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Mittwoch Den 8. Mai.

Deutsches Reich. | Die Postverwaltung des Deutschen Reichs hat

Berlin. Einen Ueberschuß b o n 75 Millionen^ dem Generalpostamt in Washington den Vorschlag ge­weift der preußische Staatshaushalt für dieses Jahr! macht, auf den zwischen Deutschland und den Vereinigten nach den amtlichen Mittheilungen imReichsanzeiger" s Staaten verkehrenden Dampfern Postämter wie auf den

auf. Danach haben nämlich die Staatsbahnen im ver

Eisenbahnen cinzurichten. Der Borschlag wird damit

begründet, daß es für die Postämter in den deutschen

flossenen Etatsjahr eine Mehreinnahme von 67 Millionen > I , ' 2 7 ______ ... .... _____

Mark gebracht. Nach Abzug der Mehrausgaben des j Hafenstädten und für die Postbeamten auf den von den Etatsjahres von 7 Millionen Mark ergießt sich ein: letzteren abgehenden Eisenbahnzügen nicht mehr möglich Einnahmeüberschuß von 60 Millionen Mark. Da nach ; sei, die mit den überseeischen Dampfern eintreffenDen

Mittheilung des Finanzministers die übrigen Zweige der Staatsverwaltung eine Mehreinnahme von 6 Millionen

- letzteren abgehenden Eisenbahnzügen nicht mehr möglich Da nach § sei, die mit den überseeischen Dampfern eintreffenDen Aw?i^ Postsachen innerhalb der dafür zu Gebote stehenden

Mark, die Einnahme aus den Reichssteuern aber für Preußen ein Mehr von 9 Millionen Mark ergeben, so schließt der preußische Etat mit einem Ueberschuß von 75 Millionen ab.

Berlin. Die Voruntersuchung gegen den Schars­richter Krauts scheint einen bedeutenden Umfang anzu- nehmen; es wurde vorgestern wiederum eine große Anzahl Zeugen vernommen. Die Untersuchung dehnt sich auf das ganze Vorleben des Krauts aus und alle Vorfälle, in denen derselbe einen brutalen und gewalt- thätigen Charakter zeigte, scheinen als Belastungsmaterial herangezogen werden zu sollen. Krauls ist übrigens in einer höchst gedrückten Stimmung und vergießt häufig Thränen.

Keine Dispositionsurlauber sollen, wie dieFreis. Ztg." erfährt, nach zweijähriger Dienstzeit aus dem im April 1887 eingestellten Mannschaften jetzt entlassen sein. Erst im Herbst, also nach 2 »/«jähriger Dienstzeit soll solchen Mannschaften Dispositionsurlaub ertheilt werden. _

Der jetzt in Untersuchung befindliche Scharfrichter Krauts erhielt, wie Berliner Blätter berichten, für jede

Hinrichtung in der Hauptstadt eine Pauschalsumme von ,...... .....

500 Mk. Davon bestritt er das sehr einfache Begräbniß Sonne begrüßt, des Gerichteten und das Honorar für die bei der Exe­kution assistirenden Gehilfen. Bei Hinrichtungen außer­halb Berlins kamen zu den 500 Mk. noch die Reise-

Zeit zu sortiren, so daß häufig unliebsame Verzöge­rungen vorkämen. Deshalb sei es wünschenswerth, daß die Postsachen bereits an Bord der Dampfer sortirt werden könnten, wodurch eine beträchtliche Zeitersparnis) erzielt werden würde. Die deutsche Postverwaltung ist bereit, die Hälfte der durch die vorgeschlagene Neuerung erwachsenden Kosten zu tragen, wenn die Vereinigten Staaten die andere Hälfte übernehmen wollten.

Wiesbaden. Das Befinden der Kaiserin von Oester­reich hat sich wesentlich gebessert; dieselhe hat daher beschlossen, ihren Aufenthalt hierselbst bis zum 23. d. M. zu verlängern.

Offenbach, 1. Mai. DieKaiser Friedrich- Quelle" wurde am 28. v. Bits, feierlich eröffnet. Die Festversammlung gruppirte sich um den inmitten frischen Grüns auf dem neugeschaffenen Trinkhalleuplatz an der Frankfurter Straße sicherhebenden Trinkpavillon, Oberbürgermeister Brink betrat den prächtig geschmückten Pavillon, in welchem die Büste Kaiser Friedrichs aus­gestellt war, und hielt die Einweihungsrede, in welcher er u. A. Folgendes sagte: Die Quelle führt ihren Namen zum Gedächtniß des edlen Kaisers Friedrich, des erha­benen Vorbildes im Ertragen von Schmerz und Leiden,

unter seiner Herrschaft wurde sie zuerst vom Strahl der

Die Bohrzeit dauerte etwa drei Jahre,

und die Quelle sprang, nachdem man 275 Meter tief

spesen.

DerKöln. Volksztg." zufolge hat der Papst es entschieden abgelehnt, Den Kölner Mäunergesangverein zu empfangen, nachdem derselbe im Quirinal gesungen.

Der Paletotmärder als Lebensretter" unter dieser Aufschrift erzählt eine Berliner Lokal-Korrespondenz eine Geschichte, die, wenn sie etwa erfunden sein sollte, der Phantasie und KombinationSgabe ihres Verfassers in der That alle Ehre machen würde. Derselbe schreibt: In einem feineren Restaurant der FriedrichSstraße saß am Freitag Abend Herr G., O.-Straße wohnhaft, mehrere Stunden lang und schrieb emsig Briefe. Nicht wenig erschrak er, als kurz nach 9 Uhr in furchtbarster Hast sein Vater, seine Mutter, seine beiden Blüder und seine Schwestern im Lokal erschienen, um ihn am Selbstmord zu verhindern. In der -phat mußte der junge Mann zugeben, daß er die Absicht gehabt habe, sich auf dem Verdeck eines Omnibus zu erschießen, was auch durch den Inhalt der auf dem Tische liegenden Briefe bestätigt wurde. Auf welche Weise jedoch seine Angehörigen davon Kenntniß erhalten und wer denselben seinen Aufenthalt verrathen hatte, erfuhr er erst durch seinen Vater: In der Wohnung des letzteren ließ sich gegen 9 Uhr ein Herr meloen, der in stürmischer Haft ihn zu sprechen wünschte. Der Fremde übergab ihm einen Revolver und einen Zettel mit der Bemerkung, er solle denselben sofort lesen, denn das Leben seines Sohnes stehe in höchster Gefahr. Im nächsten Moment war der Fremde wieder verschwunden. Auf dem Zettel war zu lesen:Werther Herr! Soeben stahl ich Ihres Sohnes Ueberzieher und fand in den Taschen desselben einen geladenen Revolver und eine Karte, aus deren Inhalt ich erkannte, daß Ihr Sohn die Absicht habe, sich noch am Abend umzubringen. Da er Ihre Adresse auf die Karte gesetzt, so war es mir möglich, Sie zu rechter Zeit noch zu warnen. Ihr Sohn sitzt im Restaurant F. in der Friedrichsstraße. Da der Ueber­zieher und das in demselben gefundene Tuch, sowie die silberne Cigarrendose mir durch den großen Dienst, den ich Ihnen leisten konnte, gesichert sind, so kann ich mich wohl mit Ruhe ihres Besitzes erfreuen. Hoffentlich

gebohrt hatte. Nach Prof. Fresenius in Wiesbaden er­weist sich dieselbe wegen ihrer milden Beschaffenheit, wegen ihres Reichthums an wirksamen Bestandtheilen und wegen des günstigen Verhältnisses dieser zu einander als eine wesentliche Bereicherung der dem Schooße der Erde entströmenden Heilmittel.

Brückenau, 27. April. Im Laufe des gestrigen Tages ist Se. (Stellet:5 Herr Generalpostmcislcr von Stephan hier eingetroffen, um dem edlen Waidwerke, der Auer- hahnjagd, in den umliegenden Staatswaldungen obzuliegen. Zu seiner Begrüßung hat sich auch Herr Oberpostmeister Beuger aus Würzburg heute Abend hier eingesunden. Die Eisenbahn - Verbindung Jossa-Brückenau gewinnt

jetzt lebhaftes Juterresse. Bereits sind durch die eifrige Thätigkeit der hiesigen Sektion die Vorarbeiten so weit gediehen, daß das 1. Loos von Jossa nach Zeitlofs in seiner Detailprojektirung fertig gestellt ist. Nach der Ge­nehmigung durch die königliche Generaldirektion kann sofort mit dem Baue begonnen werden, da die Grund­erwerbungen keine Schwierigkeiten bereiten. Die Bahn wird sich besser rentiren, als in dem Voranschläge be­rechnet worden ist.

München, 6. Mai. Das 7. Deutsche Turnfest in München. Während des Turnfestes werden u. a.all­gemeine Freiübungen" am ersten Festtage, von mehreren tausend Turnern gleichzeitig ausgeführt, zur Darstellung kommen. Auch der zum ersten Male dem Preisturnen eingereihteWettlauf" wird Turnern und Nichtiurnern Neues bieten. Leiter derFreiübungen" wird Herr Maler Franz Schneider-München sein; zum Festturn- wart wurde Herr Bankier F. P. Lang-München be­stimmt.

Leipzig. Der Vorstand des allgemeinen deutschen Frauen-Vereins zu Leipzig hat im März d. J. an die deutschen Ministerien eine Petition gerichtet, in der gebeten wird: 1.den Frauen den Zutritt zu dem ärztlichen und dem wissenschaftlichen Lehrberuf durch Freigebung und Beförderung der dahin einschlagenden Studien zu ermöglichen"; 2.zu gestatten, daß den Frauen das Studium der Medizin an den Landesuni­versitäten freigegeben werde, respektive, daß sie zu den dazu erforderlichen Eintritts- und Abgangsprüfungen zugelassen werden"; 3.zu bewirken, daß auch diejenigen Studien und Prüfungen, durch welche die Männer die

Tages-Greignisse.

Schlächtern. Ueber die Maul- und Klauenseuche, i welche im diesseitigen Regierungsbezirk bekanntlich au i mehreren Orten aufgetreten ist, wird zur Belehrung : amtlich Folgendes mitgetheilt: Die Maul- und Klauen- i seuche ist eine dem Klauenoieh eigenthümliche ansteckende i Krankheit und kommt daher in erster Linie beim Rind, l Schafen, Schweinen und bei der Ziege vor. Der An- i steckungsstoff ist sowohl sixer als flüchtiger Natur und : wird meistentheils durch Zwischenträger übertragen. : Derselbe ist bei kranken Thieren in der Flüssigkeit der ; Blasen, der Geschwüre, im Speichel, in der Milch, im : Koth und Harn, in der ausgeathmeten Luft, in der Gesammt-Ausdünstung enthalten und wird die Ansteckung bei uns zu Lande hauptsächlich durch Wanderheerden (Schweine und Schafe) und Handelsvieh veranlaßt. Außerdem wird derselbe hauptsächlich durch Eisenbahn­wagen, Gaststallungen, Viehmärkte, Händler, das Warte­personal, gemeinschaftliches Weiden und Tränken, die Milch, infizirtes Rauhfutter, Streu und Dünger rc. vermittelt. Die Krankheitszeichen im Allgemeinen geben sich durch Rothe, Hitze und Anschwellung an der Schleim­haut der Maulhöhle, ebenso an den Lippen, dann um die Krone der Klauen herum und in der Haut zwischen den Klauen, am Euter, manchmal auch in der Haut und um die Hörner herum kund. An den geschwollenen heißen, gerötheten und empfindlichen Stellen bilden sich Bläschen und größere Blasen, welche sich mit gelber Flüssigkeit füllen und nach 12 Tagen platzen. Statt der Bläschen findet man dann wunde Stellen, die jedoch ziemlich rasch abheilen. Während dieser geifern die Thiere heftig, so daß ihnen stets der Schaum vor dem Maule steht, sie fressen schlecht, brechen an der Milch ab un^, werden mager, sie gehen und stehen schlecht und liegen deshalb viel. Die Krankheit dauert bei regel­mäßigem Verlaufe etwa 814 Tage und erfordert außer Reinhaltung der Thiere, trockenem Standort und entsprechender Diät (weiches, leicht verdauliches Futter) keine besondere Behandlung. Bei unregelmäßigem Ver­lauf und schwerer Erkrankung der Thiere ist angezeigt, die Hilfe geeigneter Sachverständiger in Anspruch zu nehmen. Die Milch darf höchstens nur in gut gekochtem Zustande Verwendung finden.

Der heutigen Nummer unserer Zeitung liegt ein Prospekt der Maschinen-Fabrik Gebrüder Lutz in Darmstadt bei, worauf wir hiermit aufmerksam machen.

(Fortfall des Schulgeldes.) Mit dem 1. April ist das Gesetz, betreffend die Ergänzung des Gesetzes über die Erleichterung der Volksschullasten vom 31. März 1889. in Kraft getreten und demgemäß haben die Minister der Finanzen und des Kultus zur Ausführung des Gesetzes durch gemeinsamen Erlaß angeordnet, daß die entsprechenden Staatsbeiträge (500M. für die Stellen der alleinstehenden sowie der ersten ordentlichen Lehrer, 300 M. für die Stellen der anderen ordentlichen Lehrer) unverzüglich zur Zahlung vom 1. April ab angewiesen werden. In dem Erlaß wird darauf hingewiesen, daß, wo bei Volks­schulen bisher eine Erhebung von Schulgeld ausnahms­weise noch stattfand, dieselbe fortan in demjenigen Betrage fortzufallen hat, um welchen in Folge der Einrichtung neuer Schulstellen in einem Schulverbande nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 14. Juni 1888 ober gemäß der Vorschriften in Artikel 1 des Gesetzes vom 31. März 1889 'eine Erhöhung des Staatsbeitrags

verdanken Sie mir die Errettung ihres Sohnes und: Befähigung zum wissenschaftlichen Lehramt erlangen, kverde ich noch gelegentlich von mir hören lassen. R. I &tn fjrauen freigegeben werden."

bereits eingetreten ist oder fortan eintritt. Insoweit das Schulgeld fortfällt, tritt dessen Fortfall kraft des Gesetzes von selbst ein. Die Köagl. Regierungen sollen darauf achten, daß vom 1. April dieses JahreS ab in keinem Schulverbande Schulgeld in höherem Betrage ferner erhoben werde, als gesetzlich zulässig ist. Ferner sollen die Kreisausschüsse und bzw. die Bezirksausschüsse, in welchen seiner Zeit von ihnen die Genehmigung zur ferneren Erhebung von Schulgeld ertheilt worden ist und die fernere Erhebung von Schulgeld nicht überhaupt gesetzlich unstatthaft, sondern mit Genehmigung der Be­hörden gesetzlich noch zulässig sein würde, von Steuern über die Ertheilung der Genehmigung zur ferneren Er- lebung von Schulgeld Beschluß fassen, sofern nicht die betreffenden Schulverbände selbst beschließen, das Schul­geld nicht ferner zu erheben.

Wächtersbach. Am Sonntag fand hierselbst im Grau- schen Gasthause eine öffentliche Versammlung des natio»