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Schlüchterner Zeitung.

Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.

Erscheint Mittwochs und Samstags. - Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

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Samstag, den 28. Juli

1888

Amtlicher Theil.

Bei der Postagcntur in Thalitter ist am 2. Juli eine Telegraphenanstalt mit Fernsprechbetrieb eröffnet. Casfel, den 3. Juli 1888.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector.

In Vertr.: v. Rumohr.

Bei der Postagentur in Hainzell wird am 5. Juli eine Telegraphenanstalt mit Fernsprechbetrieb eröffnet. Casfel, den 30. Juni 1888.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector.

I. B.: v. R u m o h r.

Am 6. Juli d. I. wird bei der Postagentur in Ober­liftingen (Reg.-Bez. Casfel) eine Telegraphen-Betriebs- stelle mit beschränktem Tagesdienste in Wirksamkeit treten. Minden (Westfalen), den 3. Juli 1888.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Ty b usch.

Deutsches Reich.

Berlin. Kaiser Wilhelm hat in Rußland durch sein gewinnendes Auftreten sich allem Anschein nach große Sympathien im Fluge erworben. Mit dem Kaiser Alexander ist er in enge persönliche Freundschafts- beiehungen getreten, bei dem Heer, bei der Flotte, bei der Bevölkerung hat er sich beliebt gemacht, wie die Huldigungen darthun, die ihm dargebracht wurden, so oft er öffentlich erschien. Die Hoffnungen p olitische r Natur, welche sich an des Kaisers Nordfahrt knüpfen, erscheinen deshalb nicht ungerechtfertigt, wenn auch noch nicht sicher. Jedenfalls ist der Bann gebrochen, der auf den Beziehungen beider Reiche lastete, und die Ent­fremdung beseitigt, welche mehr als einmal bedrohliche Streiflichter auf die Gestaltung der internationalen Lage geworfen. Kaiser Wilhelm hat sich im Ausland ebenso wie in der Heimath als den ersten Diener des Staates erwiesen. Der strengen Pflichterfüllung wird hoffentlich der Lohn nicht fehlen!

Tages-Ereignisse.

Schlüchtern, 27. Juli. D en TitelMeister" führen zu dürfen, wird im gewöhnlichen Leben allgemein als erlaubt angenommen, unbekümmert darum, ob der Betreffende einer Innung angehört oder nicht. Diese Aufsassnng ist neuerdings wie dieBaugewerks- Zeitung" schreibt durch ein Urtheil der Strafkammer des Ober-Landesgerichts zu Naumburg als rechtsirr- thümlich erklärt und demzufolge seitens der Strafkammer des Landgerichts zu Torgau ein Schuhmacher mit Strafe belegt worden, welcher, außerhalb der Innung stehend, sich der BezeichnungSchuhmachermeister" bediente. Diese Entscheidung ist bedeutungsvoll für die Innungen, denn nach ihr folgt, daß nur JnnungSgenossen für be­fugt erachtet werden können, das Meisterprädikat zu führen, allein außerhalb solcher stehenden Gewerbetrei­benden dieser Titel aber nicht zukommt. Wenn nun auch in der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die BezeichnungMeister" nicht vorkommt, sondern nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterschieden wird, und demnach die Führung des PrädikatsMeister" nicht untersagt war, so enthält aber doch die Jnnungs- novelle vom 18. Juli 1881, sowie das Gesetz vom 6. Juli 1887 die BezeichnungMeister" im Gegensatz zu Geselle bezw. Gehülfe und Lehrling, wodurch er- lcuntlich gemacht, daß Meister eine Würde sei, welche nur Demjenigen zusteht, der den Voraussetzungen genügt hat, welche das Jnnungsstatut für den Meisterstand vorauSsetzt. Mithin kann sich deS PrädikatsMeister" nur Derjenige bedienen, der die Berechtigung dazu be­sitzt, und wird demzufolge Derjenige straffällig, welcher, ohne einer Innung anzugehören, sich als Meister be­zeichnet.

Die verlegte Fahnenweihe des Gesangvereins Cäcilia" zu Salmünster findet kommenden Sonntag, den 29. d. Mts. bestimmt statt.

Der Herr Ober-Präsident hat genehmigt, daß der Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Wächters­dach zum Besten des Fonds für den Neubau einer Synagoge daselbst im Laufe dieses Jahres bei den israelitischen Einwohnern der Provinz Hessen-Nassau eine einmalige Sammlung freiwilliger Beiträge durch polizeilich lcgitimirte Collectanten veranstalten darf.

Kleinere Geschäftsleute und Handwerker haben p>r Gewohnheit, OuitMngen dadurch mit ihrer Namens-

Unterschrift zu versehen, daß sie den Kautschuk-Namens- stempel darunter drücken. Eine solche Quittung braucht Niemand anzunehmen, denn sie ist vor dem Gesetz nicht beweiskräftig, da nur solche Quittungen rechtsgültig sind, bei denen die Namensunterschrift geschrieben ist.

(Ueber das Recht der Apotheker zur Zurückbehaltung von Recepten.) Häufig ent­stehen Streitigkeiten darüber, ob das von einem Arzte geschriebene Recept von dem Apotheker auch nach der Bezahlung des Heilmittels zurückbehalten werden darf. Es bestehen in dieser Beziehung folgende Bestimmungen. Nach der Gewerbeordnung dürfen Recepte über verord­nete Gifte nie zurückgegeben werden, vielmehr darf von einem Recepte der Apotheker nur eine Kopie aushändigen. Auch ist nach der Ministerialverfügung vom 3. Juli 1878 der Verkauf von Jodoform, Jodkalie, reinem Chloro­form, starken weißen und rothen Quecksilbersalben im Handverkauf nicht gestattet, sondern darf nur auf eine von einem approbirten Arzt vollzogene Anweisung hin vor sich gehen. Recepte über Apomorphin, Arsenik, Atropin, Opiumpräparate rc. dürfen von den Apothekern nur dann aufs Neue ausgeführt werden, wenn der be­handelnde Arzt die Wiederholung des Receptes durch seine Namensunterschrift ausdrücklich verordnet hat.

Auf der Tagesordnung des d eutschen Aerzte- tages, der auf den 17. September nach Bonn ein­berufen ist, stehen einige Besprechungen, die auch das große Publikum angehen. 1. Kunstfehler der Aerzte (was ist das? muß man dabei an Mackenzie denken?). 2. Regelung des Geheimmittelwesens. 3. Abänderung des Krankenkassengesetzes.

(Z um Volksschullaste n-Erl eichte rungs- ge setze.) Da nach ß 4 dieses Gesetzes das einstweilen in der Schule überhaupt noch zulässige Schulgeld in Landschulen mit Genehmigung des Kreisausschusses, in Stadtschulen mit Genehmigung des Bezirkausschusses festzustellen ist, so sind hier und da Zweifel darüber aufgeworfen, ob solche in den Städten befindliche Schulen, zu welchen auch angrenzende ländliche Bezirke gehören, als Stadtschulen im Sinne jenes Gesetzes zu behandeln seien. Wir bejahen diese Frage unbedingt, weil das Gesetz vom 14. Juni d. I. nur Stadt- und Landschulen unterscheidet und eine dritte Gattung nicht kennt. Es ist auch unerheblich, ob der Stadtschule eine größere oder geringere Anzahl von ländlichen Gemeindebezirken beigelegt ist. Sie verliert, obgleich für Stadt nnd Land gemeinsam, durch die Beilegung von Landbezirken nicht den vorwiegenden Äarakter als Stadtschule. Es kann eben nur die Belegenheit entscheiden. Selbst denSchul- verbänden von Stadtkreisen sind hie und da Landbezirke beigelegt, und es wird doch schwerlich daraus Jemand die Zuständigkeit des Kreisausschusses des benachbarten Landkreises für die Volksschulsachen des Stadtkreises herleiten wollen. Eine andere Frage ist die, ob auch die in den bisher amtssässigen Städten und Flecken befindlichen Volksschulen die Entscheidung des Bezirks­ausschusses zu erwirken haben werden. Diese Frage glauben wir entschieden verneinen zu müssen; denn, wenngleich unter diesen stadtähnlichen Gemeinden einzelne sich befinden, welche ungleich bedeutender sind wie manche bisher selbstständige Stadt, so ist doch deren gesammte Kommunalverwaltung in erster Instanz dem Landrathe und Kreisausschusse unterstellt, während die bisher selbstständigen Städte in Beziehung auf die Kommunalverwaltung außer jeder Berührung mit dem Landrathe und Kreisausschusse geblieben sind. Jene amtssässigen Städte und Flecken werden daher im Sinne des 8 4 des Gesetzes den Landgemeinden einzureihen sein.

Fulda, 23. Juli. Schon seit dem vor ca. drei Monaten erfolgten Tode des vorigen Stadtkämmerers gingen Gerüchte in der Stadt, nach welchen Defizits in dessen Kasse beständen, obschon bei den zu seinen Lebzeiten stattgefundenen Revisionen keine Unordnung entdeckt wurde. Diese Gerüchte waren zwar übertrieben, haben sich aber jetzt doch bis zu einem gewissen Grade bestätigt. Jedoch dürfte die gestellte Caution die be­zahlten, aber nicht gebuchten Posten vollständig decken.

Fulda, 24. Juli. Ueber den 11. ds. hier im 69. Lebcnsjahhr verschiedenen Metzgermeister Friederich R o ß b a ch liest man in hessischen Blättern: Der ver­storbene war der letzte jener Freischärler, welche aus Fulda den badischen Feldzug, die sogenannte Schilder­hebung im Jahre 1849, mitmachten. (Mit ihm be- theiliqtcn sich aus Fulda an dem Zuge nach Süden n,

A. auch die Turner Maler Ley, Oekonom Kind, Baumeister Gerhardt, Studiosus Morchut und Studiosus Droncke. Dieselben vereinigten sich in Hanau mit dem dortigen Turnerkorps und zogen als solches, 500 Mann stark, unter dem Befehle eines französischen Emigranten nach Baden.) Nach den Gefechten bei Waghäusel und Hirschhorn, in welchen der Verewigte mitfocht, mußte er, wie die meisten seiner Genossen, flüchten, sich lange verborgen halten und konnte von viel Glück reden, daß ihm später nicht noch der Prozeß gemacht wurde. Bei der Langenbrücke wurde heute früh die Leiche eines neu­geborenen Kindes aufgefunden.

Wie ein römisches Blatt,Squilla", mittheilt, soll dem ehemaligen Bischof von Fulda, Dr. Georg Kopp, die Würde eines römischen Cardinals in nahe Aussicht gestellt sein.

Frankfurt. Die Kaiserliche Ober-Postdirection Frankfurt a. M. macht folgendes bekannt: Der bei dem Postamt in Homburg beschäftigt gewesene Postassistent Haag ist nach Unterschlagung von 15,250 Mark am 24 Juli flüchtig geworden. Auf die Wiederergreifung des Haag und die Herbeischaffung des Geldes ist eine Belohnung von 750 Mark ausgesetzt. Es wird ersucht, auf Haag zu fahnden und über jede Spur, die zur Auffindung desselben führen könnte, der hiesigen Ober- Postdirection und der nächsten Polizeibehörde Mittheilung zu machen. Per son alb esch rei bun g des Ha ag': 24 Jahre alt, schlank, klein, frisches Gesicht, helle Augen, scharfer Blick, blondes Haar, Schnurrbart und sog. Kinn­mucke, flache Brust, schleudriger Gang; Haag hat schwarzen Kammgarnanzug getragen, weichen, breit- krempigen schwarzen Filshut, Zugstiefel, kurze metallene Uhrkette mit abwechselnd gelben und weißen Gliedern. Wahrscheinlich ist Haag von seinem aus Mainz desertirten Bruder begleitet.

Frankfurt, 23. Juli. Das Kleeblatt der Silberdiebe ist jetzt, wie dieFrkf. Ztg." meldet, der Polizei bekannt. Der entwichene Karl Langner wohnte bekanntlich Papagei­gasse; auf der Seckbachergasse Nr. 11 wurde Samstag ein Maler aus Danzig verhaftet. Derselbe wohnte hier schon circa 6 Jahre und nennt sich Karl Bergmann. Bergmann ist aber thatsächlich der Name seiner Concubine, einer geborenen Schmidt, die er für seine Frau ausgab und deren Heimathsort im Westerwald liegt. Auf der Buchgasse war ferner der Hehler Linck, bei welchem Silbersachen u. s. w. vorgesunden wurden, wohnhaft. Der angebliche Bergmann, der seinen richtigen Namen verschweigt, lebte hier als früherer Maler, jetzt Rentier, auf großem Fuß. Außer seiner angeblichen Frau war sein ständiger Begleiter ein weißes Bologneser Hündchen, das auch auf der Hunde-Ausstellung hier figurirte. Das Rentierspaar" trat so nobel auf, daß man ihm allent­halben in zuvorkommender Weise begegnete. Bekannt ist ja, daß die Suche nach Einbruchswerkzeugen bei Langner eine vergebliche war, und daß man in ihm nur mehr einen Hehler vermuthete. Thatsache ist aber, daß bei Bergmann Einbruchswerkzeuge der gefährlichsten Art entdeckt wurden.

Rotenburg, 23. Juli. Die diesjährige Versammlung des hessischen Forstvereins findet vom 2. bis 4. August bei uns statt, zu welcher alle Freunde des Forst- und Jagdwesens eingeladen sind. Gegenstände der Berathung:

1. Mittheilung über Versuche, Beobachtungen, Erfah­rungen und beachtenswerthe Vorkommnisse im Bereiche des Forst- und Jagdwesens. 2.Ist der Erlaß einer Polizeiverordnung für den Regierungsbezirk Casfel im Anschluß an das Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 wünschenswerth, zutreffenden Falles nach welcher Richtung?" Referent: Forstmeister v. Bornstedt- Cassel. Korreferent: Regierungsrath von Baumbach- Caffel. 3.Wie sind die sogen, ständigen offenen Hute- flächen im Regierungsbezirk Cassel nach Ablösung der dieselben belastenden Berechtigungen am zweckmäßigsten anfzuforsten?" Referent: Oberförster Nickel-Marjoß. Korreferent: Oberförster Paasch-Waldau. 4.Wie ist den Sauen im hiesigen Bezirk^am erfolgreichsten Abbruch zu thun?" Referent: Forstmeister Müylhausen-Cassel. Korreferent: Oberförster Lentz-Hersfeld. (C. A. Z.)

Wabern, 23. Juli. Ueber die Ernteergebnisse und Ernteaussichten in unserem Bezirk läßt sich Folgendes berichten: Die Heuernte ist nun endlich beendet; mit­unter hat das Heu 14 Tage bis 3 Wochen im Regen gelegen und das meiste Heu ist, wie man hier zu Lande sagt, nach Hause gestohlen worden; an Qualität hat das Heu natürlich viel verloren. Ebenso war es mit Dümin Klee und Luzern. Die Zuckerrüben liefen später