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Erscheint Mittwochs und Sonnabends. Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

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Samstag, den 19. Juli

1890,

Nois->1!ltttl!ik^1 °us dieSchlüchterner Zeitung" £PV|lvUllHyl werden noch fortwährend von allen - ----------------~ Poftanstalten undLandbriefträgern

sowie von der Expedition entgegen genommen.

Die Waldverwüstungen in Bayern.

DieNonne", welche gegenwärtig einen Theil der südbayerischen Feisten von der Donau bis zum Chiemsee in einer unerhörten Weise zerstört, ist die Raupe des sogenannten Fichtenbären oder Fichtenspinners (Liparis monacha L.) und hatte in Bayern bisher fast nur dem NürnbergerReichswalde'' sich schädlich gezeigt (18351836), sonst aber mehr die Waldungen des östlichen Deutschlands (Sachsen 18351836, Lausitz und Mark 18761877, Schlesien 18351836, Kur- und Altmark 17361738, Ostpreußen 1845, 1852 bis 1860) vernichtet. In Fachkreisen wird angenommen, daß der Schmetterling durch das Licht des Marinereflectors der KunstgerverdeaussUllung des Jahres 1888 aus seinem ständigen Aufenthaltsorte bei Schleißheim avge- zogen und durch den Wind in die östliche und südöst­liche Richtung getragen worden sei.

Die Berheerungen, welche der Kiefernspinner ange­richtet, sind so bedeutend, daß seitens der Regierung Maßregeln getroffen werden müssen. Sämmtliche Ober« forsträthe des Königreichs sind bei dem Finanzminister zur Berathung darüber versammelt, wie ein rapides Sinken der Holzpreise zu verhindern ist. Mit Württem­berg und den Landesregierungen von Böhmen, Salz­burg und Tyrol wurde vereinbart, in den Grenzbezirken möglichst wenig Holz zu schlagen.

Neueren Nachrichten zufolge erstrecken sich die Wald­verwüstungen durch die Nonnenraupe bereits auf mehrere < Provinzen und spotten jeder Beschreibung. B-im Markt Ebersberg liegt der Hauptherd der verheerenden Raupe. Bon der Ferne sieht man an den Fichtenwäldern nirgends eine Spur der Zerstörung. Dringt man aber nur einige hundert Schritte in die Staatswaldungen ein, so sieht man ein Bild des Todes, das jeder Beschreibung spottet. Ueber ein Drittel des Gesammlbestandes gilt als voll­ständig vernichtet. Die lebendige, grüne Mauer, welche die Fichten noch bilden, verändert sich allmählich, immer häufiger wird sie durch dürre, besenartige Zweige ersetzt, bald verschwindet das Grün ganz und nur Leichen von Bäumen erblickt das Auge. Kein Laub, keine Nadel, kein Strauch, Alles kahl, grau und todt! Selbst das Moos ist an den meisten Stellen veischwuuden, ent­weder abgefressen oder zollhoch bedeckt von den ziegel- rothen Exkrementen der Raupe. Geht man von den Waldwegen ab, so offenbart sich das milliardenfache Leben, das hier den gemeinsamen Tod brächte, in emsiger Geschäftigkeit. Ueberall regt es sich, kriecht und läuft es durcheinander. Auf dem Boden, an den Strünken des Unterholzes -- denn nur diese sind mehr übrig, an den Stammen der Bäume, gleichviel ob Laub- oder Nadelholz, überall Raupen, nichts als Raupen, in jedem Entwickelungsstadium, in allen möglichen Färbungen, von weiß bis zu schwarz. Bei manchen Bäumen, be­sonders bei großen, starken, sieht es aus, als wüchse die ganze Rinde mit unheimlicher Geschwindigkeit in die Höhe, so dicht, so massenhaft ist sie von den Thieren besetzt, welche sämmtlich nach oben streben, in die Zweige, in die Kronen, wo ihre Alles zermalmenden Kiefern schon längst auch die letzte Nadel vernichtet. Ungezählte Millionen der Raupen haben sich zur Vcrpnppung schon eingesponnen, um nach kurzer Ruhe als Schmetterlinge den Keim der Vernichtung in weitere Kreise zu tragen. Riesige Mengen der Thiere kamen auch Dank der nassen Witterung um. An den Stämmen der Bäume, in den Gruben zwischen den Wurzeln liegen haufenweise, oft fußhoch, die ausgewachsenen Raupen, von denen bei trockenem Wetter gewiß die Hälfte zur Berpuppung gekommen wäre. Ueberall starren die Baumgerippe in die Höhe und ihre Acste und Zweige nehmen, vom Licht der Sonne durchglüht, einen brandig-rothen Ton an. Man empfängt den Eindruck, als sei der ganze Wald von Feuer versengt, ausgetrocknet bis ims Mark der Stämme. Man hat jetzt angefangen, auf die Länge von vielen Stunden den Wald gewissermaßen einzu- zäunen, indem man abgerindete Stämme einen an den andern anschließend mit Klötzen auf dem Boden be- ktstigtc und die Oberfläche dieser Stangen mit einer Art Vogrgeim bcstrich, um so der Wanderung der

Deutsches Reich.

Berlin. Unser Kaiser wird wahrscheinlich am 27. d. Mts. von seiner Nordlandsreise zurückkehren und zwar in Wilhelmshafen wieder deutschen Boden be­treten. Das Wetter, welches einige Zeit hindurch un­freundlich und regnerisch war und die Reise vielfach behinderte, ist jetzt wieder schön, und Heller Sonnen­schein begünstigt die Ausflüge des Kaisers durch die herrlichen Landschaften Norwegens.

So geräuschvoll das 10. deutsche Bundesschießen begonnen halte, so geräuschlos war sein Ende in der Nacht zum Montag. Dem Programm nach sollte es mit eineritalienischen Nacht" und um Mitternacht mit einem feierlichen Umzüge von der Festhalle aus über den Platz erfolgen. Es mußte Beides unterbleiben. Der Festplatz zeigte in der elften Stunde bereits eine solche Leere, daß man die Kassen aufhob. Den Kaiser- preis, die prachtvolle silberne Kanne mit der Diana, hat der Baumeister J. Musch aus Meran in Tirol er­rungen, welcher zweimal 30 Ringe geschossen halte. Ueberhaupt haben Tiroler, Schweizer und Amerikaner den Löwenantheil bei den Preisen errungen. Das Bundesschießen schließt mit einem bedeutenden Defizit (man spricht von 100,000 Mark), während das 9. Bundesschießen in Frankfurt a. M. einen Ueberschuß von 120,000 Mark ergab.

Auf dem Hofe des Zellengefängnisses Plötzensee bei Berlin fand am Montag früh 7 Uhr die Enthauptung des Dienstknechtes Wilhelm Kunisch statt, welcher am 29. Dez. 1889 einen Kutscher Friedrich Lust ermordet hatte. Die Hinrichtung wurde durch den Scharfrichter Reindel vollzogen. Der Delinquent zitteite ersichtlich, als er den Richthof betrat.

Görlitz, 12. Juli. Ein Standesbeamter des hiesigen Kreises hatte, anstatt die amtlichen Anmeldungen persön­lich entgegen zu nehmen, dieselben vielfach von seiner Tochter entgegen nehmen lassen und dann die Unterschrift vollzogen. Der Beamte, der erklärte, seiner Tochter die Geschäfts­führung nur übertragen zu haben, um den Leuten, wenn er selbst durch seinen Beruf abgehalten gewesen, den wicderholtcnGang nach dem Standesamte zu sparen, wurde zu einer Gefängnißstrafe von sechs Wochen verurtheilt.

Meißen, 15. Jul. In Okrilla bei Meißen wurde vor einigen Tagen beim Gutsbesitzer K. ein Schwein geschlachtet, welches das seltene Alter von 21 Jahren erreicht hatte. Dasselbe brächte dem Besitzer durch zwei­maligen jährlichen Ferkelwurf durchschnittlich pro Jahr 200 Mk.

Der Militärverein in Auerbach (Kgr. Sachsen) war wegen seiner politischen Haltung aufgelöst (obgleich die Mitglieder erklärt hatten, daß sie durchaus reichstreu seien. Sie wollten sich indessen, wie sie sagten, von dem sächsischen Militärbunde nicht bevormunden lassen.) Der Verein hat jetzt sein ganzes Eigenthum verkauft und seine Fahne nach Austrennung des Königlichen Wappens in einem Ofen verbrannt. Der Verein be­stand seit dreißig Jahren.

Lokales und Provinzielles.

* Schlächtern, 18. Juli.

* Zu Nutz und Frommen solcher Leute, welche sich nicht scheuen, zu versuchen, Dienstboten von ihrer Herrschaft abwendig zu machen, sei mitgctheilt, daß das Schöffengericht zu Schwarzenfels neulich in der Lage war, auf Grund des §8 der Gestudeorduung vom 18. Mai 1801 über einen solchenRuhestörer" eine Geldstrafe von 15 M. zu verhängen. Die Strafe kann bis zu 150 M. oder 6 Wochen Haft gehen und ist auch dann verwirkt, wenn der Dienstbote sich nicht abwendig machen

Raupen ein Ziel zu setzen: Doch das ist eine Hülfe von problematischer Natur; das Hinüberkriechen wird ihnen freilich unmöglich, aber sie lassen sich auch an Fäden von den Zweigen herab in der Luft schweben ein Windstoß genügt, um sie auf einen benachbarten Baum zu befördern. In der nächsten Zeit wird man in der so schwer heimgesuchten Gegend ein ungewohntes Leben sich entfalten sehen. Eine ganze Armee von Holzfällern, zumeist Leute aus dem Oberland, wird dort ihren Einzug halten, Blockhäuser werden errichtet werden und Rollbahnen gebaut, um das gefällte Holz zur Bahn zu schaffen. Auch der nothwendig gewordene Abschuß des Wildes soll bald beginnen.

läßt oder auch nur veranlaßt w.rden soll, von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ein Struf- antrag der Dienstherrschaft ist nicht erforderlich.

* Es kommt öfters vor, daß bei öffentlichen von Behörden oder Beamten vorgenommenen Ver­steigerungen Leute durch Gewährung von Vortheilen am Bieten abzuhalten gesucht werden, wie andererseits auch, daß Leute von Bietungslustigen Vortheile durch die Drohung zu erpressen suchen, daß sie im Falle der Nichtgewährung mitbieten und die Preise in die Höhe treiben werden. Diesem Gebahren kann nicht scharf genug entgegengetreten werden. Im Interesse der bei der Versteigerung Bctheiligten liegt es, die Fälle, in denen Bietungslustige durch Gewährung von Vortheilen vom Mitbieten abgehalten worden sind, zur Kenntniß der Staatsanwaltschaft zu bringen, damit diejenigen, welche vom Bieten abhalten, auf Grund des § 270 des Preußischen Strafgesetzbuches, welcher noch in Kraft ist, zur Bestrafung gezogen werden können. Nach diesem Paragraphen machen sich auch diejenigen strafbar, welche auf die Drohung hin, mitbieten zu wollen, den Drohen­den die verlangten Vortheile gewähren. In diesen letzteren Fällen können übrigens auch die Drohenden selbst als Anstifter bestraft werden.

* Holländisches Kunstmehl. Die Bäckerzeitung Concordia warnt vor aus Holland angebotenen Kunst- mchleu, wovon ab Rotterdam 100 kg nur 8 Mark kosten, also noch billiger als Kleie sind. Die vorge­nommene Untersuchung seitens eines Sachverständigen ergab das Resultat, daß nicht der geringste Werth für Ernährung in dem fraglichen Kunstprodukt vorhanden war, denn die mikroskopische und chemische Prüfung ließ beide Muster des Kunstmehlcs (Nr. I und II) in unzweideutiger Weise als ungeglühten schwefelsauren Kalk (Gips) erkennen. Von Roggenmehl oder einer anderen organischen Substanz war nichts darin zu ent­decken; die beiden Muster unterschieden sich nur in Betreff der Feinheit und Farbe.Kunstmehl I" ist ehr fein und schneeweiß undKunstmehl II" besitzt )ei etwas gröberer Beschaffenheit einen gelblichen Schein. Da nicht anzunehmen ist, daß die Muster­endungen von Kunstmehl nur auf einzelne Provinzen )es deutschen Reiches beschränkt werden, so erscheint es rathsam, zu warnen, um bei Ankauf vonbilligen Mehlen" die nöthige Vorsicht walten zu lassen.

Ein Uhrmacher oder Händler, welcher eine Ihr belauft unter Verschweignng der Thatsache, daß dieselbe nicht abgezogen ist, macht sich dadurch eines Betruges schuldig. So entschied kürzlich die 92. Ab­theilung des Berliner Schöffengerichts in einer Anklage­sache gegen den Kaufmann Ludwig Schmidt. Die Ver­handlung warf gleichzeitig ein grelles Licht auf daS Mißverhältniß, welches zwischen dem reellen Werth einer Uhr und dem Preise besteht, den die AbzahlungSkäufer dafür zahlen müssen. Der Schuhmacher Becker hatte durch den Reisenden des Angeklagten eine silberne Uhr für 55 Mark gekauft. Fünf Mark zahlte er an, und eine Mark sollte er wöchentlich abzahlen. Nachdem Becker im Ganzen 33 Mark bezahlt hatte, gerieth er mit den weiteren Abzahlungen inS Stocken. Er wurde von dem Angeklagten verklagt, und um sich zu rächen, zeigte er den Letzteren wegen Betruges an. Becker behauptete nämlich, daß die Uhr nach dreimonatlichem Gebrauch stehen geblieben sei. Ein Uhrmacher, dem er sie gebracht, habe ihm erklärt, daß dieselbe nicht abgezogen und mit 25 Mark überhaupt bezahlt sei. Der Angeklagte behauptete im Termin, daß er die Uhren nicht vom Fabrikanten, sondern vom Großhändler gekauft habe. Er glaube, daS Stück mit 24 Mark bezahlt zu haben. Der Reisende eihalte für den Verkauf von vornherein 10 Prozent von der Verkaufssumme und weitere 10 Prozent von jeder ein- kassirten Ratenzahlung. Zwanzig Prozent müßten also zunächst aufgeschlagen werden. Hierzu käme der Verdienst, der lange Kredit und das R.siko, und somit sei der Verkaufspreis von 55 Mark kein zu hoher. Seinem Reisenden habe er aufgegeben, jedem Käufer zu sagen, daß er die Uhr zum Zwecke des un» entgeltlichen Abziehens der Firma zuschicken könne. Der Zeuge Becker bekundete, daß hiervon keine Rede gewesen, der vereidete Sachverständige, Uhrmacher Hofmann, begutachtete, daß die Uhr beim Fabrikanten in der Schweiz für 18 bis 20 Mark zu haben sei.