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Erscheint Mittwochs und Sonnabends. Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

M 38. Samstag, den 10. Mai 1890.

Deutsches Reich.

Berlin, 6. Mai. S- M. der Kaiser hat heute um 12 Uhr im Weißen Saal des kgl. Schlosses den Reichs tag in Person eröffnet. In der Thronrede wird die Hoffnung ausgesprochen, der Reichstag werde die schwebenden bedeutsamen Fragen ihrer Lösung entgegen» führen, vornehmlich aber die Frage des Ausbaus der Arbeiterschutz - Gesetzgebung. Die Ausstandsbewegung habe eine Prüfung veranlaßt, ob durch die Gesetzgebung innerhalb der bestehenden Staatsordnung den berech­tigten Wünschen der Arbeiter Rechnung getragen sei. Es werde dem Reichstag eine Vorlage gemacht werden, die die Sonntagsruhe, die Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit, den Schutz für das Leben, die Ge­sundheit und die Sittlichkeit der Arbeiter und die Vor­schriften für jugendliche Arbeiter behandeln werde. Ferner werde eine Vorlage bctr. die bessere Regelung der gewerblichen Schiedsgerichte erfolgen. Die Militär­vorlage sei zur Herstellung gleicher Machtverhältnisse mit den Nachbarstaaten erforderlich. Die Thronrede schließt mit der Versicherung, daß die dauernde Erhaltung des Friedens das unausgesetzte Ziel der kaiserlichen ; Regierung sei und daß es bei selben gelungen sei, bei allen fremden Staaten das Vertrauen in die Zuverlässig­keit dieser Politik zu befestigen. Das Kaiserpaar wird, wie hiesige B'älter m iben, auf seiner Reise nach Norwegen von sämmtlichen fünf Prinz.n begleitet sein. Ende Juli wird die Kaiserliche Familie in Christiania eintreffen. Das Geschwader, das den Kaiser nach der norwegischen Hauptstadt bringt, wird von einem nor­wegischen Kriegsgeschwader im Christianiasjord mpfangen und nach Christiania begleitet werden. Die Kaiserin und die Prinzen werden sich von dort aus, wir es heißt, über Land nach dem Städtchen Molde an der Westküste des Landes, nördlich von Bergen, begeben, um dort längeren Aufenthalt zu nehmen. In Molde herrscht, obgleich es am Nordmeer liegt, ein überaus mildes Klima, da es von hohen Bergen eingeschlossen ist. Wahrscheinlich wird die ganze schwedisch-norwegische Königsfamilie zum Empfeu ge in Christiania eintreffen.

Ende Mai wird der Kaiser in Rußland er­wartet. Die Vorkehrungen für seinen Besuch werden dort rüstig betrieben. Det Ka'ser wird wohl nahezu drei Wochen in Rußland bleiben und beabsichtigt auch Moskau zu besuchen, wo ihm zu Ehren große Festlich- k it.n stattfinden sollen.

* Nach der Arbeiterschutzverlage können die Arbeiter an Sonn- und Festtagen zum Arbeiten nur soweit verpflichtet werden, als es sich um Arbeiten handelt, welche nach den Bestimmungen des Gesetzes auch an Sonn- und Festtagen vorgenommen werden dürfen. Es wird ausdrücklich festgesetzt, daß im Betriebe von B ergwerk m, Salinen, Gruben, Fabriken, Werften u. s. w., sowie bei Bauten aller Art Arbeiter an Sonn- Ünb Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen und zwar hat die Ruhe für jeden Sonn- und Festtag 24 Stunden von 6 Uhr Abends an des vorhergehenden Werktages anzufangen, für das Weihnachts-, Neujahrs, Oster- und Pfingstf st 48 Stunden, für sonstige aufeinander­folgende Festtage 30 Stunden zu dauern. In Handcls- gcwerbe dürfen Arbeiter u. s. W. an Sonn- und Festtagen nur 5 Stunden beschäftigt werden. Die Ausdehnung des Arbeitsverbots an Sonn- nnd Fest­tagen auf andere Gewerbe wird kaiserlichr Verordnung mit bundeSstaatlicher Zustimmung vorbehalten.

; 2) Baiern nicht hur das vier-, sondern auch das vereinsreichste Land ist, dürfte nicht allgemein bekannt sein. Im ganzen deutschen Reiche hat Fürth in Baiern die verhältnißmäßig stärkste Bereinszifser aufzuweisen, nämlich bei 35,500 Einwohnern nicht weniger als 315 Vereine. Es kommt also dort auf etwa 112 Einwohner jedesmal ein Verein. Das Verhältniß der Einwohner zu den Vereinen in gelangen ist wie 130, in Nürn­berg wie 150, in LandShut und Bayreuth wie 170, in Regensburg wie 200, in München, Augsburg, Würz- burg wie 250, in Jngolstadt wie 300 zu 1, wobei die studentischen Verbindungen nicht einmal in Betracht ge­zogen sind. Interessant ist eine Uebersicht über die Stärke der Vereinsbitdung, die wir dem Herausgeber des deutschen VereinS - Adreßbuches, Paul Wiesenthal, verdanken. Danach stellt sich das Verhältniß etwa folgendermaßen: Es kommen in Bautzen auf 170, in Speyer, Merane und Gera auf 200, in Planen,

Chemnitz und Dessau auf 280, in Barmen und Kaisers­lautern auf 300, in Mannheim und Darmstadt auf 330, in Eisenach, Rudolstadt und Koblenz auf 350, in Frankfurt a. M., Ulm und Heilbronn auf 370, in Erfurt auf 380, in Wiesbaden, Ratibor, Karlsruhe und Tilsit auf 400, in Dortmund, Trier, Danzig auf 430, in Hannover auf 450, in Stettin auf 460, in Magdeburg auf 470, in Kolberg und Posen auf 500, in Mainz auf 550, in Liegnitz auf 570, in Leipzig, Flensburg, Breslau, Stuttgart, Köln, Kassel und Kiel auf etwa 600, in Elberfeld und Mühlhausen i. Els. auf 650, in Rostock, Dresden, Königsberg und Hamburg auf etwa 700 Einwohner je ein Verein. Zu berück­sichtigen ist natürlich dabei, daß die Vereinszrffern fort­dauernd, besonders in größeren Städten, nicht uner­heblich schwanken. In Berlin kann man auf 6700 Einwohner etwa einen Verein rechnen.

Aus Rhcinhesseu wird derKl. Pr." geschrieben: Die großherzoglichen Kreisämter haben wegen des Ueber- handnehmcns der Raben, Krähen, Dohlen und Elstern, die die Saaten und jungen Pflanzen schädigen, die Bürgermeistereien angewiesen, daß in den Gemarkungen, in welchen jene Vögel nisten, die Nester durch zuver­lässige Männer ausgehoben werden. Für jeden abge- lief-rten Vogel sollen 10 Pfg. und für jedes Ei b^Pfg. aus der Gemeindekasse vergütigt werden; auch sollen die Jagdpächter diese Vögel gegen eine Vergütung von 10 Pfg. per Stück wegschießen. Den Jagdpächtern wird zum Abschuß besonders warm dieRabeninsel" im Rhein bei Gaulsheim und Geisenheim empfohlen, denn dort nisten Tausende von Raben und schädigen die Landwirthe der beiden Orte aufs Empfindlichste.

Mainz, 6 Mai. Maikäfer-Esser. Ein Herr be­hauptete dieser Tage in^eüier hiesigen Weinwirthschaft, einen lebenden Maikäfer verzehren zu können. Da die anwesenden Gäste das nicht glaubten, wettete der Herr um ein paar Flaschen Wein und holte sich auf der Straße von einem jungen Maikäferhändler für 2 Pfg. ein gut gemästetes Exemplar di ser Käfer. Die Lpannung der Gäste stieg bei der Rückkehr unseres Helden auf das Acußerste, und als noch eine weitere Flasche Wein gewettet wurde, da verschwand das Thier im Munde, die Kaumuskln bewegten sich, ein leises Krachen ertönte und der Käfer war verschluckt. Den anderen Gästen war aber dadurch für geraume Zeit aller Appetit v-rgangen.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 9. Mai.

. Wir machen unsere Leser auf den der heutigen Nummer unserer Zeitung beiliegenden Prospect der Münchener Militär dienstkosten-VersicherungArminia" ganz besonders aufmerksam. Es ist dies die einzige Aktiengesellschaft mit dem hohen Garantiekapital von 2,400,000 Mk., welche zu ganz festen Prämien ver­sichert und den Versicherten größtmögliche Vortheile bietet.

Hünfeld.Das Alte stürze; es ändert sich die Zeit und neues Leben blüht aus den Ruinen!" Dieses Dichterwort findet auf die hiesige Stadt gerechtfertigte Anwendung. Aus Schutt und Trümmern ist Hünfeld herrlicher denn je wieder erstanden; mehr als seine vo'cksthümlich gewordenen Brunnen mit ihrem gehcimniß- doü wirkenden Wasser, mehr als das an seinen Mauern am 4. Juli 1866 stattgehabte siegreiche Gefecht der preußischen DivisionBeyer" gegen die bayerische DivisionTaxis" hat der kolossale Brand am 80. Oktober 1888 seinen Namen in die weite Welt hinaus­getragen. Taufende von Fremden aller Länder haben dortdie Greuel der Verwüstung" geschaut, nun aber ist die Saat der Nächstenliebe geschost: 117 Wohnhäuser und 135 Nebengebäude, welche 210 Familien mit 684 Köpfen bergen, stehen wieder neugebaut da. Der ge- sammte allgemeine Baustock betrug 796,000 Mark Ver­sicherungssumme und 160,000 Mark Unterstützungsfonds, letzterer aus rein milden Gaben gebildet; die weiteren Geschenke an Lebens-, Genuß- und Bedarfsartikeln sind mit 40,000 Mrrk nicht überschätzt. Trotz der nicht leichten Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem hügeligen Terrain, der komplizirten A-rkoppelungen und mancher anderer Schwierigkeiten ist der Wiederaufbau der Stadt schön und symetrisch durchgeführt. Breite Lüngs- und Querstraßen schneiden den Häuserkomplex,

repräsent/rt durch meistens zweistöckige und einstöckige Gebäude mit versenktem Dachstuhl, in fast gleichmäßige quadratische Felder; das Ganze gewährt besonders aus der Vogelperspektive dem Auge die ungestörte Regel­mäßigkeit.

Altendorf, 5. Mai. Ein beklagenswerther Unglücks­fall hat sich hier zugetragen, indem ein Junge von 10 Jahren bei einer Balgerei dadurch das Leben einbüßte, daß sich einer seiner Kameraden auf ihn kniete und dem Liegenden einen Rippenbruch beibrachte, welcher die Lunge verletzte und den Tod herbeiführte.

In Kassel hat sich unter dem Vorsitz des Ober­bürgermeisters Weise ein Comitä gebildet, das in einem Aufruf an das deutsche Volk um Beiträge für ein in Berlin zu errichtendes Nationaldenkmal für den Fürsten Bismarck auffordert.

Kassel, 5. Mai. Der Verein für innere Mission, Zweigverein Kassel, warnt vor einem gemeingefährlichen Schwindler, der hier sein Unwesen in schlimmer Weise getrieben hat. Er stellte sich ms Missionsprediger vor, nannte sich Herr von Hollen und betrieb sein Bettel- unwesen mit unglaublicher Kühnheit, indem er nicht nur sämmtliche Pfarrer Kassels, sondern auch die Lehrer und eine große Anzahl christlicher Familien heimsuchte. Insbesondere spekulirte er auf die Wohlhabenden und erhielt auch hier recht belangreiche Gaben zugestellt. Weiter bezog er sich auf die so gewonnenen Bekannt­schaften und borgte Geld und Waaren bei Geschäftsleuten und Privatpersonen, ohne je einen Pfennig zu zahlen. Als man hinter die Schliche desfrommen" Schwindlers kam und ihm auf die Finger sah, verduftete er mit Schnellzugsgeschwindigkeit.

Mehrere dem israelitischen Bekenntniß angehörige Besitzer in der Landgemeinde Herleshausen hatten gegen ihre Heranziehung zu den Kosten für die dortige re- forinirte Kirche und Schule nach vergeblichem Einspruch Klage erhoben. Auf dieselbe entschied in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht I. Senat mit Urtheil vom 19. Februar d. I., daß die Kläger verpflichtet seien, zu den Kosten der Schule, zu denen der Kirche aber nur insoweit beizutragen, als dieselben den Charakter einer allgemeinen Gemeindelast haben. Der Gerichtshof ver­wirft zunächst den Einwand der Kläger, daß ihre Be­freiung von diesen Abgaben auf einem mit den Gemeinde­organen getroffenen Sonderabkommen beruhe, mit der Ausführung, daß eine von der allgemeinen Steucrpflicht abweichende Regelung durch Vertrag zwischen der be- steuernden Gemeinde und dem einzelnen Abgabepflichtigen nicht getroffen werden könne, sondern nur durch orts' statutarische Bestimmung, welche der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfe. Sodann wird in den Er- k-nntnißgründen ausgeführt: die Unterhaltung der Kirche und der kirchlichen Gebäude liegt in Gemäßheit der Gesetze vom 29. Oktober 1833 (§ 3, Abs. 2) und vom 29. Oktober 1848 (§ 5) den zum Kirchenbezirk ge­hörigen Glaubensgenossen und nicht der bürgerlichen Gemeinde ob. Soweit aber die letztere auf Grund des Patronats, Herkommens oder besonderen Rechtstitels zu gewissen Leistungen für die Kirche verpflichtet ist, sind die betreffenden Aufwendungen als eine Gemeindelast von sämmtlichen Gemeindemitgliedern ohne Unterschied des Bekenntnisses zu tragen. In § 3 Abs. 2 des Ge­setzes vom 29. Oktober 1833 ist zwar vorgeschrieben, daß die an sich zu den Gemeindeabgaben verpflichteten Jsraeliten von den durch die kirchliche Verfassung der Ortsgemeinde bedingten Lasten frei bleiben sollen. Damit ist jedoch nur deren Verpuichtung, nach dem Konsistorial- Ausschreiben vom 28. Februar 1766 in gewissem Um» fange auch an der für die Eingepfarrten begründeten Beitragspflicht zn den kirchlichen Lasten theilzunehmen, aufgehoben worden. Denn die bürgerliche Gemeinde hat an sich weder eine kirchliche Verfassung, noch kann sie auf Grund der Kirchenverfassung zu Beiträgen an die Kirche verpflichtet sein. Als eine Gemeindelast müssen aber auch diejenigen Leistungen gelten, welche die Gemeinde der Kirche gegenüber freiwillig über­nommen hat, und es steht der Ausführung der bezüg­lichen Gemeindebeschlüsse nichts entgegen, so lange die- selben nicht von der zuständigen Behörde als ungesetzlich oder die Befugnisse der Gemeindebehörden überschreitend, beanstandet sind. Was ferner die Schullasten angcht, so liegt die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen in Kurhessen den bürgerlichen Gemeinden ob. Trotz deS