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^95.
Samstag, den 30. November
1889.
Die sogenannte Wunderfiinte.
Aus Paris, 11. November, wird der Wiener „Presse" berichtet: Es ist keine Chimäre, noch eine in der Schluß- nacht der Weltausstellung getrimmte Fabel, die ich hier wiederhole, sondern eine von mir gesehene, vor meinen Augen erprobte Erfindung, auf welche bei allen Staaten des Weltalls Patent genommen wurde. Es ist mit einem Worte das Mirakelgewehr ohne Schießpulver, dessen fabrifmäßig hergestellte Exemplare der Erfinder, M. Paul Giffard, mir heute Morgen gezeigt und in meiner Gegenwart erprobt hat. M. Paul Giffard, Unter dessen Erfindungen die Kaltluftmaschine zur Konservirung von Viktnalien und die vom Staat eingerichtete Pariser pneumatische Post zur Beförderung der Lokaldepeschen die berühmtesten sind, hat in seinen Studien auf diesem Gebiete nach vieljährigen Versuchen ein Gewehr er* funden, welches auf dem Prinzipe der comprimirten und flüssig gemachten Luft beruht. In dem Saale, woselbst M. Paul. Gisstird sein neues Gewehr zeigte, befand sich keinerlei Schießstand, keinerlei SicherheltS- Vorkehrung, und obgleich der Name Giffard auf dem Gebiete der Erfindungen den vollsten Klang besitzt, sah ich der Probe mit einigem Unglauben entgegen, als M. Paul Giffard ein der Form nach durchaus den bisherigen Schießwaffen ähnliches Gewehr zeigte, mit der Versicherung, er werde mit demselben hintereinander 300 Schüsse abfeuern können. Die Waffe ist leicht, viel leichter als irgend welche der bisher bekannte» Armeegewehre. Sie gleicht in so fern dem Magazingewehr, als eine etwa ihr Spannen lange und bäum* dicke stählerne Patrone dem einläufigen Gewehre angeschraubt wird. Diese Patrone enthält 300 Schüsse, welche ohne weiteres Lqden nach Belieben und so viel man will, hinter einander abgefeuert werden, d. H. ohne Feuer! Da weder Pulver noch irgend ein sonstiges Fulminat, sondern ein vom Erfinder an den Gewehre» selbst konstruirter Lustkompressions- und L-qncftzirungs- Mechanismus das ballistische Geschäft besorgt, so giebt es hier weder Rauch noch Blitz, und nur ein knall- artiges Geräusch markitt das Losgehen des Gewehres, welches den Namen „Ballistique" führt: Die mit großer Präzision treffende Kugel drang tief in die Mauer des Saales und prallte sodann zurück. Wenn die 300 Schüsse der Patrone abgegeben sind, so muß eine andere mit der gleichen Schußanzahl angeschraubt werden. M. Giffard erklärt, daß er die 300 Schüsse der Patrone um 10 Centimes (gleich 5 Kreuzer) liefern könne. Außer dem Wegfallen des Rauches und des Feuers der zweitausend Meter weit tragenden Geschütze zahlt M. Giffard. nun noch die folgenden Vm theile seiner Erfindungen auf: Die Präzision des Schusses ist eine absolute, da der Schuß ganz nach Belieben regutirt werden kann; das Gewehr besitzt nicht den mindesten Rückstoß (man kann mit einer Hand abschießen), kennt nicht die bisher unvermeidlichen Unfälle beim Laden; das Rohr wird Niemals heiß, selbst nach 300 Schüssen nicht, die Patronen sind leicht und in großenMengen transporlirbar und können gleich dem Gewehr selbst alle Unbill des Wetters und Temperaturwechsel ertragen. Das Gewehr ist für Geschosse jeder Form, komische oder runde, eingerichtet und kann für 25 Fr. gleich ein Pfund Sterling hergestellt werden. M. Giffard hat gelegentlich der Pa lentirung seiner Erfindung dieselbe vor den Experten verschiedener Regierungen, darunter auch in Berlin, er» proben lassen. Bis jetzt hat M. Giffard drei Typen seines neuen Ballistique - Gewehres erzeugt und zwar zu sechs, zu acht und zu zwölf Millimetern.
Deutsches Reich.
Berlin, 26. November. In ^Luckenwalde haben mehrere aus Berlin ausgewiesene Sozialdemvtratcn die Arbeiter dortiger Fabriken aufgehetzt, so daß ein allgemeiner Strike befürchtet wird. Es ist eine Gendarmerie- Abtheilung von hier aus dorthin abgegangen.
— Der Kaiser von Rußland hat nach einer Meldung aus Joachimsthal jetzt sämmtlichen Förstern der Ober- fölsterci ReierSdois, wo er mit Kaiser Wilhelm jagte, Brillantringe bezw. Manschettenknöpfe als Geschenk überfenben lassen.
Leipzig, 25. Nov. Von den am 26. Oktober in GohliS, in einer Scheune verbrannten drei Männern hat die Identität nicht »achgewiesen werden können.
Mehrfache Anfragen bekümmerten Eltern, die einen Sohn auf der Wanderschaft haben, sind dort einge* troffen, doch ist man nicht im Stande gewesen, Aufklärung zu geben. Man hat lediglich ein blau und weiß gewürfeltes Taschentuch und eine halbverbrannte Weste aufgefunden und nimmt au, daß es sich um ge- wohnheitsmäßige sog. arme Reisende handelt. —
Aus der sächsischen Oberlausitz, 23. Nov. Eine Einbrecherbande, welche es hauptsächlich auf die Kirchen abgesehen hat, treibt seit einigen Tagen in hiesiger Gegend ihr Unwesen. Seit Montag dieser Woche wurden in den Kirchen zu Bernstadt, Leuba, Radmeritz Kauuersdorf und Kunncrwitz Einbrüche verübt; die Bande richtet merkwürdigerweise aber weniger auf Raub als auf Schändung und Zerstörung der Kirchengeräth- schasten ihr Augenmerk. Bis jetzt war die eifrigste Thätigkeit der Polizei, die Einbrecher dingfest zu machen, ohne den geringsten Erfolg.
Aus der Provinz Sachsen, 24. Nov. Das Defizit des durch die Schuld treuloser Beamten seit Jahren im Konkurs befindlichen früheren Vorschußvereins Oster- feld beträgt noch immer 475,000 Mk.; obwohl viele Forderungen hauptsächlich durch die Bemühungen der nachher entstandenen Spar- und Kreditbank Osterfeld vortheilhaft ungetanst worden sind. Jetzt wendet sich im Interesse der Existenzerhaltung von zahlreichen schwer geschädigten minberbegüterten Mitgliedern jene neue Genossenschaftsbank, unterstützt von 10 hervorragenden Persönlichkeiten des Weißenfelser Kreises, in einem Zirkular an die etwa 6000 deutschen Genossenschaften mit der Bitte um finanzielle Beihilfen.
Göttiugeu. In einer hiesigen Zeitung findet sich folgendes Inserat: „Von einem jungen Ehepaar wird ein akkurates, in allen häuslichen Arbeiten erst Mädchen gesucht, welches perfekt Seat spielen kann, um event, als dritter Mann zu fungiren."
Bochum, 28. Nov. Auf der Zeche „Konstantin der Große" fand eine Explosion durch schlagende Wetter statt; 14 Bergleute sind todt und 4 verwundet.
Lokales und Provinzielles.
, Schlüchtern, 30. Nov
— Bei jedem Bahnzuge wird bekanntlich ein kleiner Rettungskasten mitgeführt, welcher Stoffe und Instrumente enthält, um bei einem Eisenbahnunfall den ersten Verband anlegen zu können. Ein größerer Rettungs- kasten befindet sich auf jeder Station. Um nun die Eisenbahnbediensteten, besonders das Zugpersonal, genügend zu unterweisen, wie bei Unglücksfällen der Inhalt des Rettungskastens zu verwerthen sei, sind fitzt auf vielen Stationen Jnstruktionsstunden eingesührt worden, in welchen die Bahnärzte praktische Unterweisung über die Behandlung der verschiedenen Unfälle und Verletzungen ertheilen.
— Entscheidungen des Reichsgerichts. Mehrere Theilnehmer an einer Schlägerei, durch die der Tod eines Menschen herbeigeführt wird, haben die Erben des Erschlagenen für den ihnen dadurch zugefügten Schaden (Kur- und Beerdigungskosten, Alimentation rc.) unter solidarischer Haftverbindlichkeit schadlos zu halten, ohne daß auf die Gleichartigkeit der strafbaren Handlung und den Grad der Betheiligung etwas aiikoinml (im Fragefalle hatte der eine Thäter mit einem Totschläger, der andere mit einem Besenstiel geschlagen) und gleichviel, ob der Urheber des tödtlichen Schlages ermittelt worden ist oder nicht, vorausgesetzt nur, daß irgend ein Kausalzusammenhang zwischen den Handlungen der an der Schlägerei Bethciligten und dem wirklich einge* treteNen Erfolg besteht. Durch den gemeinschaftlich aus- geführten Angriff ist im Fragefall der Getödtete Der« hindert worden, sich gegen den mit dem Totschläger auf ihn Einhauenden in ausreichender Weise zur Wehre zu setzen; es läßt sich in einem solchen Fall aus der Kette der Ursachen, die den Tod herbeigeführt haben, die Mitwirkung dessen, der eine weniger gefährliche Waffe geführt hat, nicht ausscheiden.
Für Jäger. Läßt ein Jäger von Treibern das Wild vom fremden Jagdterrain aus nach seinem eigenen zutreiben, um eS sodann auf dem Anstande zu erlegen, so macht er sich nach einem Urtheile des Reichsgerichts dadurch des Jagdvergehens aus § 292 des Str.-G.-B. schuldig.
I ff Talmünster 29. Nov. Der in Nr. 94 dieser Zeitung enthaltene, von „Soden" ausgehende Artikel, {bie Störung von Radfahrern durch Salmünsterer betreffend, scheint lediglich auf Unkenntniß des betreffenden Verfassers zu beruhen. Wenn auch die behauptete, Sal- münster doch nicht weiter verletzende, Störung von Radfahrern daselbst vorgekommen, die Forschung nach der Thäterschaft aber ohne Erfolg geblieben ist, so könnte dies den Königlichen Herrn Landrath doch keineswegs veranlassen, den Stadtvorstand von Salmünster in eine Strafe von 50 Mark zu nehmen. Die des- halbige Behauptung in dem obenbezeichneten Artikel beruht entweder auf Leichtgläubigkeit, oder sie ist förmlich aus der Luft gegriffen. Jedem vernünftig denke»« den Menschen muß auch die Einfältigkeit einer solchen Behauptung alsbald klar werden. Das weiter Gesagte in dem erwähnten Artikel läßt sich mehr als eine Schmeichelei dem Herrn Pfarrer Schulz gegenüber charakterisiern, weßhalb man insoweit durchaus nicht interveniren will. Mit dieser Erwiderung soll vielmehr nur klargelegt sein, wie sich heutzutage^von der Straf* befugniß höherer Verwaltungsbeamten noch tolle Begriffe gemacht werden. Ist dies aber nun ein Beweis von Intelligenz, oder nur Phantasie derer, die auch noch hinter dem Monde zu Hause sind?
Schwarzenborn, 28. Nov. In einer Nachbarge- meinde des Kreises H. verbreitete kürzlich ein mit Gott und aller Welt zerfallener Mensch Furcht und Schrecken. Derselbe stellte sich mit einer Jagdflinte auf die Dorfstraße und drohte jeden niederzuschießen, der sich vor die Thüre wage. Keiner unternahm auch dies gefährliche Wagniß, man schloß vielmehr Thüren und Fensterladen. Anderen Tages erschienen auf geschehene Anzeige zwei Gendarmen und entnahmen dem gefährlichen Menschen das Gewehr, er selbst fielst seiner bem» nächstigen Einsperrung entgegen.
Hauau. Zu den vielen Wandelungen, welche die Angelegenheit des Grimmdenkmals in Hanau schon durch zu machen hatte, ist neuerdings ein abermaliger nicht wenig bemerkeuswerther Zwischenfall getreten. Die „Fr. Ztg." läßt sich darüber aus Berlin melden: In Hanau soll bekanntlich ein Denkmal der Gebrüder Grimm errichtet werden, wozu ein Theil der Kosten durch Sammlungen aufgebracht worden ist, ein anderer Theil durch einen beträchtlichen Staatsbeitrag gedeckt werden soll. Es war eine Bewerbung um die Ausführung des Denkmals ausgeschrieben worden und die Jury, zu welcher sowohl Mitglieder des Hanauer Komitees, als hervorragende Berliner Künstler gehörten, hatte so gut wie einstimmig dem Bildhauer Wiese den ersten Preis und die Ausführung zuerkannt. Nachträglich aber hat man in Hanau diesen Beschluß umge- stoßen und einem Münchener Bildhauer bie Herstellung des Denkmals übertragen. In Folge dessen haben die Künstler, welche Mitglieder der Jury waren, nämlich der Präsident der Akademie der Künste, Professor Becker, Geh. Rath Ende, Professor Schaper und Professor Albert Wolfs, wegen der abschreckenden Wirkung, die ein solches Verfahren auf alle Künstler kreise betreffs der Betheiligung an Preisbewerbungen auSüben müsse, den Antrag an den Minister v. Goßler gerichtet, den Staatsbeitrag für das Denkmal zurückzuziehen.
Frankfurt a. M., 25. Nov. Kaiser Wilhelm trifft auf der Reifs nach Darmstadt hier ant Montag den 9. Dezember Mittags ein, macht eine Rundfahrt durch die Stadt und speist im Palmengarten. Die Abreise erfolgt Abends nach der Festvorstellung im Opern« Hause.
Mainz. In Seattle in Nordamerika starb kürzlich ein gewisser Friedrich Crede oder Krede mit Hinterlassung eines Vermögens von ca. 10,000 Dollars. Der Verstorbene, welcher keine direkten Erben hinterließ, war aus dem Großherzogthum Hessen gebürtig. Die Firma F. I. Bothos in Mainz sucht nach Erbberechtigten.
Mainz. Die Untersuchung in Betreff der Unter« schlagungen auf dem Artillerie - Depot in Mainz nimmt, wie der dortige „Anz." wissen will, immer größere Dimensionen an. Es habe sich nämlich herauSgestellt, daß in 5 früherer Zeit ebenfalls nicht Alles ordnungsmäßig zugegangen sei, und es sollen nunmehr sämmtliche Bedienstete deS Artillerie-DepotS, welche seit 1871 dem Depot angehörten, gerichtlich vernommen werde«. Die-