SchWernerMung
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Jf 86. Mittwoch den 30. Oktober 1889.
Nr. 7518. Nach.Mittheilung des Herrn Landes- Direktors hat am 2. November d. I. die Aufnahme des auf Grund des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen resp, des zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Preußischen Gesetzes vom 12. März 1881 abgabepflichtigen Pferde- und Rindviehbestandes stattzufinden, wozu die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises die in Händen habenden Viehverzeichnisse vom vorigen Jahre — nach Aufnahme zweier Rubriken in Spalte Bemerkungen
(Stückzahl- am 2. November 1889)
a. Pferde b. Rindvieh.
benutzen wollen. , , ■ '5-
Die Erhebung einer Abgabe sowohl vom Pferde- als auch Rindviehbestand findet dagegen mit Rücksicht,! auf die Höhe des vorhandenen Reserve-Fonds nicht statt. X
Im klebrigen d^ h. hinsichtlich der Offenlegung. der Liste, des ReNamationsverfahr^pL'Md' der Einsendung der Listen sind meine Anordnungen voM 9. September 1885 — Kreisblatt Nr. 72 — zu beachten resp, zu befolgen.
Schlüchtern, den 29. Oktober 1889.
Der Königliche Landrath: Roth.
Zur Warnung für Arbeiter, BetriebsunchUe zu simulieren, um die Berufsgenossen- schaften auszubeUten, geht folgende Mittheilung durch die Blätter:
Ein Arbeiter, welcher bereits seit längerer Zeit an rheumatischen Schmerzen in den Beinen litt, behauptete, am 5. März 1889 durch einen Betriebsunfall einen Beinbruch erlitten zn haben, während er nachgewiesenermaßen sich das Bein erst am 6. des- selben Monats, als er sich in das Krankenhaus zur Heilung seines rheumatischen Leidens begeben wollte, gebrochen hatte. Obgleich diese Thatsache von Seiten des Unternehmers und eines Mitgesellen des Verletzten bestätigt wnrde, anderseits auch ärztlich konstatirt wurde, daß der Beinbruch unbedingt erst am 6. März erfolgt sein müsse, da der Kranke sonst Wege, wie er sie noch am 6. März zurückge- legt hat, nicht hätte machen können, ließ der Verletzte von seiner Behauptung nicht ab. Er stellte vielmehr Ansprüche auf Entschädigung an die zuständige Bernfsgenossenschaft und rief, nachdem er dort abgewirsen, die Entscheidung des Schiedsgerichts an. Während den ganzen Erhebungen verwickelte sich der Verletzte vielfach in Widersprüche. Bei der Klarheit bet seine Aussagen wiederlegenden Gegenbeweise wurde seine Berufung selbstverständlich unter Ver- urtheilung in die der Genossenschaft durch das Erscheinen ihres Vertreters vor dem Schiedsgericht erwachsenen Kosten verworfen, auch nahm das Schiedsgericht Veranlassung, die Gesinnungslosigkeit, welche in dem Verhalten des Verletzten erblickt werden mußte, in gebührender Weise' zu beleuchten. Die Berufsgenossenschäft aber beantragte, das Verfahren wegen versuchten Betruges gegen den Simulanten einzulciten, der auch thatsächlich wegen dieses Vergehens zu einer neunickonatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt wurde.
Noch schlimmer erging es einend Anderen, welcher dieselbe Berufsgenossenschaft auszubeuten versuchte:
Hier hatte sich der Betreffende einen geringfügigen Unfall am Auge zugezogen, welchen der Arzt sofort als eine nur Äußerliche Verletzung, die keine nach- theiligen Folgen hinterlassen würde, bezeichnet hatte. Geraume Zeit später aber trat der Verletzte mit der wahrheitSwidtigen Behauptung auf, er werde auf dem Auge in Folge des Unfalls immer kurzsichtiger, weshalb er Ansprüche auf Entschädigung erhebe. Obgleich nun von verschiedenen Aerzten festgestellt wurde, daß die Augen deS Verletzten ganz normal seien, ließ der Betreffende doch seine Ansprüche nicht fallen, sondern machte dieselben auch norm Schiedsgericht geltend. Auch hier erfolgte selbstverständlich »i# Abweisung des Klägers unter Verurtheitnug in
die Kosten wie bei dem ersten Fall. Die Berufs- genossenschaft stellte auch hier Strafantrag, und da die Wahrheitsw drigkeiten der gestimmten Angaben als vollständig erwiesen erachtet wurden, erfolgte die Verurtheilung „mit Rücksicht auf die Höhe des beabsichtigten Vermögensschadens, die an den Tag gelegte Ausdauer des verbrecherischen Willens und die Niedrigkeit der Gesinnung zu einem Jahr Gefängniß und dreijährigem Verluste der bürgerlichen Ehren rechte.
Der Verletzte hatte die Genossenschaft um 3000 Mark — die er zuerst an Stelle einer Rente verlangte — schädigen wollen und sich vor dem Schiedsgerichte bereit erklärt, sich das Auge wegen angeblich vollständiger Erblindung hcrausnchmen zu lassen. - Es kann nicht dringend genug von Versuchen abgerathen werden, die Berufsgenossenschaften in derartiger Weise zu schädigen. Hoffentlich tragen diese angeführten Beispiele dazu bei, daß derartige Fälle immer seltener werden.
Deutsches Reich.
//Berlin. Aus Athen liegen lange Berichte über den ausgezeichneten Empfang vor, welcher der Prinzessin Sophie und ihrer kaiserlichen Mutter sowie dem deutschen Kaiserpaare bereitet worden ist. Der Kaiser und die Kaiserin und die übrigen Herrschaften sind Sonnabend Nachmittag im Hafen von Athen eingetroffen und von dein griechischen Königspaar, dem Kronprinzen von Griechenland, dem Prinzen von Wales empfangen worden. Nach der Landung hielt der Ministerpräsident Tricupis eine Begrüßungsansprache, sodann folgte eine Ansprache des Bürgermeisters im Namen der Bürger der Stadt. Die deutsche Kolonie begrüßte die kaiserlichen Herrschaften mit dreifachem donnernden Hoch. In Athen wurden die Herrschafterr auf dem Bahnhöfe von dem Bürgermeister und den Spitzen der Behörden sowie einer zahllosen Menschenmenge mit brausendem Jubel begrüßt. Ueberhanpt war der Empfang seitens der griechischen Bevölkerung ein äußerst enthusiastischer. Der zu Ehren des Kaisers Wilhelm und der Kaiserin Augusta Viktoria am Samstag Abend verunstaltete Fackelzug verlief außerordentlich glänzend. Die Beleuchtung der Akropolis war feenhaft. Der deutsche Kaiser ersuchte den Bürgermeister, seinen und der Kaiserin Dank für den herzlichen Empfang öffentlich besannt zu machen. Die Auffahrt des Brautzuges zur Kirche am Sonntag verlief unter dem Donner der Kanonen auf das Glänzendste. Der Metropolit selbst vollzog die Trauung, wobei ihm die vier übrigen Mitglieder der Heiligen Synode und alle Erzbischöfe und Bischöfe — fünfzehn an der Zahl — assistierten. Der Metropolit trug dabei ein kostbares wcißseidencs Gewand mit reicher Silberstickerei, während die übrigen Bischöfe ihre goldgestickten Gewänder und die reich mit Edelsteinen besetzten Mitren trugen. Die kaiserlichen Herrschaften treffen am 12. November wieder in Berlin ein.
Berlin. Kaiserin Augusta Viktora hat ein Handschreiben an die Gemeinde-Kirchenräthe mehrerer hiesiger wohlhabender Kirchen gerichtet, in welchem der Wunsch ausgesprochen wird, daß dieselben zur Erbauung von Kirchen in den Vorstädten, namentlich in der St. Elisabeth-Gemeinde und in Rummelsburg, aus ihrem Kirchenvermögen beitragen möchten. Die Ge- meinbeorgane von St. Mätthäus haben nach dem „Ev. K.-A.", darauf jüngst beschlossen, der Kaiserin einen Betrag von 100,000 Mk. mit dem Wunsche zu überweisen, daß diese Summe vornehmlich zum Bau einer Kirche in Rummelsburg verwendet werden möchte.
— Die deutsch-konservative Fraktion des Reichstags bringt den Antrag betreffend die Einführung des Befähigungsnachweises für den selbständigen Betrieb eines Handwerks wieder ein.
Breslau, 24. Okt. Bei Freiwaldau sind durch den Deutsch-Amerikaner Julius Salbery Aufschlüsse goldführender Quarze gemacht worden, die sich an die alten Bergbaue und Goldwäschereien anschlossen. In den letzten Tagen erwarb nun, wie wir der „Leipz. Ztg." entnehmen, ein englisches Konsortium nach langen Verhandlungen die aufgeschlossenen Lagerstätten bei Freiwaldau und Reichwiesen, und binnen kurzer Zeit sollen
die Arbeiten in großem Styl begonnen werden. Her^ Julius Salbery wurde als Leiter dieser Unternehmung gemonnen. ■—Das Schwurgericht zu Oels verurtheilte die Stollenbesitzer Beierschen Eheleute aus Klein-Schön- wald bei Festenberg zu 15 Jahren Zuchthaus. Dieselben hatten trichinöses Fleisch, obwohl sie dessen gesundheitsschädliche Beschaffenheit kannten, in den Verkehr gebracht und dadurch den Tod von sechs Menschen verursacht.
Görlitz. Die Polizei ist einer großen Falschmünzer- Bande, welche seit Jahren längs der schlesisch-sächsisch- böhmischen Grenze falsches Geld, namentlich Fünfmarkstücke bayrischen, sächsischen, hessischen, Hamburgischen Gepräges, massenhaft verbreitet, auf die Spur gekommen. Zahlreiche Verhaftungen haben stattgefunden.
Dortmund, 22. Okt. Vor der Strafkammer standen 15 Bergleute unter der Anklage des Widerstandes gegen dte bewaffnete Macht. Es handelte sich um die Vorgänge auf der Zeche „Schleswig" während der Nacht zum 10. Mai d. I. Als eine Anzahl Bergleute zu Ausschreitungen sich hinreißen ließ, requirirte der Betriebsführer Militär von Hörde, dessen Kommandeur die zusammeugeschaarten Bergleute dreimal zum Auseinandergehen aufforderte und die Trommel rühren ließ. Vergebens, die Leute gingen nicht. Der Offizier ließ Feuer geben: zwei Männer und eine Frau fielen zu Tode getroffen nieder, mehrere wurden schwer, andere leichter verwundet. Das Gericht verurtheilte acht Angeklagte zu je sechs Wochen Gefängniß, die übrigen wurden freigesprochen.
Köln. Kürzlich feierte ein biederes Kölner Kind seinen Namenstag. Hierzu war eine lustige Gesellschaft, bestehend aus Männlein und Weiblein, geladen, und diese nahmen die Sache so ernst, daß sie volle acht Tage mit Essen und Trinken, kurz „feiernd" verbrachten. Diese anerkennenswerthe Leistung hatte aber zur Folge, daß die wackeren Zecher eine Vorladung vor das Schöffengericht erhielten, von dem sie wegen groben Unfugs zur Zahlung von je 5 Mark verurtheilt wurden.
Nordhausen, 23. Okt. An einem der letzten Abende wurde einem Landwirth in einem Nachbardorf gemeldet, auf seinem Rübenacker seien zwei Diebe thätig; sie rodeten Rüben aus und lüden dieselben auf einen mit« gebrachten Wagen. Eilends begab sich der Landwirth mit seinem Knecht auf das Feld nnd fand es richtig so, wie ihm gesagt worden war. Als der ältere Dieb, es waren, wie sich herausgestellt hat, Vater und Sohn, deS Eigenthümers des Rübenackers ansichtig wurde, stürzte er ihm entgegen und versetzte ihm einen Hieb über den Kopf. Der andere Dieb, der Sohn, gab von hinten einen Schuß auf den Landwirth aus einer Pistole ab und verletzte ihn lebensgefährlich. Als nun der Knecht des Landwirths herankam, erhielt er ebenfalls einen Schuß, zum Glück aber traf die Kugel einen vor der Brust sitzenden Knopf und prallte ab. Da die Spitzbuben erkannt worden waren, wurden sie noch in selbiger Nacht verhaftet und hinter Schloß und Riegel gebracht.
Der Führer der sozialdemokratischen Partei in Gera, Zigarrenfabrikant Rüdiger, verbietet seinen Kindern, Bibelsprüche, Kirchenlieder u. s. w. auswendig zu lernen und liegt deshalb selbstverständlich mit den dortigen Lehrern in arger Fehde. Als nun in diesen Tagen einer der Knaben Rüdigers die erste Strophe des Liedes „Ein feste Burg ist unser Gott" nicht auswendig gelernt hatte und sein Nichtkönnen damit entschuldigte, daß er kein Gesangbuch habe, stellte ihm der Klassenlehrer die Aufgabe, die Liederstrophe abzuschreiben und nach dieser Abschrift auswendig zu lernen. Daraufhin erhielt der Lehrer von dem Vater Rüdiger ein Schreiben, in dem sich Rüdiger dahin ausläßt, daß er seinem Sohn so lange nicht gestatten werde, den Vers „Ein feste Burg ist unser Gott" abzuschreiben, als ihm der Lehrer nicht beweise, daß Gott eine feste Burg ist. (!!) Wie diese Angelegenheit sich weiter entwickeln wird, darüber wird zunächst der Schulvorstand zu entscheiden haben.
Mciningcit, 21. Okt. Die in dem benachbarten Dorf Metzels im vorigen Jahr entstandene landwirth- schaftliche Produktivgenossenschaft zur Verwerthung des daselbst in vorzüglicher Güte gedeihenden Krautes in eingemachtem Zustand („Sauerkraut-Fabrik") erweist