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IRtfttlhtttrttMt^ ^"^Schlüchleruer Zeitung" ^llHUUtUji h werden noch fortwährend von allen - -=':' s Postanstalten undLandbrieftrügern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Deutsches Reich.

Berlin. Zur Uebergabe Helgolands an Deutschland wird geschrieben: In englischen Marinekreisen wird ver- sichcrt, daß die Übergabe Helgolands au Deutschland seitens beider Mächte unter Entfaltung eines großartigen Ceremoniells erfolgen soll. Eine englische Florie unter dem Befehl des Herzogs von Edinburgh und eine deutsche mit Kaiser Wilhelm an Bord werden an ein und demselben Tage auf der Rhede von Helgoland er­scheinen. Die britische Flagge wird von der deutschen Flotte salutirt werden, und sobald die Insel förmlich an Deutschland über geben worden ist, wird die britische Flagge gesenkt und die deutsche unter Salutschüssen der britischen Flotte gehißt werden. Die Offiziere des britischen Geschwaders werden hernach am Bord des deutschen Admiralsschiffes vom Kaiser Wilh.lm be- wirtD werden.

Pr. Stargard, 7. Juli. Nach der Ortschaft Wolsche bei Neukuch wurde vor einigen Tagen zu einer Tage­löhnerfamilie von Verwandten aus Hoch-Stüblau ein vierjähriges Kind gebracht, welches dort bis zum nächsten Sonntag sich aufhalten sollte Wie gewöhnlich, so ging auch am 3. d. M. das Kind in den sehr nahen Wald, um Beeren zu sammeln. Als dasselbe aber bis zum Abend nicht wieder zurückgekehrt war, durchsuchten die Verwandten rufend die ganze Nacht den Wald, ohne das Kind jedoch zu fL bett. Erst am nächst, u Tage gegen MUtag fanden sie es nicht f r« von der Ort­schaft todt im Walde lugen. D r eine Fuß war ^er-, Hedtich argeschwallen, so daß man an nimmt, das Kind sei von einet Kreuzotter, deren es hier recht viele gibt, griffen worden.

Landsberg a. W., 7. Juli. Am 5. b., Abends gegen 7 Uhr zog ein schweres Gewitter über unsere Stadt hinweg. In dem benachbarten Dorfe Jahnsfelde schlug der Blitz in den Schafstall des Rittergutsbesitzers Baron von Caruap. Es kamen gegen 660 Lämmer in den Flammen um; auch verbrannten sämmtliche Futtervorräthe.

Greiz, 6. Juli. Die Nachwehen des beendeten Weberausstandes treten jetzt recht deutlich hier zu Tage. M tzr als 400 Weber, darunter zahlreiche Familien­väter, sind brodlos geworden, indem die Arbeitgeber in Folge des Ausstandes auswärtige Kräfte zum Er­satz huaugezogen haben und sich nunmehr weigern, diese zu Gunsten der einheimischen Arbeiter wieder zu entlassen. Dieser Ausstand hat viele Familien ruinirt. Das Elend derselben ist groß. In den fern der Um­gegend von Greiz, Reichenbach und Mylau wird in Folge dessen mehrfach die Wahrnehmung gemacht, daß seit einiger Zeit sich inehr als es sonst um diese Zeit der Fall zu sein pflegte, arbeitslose Weber herum­treiben und um Gaben ansprechen. Es sind dies meist m AuSstand gewesene Weber aus Greiz, die nicht wieder angenommen worden sind.

Gera, 7. Juli. Ein hiesiges Blatt berichtete kürz­lich von einem in der Näh: von Neustadt a. O. ge­macht n überaus-seltenen und überaus werthvollen Fund, der ein groß rRubin-Saphir" sein und einen Geld- Werth von 15 000 M. besitzen sollte. Da die R.dakiion versicherte, sich selbst von der Echtheit des Steines über­zeugt zu haben, so schenkte man dem großn Ereignis Glauben und die Nachricht davon machte die Runde durch die Thüringische Presse. Durch die Prüfung des Fundes seitens eine Fachmannes (vermuth. Prof. Dr. Liebe), ist jetzt dagegen in derGeraer Zeitung" fest- gestellt, daß der Stein nur einNosenquarzmiueral" barftelle, dessen Werth auf fünf Pfennige zu Leieren sei! Sie transit g'oria mundi.

Elberfeld. Ein ju'g r Mann aus Barmen g dachte, hier zu heirathen. Er erschien auf dem Standesamt, um das Aufgebot zu bestellen. Seine Papiere waren in Ordnung, nur fehlte der Nachweis, daß er militär- frei sei. Das Aufgebot wurde untcrdcß schon angeordnet, ihn aber auigegeben, den fehlenden Nachweis nach­träglich beizubringen. Diesem Ersuchen kam er jeooch nicht nach, sondern traf bereits alle Vorbereitungen zur Verheiratung. Inzwischen stellte sich nun heraus, daß

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 11. Juli.

Verliehen: dem bisherigen Pfarrverweser, past extr. Ernst Kienzler die Pfarrstelle in Neuen- gronau.

* Herr Professor und Wetterprophet Falb scheint, sobald er sich mit seinen Pi ophczciungen auf die Sonne verlegt, noch weniger Glück zu haben, denn die in Amerika überflüssig aufgespeicherten Fluthwellen, die sich lheilweise nach Europa herüberwälzen sollten, werden hier noch vergebens erwartet. Jeder neue Tag bringt eine Menge Regen und wenn auch der Abend einen besseren Nachfolger anzukunden scheint, so belehrt uns der andere Morgen nur über die Beständigkeit unserer Trugschlüsse. Das meiste Heu liegt halb faul an den Bergabhängen und in den Gründen, um verwesend seiner eigentlichen Bestimmung zu entgehen, auch das Getreide, besonders der Roggen, wartet vergeblich auf seine Reife und die Kartoffeln beginnen schon faule Flecke zu bekommen.

* Die Maul- und Klauenseuche unter den Vieh­beständen hat in vielen Orten des Kreises Gießen an Ausdehnung angenommen, während sie in den angrenzenden Kreisen lheilweise wieder erloschen ist. Im Laufe der vorigen Woche ist der Ausbruch der Seuche in einigen Orten der Umgegend von Lich und Hungen, zuletzt auch in Oppenrod und Großen-Vuseck bei Gießen in einigen Ställen constatirt worden.

* Den imReichsanz." veröffentlichten Mit­theilungen über den gegenwärtigen Stand der Saaten und der Ernteaussichten in der preußischen Monarchie entnehmen wir über den R gierungsbezirk Cassel: Die Wintersaaten, Roggen und Weizen, zeigten Ende Mai einen recht guten Stand, haben indeß durch ungünstige Witterung später sehr gelitten. Hafer, Gerste und Hülsenfrüchle werden kaum eine Mittelernte ergeben. Auch die Ernte der Kartoffeln wird an Menge und Güte hinter einer Mittelernte zurückbl-iben. Dagegen versprechen Futterkräuter und Wiesenwuchs einen guten Ertrag. Die Obsternte wird fast durchweg schlecht aus- fallen, nur in einigen Gegenden wird sich ein befrie­digender A.chf lertrag ergeben.

* Die Kreis - Wachtmeister der Gendarmerie werden jetzt sämmtlich zu Oberwachtmeistern ernannt. Den nunmehrigen Oberwachtmeistern wird auf die Zeit vom Tage ihrer Ernennung zu Oberwachtmeistern ab, an Stelle des bisherigen Gehalts von je 1200 M. einschließlich 150 M. Remontegeld jährlich und der Funklions-Zulage von 225 M. jährlich, das Gehalt der Oberwachtmeister von 1650 einschließlich 150 M. Remontegeld jährlich gezahlt werden.

* Der letzte Kurfürst von Hessen erhält dem­nächst ein Denkmal auf österreichischem Boden. Fürst Wilhelm von Hanau hat den Wiener Bildhauer Natter mit der künstlerischen Ausführung desselben betraut, und die Enthüllung Desselben auf dem Majoratssitze Horowitz in Böhmen soll am 20. August, als dem 88. Geburtstage des verstorbenen Kurfürsten, unter Theilnahme des Fürsten Wilhelm und seiner ihm kürz­lich angetrauten Gemahlin, sowie der fürstlichen Ange­hörigen undzahlreicher geladener Hessen-Casseler aus Wien und der Provinz" stattfinden.

Der noch nicht 25 Jahre alte junge Mann sich s. Z. der Mllitärpflicht entzogen hatte und dieserhalb in Ab­wesenheit bestraft worden war. Durch das Aufgebot aber wurde jetzt sein Aufenthalt der Militärbehörde be­kannt, und diese ließ ihn zunächst wegen der s. Z. gegen ihn erkannten Strafe in Haft nehmen. Der Heiraths- kand dat wird nun nach Verbüßung der Strafe zunächst einer Musterung unterzogen, und im Falle seiner Taug­lichkeit wird er, statt in den Stand der Ehe zu treten, in die Reihe der Vaterlaudsvertheidiger eingestellt werden.

Mainz. 5. Juli. Das Schöffengericht verhandelte gegen einen hiesigen Geflügelhändler, angeklagt der Ruhestörung, welche nicht Angeklagter, sondern einer einer seiner Hähne begangen haben soll. Der Hahn des Angeklagten kündigt jeden beginnenden Tag mit lautem Krähen an, hierdurch werden einige Nachbarn in ihrer Nachtruhe gestört, sie haben Anzeige gemacht und der Geflügelhändler hat Strafbefehl wegen Ruhe­störung erhalten, sein hiergegen erhobener Einspruch wird lostenfüllig abgewiesen.

* M-t der Stellung des Handwerkmeisters zu seinem Lehrling, welcher sich weigert, den Unterricht in der Fortbildungsschule zu besuchen, hatte sich am 10. d. Mts. die Strafkammer des Landgerichts zu Schneide- mühl zu beschäftigen. Vor den Schranken dieses Ge­richts hatte sich der Schmiedemeister Rudolph Fritz wegen Verletzung seiner Lehrherrnpflicht dem Lehrlinge Schwarz gegenüber einer U bertretung des § 148 Nr. 9 der Reichsgewerbe-Ordnung, zu verantworten. In Schneidemühl besteht eine Fortbildungsschule, zu deren Besuche nach dem Ortsstatute die gewerblichen Arbeiter bis zum vollendeten 18. Lebensjahre verpflichtet sind. Den Unterricht in der Woche vom 26. bis 31. Januar d. I. hat der erst 17 Jahre alte Lehrling des Ange­klagten, Paul Schwarz, nicht besucht, weil er zum Be­suche durchaus nicht zu bewegen war. Der Angeklagte hat nun geduldet, daß der Lehrling sich während der versäumten Unterrichtszeit in seiner Werkstatt beschäftigt hat, und ist deßhalb von dem Gerichtshof zu drei Mark eventuell drei Tagen Haft verurtheilt worden. Die Begründung dieses für die Gewerbtreibenden so wichtigen Urtheils ist äußerst interessant. Es heißt in demselben, daß § 126 der Reichsgewerbeordnung, nach welcher der Lehrherr seinen Lehrling zur Arbeitsamkeit auzuhalten hat, ganz allgemein aufzufassen sei, so daß auch die Anhaltung zum B suche der Fortbildungsschule, zu welchem oer Lehrling verpflichtet ist, darunter verstanden werden müsse. Wenn nun der Lehrling Schwarz dem Angeklagten erklärte, er wolle den Fortbildungsunterricht nicht mehr besuchen, so war es dessen Pflicht als Meister, Den Widerwillen seines Lehrlings gegen den Besuch der Schule durch die ihm zustehenden Zuchtmittel zu über­winden. Diese Pflicht hat der Angeklagte verletzt, und deßhalb mußte er bestraft werden. Durch den Ver­theidiger, Rechtsanwalt Dr. Flatau in Berlin, ist Re­vision gegen di-ses Urtheil eingelegt worden.

t. Neuengronau, 10. Juli. Auch in unserer ab­gelegenen Gemeinde hat das Streikfieber seinen Einzug gehalten, indem der bisherige Schäfer S. das Attribut seiner Würde, den Schäferstecken, in die Ecke stellte und sich weigerte, fernerhin die hiesigen Lämmlein zu hüten, wenn ihm nicht Zulage gegeben würde. Ein Anderer war zwar sofort bereit, dafür zu sorgen, daß die Schafe keinen Grind bekämen, doch waren wieder Andere da­gegen, da seine Befähigung zu diesem Amte von den­selben in Zweifel gezogen wurde, und es gab einen großen Krawall, weil ein Jeder schließlich sich selbst die feinsten Qualitäten zum Schäferamte zutraute und dem­nach selber Schäfer spielen wollte. Zuletzt aber über­nahm der bisherige Hirt S. wieder die Funktionen des Schafhirten, doch nicht ohne vorher dem für ihn ein- gesprungenen Ersatzmann einen halben Jahreslohn und 2 Meter Eichenholz als Entschädigung gegeben zu haben. Nun herrscht wieder eitel Friede im Dorf und ein Friedens- und Freudenfest soll noch gefeiert werden zur Erinnerung an den Schäferstreik zu Neuengronau.

Vor dem Schwurgericht in Hanau wurde fast acht Tage lang ein sensationeller Mordprozeß verhandelt. Angeklagt als der Hauptthäter war ein noch nicht sechszehnjähriges Bürschchen, Namens Jacob Hofrock, von Niedergründan, der Beihilfe war sein älterer Bruder, der 21jährige Carl H., und der Anstiftung seine Mutter, Marie H., geb. Jmhosi, beschuldigt. Die Angeklagten lebten mit dem Bruder der Mutter Hofrock, dem Bauer Peter Jmhosf, im Streit. Derselbe hatte den jüngsten Angeklagten wegen Unterschlagung denun- ziren wollen und eine Civilklag: gegen die Mutter an­gestrengt. Eingestandenermaßen wab Jacob H. am Morgen deS 26. Februar d. J. mit einem Knüppel bewaffnet dem Onkel nachgegangen, als dieser sich auf dem Wege nach Rathenbergen befand. Dort hat er feinen Onkel hinterrücks überfallen und ihm den Schädel eingeschlagen. Der Angeklagte will sich in der Noth­wehr befunden und den Mord ganz allein verübt haben. Dem Bruder und der Mutter des Angcklagten konnte die Beihilfe bezw. Anstiftung nicht nachgewiesen werden, weßhalb sie freigesprochen werden mußten. Der sech­zehnjährige Mörder wurde in Anbetracht seiner Jugend zu zehn Jahren Gefängniß verurtheilt.

Marburg, 8. Juli. Eine entsetzliche Blutthat ist in vergangener Nacht hier verübt worden. Der Tage­löhner Heinrich Michel, aus Cölbe gebürtig, wurde in der Nähe der Elisabethkirche gegen Mitternacht erstochen,