Einzelbild herunterladen
 

Erscheint Mittwochs und Sonnabends. Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

^ 16. Samstag, den 20. Februar 18967

Deutsches Reich.

* Dresden, 18. Febr. Sechs noch in jugendlichem Alter stehende Arbeiter, welche sich haben verleiten lassen, die bekannten Kaiserlichen Erlasse abzureißen, zu beschmutzen und unleserlich zu machen, befinden sich hier­in Untersuchung. Dieselben sehen einer strengen Be­strafung entgegen, da sie sich nicht nur wegen Abreißen einer öffentlichen Bekanntmachung (§. 134 St.-G.-B.), sondern auch wegen Majestätsbeleidigung werden zu verantworten haben.

Am Sonntag ist es in Licguitz vor einem Lokal, in welchem eine deutschfreisinnige Wählerversammlung stattfand, durch die Sozialdemokratin zu Ruhestörungen gekommen, welche das Einschreiten von Polizei und Militär nöthig gemacht haben. Eine Anzahl Personen hat leichte Verwundungen davongetragen, auch sind mehrere Verhaftungen vorgenommen worden. Sind solche Vorkommnisse schon an und für sich bedauerlich, so müssen sie doppelt zu denken geben in einer Zeit, in der die Arbeiterwelt eben erst von höchster Stelle einen vollgültigen Beweis des Wohlwollens und der Fürsorge erhalten hat.

Brandenburg a. H., 17. Febr. Den Vorzug, drei Kaiser seine Gevatter« nennen zu können, ist dem Schmiedemeister Schmidt im Nachbardorse Brielow beschieden. Bei seinem siebenten Jungen war Kaiser Wilhem I. Pathe, bei dem achten Kaiser Friedrich und bei dem neunten Kaiser Wilhelm H. Kein Töchterlein hat die Reihe der Knaben unterbrochen.

Gumbinne», 16. Febr. Ein Hahn unter Polizei­aufsicht, das ist gewiß etwas seltenes, schreibt die Pr. L.-Ztg." und doch ist dieser Fall in unserer Stadt vorgekommen. Eine Familie besaß einen Hahn, der besonders die den Hof betretenden Frauen belästigte, ja sie angriff. Es wurde Beschwerde bei der Polizei geführt, und diese ordnete von Z it zu Z it Bericht darüber an, ob die Bösartigkeit des Hahnes verschwunden sei. Auf eine Anzeige, daß sich der Hahn gebessert habe, wurde dann das Verfahren eingestellt.

Dortmund, 17. Febr. In Hrne fand eine Ver­sammlung von 1000 Bergleuten statt, worin laut der Köln. Volkszig." die Antworten der Zechenverwaltungen Shamrock, Hibernia, Julia, von der Heydt auf die Forderungen der Bergleute verlesen wurden. Die Ant­worten lauten sämmtlich ablehnend; die Forderungen seien maßlos und ungerechtfertigt. Die Versammlung beschloß, die Forderungen zu erneuern, und am 1. März eine neue Versammlung abzuhalten, bei erneuter Ablehnung aber am 15. März die Arbeit zu kündigen.

Aus Darmstadt wird gemeldet: Der Bericht des Sonderausschusses der zweiten Kammer über die Er­gebnisse der Erhebungen in Bezug auf die Lage der Landwirthschaft ist fertiggestellt. Der Bericht kommt schließlich zu dem Ergebniß, daß:nur in den von der Natut besonders begünstigten Gegenden des Landes sich eine mäßige Bodenrente ergebe, während in den weniger begünstigten Landestheilen die Landwirthschaft nicht mehr rentiere, eine Abschaffung der Zölle, wie sie vor einiger Zeit im Reichstag beantragt war, würde unter den jetzt bestehenden allgemeinen wirthschaftlichen Verhältnissen ein schwerer Schlag für die hessische Land­wirthschaft sein."

Aus Oberhess n, 15. Febr. Eine Anzahl von an­gesehenen Männern in Schlitz, Lauterbach und Als- feld erläßt einen Aufruf zur Bildung eines Vereines gegen den Wucher auf dem Lande. In mehreren Städten unserer Provinz zirkulirt eine Petition um Einführung einer hessischen Klassen - Lotterie. -- Der höheren Bürgerschule zu Butzbach ist die Berechtigung zum Ausstellen von Zeugnissen über die wissenschaft­liche Befähigung zum einjährig freiwilligen Militär­dienst verliehen worden. Als eine große Seltenheit wird aus Schlitz berichtet, daß dieser Tage ein Mutter- schwein 17 Junge wovon 15 lebend zur Welt gebracht hat. DerHessische Hof" zu Schlitz wurde von Herrn Gregor Kraus in Hünfeld zum Preise von 16,300 M. gekauft.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 21. Febr. Das in Nr. 10 der Schl. Ztg. erwähnte Erkenntniß des Strafsenats des Kammer- gerichtes zu Berlin hat auf den Schulbesuch der ge­werblichen Fortbildungsschulen für unsere Provinz und

Unserer Stadt sei influß, da infolge eines Eilasses des Herrn Mi' für Handel und Gewerbe die Polizeiverwaltunge« du..., oie Königliche Regierung an- gewiesen sind, gegen Uebertretungen der nachstehenden Polizeiordnungen in der bisherigen Weise vorzugehen, Utnsomehr, alsdie Bestrafung derjenigen Fälle, welche durch die Gesetze mit Strafe bedroht sind, insbesondere die Nichtg cwährung der freien Zeit zum Besuche des Unterrichtes durch die Auffassung des Kammergerichtes in Bezug auf den Schulzwang nicht ausgeschlossen wird." Es werden demnach die Schul- verfäumnisse an der hiesigen gewerblichen Fortbildungs­schule aus Grund der nachstehenden Polizei-Verordnung nach wie vor bestraft:

Polizei-Verordnung, den Besuch der gewerblichen Fortbildungsschule zu Schlüchtern betreffend. Auf Grund der §§. 5 und 6- pos. i der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen betreffend, wird nach Berathung mit dem GemeiNdevorstand, zur Hand­habung der Bestimmungen in den §§. 4 und 5 der Statuten über die gewerbliche Fortbildungsschule zu Schlüchtern folgende ortspolizeiliche Verordnung erlassen:

§ . 1, Die im Stadtbezirk Schlüchtern dauernd sich aufhaltenden und daselbst in einem Handwerks­oder fabrikmäßig betriebenen Gewerbe beschäftigten Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge, welche das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben, sind zum regel­mäßigen Besuche der städtischen gewerblichen Fort­bildungsschule verpflichtet, insoweit sie davon nicht durch den Vorstand der Anstalt entbunden worden sind.

§ . 2. Die ArbeitS- und Lchrherrn der im Städte bezirke Schlüchtern in einem derartigen Gewerbe be­schäftigten Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge, welche das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben, sind verpflichtet, diesen die erforderliche Zeit für den Be­such der gedachten Anstalt zu gewähren.

§ . 3. Zuwiderhandelnde gegen die Bestimmungen der beiden vorhergehenden Paragraphen trifft eine zur Stadtkasse fließende Geldstrafe bis zu 9 Mark, im Unvermögcnsfalle entsprechende Freiheitsstrafe.

§ 4. Eine gleiche Strafe trifft den die Anstalt besuchenden Gesellen, Gehilfen und Lehrling, welcher der Warnung des Lehrers ungeachtet den Unterricht stört oder sonst gegen die Ordnung und Disciplin der Schule erheblich verstößt.

I . Die Betheiligung bei der gestrigen Reichstags­wahl war hier eine ziemlich schwache; von 538 ein­geschriebenen Wahlberechtigten erschienen nur 175 an der Wahlurne, was hauptsächlich darauf zurückzuführen sein wird, daß die katholische Bevölkerung in unserem Wahlkreis Fulda-Gersfeld-Schlüchtern bedeutend über- wiegt und diese geschlossen für den Candidaten der ultra- montanen Partei eintritt, wodurch die Wahl desselben wie seither unbedingt sicher ist; anderseits dürste die geringe Wahlbetheiligung auch in der großen Indifferenz der überwiegenden M hrzahl der hiesigen Einwohner­schaft bezüglich aller politischen Angelegenheiten ihren Grund haben. Von den 175 abgegebenen Stimmen erhielten: Landrath v. Trott in Fulda 164, Graf von Droste-Vischering 2, Eugen Richter in Berlin 3, Bäcker Leonhard Baist hier 5 und Buchhalter August Krämer hier 1 Stimme.

* Professor Falb, der bekannte Wetterprophet, hat dieser Tage in Halle einen Vortrag gehalten, in welchem er erklärte, daß in diesem Winter kein Schnee mehr fallen werde, auch sei ein Wiedereintritt normaler Winterkälte absolut ausgeschlossen. Die Ursachen der veränderlichen Witterung im vergangenen Jahre wären in dem übermäßig heißen Mai zu suchen, wodurch eine große Erwärmung des Bodens in Europa eingetreten. Der stärker aufsteigende Luftstrom bedinge das Zuströ­men von Ersatzluft von allen Seiten. Die extrem großem Ströme brächten asiatische Luft bis zu uns. Dadurch wären die durch die Ueberschwemmung in China verpestete Atmossphäre und auch die Influenza ganz allmählich zu uns gekommen. Letztere Krankheit bewege sich von Osten n»ch Westen; die KrankheitSkeime kämen vom östlichen Theile der Erde. Im kommenden Mai werde die normale Witterung wieder eingeleitet, so daß der nächste Winter wieder normal verlaufen werde.

* Im Amtsblatt ist das Verzeichnis der von der Landeskreditkasse in Kassel auf den 1. September 1890 gekündigten, seitens des Inhabers unkündbaren Schuld­verschreibungen Abtheilung VIII0 Serie 14 veröffentlicht.

* Den Königlichen Regierungen ist kürzlich eine aus Anlaß eines besonderen Falles erlassene Verfügung vom 17. Juli 1886 zur Beachtung mitgetheilt worden, nach welcher die Landrüthe bei den Flurschaden-Ab­schätzungen künftighin regelmäßig nur zwei Taxatoren heranzuziehen und von diesem Grundsätze nur dann ab» zugehen haben, wenn es sich um Flurbeschädigungen außergewöhnlicher Art bczw. um solche an besonderen Kulturen handelt, zu deren richtiger Abschätzung das erforderliche sachverständige Urtheil bei den zur Kom­mission gehörigen beiden anderen landwirthschaftlichen Taxatoren in genügendem Maße nicht vorauszusetzen ist.

* Gelegentlich eines Spezialfalles der Versiche. rung eines Gebäudes bei einer öffentlichen Feuer- Societät hat sich ergeben, daß von den Ortspolizei­behörden des betreffenden Societätsbezirks die Vorlegung der bei jener Societät angebrachten Jmmobiliar-Ver- sicherungsanträge zur Prüfung der Zulässigkeit seither fast nie verlangt worden ist, indem die Polizeibehörden von der Annahme geleitet worden sind, daß das Gesetz vom 8. Mai 1837 und die Kabinets-Ordre vom 30. Mai 1841 sich lediglich auf Feuerversicherungen bei Privatgesellschaften beziehe. Diese Annahme ist un­zutreffend. Die durch die Kabinetsordre vom 30. Mai 1841 erfolgte Ausdehnung der Vorschriften in §§. 14 und 15 des Gesetzes vom 8. Mai 1837 auf Immo­biliarversicherungen ist eine allgemeine, ohne die öffent­lichen Societäten davon auszuschließen, und es sind demgemäß einer anderen Verfügung des Ministers des Innern zufolge Jmmobiliar-Verstchelungsanträge, gleich­viel ob dieselben an Privatgesellschaften' oder öffentliche Societäten gerichtet sind, der Polizeibehörde zur Prü­fung vorzulegen.

* Unter falschen Vorspiegelungen suchen Agenten häufig Landbewohner zur Auswanderung, namentlich nach Brasilien, zu bewegen. Dieses verbrecherische Treiben, dessen Urheber, wenn man ihrer habhaft werden kann, der verdienten Strafe nicht entgehen werden, ist, wie die Nordd. Allg. Ztg. erfährt, zur Kenntniß des Kaisers gelangt, welcher in wachsamer Fürsorge für das Wohl seiner Unterthanen, befohlen hat, daß der Ausbeutung der Landbewohner durch amtliche Warnungen in den Kreisblättern vor den Schwindeleien jener Aus­wanderungsagenten entgegengetreten werde.

* Die goldenen Fünfmarkstücke sind schon seit 1879 nicht mehr neugeprägt worden, auf eine besondere Anordnung des Reichskanzlers hin, welcher die halben Kronen als im Verkehr unbrauchbar bezeichnete. Dem­entsprechend werden seit jener Zeit diese Geldstücke von der Reichsbank eingezogen und nicht wieder verausgabt.

In Steinau erhielt Graf Droste-Vischering 4 Stimmen, Herr Landrath Trott zu Solz in Fulda 345 Stimmen.

Fulda, 17. Februar. Auf Grund eines Gutachtens des landwirthschaftlichen Vereins des Kreises Fulda hat der hiesige Stadtrath beschlossen, künftighin jährlich zwei Pferdemärkte hier einzurichten und den ersten der­selben am 26. und 27. August L I. stattfinden zu lassen. Das Unternehmen, welchem die staatliche Ge­nehmigung gesichert ist, soll auch durch Bewilligung von Prämien und Veranstaltung einer Lotterie ge­fördert werden.

Fulda, 19. Febr. Wie unlängst mitgetheilt wurde, war der landwirthschaftliche Kreisverein in 1 seiner Ge­neralversammlung vom 4. v. Mts. für Gründung einer landwirthschaftlichen Winterschule in Fulda sehr lebhaft eingetreteti unter dem Hinweis darauf, daß der Besuch der Schule in Marburg und Hofgeismar für die jungen Leute hiesiger Gegend zu kostspielig sei und Fulda in den Räumen der verlassenen Artillerie- Kaserne geeignete Lokalitäten biete. Wie wir erfahren, sind in der Februar - Sitzung des ständischen Ver- waltungs-Ausschusscs zu Cassel für Einrichtung einer landwirthschaftlichen Winterschule in besagten Räumen 4000 Mk. bewilligt worden-

Aus Hcrsscld wird demB. T." geschrieben: Wie nunmehr fest steht, wird das seither hier stationirte Bataillon am 1. April von hier fort und nach Kassel verlegt. Alles Pelitioniien beim Herrn Kriegsminister,