ZchWernerMtung
Erscheint Mittwochs und Sonnabends. — Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die,kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
M 43. Mittwoch, den 28. Mai 1890.
Deutsches Reich.
Hamburg, 20. Mai. Spiritus-Schmuggel. Eine Belohnung von 1000 Mark ist seitens der hiesigen Staatsanwaltschaft ausgcsctzt für Denjenigen, welcher die unbekannten Ewerführer namhaft macht, die im Laufe eines Jahres 500 Fässer Spiritus und 28 Fässer Wein vom Freihafen in das Zollgebiet geschmuggelt haben. Der Spiritus ist derselbe, der, wie auch seiner Zeit die „Berl. Morgen-Ztg." berichtete, in Beuchen in Oberschlesien zu Schleuderpreisen verkauft w wde. Die Berkäufer daselbst und in Hamburg, die Vermittler Destillateur Hirschel, Hermann Holländer und der Agent Ludwig Prange, sind bereits gefänglich eingezogen. — Es ist völlig rüthselhaft, wie ein so großartiger Schmuggel an der Wasserkante bei einem Aufsichtspersonal von ca. 1300 Steuerbeamten ausgeführt werden konnte. Die Steuerstrafe, welche das Hamburger Handelshaus zu zahlen hat, soll 200,000 Mark betragen.
Hamburg, 21. Mai. Aus dem letzten Bahrenfelder Trabrennen passirte ein tragikomischer Fall. Als einer der Reiter eben seinen Gaul besteigen wollte, legte sich auf letzteren die Hand des Gerichtsvollziehers. Mit saurem Gesicht zog der Sportsmann seinen Geldbeutel und bezahlte die schuldige Summe auf Heller und Pfg. aus. Aber das Glück war dem Reiter hold, — er wurde erster Sieger in dem betreffenden Rennen.
— Nach zuverlässigen Nachrichten hat sich der aus Köln gebürtige, frühere preußische Staatsangehörige Gärtner Heinrich Hauß in Lima, dessen R-nalurali- sationsgesuch mit Rücksicht auf seine w.gen Verletzung der Wehrpflicht erfolgte Verurtheilung seiner Z it abgelehnt worden ist, der Peruanischen Regierung gegen« über verpflichtet, für die ihm von derselben in unbewohnten und, der Kolonisation unzugänglichen Gegenden zugesicherten Ländereien Kolonisten einzuführen. Es steht zu erwart n, daß derselbe in seiner Hennarhprovinz oder auch in weiteren Gebieten den Versuch machen wird, Auswanderer für Peru anzuwerben und sei hiermit vor der etwa auch im hiesigen Kreise hervortretenden Werbetätigkeit des rc. Hauß vczw. seiner Helfershelfer auf das dringendste gewarnt.
Metz Die Arbeiten zur genauesten Feststellung der deutichfranzösischen Grenzlinie sind seit einiger Züt im Gange; durch eine solche Feststellung soll dem Borkommen weiterer „Zwischenfülle" ü isSchnaebele u. s. w. möglichst vorgebeugt werden. Diese Arbeiten, die besonders die elsässischen Grenzkreise Colmar, Rappolts- Weiler, Schlcltstadt und Molsheim umfaßten, sind jetzt beendigt und die Grenzregulirungs-Commission hat dieser Tage durch eine Begehung der Grenze sich von der guten Ausführung der Arbeiten überzeugt. Sämmtliche Grenzsteine haben bei dieser Gelegenheit einen neuen weißen Anstrich bekommen. Die obere Hälfte des Steines ist durch einen schwarzen Strich, der genau die Grenzlinie markirt, in zwei Theile getheilt, von denen jeder Theil ein eingemeißeltes D und F trägt.
Pforzheim, 21. Mai. Eine Mordfamilie. Kürzlich wurde in dem benachbarten, auf Württembergischen Gebiete liegenden Dorfe Salmbach eine Frau als Leiche aufgefundeti, von welcher man annahm, daß sie sich selbst entleibt hat. Inzwischen sind jedoch Zweifel an dem Selbstmord der Unglücklichen aufgetaucht, und es haben sich Anhaltspunkte für die Vermuthung gefunden, daß die Frau ermordet sei. Die Untersuchung des Falles hat nunmehr zur Verhaftung des Ehemannes der Ermordeten und deren drei Kinder geführt.
Simmcru, 22. Mai. Unsere Stadt befindet sich in großer Aufregui g. Zahlreiche Personen haben Drohbriefe erhalten, in welchen bekannt gegeben wurde, dag die Stadt an einem dieser Tage in Brand gesteckt würde. Die polizeilichen Recherchen haben ergeben, daß es sich um mehr als eine leere Drohung handelt. In den entlegenen Dörfern und Weiletn des Hundsrücks sind die übertriebcndstcn Gerüchte im Umlauf. Es kommen fast täglich von außerhalb Leute in die Stadt, um sich durch den Augenschein davon zu überzeugen, ob dieselben auf Wahrheit beruhen.
Goßlar a. H., 22, Mai, Militärische Hülfe würde heute früh telegraphisch von Harzburg aus wegen der gestern dort ftattgifunbenen Überschwemmung in Folge von Wolkubrüchen erbeten. Zwanzig Mann vom hiesigen Bataillon führen mit dem Miltagcznge nach bOrt. Acht Unmenge von Bauholz soll vom Gebirge nach
Harzburg gischwemmt worden sein; viel todtes W ld ist 1400 Mk. aber sogar einen Aufschlag bis zu 8,50 Mk'
aufgefunben worden, der sonstigen Verwüstungen durch die fürchterliche Gewalt der zu Thal stürzenden Wasser- mengen nicht zu gedenken.
Schleswig, 18. Mai. Eine fromme Gemeinde. Ein außerordentlich seltener Fall hat sich nach den „F. N." am Sonntag den 11. Mai in Bau ereignet. Daselbst kam es vor, daß Prediger und Küster des Kirchspiels, welches 2100 Einwohner zählt, unverrichteter Sache von der K.rche wieder nach Hause gehen mußten, weil auch nicht ein einziger Zuhöhrer erschienen war.
Bromberg, 19. Mai. Wie die hiesige Barbierinnung die Unhöflichkeit eines Lehrlings bestraft, erzählt die „Ostd. Pr.": Auf dem Heimwege von der Fortbildungsschule begegneten zwei Lehrlinge dieser Tage einem Barbierherrn aus einem Bororte; während der eine Junge, wie sichs geziemt, grüßte, behielt der andere die Mütze auf dem Kopfe. Das verdroß nun unsern Barbier nicht wenig. Als er aber gar auf die Frage, warum der Lehrling ihn, den Meister, nicht grüße, die Antwort erhielt: „Einen Dorfbarbier brauche ich nicht zu grüßen!" erstattete er Anzeige bei der Innung. Der Jnnungsausschuß, dem die Angelegenheit unterbreitet wurde, bestimmte, daß der betreffende Lehrling zur Strafe für das an den Tag gelegte unehrerbietige Benehmen ein Vierteljahr über die festgesetzte Frist hinaus nachzulernen habe.
Haynau, 19. Mai. In Wittgendorf, hiesigen Kreises wird der Kräherfang en gros betrieben. Die Krähen haben sich nämlich in den letzte» Jahren in erstaunlicher Weise vermehrt, so daß die Besitzer der Waldparzellen gegen den Fang derselben nicht Einspruch erheben. Am letzten Sonnabend sind von einem Wiltgendorfer Manne in dem zwischen Wittgendorf und Tammendorf gelegenen Kiefernwäldchen nicht weniger als 180 junge Krähen aus den Nestern genommen worden. Bei den theuren Fleischpreisen erzielte er für je 3 Stück einen Preis von 10 Pfg. Man kocht hier die fetten Vögel wie junge Tauben. Sie sollen allerdings viel zäher als diese sein.
Lokales und Provinzielles.
Schlüchteru. Der Bundcsralh beschloß, vom 1. Juli ab eine Zwischenportostufe von 5 Pfennig für Drucksachen von 20 bis 100 Gramm einschließlich cinzu- führen.
* — Die Regierung veröffentlicht im Amtsblatt die Durchschvitttpreise, welche für Vergütung im Monat Mai gelieferten Fourage maßgebend sind. Für die Kreise Fulda, Gersfeld, Hünfeld und Schlüchtern betragen dieselben: Hafer 9,47 Mk., Heu 2,89 Mk-, Stroh 2,89 Mk- pro Centner.
* — Nach dem Jagdpolizei-Gesetz von 1850 ist die Gemeindebehörde als die gesetzlich berufene Vertreterin der Besitzer der einen Jagdbezirk bildenden Grundstücke befugt, die Jagd, sei es öffentlich im W ge des Meist- gebots, oder aus freier Hand zu verpachten. Da sich das in der Jagd auf gemeinschaftliche Jagdbezirke beruhende Vermögen als Jnteressentenvermögen, nicht als Kommunalvermögen charakterisirt, so haben die Aufsichtsbehörden ihre Einwirkung nur so weit eintreten zu lassen, als erforderlich ist, um die Gemeindebehörden zu ordnungsmäßiger Erfüllung ihrer Pflicht anzuhalten und den Abschluß gesetzwidriger, unklarer oder gemeinschäd- licher Verträge zu verhüten. Darüber hinaus sind die Aufsichtsbehörden zum Erlasse direkter Anordnungen über die Art bis Verpachtung der Jagd, die Wahl des Pächters rc. nicht befugt, Diese Bestimmungen sind aus Anlaß eines Spezialfalles, in welchem die Frage zur Erörterung gelangt war, von den Ressortministern wieder in Erinnerung gebracht worden.
* — Der neue Tarif für Post-Rachnahmcsendungen erregt in der Geschäftswelt lebhafte Befriedigung. Derselbe bietet in der vierfachen Abstufung der Gebühr, an Stelle des bisjährigen Satzes von 2 auf's Hundert mit Abrundung nach oben, eine wesentliche und sehr dankenswerte Vereinfachung und Ermäßigung. Die Nachnahme größerer Beträge wird durch ihn überhaupt erst wirthschaftlich möglich gemacht, denn wenn jetzt die Nachnahme von 300 Mk. auf einen einfachen Brief einen Aufschlag von 6,20-6,50 Mk. (je nach der Entfernung bis zu zehn Meilen oder darüber und je nachdem der Brief frankirt ist oder nicht), eine solche von
verursachte, so konnte davon nur in besonderen Aus" nahmefällen Gebrauch gemacht werden. Nach dem Entwürfe würde die Nachnahme von über 200—400 Mk- auf einen einfachen Brief sich — ohne das Strafporto bei unterlassener Frankirung — auf 0,60 Mk. stellen. In welcher Weise die Nachnahme geringerer Beträge erleichtert werden wird, zeigt folgende Zusammenstellung einiger Beispiele der jetzigen und der künftigen Gebühren für einen einfachen Vriif (ohne Strafporto):
Beträge der
Jetzige
Gebühren
Gebühren nach
Nachnahme
L Zone
II. Zone
dem Entwurf
bis 5 Mk.
0,30
0,50
0,30
„ io „
0,40
0,60
0,40
„ 50 „
2,20
1,40
0,40
„ 100 ,.
2,20
2,40
0,40
„ 200 „
4,20
4,40
0,50
In noch stärkerem Maße wird die
' Nachnahme auf
Drucksachen und Waarenproben sowie auf Postkarten erleichtert, welche jetzt, abgesehen von der abweichenden Gewichtsgrenze für erstere, hinsichtlich der Taxe wie Briefe behandelt werden, künftig aber neben der ermäßigten Gebühr nur das gewöhnliche Porto zu zahlen hätten, so daß z. B. eine Drucksache bis 50 g mit 100 Mark Nachnahme künftig 0,33 Mk. statt 2,20 bezw. 2,40 Mk. kosten würde. Für Packete mit Nachnahme stellt sich der Tarif bei kleineren Beträgen weniger günstig, ja es würde bei Betrügen bis zu 10 Mk. selbst eine Vertheuerung eintreten; denn während jetzt zu dem Packetporto nur die Gebühr von 2 aufs Hundert mit Abrundung auf 5 Pf. (also z. B. bei 4 Mk. in Höhe von 10 Pf., bei 7 Mk. iy Höhe von 15 Pf. Hinzutritt, soll künftig neben der Gebühr für Übermittelung des cingezogenen' Geldbetrages, welche bei Beträgen bis zu 5 Mk. auf 10 Pf., bei solchen über 5 Mk. auf 20 Pf. gesetzt ist, noch eine Gebühr von 10 Pf. für Vorzeigung der Sendung erhoben werden, also zusammen 20 bezw. 30 Pf. an Stelle von 10 bezw. 15 Pf. Doch läßt sich hiergegen ein Einwand um so weniger erheben, alS damit nur die unverhältnißmäßige Begünstigung aufgehoben wird, welche die Packete auch in dieser Richtung genossen.
* — Es stellt sich alljährlich der Uebelstand mehr heraus, daß zur Zeit der Baumblüthe, Zweige von Bäumen und Gesträuchern gebrochen, die Aecker und Wiesen unbefugter Weise betreten werden rc. Dergleichen Gebühren wird nach § 203 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder Gefängniß bis zu 2 Jahren bestraft. Ebenso ist das unbefugte Betreten von Gärten und Weinbergen oder von Wiesen und bestellten Aeckern vor beendeter Ernte, oder solcher A cker, Wiesen und Schonungen, welche mit einer Einfriedigung versehen sind, nach § 368,9 desselben Gesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 6 Wochen wird nach dem neuen Reichsgesetze bestraft: Wer Eier oder Junge aus Vogelnestern nimmt, oder Vögel fängt. Dergleichen Strafen unterliegt, wer es unterläßt, Kinder oder andere seiner Aufsicht untergebenen Personen von der Vorschrift abzu- zuhalten.
* — Wichtig für Gastwirthe dürfte folgende Ent- scheidung des Reichsgerichts sein: In der Vermischung des in dem Tags zuvor angezapften Fasse befindlichen und schaal gewordenen Bieres mit frischem Bier von gleichem Fabrikat ist eine Verfälschung zu finden, wenn dieses dadurch verschlechtert wird und der Thäter zum Zweck der Täuschung die Vermischung vorgenommen. Ob die Verschlechterung so geringfügig war, daß die Gäste sie nicht bemerkt haben, ist nur für die Höhe der Strafe erheblich,
* — Die Fahrgeschwindigkeit auf den Sekundärbahnen wird im nächsten Herbst um ein Viertel erhöht werden, was das Publikum, welches zur Benutzung dieser Bahnstrecken gezwungen ist, jedenfalls nicht übel nehmen wird.
* — Tellersammlungen. DaS Königl. Kammergericht hat es dem „Reichsanzeiger" zufolge in einer neuerlichen E-kenntniß für zulässig erklärt, daß die Veranstaltung und Ausführung von Sammlungen (sogen. Tellersammlungen) bei öffentlichen Versammlungen im Wege der Polizeiverordnung von einer ortspolizeilichen Genehmigung abhängig gemacht wird. Dementsprechend würde auch für die Erhebung eines Eintrittsgeldes m