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Schlächtern^ im Dezember 1889. Der Herausgeber.

In den russischen Oftseeprovinzen

ist im Laufe dieses Jahres die Unterdrückung der deutschen Sprache und die Beseitigung der Dielte der baltischen Deutschen unaufhaltsam vorwärts geschritten. Ueber eine gewisse Scham sind die russischen Machthaber längst fort, der Bruch der von allen bisherigen russischen Herrschern feierlich anerkannten Privilegien der Deutschen ist längst vollzogen. Kirche, Schule und Sprache, gegen diese drei richten sich vor Allem die BemnhU'gen der russischen Gouverneure. Dein Czaren in Peterburg wird die volle Wahrheit sorgfältig verborgen gehalten, und so unterschreibt Alexander III. Alles, was man ihm über die deutschen Ostserprovinzen vorlegt. Die Ueberführung zur orthodoxen griechischen Kirche geschieht durch Zwang, List oder Versprechungen; die deutschen Seelsorger, deren Einfluß auf die Gemeinden man fürchtet, werden unter nichtigen Vorwänden in die Ver- bannung geschickt, ja, es hat sogar die Aussage eines verkommenen Menschen, ein deutscher Geistlicher habe ihn von der orthodoxen Kirche abwendig machen wollen, genügt, um den betreffenden Geistlichen für ein P -ur Jahre zu verschicken. Wo es nur irgend möglichist, werden den Deutschen ihre Kirchen entzogen, an Neu- bauten ist gar nicht zu denken, während die Güttes- Häuser der orthodoxen-russischen Kirche wie Pilze aus der Erde schießen. Die Folgen dieses unrechtmäßigen Ver- fahrens bleiben natürlich nicht aus. Immer mehr Deutsche, besonders aus den niederen Bevölkerungs- kreisen, werden dazu gebracht, zur orthodoxen Kirche überzutreten und die deutsche Sache auizugeben. So hat die Russifizierungs-Politik in der Thal wesentliche Erfolge bei den Erwachsenen zu verzeichnen. Aber auch das Heranwachsende Geschlecht soll von deutscher Sprache und Sitte losgelöst werden. Ziemlich im ganz-m Schul­wesen, gleichviel ob Privatschulen oder öffentliche Schulen, ist, zum mindesten für gewisse Fächer die russische Sprache als Lehrsprache vorgeschrieben. Daraus folgt, daß der Hauptunterricht in russischer Sprache ertheilt werden, die Lehrer Russen sein müssen. Es gilt in den Ostsee- Provinzen fast als ein Verbrechen in den Augen der russischen Behörden, ein Deutscher zu sein, der deutsche Stamm soll unter allen Umständen ausgerüstet werden. Die Rechtsverletzungen, welche hierzu verwendet werden, sind um so verdammenswerther, als für diese Maßregeln nicht der geringste politische Grund vorhanden ist. Die baltischen Deutschen haben sich seiner Zeit freiwillig unter den Schutz des Czaren gestellt, sie sind seine treuesten und gehorsamsten Unterthanen gewesen und geblieben bis auf den heutigen Tag, selbst unter dem eisernen Nikolaus hat sich keine Hand gegen die Deutschen erhoben. Heute wird der Deutschenhaß in Nußlund gewissermaßen als Sport betrieben, und da mußten natürlich auch die Balten daran glauben I

Den russischen Behörden ist vor allem der deutsche Adel und die städtischen Behörden in den Ostsceprovinzen ein Dorn im Auge. In diesen Elementen hat sich der selbstständige deutsche Geist, der fest auf seinem guten Recht fußt, am ungetrübtesten erhalten, diese denken nie und nimmer daran, den russischen Gouverneuren die Hand zu küssen. Dafür haben sie aber auch den ganzen Zorn der Letzteren auszuhalten. Die deutschen Grund­besitzer werden nicht nur den Russen gegenüber weit zurückgesetzt, sie werden in jeder denkbaren Weise schikanirt und drangsalirt, man macht sich auch gar nichts daraus, russische Arbeiter gegen ihre Brodherren au'zureizen und sie zur Bei Weigerung des Gehorsams anzustisten. Aus Riga ist vor Kurzem erst berichtet worden, wie ein deutscher Großgrundbesitzer mit blühendem Besitz von russischer Seite systematisch ruinirt worden ist. Nicht minder übel wird den städtischen Behörden mit­gespielt. Dieselben besitzen u. A. schwarz auf weiß das Privilegium, ihre gesammten Amtsgeschäfte in deutscher

Sprache betreiben zu können. Ungeachtet dieses Rechtes verlangen die russischen Gouverneure, daß die für sie bestimmt' n Berichte in russischer Sprache abgefaßt w-.-rdeti. Geschieht das nicht, so giebt es Straferlässe. Beschweren sich die Deutschen über diese willkürlichen Maßnahmen, so gelten diese Schritte als Widersetzlich­keit, und es folgen noch strengere Strafen. So ist be­kanntlich das Stadthaupt von Riga ganz kürzlich erst kassirt worden, weil es die Rechte seiner Stadt gegen die russischen Anmaßungen tapfer vertheidigte. Die Deutschen in den russischen Ollseeprovinzen sind schutzlos, ro.il ihnen alle Aussicht auf Gerechtigkeit abgeschnitten ist. Die fanatische Clique, welche den Czaren in Peters­burg umgiebt, läßt kein Wort an sein Ohr dringen, welches ihren eigenen Ansichten widerspricht, die Ein­gaben wandern ganz einfach in den Papierkorb und fordern nur den Uebermuth der Gewalthaber erst recht heraus. Das sind ganz ersichtlich traurige Zustände, die unser tiefstes Mitgefühl erwecken müssen, doch ist leider keine Hilfe zu erwarten. Die Russificirung schreitet unaufhaltsam vorwärts, die breite Masse erliegt ihr nach kürz rem oder längerem Widerstände, und höchstens die besser situirten Familien halten im Hause deutsche Sitte und deutsches Wesen hoch. Die Leute des Czaren werden in etwa zehn Jahren ihren Willen erreicht haben, das einst so blühende Deutschthum in den balti­schen Provinzen wird dann äußerlich vernichtet sein; aber mit ihm wird auch der deutsche Fleiß und die deutsche Kulturarbeit zurückgehen, denn es ist ja doch Thatsache: Für Kultur und Civilisation leisten zehn Russen N cht, was ein Deutscher leistet.

Deutsches Reich.

Berlin, 26. Dec.

Ü ber die Frage der Strafbarkeit von Auf­forderungen zur Arbeitseinstellung veröffentlicht Professor Dr. Loening in derJenaischen Ztg." (Amtsblatt) eine interessante Auseinandersetzung. Es wird darin dem Urtheil des Reichsgerichts, welches den § 110 des Neichs-Strafgesetzbuchs auf öffentliche Aufforderungeu zu vertragswidriger Arbeitseinstellung anwendbar er­klärt, entgegengelreten und der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß diese von der bisherigen Praxis ab­weichende Entscheidung sowohl mit dem Wortlaut, wie mit dem ursprünglichen Gedanken des genannten § 110 in vollständigem Widerspruch stehe. Wenn hier auch allgemein von Ungehorsam gegen Gesetze die Rede sei und zwischen civilrechtlichen und anderen Gesetzen nicht unterschieden werde, so könne doch nicht die Verletzung eines jeden beliebigen Gesetzes als einUngehorsam" in dem hier in Betracht kommenden Sinne bezeichnet und der § 110 daher auch nicht auf Aufforderungen zu jeder beliebigen Gesetzwidrigkeit betrogen werden. Professor Loening begründet dies folgendermaßen:

Das Reichsgericht nimmt an, daß § 110 auch auf öffentliche Aufforderungen ginn Vertragsbrüche anwendbar sei, da ein solcher Vertragsbruch die Vor­schriften des preußischen allgemeinen Landrechts über die Pflicht zur Haltung eingegangener Verträge sowie des preußischen Berggesetzes über die 14tägige Kündigungsfrist verletzte, also einen Ungehorsam gegen diese Gesetze darstelle. Einer solchen Auslegung kann indeß nicht beigetreten werden. Wie sich aus der Geschichte des auf dem § 87 des preußischen Straf-Gesetzbuchs von 1851 beruhenden § 110 (vcrgl. Goltdammer. Die Materialien zum Straf- Gesetzbuch für die preußischen Staaten II S. 112) sowie aus der Stellung desselben in dem den Widerstand gegen die Staatsgewalt behandelnden Abschnitt des Reichs - Strafgesetzbuches ergiebt, kann hier unter demUngehorsam gegen Gesetze" nur

eine Verletzung solcher Gesetze verstanden werden, welche ein Gebot oder Verbot der Staatsgewalt an die Unterthanen aussprechen, und welche daher einen unmittelbaren staatlichen Anspruch auf Gehorsam und eine öffentliche Gehorsampflicht der Unterthanen gegen den Staat begründen; nicht dagegen die Verletzung solcher Gesetze, welche, wie die genannten preußischen, lediglich eine privatrechtliche Verbindlichkeit normiren. Bei letzteren giebt es ein Recht des Gläubigers auf Erfüllung", aber nicht ein Recht des Staates auf Gehorsam," und es kann daher hier auch nicht von Ungehorsam" die Rede sein. So lange der Ver­tragsbruch, d. h. die Verletzung einer rein privat­rechtlichen Obligation, selbst nicht strafbar ist, so lange muß auch die Aufforderung dazu als straflos erachtet werden."

Köln, 20. Dec. DerKölnischen Zeitung" zufolge gab der französische Oberkriegsrath mit Rücksicht auf die Theilung des fünfzehnten Armeekorps und der damit zusammenhängenden Neugestaltungen des deutschen Heeres sein ^machten dahin ab, daß die französischen Garnisonen an den Ostgrenzen zu verstärken und ein zweites sechstes Armeekorps zu errichten sei.

Kobnrg, 20. Dec. Ein gräßlicher Unglücksfall hat sich in Zackwitz am Sonntag zugetragen. Der Guts­besitzer Sch. ließ in seiner Scheune von einem drei­jährigen PferdeHafer ausreiten". Sein vierzehn­jähriges Töchterchen, ein blühendes, munteres Mädchen, war dabei zugegen und gab dem Pferde, als es bei ihm vorübergeführt wurde, ans reiner Tändelei mit der flachen Hand einen leichten Schlag auf das Hintertheil. Das darüber erschrockene Thier schlug aus und traf das arme Mädchen so unglücklich in das Gesicht, daß das Kind sofort blutüberströmt zu Boden sank. Nach drei Tagen war dasselbe seinen schweren Verletzungen er«' legen. Der Fall zeigt wiederum, wie vorsichtig man namentlich mit solchen Pferden umgehen muß, die keine Gelegenheit haben, sich gehörig ausarbeiten zu können und deshalb, wie der Bauersmann sagt, leicht übermüthig oder wollüstig werden.

In Cannstatt hat ein Dienstmädchen von ihrem vor 20 Jahren nach Amerika ausgewanderten und seit­her nahezu verschollenen Vater ganz unverhofft 30,000 Dollars geerbt. Die viel beneidete Erbin hat eiligst ihrenDienst" gekündigt.

_ Neuwied. In hiesiger Gegend ist kürzlich eine hübsche Geschichte passiert. Auf den benachbarten Dörfern machte ein Lumpensammler seine Runde und sprach in einem derselben auch bei dem Ortsvorstand vor, wo ihm von der FrauSchulzin" bedeutet wurde, er sollte gegen Abend wieder kommen, da sie die Lumpen erst zusammen suchen müsse. Nachdem der Mann seine Besuche überall abgestattet und seinen Hunde- karren voll Lumpen geladen hatte, ging er in der Dämmerung wieder zur FranOrtsvorstand," um die Lumpen abzuholen. Da er in der Hausflur und Küche Niemand vorfand, machte er die Stubenthür auf und fragte:Sind jetzt die Lumpen beisammen?" worauf zuerst eine unheimliche Stille, dann aber ein Heidenlärm entstand, denn der Gemeinderath war da gerade versammelt. Nur die Frau Schulzin hat nach Aufklärung der Sache den armen Lumpensammler vor einer Tracht Prügel bewahren können.

Lokales und Provinzielles.

Schlüchtern, 28. Dec.

Ein Thierarzt macht auf die Pein aufmerksam, welche daS Pferd häufig im Winter durch Unachtsamkeit oder UnwiAnh.it der Kutscher im Maule erdulden muß. Die Zunge wird nämlich vielfach durch das Ein- legeu des Gebisses, welches die Nacht hindurch bei einer