IchlWernerMung
Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.
Erscheint Mittwoch» und Samstags. — Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
0 96
Mittwoch, den 5. December.
188.
Amtlicher Th eil.
Verzeichnis der Preise und des Gewichtes der Backwaaren für den Monat December 1888.
K
Namen der Bäcker bezw. Backwaareu- händler.
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1. Stadt Schlüchtern
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Big.
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i.
Adam Freund, Bäcker
30
3
—
26
—
2.
Ferdinand Rüster, Bäcker
50
3
-
—
26
8.
Ph. Weitzet, Bäcker
40
3
—
—
—
—
4.
6. Aalender, ,
30
3
—
—
34*4
- ■•
5.
Georg Weitzel .
50
3
—
—
--
28
6.
Leonh. Batst, ,
50
3
—
26
28
7.
Johs. Weitzel, „
50
3
—
—
28
8.
Johannes Lenhard
3)
3
—
—
26
—
9.
W. Urbach,
40
3
—
2 6
10.
Ludw. Bolender, Bäcker
5t
—
28
26
11.
Benedict Strauß „
3i
3
—
36
26
12.
Job4. Gerlach
10
3
—
13.
Philipp Rüster „
40
3
26
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2. 8
Stadt Steinau.
1.
W. Euler, am BelUngerth.
40
8
45
3
24
2.
W. Euler, Georgs Sohn
40 3
—
—
25
3.
Frtedr. Euter
40
3
—
—
25
4.
Johs. Weitzel, Johs. Sohn
45
3
—
—
25
5.
Joh«. Weitzel, W. Sohn
45
3
—
—
—
——
6.
Friedrich Buß
45
3
—
——
—
—
7.
Konrad Euler
40
3
—
—
—
25
8.
Konrad Buß
35
3
40
3
26
—
9.
Peter Fink
40
3
—
—
—
26
10.
Dietrich Müller 1
36
3
24’4
11.
Nd. Fuchs Ww.' Händler
35
3'40
3
26
—
12
Bernhard Fink 1
36
3
—
-—
-
24’4
13.
Christian Rütiger „
36
3,40
3
22“/t
3. Stadt Salmünster
i.
Simon Woll
40
3
45
3
-38
25
2.
Ehr. vinkelbein
8o
6
5 a
6
—
22
3.
Th. Weder, Bäcker
8o
6
50
6
--
22
4.
Joh. Georg Nov
90
6
50
6
—
24
5.
H. Harnischfeger
—
-
—
—
—
24
4. Stadt Soden.
i.
Eduard Betz, Bäcker
40
o
50
3
—
22
2.
Urban Betz, ,
10
3
50
3
-
24
3.
Johannes Hild, „
33
43
3
—
22
25
4.
Marti» Kirchnerl
-
-
5.
Dom niku« Hild p
3
3
0
24
5. ’J
tomstllal
1.
Karl Fink
40
3
90
6
25 ’A
-
2.
Benedikt Roll Wme.
40
3
50
6
25’/?
—-
3.
Karl Roll, Händler
[40
3
90
6
255^
—
4.
Georg Bitzel „
—
1
—
S
chlüchtern, den 30. November
1888.
Der Königliche Landrath : Roth. __
Nr. 7245. Der Landwirth und Schuhmacher Jakob Reis zu Salmünster ist von mir als Trichinenbeschauer unter dem heutigen Tage eidlich verpflichtet worden. Schlüchtern, den 30. November 1888.
Der Königliche Landrath.
R o t H.
Wegen Abschluß der Bücher und Zinsberechnungen pro 1888 können vom 17. bis 31. December er. Spareinlagen nicht angenommen, noch solche zurückgezahlt werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Schlüchtern, den 3. December 1888.
Kreisspar- und Leihkasse.
_____R o t H.
Bekanntmachung,
Zur Vermeidung von Contraventionen werden die Gewerbetreibenden darauf aufmerksam gemacht, daß auf Grund von § 2 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. Octobcr 1884 nachstehend aufgeführte Gewichtsstücke nach dem 31. December 1888 im öffentlichen Verkehr nicht mehr zulässig sind:
1. Eiserne Gewichtsstücke zu 20 Pfund in Bomben- form,
2. Eiserne Gewichtsstücke unter 10 Kilogramm mit fester Handhabe statt des vergeschriedenen Knopfes,
3. Eiserne Gewichtsstücke mit beweglichen Handhaben, Ringen und dergleichen,
4. Eiserne Gewichtsstücke in Cylinderform mit Justir- höhlung an der Bodenfläche,
5. Gewichtsstücke in Gestalt vier- oder achtseitiger Prismen,
6. Gewichtsstücke in Gestalt abgestumpfter sechsseitiger Pyramiden,
7. Gewichsstücke aus Messing und verwandten Legi- rungen in cylindrischer Form ohne Knopf, sowie solche von 200 Gramm abwärts in cylindrischer Form mit Knopf, bei denen aber die Höhe des Cylinders gleich dem Durchmesser oder größer als der letztere ist,
8. Gewichtsstücke aus Messing und dergleichen von würfelförmiger Gestalt, sowie in Gestalt von ebenen oder gebogenen Platten,
9. Cylindrische Gewichte zu ’/a Pfund, bei denen die Höhe des Cylinders kleiner ist als der Durchmesser derselben,
10. Alle Gewichtsstücke zu 5 Pfund, und alle solche Gewichtsstücke unter 10 Pfd., welche nach Centner bezeichnet sind, sowie alle Gewichtsstücke unter */a Pfund, welche nach Pfund bezeichnet sind.
Cassel, den 12. Novemller 1888.
Königliche Aichungs-Jnspection für die Provinz Hessen-Nassau. gez. Meyer.
Der gestohlene Eisbär.
Wissen Sie, Herr Actuarius," sagte ein junger Mann, der in einer großen Stadt Deutschlands sein Gerichts- schreibcrexamen bestanden hatte, „Sie utzen mich auch nicht mehr. S'ist ja wahr, man kommt vom Land herein und hat ein wenig beschränkte Ansichten, aber diese Zeit liegt hinter mir; ich gehe auf Ihre faulen Späße nicht mehr ein." — „Soll mich freuen," erwiderte der zu allen Schalksstreichen aufgelegte Actuarius, „doch wette ich mit Ihnen, daß ich Ihnen einen Bären aufbinden werde, welcher mindestens 100 Kilo wiegt. Eher mehr, als weniger." Der Gerichtsschreiber in spe, welcher von Mutter Natur mit mehr Vermögen als Verstand ausgestattet worden, schlug ein und nahm den ganzen Stammtisch zum Zeugen, daß er dieses Mal die Zeche nicht bezahlen werde. Der Actuarius ließ nun seinen Untergebenen, der um Gotteslohn mit ihm auf dem Bureau arbeitete, Wochen- und monatelang ungeschoren. Die Wette, welche um ein Faß Bier ging, schien den Parteien ganz aus dem Gedächtniß gekommen zu sein. Da, eines Morgens erhob der Actuarius den Kopf ein wenig aus den Acten und sagte der gescheidt geworden sein wollenden Unschuld vom Lande: „Gehen Sie einmal zum Untersuchungsrichter und bitten Sie ihn, mir die Untersuchungsacten in der Eisbärgeschichte zu geben." — „Was ist denn das wieder?" gab der Beauftragte, welcher wie alle klugen Leute sehr neugierig war, zurück. — „Das wissen Sie nicht und leben in einer Großstadt, in der so viele Zeitungen erscheinen?" — „Bei Gott, Herr Actuarius, ich habe von der Sache noch nichts gehört." — „Nun denn, so hören Sie jetzt, daß in der verflossenen Nacht aus unserem Zoologischen Garten der E i s b ü r in i t t e l st Einbruchs gestohlen worden ist." — „Nicht möglich!" — „Wenn ich Ihnen sage, Herr College, der Eisbär ist gestohlen. Man hat bereits einen des Diebstahls dringend verdächtigen Lokalreporter eines größeren Blattes gefänglich eingezogen." — „Was aber heute nicht Alles gestohlen wird. Meinem Alten haben 'se mal eine Gais stibitzt, aber einen Eisbär, einen Eisbär---" damit verschwand der gescheidt Gewordene, um sich seines Auftrags zu entledigen. Vorsichtig pochte er bei dem gestrengen Herrn Untersuchungsrichter an und auf sein kurzes: „’rein" drückte er sich bescheiden in die Stube. „Sie wünschen?" — „Ich möchte die Eisbärenacten, Herr Rath." — „Waaas! Die Eisbärenacten?"
— „Jawohl, die Acten wegen des im Zoologischen Garten vorgestern Nacht von einem Zeitungsschreiber gestohlenen Eisbären." — „Wer wünscht sie denn?" frug der Rath, dem ein Licht aufging. — „Der Herr Actuar." — „So, so, der Herr Actuar! Na, das eilt nicht so, bitte, tragen Sie mir schnell einmal ein paar Zeilen zum Herrn Kreisphysikus" und damit überreichte er dem jungen Mann ein Briefchen, das er während
des Gesprächs niedergeschrieben und couvertirt hatte. Eine halbe Stunde darauf kam der Gerichtsschreiber im höchsten Zorn in's Bureau des Herrn Actuar's zurück. „Ich verbitt' mir Ihre faulen Späße, Herr Actuar," schnaubte er in höchster Wuth und stieß seinen Hut in ein Actengefach. „Diese Unverschämtheit geht mir doch zu weit. Will mich der Physikus auf meinen Geisteszustand untersuchen." — „Ich weiß in der That nicht, was dies Alles bedeuten soll?" frug der treuherzig dreinschauende Actuar. — „Ja, ja! Stellen Sie sich nur nicht so. Den Eisbären haben Sie mir aufgebunden, und der Untersuchungsrichter, der auch besser seine Späße unterließ, schreibt dem Physikus, ich wäre soeben verrückt geworden. Er möge mich untersuchen; und ich —• ich Esel trage das Schreiben selbst hin! O es ist zum Todtschießen." — „Nein zum Todtlachen," antwortete der Actuar und stürmische Heiterkeit durchzitterte das Bureau. „Ich habe Wort gehalten und Ihnen sogar einen Bären von mindestens vier Centnern aufgebunden. Jetzt lassen Sie auch den Stammtisch nicht dürsten. Sie haben doch nichts dagegen, wenn ich auch den Zeitungsschreiber, mit dem ich befreundet bin und der den Bären gestohlen haben soll, zu dem vergnügten Abend einlade?" — Der leichtgläubige Jüngling antwortete nicht sehr höflich und schwieg dann den ganzen Tag, die verlorene Wette hat er aber pünktlich bezahlt. Mitgetrunken hat er aber nicht, vermuthlich aus Furcht vor einer neuen Spitzbüberei des Herrn Actuarius.
Deutsches Reich.
Karlsruhe, 29. Nov. Gestern Abend 6 Uhr wurde der Mörder Dauth im Hotel Stoffleth, wo er sich seit Sonntag aufhielt, durch die Kriminalschutzleute Schleich und Schweitzer verhaftet. In seinem Koffer fand man die blutige Wäsche, mit der er den Boden aufgetrocknet hatte, ferner eine kostbare goldene Uhr; bei sich trug er 2000 Mark in Papier und 1000 Mark in Gold. Dauth ist 31 Jahre alt. Nach den aus Hamburg ein- gclaufenen Telegrammen besteht kein Zweifel an der Identität Dauths mit dem Mörder Hülsebcrgs. Dauth hatte von Hamburg aus mit einem hier wohnenden Mädchen in Correspondenz gestanden, was der Hamburger Polizei bekannt geworden war. Dauth hatte hier das Mädchen mehrmals besucht. Bei seiner Verhaftung gab er verschiedene falsche Namen an. Die Ueberführung nach Hamburg erfolgt heute.
Tages-Ereignisse.
Schlüchtern. (Zum K rankenkassen-G esetz.) Aus Wiesbaden, 27. Novbr., wird der „F. Kl. Pr." geschrieben: Die Frage, ob die in den Geschäften der ältern thätigen Söhne oder Töchter versicherungspflichtig sind im Sinne des Krankenkassengesetzes, ist noch nicht endgültig oder einheitlich entschieden. In den meisten Fällen werden die Geschäftsinhaber (Eltern) eine solche Verpflichtung nicht anerkennen uud daher die Anmeldung ihrer Kinder zur Ortskrankenkasse ober zu anderen eingeschriebenen Hilfskassen unterlassen. Gestützt auf ein Urtheil des hiesigen Amtsgerichts, nach welchem die Geschäftsinhaber verpflichtet erachtet worden, ihre in den Geschäften thätigen Söhne oder Töchter zur Krankenkasse anzumelden, hatte vor einiger Zeit der Vorstand der hiesigen gemeinsamen Ortskrankenkasse alle Geschäftsinhaber, welche Söhne oder Töchter in ihren Geschäften beschäftigen, aufgefordert, diese zur Krankenkasse anzu- melden und gleichzeitig die Beiträge von diesen seit dem Bestehen der Kasse unter Androhung der Zwangsbeitreibung eingefordert. Gegen dieses Ansinnen erhoben einzelne Geschäftsinhaber Beschwerde bei der Ortsbehörde. Diese hat darauf eine Commission zur Prüfung der Sache und zur Herbeiführung einer Einigung mit dem Vorstände der Ortskrankenkasse eingesetzt. Nach längeren Verhandlungen ist nun ein Vergleich dahin zu Stande gekommen, daß die Geschäftsinhaber ihre in den eigenen Geschäften thätigen Söhne oder Töchter zur Krankenkasse anmelden sollen. Die Kasse will dann von der Erhebung derjenigen Beiträge, welche bis zum 1. Jan. 1889 würden zu zahlen gewesen sein, absehen. Auch soll für die Anmeldung dieser Personen der Termin bis zum 1. Januar 1889 hinausgeschoben werden. Wollen