Von Seiten der praktischen Aerzte wird vielfach ein Schularzt im Ncbcnamte, entsprechend den geistlichen Lokalschulinspectoren, als hygienischer Schulinspeetor gefordert und für denselben nimmt man weitgehende, auch in den Unterrichtsbetrieb eingehende Befügnisse in Anspruch. An einzelnen Orten haben sich die Aerzte erboten, dies Amt unentgeltlich zu übernehmen. Von Seiten angesehener Mediziner, besonders aber von Pädo- gogischer Seite, schlägt man ärztliche Jnspcctoren für größere Bezirke vor, welche die Schulhygieine eingehend studirt haben. In diesem Sinne erklärte sich auch der deutsche Lehrertag in Frankfurt a. M. auf seiner diesjährigen Pfingstversammlung für die ärztliche Beaufsichtigung der Schule. Neuerdings hat uun, dem „B.T." zufolge, Kultusminister v. Goßler die Regierungen veranlaßt, sich darüber zu äußern, ob eine stärkere Heranziehung der Aerzte zur Schulaufsicht geboten erscheine, und dabei eine Reihe von Gesichtspunkten besonderer Beachtung empfohlen.
— Die bevorstehenden diesjährigen Manöver bei Berlin werden besonders interessant werden. Große Wichtigkeit sollen dieselben durch die neue Taktik der Cavallerie erhalten, sowie durch umfangreiche Versuche im Verstören von Eisenbahnen, Telegraphen, Brücken, Viadukten und Tunnels und endlich durch einen Versuch mit nächtlichem Kampf bei electrischem Licht.
— Bei der nächsten Reichstagswahl werden nunmehr auch die Landgendarmen, sowie die aktiven Schutzleute
die Berechtigung haben, ihre Stimmen an der Wahlurne abzugeben. Eine daraus bezügliche Ministerialverfügung ist den bezeichneten Beamten dieser Tage zugegangen.
— Eine Anzahl junger Türken wird nächstens auf Staatskosten zur Erziehung auf höhere deutsche Schulen gesandt werden. Die jungen Leute, etwa zwanzig, sollen zuerst in Lehrerfamilien die Landessprache erlernen, um dann auf verschiedenen Schulen vertheilt zu werden.
— (U eb e rt r etun g des Krankenkassen- Gesetzes.) Die Verhandlungen und gerichtlichen Entscheidungen über Verstöße gegen das Krankenkassen- gesetz bieten vielfach juristisch Interessantes bezw. für das Publikum Lehrreiches dar und citiren wir als solchen den nachstehenden Fall. Die Schuhmacher Wilhelm und Karl N., von denen der Letztere Mitglied der Ortskrankenkasse war, hatten sich zur gemeinschaftlichen Ausübung des selbstständigen Schuhmachergewerbes verbunden, dieses Verhältniß am 1. April cr. mit der Maßgabe wieder aufgelöst, daß von diesem Zeitpunkt ab der Letztere bei Ersterem wieder als Geselle arbeitete. Dieser hat es aber nicht für erforderlich erachtet, seinen Bruder bei der Ortskrankenkasse anzumelden, da derselbe aus der Kasse noch gar nicht ausgeschieden war. Im Gegentheil beschwerte sich Carl N. bei dem Kassenvorstaude darüber, daß von ihm die Beiträge einige Monate nicht eingeholt worden waren. Bei dieser Gelegenheit erhielt der Vorstand von der Auflösung des Sozietätsverhült- nisses seitens der Brüder N. und von dem Wiedereintritt des Carl bei seinem Bruder als Geselle Kenntniß. Nun war der Vorstand der Ansicht, daß die Etablirung des Carl N. sein Ausscheiden aus der Kasse von selbst zur Folge gehabt habe, und daß derselbe bis zum 5. April von seinem Bruder wieder zur Ortskrankenkasse hätte angemeldet werden müssen. Aus prinzipiellem Grunde wurde die Sache zur Anzeige gebracht, und das Amtsgericht erließ auf den Antrag des Amtsanwalts einen auf 3 Mk. cv. 1 Tag Haft lautenden Strasbefehl gegen Wilhelm N. Auf den von demselben erhobenen Einspruch kam die Sache vor der 96. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts zur Verhandlung. Der Gerichtsho schloß sich der Ansicht des Amtsanwalts an, daß jeder neue Arbeiter, auch wenn derselbe selbst der Kasse schon als Mitglied angehört, zur Ortskrankenkasse angemeldet werden müsse, und verurtheilte den Angeklagten zu 3 Mk. event. 1 Tag Haft.
Arnswalde, 17. Juli. Ein anscheinend geisteskranker polnischer Dachdeckergeselle hatte einen Brief an die Kaiserin Augusta gerichtet, in welchem er um Aufnahme in den Dienst bei Ihrer Majestät als „Stubenhündcheu oder Kätzchen" zum Ablecken der Tische und Stühle bittet. Er giebt an, daß er Geister und Freimaurer vertreiben könne, und sich von dem Tage, an dem er das Gesuch eingereicht hätte, das Adelsprädikat beilegte." Der Brief wurde vom Kabinct der Kaiserin hierher übersandt, es konnte jedoch die Unterbringung des Briefschreibers in das Krankenhaus noch nicht erfolgen, da er sich auswärts auf Arbeit befindet.
Leipzig, 20. Juli. In dem benachbarten Dorfe Reudnitz hat gestern Nachmittag während des Schulunterrichts der Blitz in das dortige Schulgebäude eingeschlagen, ohne jedoch zu zünden. Einige der anwesenden Schüler wurden momentan betäubt, kamen aber mit dem Schrecken davon. Der Unterricht wurde sofort ausgesetzt.
Wiesbaden, 19- Juli Der hier versammelte 12. deutsche Fleischer-Verbandstag nahm gestern zu Punkt 18 der Tagesordnung „Mehlzusatz zur W ur st", Referent Herr Lauc-Leipzig, folgende Resolution an : „Der 12. deutsche Fleischerverbandstag erklärt die Verwendung von 2 bis 3 pCt. Mehlzusatz bei der Zubereitung des Fleischteiges als die beste Methode, um ein nahrhaftes und wohlschmeckendes Produkt herzustellen, und dieses Verfahren als einen großen Fortschritt in der Wurstmacherkunst. Von einer Täuschung des Publikums oder Uebervortheilung kann keine Rede sein." Weiter beschloß die Versammlung in derselben Angelegenheit eine Bekanntmachung in den Läden zum Aus- hange zu bringen folgenden Inhalts: „Cervelatwurst, Satamiwmst und Knackwurst, (sog. Dauerwurst) wird nur aus Fleisch und Gewürz hergestellt. Dagegen wird bei Anfertigung der nachverzeichneten Wurstsorten der frische Fleischteig mit 2—3 pCt. Kartoffelmehlzusatz bereitet." (Folgt die Aufzählung der verschiedenen Wurstsorten.)
Tages-Greignisse.
Schlüchtern. Am Sonntag, 5. August cr., Abends 6 Uhr 37 Min., wird ab Sachsenhausen ein Sonderzug nach Berlin (Potsd. Bhs.) über Bebra—Nordhausen— Güsten—Magdeburg abgelassen, zu welchem, außer in Sachsenhausen, auch in Offenbach, Hanau (Ostbhf.), Elm und Fulda Billets 1., 2. und 3. Classe für Hin- und Rückfahrt mit ca. 50 pCt.iger Preisermäßigung und 45 tägiger Gültigkeitsdauer ausgegeben werden. In Frankfurt a. M. (Main - Neckarbahn) werden zu diesem Sonderzug Billets nicht verausgabt.
— Der Oberförster Uth zu Salmünster ist auf die durch Pensionirung des Forstmeisters Knorr erledigte Oberförsterstelle Kattenbühl mit dem Amtssitze zu Münden im Regierungsbezirk Hildesheim und der Oberförster Hebel zu Gladenbach auf die Obersörsterstelle zu Salmünster im Regierungsbezirk Cassel versetzt worden.
— Ernannt: der Stellenanwärter Stamm zum Gerichtsdiener bei dem Amtsgericht zu Schwarzenfels und der Forstaufseher Hause zu Oberkalbach zum Förster daselbst.
— Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß die sämmtlichen vormals Nassauischen Staats-Obli« gationen von 1851 und 1859 auf den 31. ds. MtS. resp. 1. August cr. gekündigt sind und zur Einlösung gebracht werden müssen.
- Fleischbeschauer, wenn sie auch ohne Gehalt, sondern nur gegen Bezug der tarifmäßigen Gebühren von der Behörde angestellt sind, sind nach einer ergan- genen Entscheidung des Reichsgerichts als Beamte zu betrachten. Bei dieser Gelegenheit wurde ausgesprochen, daß als Beamter Jeder, der in gesetzlicher Weise dazu berufen, als Organ der Staatsgewalt unter öffentlicher Autorität für die Zwecke des Staates thätig ist, zu betrachten sei, also die Beamteneigenschaft durch den Nicht- bezug eines festen Gehaltes nicht ausgeschlossen wird.
— (Zum Vogelschutze.) Die Vorschrift des seit dem 1. Juli in Kraft getretenen Reichs-Vogelschutzgesetzes: „Wer es unterläßt, Kinder oder andere unter seiner Gewalt stehende Personen, welche seiner Aufsicht unterworfen sind und seiner Hausgenossenschaft angehören, von der Uebertretung der Vorschriften dieses Gesetzes abzuhalten, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bestraft", hat vielfach die Befürchtung hervorgerufen, daß hiernach ganz unschuldige Eltern u. s. w., die das Ihrige gethan haben in der Ermahnung und Beaufsichtigung ihrer Kinder, bestraft werden können. Diese Besorgnisse sind nicht begründet.
— Um den meldepflichtigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes die gesetzlich zulässige schriftliche Meldung zu erleichtern, werden künftig den Ortsvorständen durch die Bezirkskommandos mit einem entsprechenden Vordruck versehene Meldeformulare überwiesen werden, welche für die abzustattenden Meldungen bereit zu halten und den Betheiligten unentgeltlich zu verabfolgen sind. Auch sind die Ortsvorstände angewiesen worden, den meldepflichtigen Mannschaften bei Ausfüllung der Formulare jede thunliche Unterstützung zu Theil werden zu lassen.
— Beachtenswerth ist ein Artikel der offiziellen „Leipz. Ztg.", in dem dieselbe dafür eintritt, daß die berufsgenossenschaftliche Organisation der Unfallversicherung aufgegeben werden müsse, nachdem sie in dem Entwurf der Altersversicherung keine Stelle gefunden hat. Das offizielle Blatt schreibt: „So ziemlich alle Mängel, die man der jetzigen Organisation nachsagt, daß sie zu kostspielig und complicirt, daß der berufsgenossenschaftliche Apparat für seine jetzige Aufgabe viel zu groß sei, daß es an geeigneten Männern für die berufsgenossenschaftlichen Ehrenämter schon jetzt zu fehlen beginne, daß eine sichere Berufsabgrenzung vielfach undurchführbar und die jetzt oft unvermeidliche Zugehörigkeit zu mehr als einer Genossenschaft für den Versicherten mit großen Unzut'äglichkeiten verbunden sei, daß die meisten Genossenschaftsämter thatsächlich schon jetzt von Berufsbeamten, also bureaukratisch verwaltet werden u. s. w., alle oder wenigstens viele dieser Mängel würden wegfallen bei Unterordnung aller Versicherungszweige eines Bezirks unter dieselben Organe. Nicht nur fortdauern, sondern erheblich verschärft würden sie dagegen werden, wollte man es für die Unfall- und Krankenversicherung bei der jetzigen Organisation belassen, für die Alters- und Invalidenversicherung dagegen einen Verwaltungsapparat schaffen, der nicht minder umfangreich wie der bereits bestehende, doch mit demselben chlechterdings nichts gemein hätte." H. Z.