Einzelbild herunterladen
 

Schlüchterner Zeitung.

Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.

Erscheint Mittwochs und Samstags. - Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zelle oder deren Raum 10 Pfennig.

7L Mittwoch, den 5. September. 1888.

Amtlicher T h eil.

Nr. 5301. Seitens der Töpferei-Berufsgenossenschaft ist für den hiesigen Kreis als Vertrauensmann der Director Fr. Bettelhäuser zu Viebrich und als dessen Stellvertreter der Ofenfabrikant R. Bollschweiler zu Wiesbaden bestellt worden, was ich mit dem Hinzufügen hiermit veröffentliche, daß den Ortspolizeibehörden gemäß §§ 53 unb 54 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 die Berpflichtung obliegt, über jeden zur Anzeige gelangtcn Unfall eine Untersuchung einzuleiten und von dieser dem Vertrauensmann Kenntniß zu geben.

Schlüchtern, den 29. August 1888.

Der Königliche Landrath. Roth.

Deutsches Reich.

Berlin. Des neuen Deutschen Reiches erstes Wappen ist Dank der Umsicht des damaligen Kronprinzen Friedrich Wilhelm der Nachwelt überliefert worden. Es ist, so schreibt dieVossische Zeitung", ein etwa 1 Fuß hohes Wappenschild mit dem Reichsadler, welches in aller Eile während der Nacht zum 18. Januar 1871 im Hauptquartier zu Versailles angefertigt wurde, um die rothe Sammtportiere zu schmücken, durch welche die Spiegelgulerie im Versailler Schloß von dem anstoßenden Saale bei dem feierlichen Akt der Kaiserproklamation geschieden werden sollte. Die Anregung war vom deutschen Kronprinzen ausgegangen; Graf Harrach hatte schnell die Zeichnung geliefert, ein Landwehrmann, Kaufmann Magnus aus Berlin, nutzte seine Geschicklichkeit in Buch- binderarbeiten aus, schnitt und klebte, und eine franzö­sische Putzmacherin nähte und garnirte mit Perlen. Diese Französin, ohne welche der Wappenschmuck kaum herzu- stellen gewesen wäre, war von dem Vertreter der Militürcffekten-Firma Mohr und Speyer zur Ausführung der Arbeit bewogen worden. Schon das Auftreiben des zum Wappenschild nöthigen Goldbrokats, des farbe- richtigen Sammets, sowie endlich der an Stelle von Steinen auf die Krone gehefteten Perlen hat viele Mühe gekostet. Als nach der Kaiserproklamation die Räumung des Saales sich vollzog, war es der deutsche Kronprinz, welcher die Reliquien des ewig denkwürdigen Aktes barg, und so kam das erste Reichswappen nach dem Hohenzollern-Museum mit des Kronprinzen eigenhändiger Bemerkung:Dieser von Sammet ausgeschnittene und auf Goldstoff aufgesetzte Adler mit der ähnlich ge- fertigteu Kaiserkrone wurde in der Eile im Haupt­quartier zu Versailles angefertigt und war bei der Proklamirung Sr. Majestät des Königs von Preußen als Deutscher Kaiser am 18. Januar 1871 in der Salle des glaces des Schlosses zu Versailles auf der Draperie hinter den Stufen befestigt, auf welchen Seine Majestät in jenem feierlichen Augenblick stand. Friedrich Wilhelm, Kronprinz." Darunter steht nochmals mit Blaustift:Gefertigt und benutzt in Versailles am 16. Januar 1871.

Breslau, 30. August. Bei einem hiesigen Spezial- arzt fand sich, wie derSchles. Ztg." von zuverlässigster Seite mitgetheilt wird, gestern ein Bauer aus der Gegend von Obernigk ein mit dem Bemerken,daß er vor 14 Tagen in einem feuchten Zimmer geschlafen und seitdem Schlingbeschwerden habe". Im Verlaufe des Kranken Examens stellte es sich heraus, daß der Mann seit jener Nacht auch sein künstliches Gebiß (4 Oberzähne und Kautschukplatte) vermisse. Die weitere Untersuchung stellte fest, daß das Gebiß in der Speiseröhre des Mannes, 23 Ctm. unterhalb der Mundöffnung festsitzt, also zweifellos vor vierzehn Tagen im Schlafe verschluckt worden ist. Daß der Patient seitdem nur flüssige Nahrung zu sich nehmen konnte, schrieb er der Einwirkung des Schlafens in einem feuchten Zimmer zu (!). Er suchte gestern zum ersten Male in dieser Angelegenheit nnen Arzt auf, da er bisher größere Beschwerden abgerechnet einen dumpfen Schmerz in der Mitte der Brust nicht empfunden hat. Die Entfernung des Gebisses aus der Speiseröhre dürfte mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein.

Aus dem Großherzogthum Hessen, 30. August. In unserem Ländchen scheint wieder Lehrermangel eintreten zu wollen. Die 90 bis 100 junge Leute, welche in diesem Frühjahre die Anstalten zu Friedberg, Bensheim und Alzei verließen, haben sämmtlich im praktischen Schuldienste Verwendung gefunden, so daß die durch «rankheit oder Ableben entstehenden Vakanzen vorerst mcht wieder besetzt werden könne«'

Ulmbach, 2. September. Der Tag von Sedan wurde in diesem Jahre hier besonders feierlich begangen. Veranlassung dazu gab, daß mit dem Feste die Enthüllung des herrlichen Kaiserbildes (Wilhelm I.), welches Königl. Regierung hiesiger Schule geschenkt hatte, verbunden wurde. Vormittags 8 Uhr versammelten sich alle Schul­kinder des Kirchspiels, geführt von ihren Lehrern, sowie der Ortsvorstand mit einigen Gemeinderäthen, Mit­gliedern des Kirchenvorstands und Kriegervereins im Schulhofe. Ungefähr die Hälfte der hier Versammelten konnte Einlaß zu dem festlich geschmückten Schulsaal erhalten, in welchem das verhüllte Kaiserbild, umgeben von Lorbeerreisern, Eichenkränzen und jungen Fichten, aufgestellt war. Nach der Enthüllung, während welcher draußen gewaltige Böllerschüsse abgefeuert wurden, hielt Herr Lehrer Diegelmaun die Festrede, die sich über das Leben und Wirken des in Gott ruhenden großen Kaisers verbreitete. Tiefbewegt lauschten die Zuhörer den schönen Worten des Redners, die mit dreimaligem, stürmischem Hoch auf Se. Maj. unsern Allergnädigsten Kaiser Wilhelm 11. schloß. Nach Absingung desHeil Dir im Siegerkranz" und einem Gebete für Kaiser Wilhelm und das ganze Kaiserliche Haus begaben sich die nach Hunderten zählenden Festtheilnehmer in geord­netem Zug nach einer Anhöhe an der Ostscite des Dorfes, wo die eigentliche Sedan-Feier abgehalten wurde. Herr Lehrer Sell-Sarrod hielt die Festrede und legte derselben den Vers zu Grunde:An's Vaterland, an's theure schließ' Dich an, das halte fest von Deinem ganzen Herzen!" Nun wechselten Vaterlandslieder, Turnspiele und Verträge bis zum Schluß der Feier mit einander ab und unter Sang und Klang zog die frohe Jugend wieder nach Hause. Nachher fand im Heil'schen Lokale ein einfaches Mahl statt. Ein be­kannter Gutthäter hatte hierzu ein FaßMünchener" gesetzt. (Ihm sei hierdurch nochmals bestens Dank ge­sagt mit der Hoffnung auf recht baldige Wiederholung, Desgleichen herzlichen Dank den beiden Mitgliedern des Kriegervereins Müller und Flach, die es sich nicht hatten nehmen lassen, ihr Möglichstes zur Verherrlichung des Festes beizutragen.)

Ulmvach, 1. Sept. Heute wurde die von Steinau nach Ulmbach und Freiensteinau neuerrichtete Fernsprech- leitung dem Verkehr übergeben und es ist somit auch endlich hier am östlichen Vogelsberg einem längst ge­fühlten Bedürfnisse abgeholfen. Verschiedene Männer hiesiger Gegend, die schon seit Jahren durch Vorstellungen an maßgebender Seite für die nun verwirklichte Sache eintraten, benutzten den heutigen Tag zu einer kleinen Feier aus Anlaß des für unser Verkehrsleben immerhin wichtigen Ereignisses. Die beiden ersten Telegramme galten der Kaiserl. Oberpostdirection Cassel und unserem allverehrten Herrn Landrath des Kreises. Der von letzterem sogleich telegraphisch übermittelte Gegengruß zu einer begeisterten Ovation für Herrn Landrath Roth.

C Romsthal, 3. Septbr. Auch hierher ist ein ge­legentlich der jüngsten Viehschau in Gelnhausen abge­gebener Staatspreis gekommen. Herr Oberförster Teschauer erhielt für eine ausgestellte Kalbin, die er seiner Zeit in Schlüchtern erstanden, den 2. Staatspreis von 50 Mark. Ein Beweis, daß die von unserem Landwirthsch. Kreisverein angekauften Originalthiere große Anerkennung gefunden. Außer den Herren Ruppel- Soden und Teschauer-Romsthal wurde aus dem Kreise Schlüchtern noch Herr Gastwirth Leinweber-Salmünster mit einem Preis von 10 Mk. bedacht für eine aus­gestellte Kalbin.

Fulda, 30. August. Ein Viehtreiber von hier wurde auf der Rhön von einem durch einen hinzuspringenden Hund scheu gewordenen jungen Pferde zu Boden geworfen und erhielt dabei mehrere Huftritte, wodurch derselbe, ohne jedoch in den ersten Tagen beachtenswerthe Schmerzen zu haben, mehrere innere Verletzungen erlitt, so daß er an den Folgen derselben starb. In Neuhof wurden zwei der Wilddieberei verdächtige Personen von dem Forstaufseher Günter ertappt, welchem es auch gelang, dem einen die Doppelflinte abzunehmen, während der andere das Weite suchte. In Hünfeld wurde ein lediges Frauenzimmer verhaftet und dahier eingeliefert, weil sie ihr neugeborenes Kind getödtet und solches in eine alte Jacke gewickelt in der Nähe des Dorfes unter eine Hecke versteckt hatte.

Hünfeld, 31. August. Ein feit Monaten flüchtiger, von Burghaun gebürtiger Schornsteinfeger-Geselle, welcher bis jetzt in Amerika war, hat sich vor einigen Tagen den preußischen Gerichten, da ihm sein Gewissen keine

Tages-Ereignisse.

Schlüchtern, 3. September. Wie alljährlich, so fand auch diesmal die Feier des Sedantages in den hiesigen Schulen in angemessener Weise statt. Auf Anordnung Königl. Regierung war der 1. September dazu bestimmt worden. Die Seminaristen machten an diesem Tage einen Ausflug nach dem Niederwald-Denkmal (zur Pflege desPatriotismusses" [c]), von dem sie Sonntag Abend wieder zurückkehrten, während sich die Präparanden mit einer Tour von kürzerer Entfernung (Birstein) begnügten. Auch die Schüler der Stadtschule blieben hinter dieser Feier nicht zurück. Nachdem am Morgen die Wichtig­keit des Tages in den einzelnen Klassen der Schule durch Gesang der Schüler und Ansprache der Lehrer gewürdigt worden war, machten sämmtliche Schulklassen mit ihren Lehrern einen Spaziergang auf den Acis- brunnen. Mit Gesang und Fahnen durchzog Die jugend­liche Schaar, die Kleinen voran, die Straßen unserer Stadt. Die schönen Stunden auf dem Acisbrunnen verliefen unter Aufführung von Spielen und Reigen. Gegen 12 Uhr erfolgte die Rückkehr. Auf dem Schul- Hofe wurde unter dem begeisterten Einstimmen der Schüler ein Hoch auf Kaiser Wilhelm II. ausgebracht, womit die Feier ihr Ende erreichte. Mancher kleine Zukunftsheld mag sich an diesem Tage mit dem Gebet zu Tische gesetzt haben:

Mein lieber Gott, magst ruhig sein,

Fest steht und treu die Wacht am Rhein!"

Am 29. August fand unter dem Vorsitz des Provinzial-Schulrathes Herrn Kannegießer die Auf­nahmeprüfung ins Seminar statt. Sämmtliche, an der hiesigen Präparandenschule vorgebildeten Aspiranten bestanden die Prüfung. Wie verlautet, werden von den 33 Prüflingen 8 derselben Seminarien in den öst­lichen Provinzen überwiesen, wo sie schon nach einer zweijährigen Ausbildung wegen des Lehrermangels eine Anstellung im Volksschulamre erhalten.

Die isralitischen Feiertage fallen in diesem Herbste um 2 Wochen früher, wie im vergangenen, da das tausendste Jahr 1888 (israel. Jahr 5646) ein Schalt­jahr ist. Neujahr fällt auf den 6. und 7. September, Fasten auf den 9. September, das Versöhnungsfest auf den 15. September, Laubhüttenfest auf den 20. und 21 September, Palmenfest auf den 26. und Laubhüttenende auf den 27. September; den Schluß bildet dann der 28. September, die Gesetzesfreude. Der Monat Sep­tember zählt demnach einschließlich des Sabbaths und die Laubhüttenwoche mitgerechnet, für die Jsraeliten 15 Feiertage.

Um bei den oft so stark besetzten Postschaltern der Auflieferung von Telegrammen den Vorrang zu sichern, sind die Postannahmebeamten an den Schaltern, an welchen die Annahme und Ausgabe von Telegrammen gemeinsam erfolgt, angewiesen worden, die Auflieferer von Telegrammen mit Vorzug abzufertigen. Durch Schalteranschlag werden diejenigen Correspondenten, welche Telegramme abzugeben haben, aufgefordert, die Telegramme hochzuhalten, sodaß der Beamte darauf auf­merksam wird; derselbe wird dann die beschleunigte Ent­gegennahme herbeiführen.

Der § 18 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 lautet: Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft wird bestraft, wer Gartenfrüchte, Feld­früchte oder andere Bodenerzcugnisse aus Gartenanlagen aller Art, Weinbergen, Obstanlagen, Baumschulen, Saat­kämpen, von Aeckern, Wiesen, Weiden, Plätzen, Gewässern, Wegen oder Gräben entwendet. Liegen die Voraus­setzungen des § 37 Nr. 5 des Strafgesetzbuchs vor, so tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein. Im Anschluß hieran erlassen die ländlichen Ortsbehörden folgende Bekanntmachung: Dem zu frühen Abpflücken der Hasel­nüsse ist aus gesundheitlichen Rücksichten und auch um die Nüsse besser zu verwerthen, unter Benutzung der gesetzlichen Vorschriften entgegenzutreten. Die gedachte Strafvorschrift ist auch anwendbar wider das Abflücken der Haselnüsse durch Unbeikommende. Die Gemeinde- und Gutsbezirksvorsteher werden daher veranlaßt, die Einwohner der Gemeinden und Gutsbezirke, insbesondere auch um den Kindern das Verbot einzuschärfen, auf die vorstehende Gesetzesbestimmung hinzuweisen, die Jnne- Haltung der Vorschrift zu kontrolliren und Uebertretungen zur Bestrafung abzugeben. Auch sollen die Schulinspek- toren die Schulkinder durch die Lehrer auf das Verbot Hinweisen lassen. Die Gendarmen haben auf die Jnne- Haltung zu vigikiren.