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WWernerAitung

Erscheint Mittwochs und Sonnabends. Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeileoder deren Raum 10 Pfennig.

M 65. Samstag, den 17. August 1889.

Kaiser Franz Joseph in Berlin.

Kaiser Franz Joseph ist Dienstag in Berlin eingezogen, freudig begrüßt nicht nur von unserem Kaiserhause, sondern von der gesummten Bevölkerung, die in diesem Besuche eine neue Bürgschaft des Freundschafts- und Friedensbündnisses sieht, das uns mit dem großen Nach­barreiche verknüpft. Dieses Bündniß, dessen hoher Werth sich von Jahr zu Jahr immer klarer erwiesen hat, wird von allen Deutschen ohne Unterschied der Stämme, Stände und Parteien als eine kostbare Er­rungenschaft hochgehalten, und Alle heißen den kaiserlichen Gast, der als einer der Hanptträger der deutsch-öster- reichischen Gemeinschaft, als ein Bote des Friedens bei uns eingekehrt ist, herzlich willkommen. Kaiser Franz Joseph wird vom Minister des Auswärtigen, Grafen Kalnoky, dem Seetionschef des Auswärtigen Ministerium, Baron Szögeny, dem Chef des Generalstabes, Frhrn. von Beck und einem großem Gefolge begleitet. Ist sein Besuch formell auch nur eine Erwiderung des vor­jährigen Besuches Kaiser Wilhelms, so gewinnt er doch in Anbetracht des engen Bundesverhältnisses zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn und der herzlichen persönlichen Beziehungen der beiden Souveräne an Be­deutung, zumal in Anbetracht der gegenwärtigen Welt­lage. In Deutschland wie in Oesterreich-Ungar» wird der Besuch als eine neue Besiegelung der nun zehn­jährigen. herzlichen Beziehungen betrachtet.

DerReichsanzeiger" ruft dem Kaiser von Oester­reich an der Spitze des Blattes einen Willkommengruß zu, der wie folgt lautet:

Mit seinem Kaiser begrüßt das deutsche Bolk heute in der Person des Kaisers von Oesterreich den Freund und Bundesgerrossen unseres Monarchen, den Herrscher des mächtigen Nachbarreiches, mit welchem uns geschicht­liche Traditionen, gemeinsame Interessen und gleiche Friedensliebe verbinden. Die schweren Prüfungen, womit der Kaiser Franz Joseph heimgesucht ward, haben seinen Heldenmuth nicht gebrochen. Der Schmerz, der seine Seele erfüllte, ist niemals Meister geworden über sein monarchisches Pflichtgefühl, womit er seinem Volke als leuchtendes Beispiel voraugcht. Deutschland ehrt in dem hohen Gast den Fürsten, her in vierzigjährigem Wirken dem befreundeten Nachbarland den Weg zur Größe und Wohlfahrt gewiesen und bringt ihm tief­empfundene Huldigungen entgegen. Willkommen der Kaiser Franz Joseph, der Freund Deutschlands, der edle und mächtige Bundesgenosse. Gott erhalte ihn seinem Bolke und uns.

Deutsches Reich.

Würzburg, 11. Aug. Ein hiesiger Beamter, dessen jüngster Sprößling in Kissingen viel mit den kaiserlichen Prinzen zusammenkam, ist angegangen worden, denselben als Gespielen der Prinzen nach Potsdam zu flehen, woselbst die Prinzen vorläufig verweilen werden. Der Vater soll dem Gesuche stattgegeben und seinen Knaben bereits an seinen neuen Bestimmungsort geleitet haben.

Halle. Eine seltene Auszeichnung hat eine Dame erhalten. Wie derReichsanz." mittheilt, ist nämlich der Schwimmlehrerin Maria Seidenbinder aus Breslau, Jur Zeit in Halle a. S., die Rettungsmedaille am Bande verliehen worden. Eine für Damen seltene Und daher um so ehrenvollere Auszeichnung.

Leipzig, 10. Aug. Ein 67jähriger Radfahrer aus Dresden hat vor Kurzem einen Sommerausflug nach Paris gemacht. Seine Tour hat er über Chemnitz, Zwickau, Reichenbach, OelSnitz, Hof, Culmbach, Bam- derg, Schweinfurt, Würzburg, Worms, Kaiserslautern, Fweibrücken, Saarbrücken und Forbach bis Metz in " Tagen mit dem Dreirad gemacht. Von da per Dampf nach Paris und nach 2 Tagen zurück. Von Metz aus fuhr er wieder über Trier nach Koblenz, Lahnstein, Ems, Hanau, Gießen, Vacha a. W., Salzungen, Hildburghausen, Rudolstadt, Saalfeld, Altenburg über Döbeln nach Dresden und ist nach 25tägiger Abwesen­heit dort wohlbehalten wieder angekommen.

Aus Schlesien, 10. Aug. Gegen den RabbinatSamt- Eandidaten Max Bernstein, welcher am 21. Februar ^esrS Jahres von der Strafkammer I. des Landgerichts M Breslau wegen Körperverletzung, begangen durch Abzapfung von Blut an einem achtjährigen christlichen ^chulknaben, zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt

wurde, war für den 8. d. M. ein Verhandlungstermin wegen eines weiteren derartigen Vergehens vor der Ferien-Straskammer anberaumt worden. Der Termin wurde jedoch vertagt, da 8er Gerichtsphysikns Professor Dr. besser zur Zeit verreist ist. Die Güterschlüchter unserer Provinz und der posenschen Nachbarschaft scheinen sich ganz besonders den südlichen Theil des Kreises Strehlen als Operationsfeld auserschen zu haben; nach­dem dort im vorigen Jahre vier Bauerngütern zerstückelt worden, sind in letzter Zeit wiederum je ein Gut in Sägen, Gurtsch und Striege zu demselben Schicksal verkauft worden; ähnliche Unterhandlungen schweben wegen eines Gutes in Bärzdorf; auch in dem angren­zenden Theile des Kreises Nimptsch ist die Güter­schlächterei stark im Gange, so wurden in kurzem Zeit­raume in Karzon, Groß-Kmegnitz, Pristam, Senitz und Karschau je ein Bauerngut zerstückelt. Dabei gehören die genannten Gegenden zu den ertragreichsten der Provinz. Wie wenig mit dem Wuchergesetz auszurichten ist, lehrt folgender Fall. Ein Bauergutsbesitzer aus dem Kreise Glogau hatte, als ihm eine Zwangsvoll­streckung drohte, bei einem Kaufmanne in Freistadt ein Darlehen von 500 Mark begehrt. Er erhielt dasselbe auf kurze Frist; Darleiher aber zog sich zunächst sechs- procentige Jahreszinsen ab und ließ sich weiter eine auf dein Gute des Darlehnsnehmers lastende Hypothek in Höhe von 4700 (!) Mark eediren, für die er das Rückkaufsrecht bis zum Termin des Rückzahlung der 500 Mark gewährte. Der Gutsbesitzer konnte zu dem festgesetzten Termin, der mitten in die Ernte fiel, nicht zahlen und der Kaufmann erklärte nun, daß die Hypothek ihm verfallen sei und er dieselbe kündige. Auf flehent­liches Bitten des Bedrängten erklärte sich der Darsehns- geber bereit, gegen Zahlung von «00 Mark die Schuld für getilgt zu erklären und die Hypothek wieder heraus- zugeben; er hatte also einige 60 pCt. gewonnen. Die Sache kam znr Kenntniß der Staatsanwaltschaft und diese erhob Anklage. Der Geschäftsmann wurde jedoch freigesprochen, da das Gericht den Beweis nicht für erbracht hielt, daß der Bauergutsbesitzer sich in einer Nothlage befunden und der Kaufmann diese wissentlich ausgenutzt habe.

Das Städtchen Sachsenberg im Waldeck'schen ist am 10. August fast ganz abgebrannt; ca. 100 bis 110 Häuser liegen in Schutt und Asche. Das Unglück ent­stand durch spielende Kinder. Wieder ein neuer Beweis, die Streichhölzer rc. vor den Kindern gut zu verwahren, denn zur Zeit kommen aus allen Gegenden Unglücksbotschasten, wo mehr oder weniger bedeutende Schadenfeuer durch Kinder verursacht wurden.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 17. Aug. Das morgen, Sonntag, stattfindende IIV. A ci sb r un n en - V ol ks turn f e st verspricht nach den bereits vorliegenden Anmeldungen auswärtiger Vereine zwecks Theilnahme an demselben alle vorhergegangenen zu übertreffen. Nachstehende Vereine mit ca. 150 Preisturner haben ihre Theil­nahme zugesagt: Klein-Auheim, Groß-Auheim, Bergen, Bischofsheim, Döruigheim, Frankfurt a. M., Fechenheim, Gelnhausen, Hanau, Hainstadt a. M., Homburg v. d. H., Hochstadt a. M., Heddernheim, Höchst a. M., Mühl- heim a. M., Rödelheim, Sachsenhausen, Schwanheim, Bruchköbel, Dietesheim und andere. Da zudem nach den vorliegenden Wetterprognosen für den Sonntag- Nachmittag Helles Wetter zu erwarten ist, so hoffen die Veranstalter des Festes, daß sich morgen ein ge­müthliches Treiben auf unserem schönen Acisbrunnen entwickeln wird.

* Schlüchtern, 16. Aug. Ein Erlaß des Herrn Kriegsministers wird bei den bevorstehenden Ein­quartierungen im Kreise Schlüchtern in Erinnerung gebracht: Nach § 10 der Beilage Lit. A. des Quar- tierleistungsgesetzes vom 12. Juni 1868 ist bei der vorübergehende» Inanspruchnahme von. Stauungen für Dienstpferde von den Quartier trägem an Strcustroh das Nothwendigste und Hausübliche zu beanspruchen. Wenn es nun auch keinem Zweifel unterliegt, daß mit dem Hausüblichen lediglich die Art des Streustrohes gemeint ist, mithin nicht Stroh einer bestimmten Ge­treidegattung bezw. Richtstroh verlangt, sondern eben jedes in dem Haushalte des Quartiersgebers dezw. am Ort der Quartiere als Streu gerade übliche Stroh

gcliefeit werden kann, so hat sich doch in Folge eines durch den Herrn Minister des Innern zur Sprache gebrachten Beschwerdefalles als erforderlich erwiesen, der Frage näher zu treten, welches Quantum der an betreffender Stelle gewählten Bezeichnung, d. h. dem Nothwendigsten", zu verstehen und von den Quartier- trägern zu leisten ist. Um den Pferden die dürftigste Gelegenheit zur Nachtruhe zu verschaffen, muß erfahrungs- geinüß für Ställe, welche vorher unbenutzt gewesen und ohne jede Streulage zur Benutzung überwiesen werden, für den ersten Tag der Einquartierung die Darreichung von '/s Bund Stroh (5 kg.) pro Pferd als die mindeste Forderung gelten. Für die spätere Zeit oder wenn der überwiesene Stallraum bisher mit Streu versehen gewesen ist, genügt der tägliche Satz von 1750 Gramm Stroh, als Differenz des Strohtheiles der Garnison und Marschration.

* Es wird oft darüber geklagt, daß Dienstboten eigenmächtig den Dienst verlassen. Dem ist leicht ab« zuhelfen, wenn die Herrschaft die Auslieferung des Dienstbuches verweigert und kein Dienstmädchen ohne von der Ortspolizeibehörde beglaubigtes Dienstbuch an- nimmt. Nach der Polizeiverordnung Königlicher Regie­rung zu Saffel vom 9. Januar 1879 find die Dienst­boten zur Führung von Gesindedienstbüchern verpflichtet. Diese Dienstbücher müssen die Dienstboten bei dem Ausscheiden aus einem Dienstverhättniß der Ortspolizei- behvrde des bisherigen Wohnortes zur Beglaubigung vorlegen. Ein Specialfall giebt Veranlassung, die Herren Ortspolizeiverwalter darauf aufmerksam zu machen, wie es zum Schutz der Dienstherrschaften gegen eigenmächtiges Verlassen des Dienstes seitens der Dienst­boten erforderlich ist, das von einem Dienstboten begehrte polizeiliche Abzugsattest so lange zu. verweigern, bis das mit dem Zeugniß der Dienstherrschaft versehene Gesindedienstbuch vorgelegt wird.

Das Steigen der Viehpreise hat besonders er­hebliche Nachtheile für diejenigen Metzger zur Folge, welche Fleisch-Lieferungen für Institute, Kasernen rc. in Submission übernommen haben. So hat, wie die Allg. Fleischerzeitung konstatiert, in Berlin ein Lieferant in kurzer Zeit über 30 000 ^ verloren; aus anderen Städten wird ähnliches berichtet und werden die Ver­luste der Metzger immer größer. Das kommt davon, wenn die Preise für Schlachtvieh allzusehr gedrückt werden. Unseren Bauern aber sind die jetzigen guten Preise für ihr Vieh, wirklich zu gönnen.

Für viele im kaufmännischen Verkehr noch ge­bräuchliche Fremdwörter hat die Reichsbank einen Erlaß erhalten, welcher die fortan anzuwendende Verdeutschung anordnet. Statt des WortesProvision" z. B. muß es jetzt heißen:Gebühr",Versandtwechsel" statt Rimessenwechsel", Auftragswechsel" stattKommissions­wechsel",Wechsel auf das Ausland" stattCambio- wechsel",Rückwechsel" stattRicambiowechsel" u. s. w.

* Anläßlich eines Specialfalles hat der Unter­richtsminister entschieden, daß die königlichen Regie­rungen unzweifelhaft befugt sind, die Versetzung eines Lehrers auf eine andere Schulstelle mit gleichem Diensteinkommen im Interesse des Dienstes ohne Weiteres zu verfügen. Bezüglich der Pflichtstunden der Lehrer bemerkt der Minister ausdrücklich, daß Ab­machungen zwischen Schulvorstand beziehungsweise Schul- gemeinde und Lehrer über die Zahl der von Letzterem gegen den Bezug des mit seiner Stelle verbundenen Diensteinkommens zu ertheilenden Unterrichtsstunden unstatthaft sind, und daß die königliche Regierung sich jeder Genehmigung oder Bestätigung derartiger privater Abmachungen zu enthalten hat. Die Bestimmung darüber, wie viel Unterrichtsstunden ein Lehrer regelmäßig zu ertheilen haben soll, ohne dafür neben dem mit seiner Stelle verbundenen Diensteinkommen eine besondere Ver­gütung zu erhalten, gebührt allein der königlichen Regierung, welche auch, wie der Minister weiter aus- führt, allein berechtigt ist, für den Fall, daß ein Lehrer mehr Unterrichtsstunden als die von ihr festgesetzten Pflichtstunden übernehmen soll, die Höhe der dafür zu gewährenden besonderen Vergütung nach Anhörung der Schulunterbaltungspflichtigen zu bestimmen.

In Hinterste»»«» ist am 15. August eine Postagentur in Wirksamkeit getreten. Die Postbeförderung nach und von der genannten Postagentur findet statt: a) durch eine werktäglich einmalige Landpostfahrt »nd sonntägliche