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Deutsches Akt ich.
Berlin. Nach der großen Herbstparade der Garde- truppen auf dem Temp-lhofer Feld hat am Dienstag Nachmittag im Weißen Saal des tönigliiiien Schlosses eine Galatafel stattgefunden, zu der gegen 300 Personen geladen waren. Der Kaiser wird am Donnerstag Abend in Kiel eintreffen u rd von dort aus an Bord der Baht „Hohenzollern" die Reise nach Rußland antreten. In Reval, wo der Kaiser landen wird, sieht man der Ankunft des Monarchen mit großer Spannung entgegen. Die dort ansässigen zahlreichen Angehörigen des Deutschen Reiches wollten ihrer Freude über den Besuch durch einen feierlichen Empfang Ausdruck verleihen, derselbe muß jedoch wegen der getroffenen Reisedispositionen unterbleiben.
— Der preußische Landwirthschaftsminister hat die sämmtlichen königlich n Regierungen angewiesen, binnen 8 Wochen anzuzeigen, ob und in welchem Anfang die Nonne in ihren Bezirken in Gefahr droherd-r Menge ausgetreten ist. In dem zu erstattenden Bericht sollen anch die nicht im Besitz des Staates befindliche» Waldungen berücksichtigt werden.
* — Das Reichsvostamc ma ht bekannt, daß der am 25. Juni von Hamburg und am 2. Juli von Lissabon abgegangene Dampf r „Buenos-Aires" drr Hamburg- Südamerikanifchen Dampfsch ffahrtsg-sellichait auf der Reise nach Brasilien am 24. Juli bei Jeharac auf Raza Island bei der Einfahrt in die Bucht von Rio de Janeiro gestrandet ist. Die zur Zeit des Unfalls an Bord gewesene Post hat nicht gerettet werden können und ist als verloren zu betrachten.
Königsberg i. d. M. 10. August. Einen bedeutenden Verlust erlitten hat die Stammschäferei des Gutsbesitzers Flittner auf ©leimet bei Schöufließ — früher Kühn — weithin bekannt durch die alljährlich daselbst abgehaltenen Bock-Auktionen. Als man am Donnerstag Morgen den Stall betrat, fand man, nach der „Fcks. O.-Ztg.", die Schafe, lauter Mutterschafe, alle in einer Ecke zusammengedrängt vor und so übereinaudcrgeschichtct, daß die obersten bis an die Decke reichten. Natürlich waren die meisten davon erstickt; der Verlust beträgt über 200 Stiicf, lauter Mutter schale edler Rasse. Man vermuthet, daß die Thäte sich während der Nacht vor irgend etwas gescheut haben, wodurch ein solch' panischer Schrecken in ihnen erregt wurde.
Aus Leipzig schreibt man: Der Begriff des Diebstahls ist ein so einfacher, daß man eine Erörterung über denselben kaum für möglich halten sollte. Und dennnoh hat es sich g zeigt, daß die klare Fassung des § 242 unseres Strafgesetzbuches unvollkommen ist und zwar derart, daß ein vollständig erwiesener Diebstahl unbestraft bleiben kann. Es heißt tu dem b-tr. §: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem andern in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig anzu-' eignen, wird wegen Diebstahls mit Gefängniß bestraft." Da stand nun am 7. Juni vor der Strafkammer Zwickau der Strumpfwirker und Arbeiter Karl Robert Steigest aus Oberlungwitz unter der Anklage des Rück- fallSdiedstahls, Er war beschuldigt, von dem Boden seines Diensthcrrn, eines Bäckermeisters, ein großes Seil gestohlen zu haben und gestand dies auch zu. Nun kommt aber die Hauptsache: er behauptete — und daS Gericht schenkte ihm hierin Glauben — daß er nicht die Absicht gehabt habe, das S-il sich anzu- eignen, vielmehr habe er es für einen gewissen Scifert, der ein solches gerade nöthig gehabt habe, mit genommen. Jedenfalls hatte der Aug klagte die Wirkung dieses Vorgehens nicht vorausgesehen, denn er war selbst erstaunt, als er seine — Freisprechung erfuhr. Das Gericht ging davon aus, daß für die Thälerschaft des Reichest kein Beweis vorlag und mußte, da ein nothwendiges Erforderniß des ß 242, die „Sich-Aneig nungs- absichl" fehlte, auf Freisprechung erkennen. Gegen dieses Urtheil richtete sich nun die Revision des Staats- anwaltS, welche am 26. v. vor dem Reichsgericht verhandelt wurde. Das Ergebniß der Verhandlung war indeß — die Verwerfung der Revision! Das Reichsgericht war der Ansicht, daß nach den Feststellungen in der That ein nothwendiges Erforderniß des Diebstahls sehle und daß daher die Freisprechung gerechtfertigt sei. Wahrscheinlich werden i un die Herren Spitzbuben rns- 8°mdn Bertlüge mit einander abschließen, wonach narr in Zukunft mehr für sich, sondern immer nur
Samstag, den 16. August
Lokales und Provinzielles.
* Schlächtern, 15. August.
* — Laut Bekanntmachung des Herrn Landraths in letzter Nr. d. Bl. und dem heutigen KreiSblatt kommt die Kreissteuer für dieses Jahr voraussichtlich nicht zur Erhebung.
* — Dem Vernehmen nach hat der Landes-Aus- schuß in seiner Juli-Sitzung beschlossen, dem in diesem Herbste zusammentretenden Kommunal-Landtag eine Vorlage wegen Errichtung einer Blinden-Bildungs Anstalt auf dem Möncheberg bei Cassel zu unterbreiten.
* — Auf Wunsch der Darmstädter „Allgem. Militärzeitung" hat Herr Major v. Psister zu Darmstadt sieben Sätze über den angeblichen Verkauf der Hessen nach Amerika zusammengefaßt, welche wir nachstehend zur Veröffentlichung bringen: 1) Hessen ward niemals unumschränkt regiert; unter Friedrich II. waren aber nicht nur die recht mächtigen Landstände, sondern ebensowohl die Minister, ja sogar das angeblich verkaufte Heer auf die Verfassung vereidigt. Die Truppen hatten unter Umständen ihrem Kriegsherrn, nach genau abgeformelter Eidespflicht, den Gehorsam zu verweigern. 2) Die Truppen-Gestellung nach Nordameiika kann nur im Zusammenhänge der gesummten Geschichte Hessen- Kassels feit dem 30 jährigen Kriege begriffen werden, namentlich in dessen innigen Beziehung.M zu England. Auch lag von 1762 an englische Besatzung zu Hanau. 3) Auf Grund von Abmachungen aus dem Jahre 1759, wo also Friedrich II. noch gar nicht regiert hatte, erklärte England im Jahre 1776 den Casus foederis für gegeben. Der Landgraf, vielfach mit England gespannt, war persönlich gegen die KriegS-Hilfe. Aus Rücksicht auf Frankreichs damals schon drohende, hinterdrein auch eintretende Theilnahme drangen die Landstände jedoch auf Truppen-Gestellung. 4) In des Landgrafen Tasche ist jauch nicht ein Schilling geflossen. Da aber das Land 20 Millionen Thaler gewann, erhöhten die Stände die Sioil ßiftc dem Fürsten um ’/s pCt. In anderen Deutschen Staaten bildeten Chatouille und StaatS-Schatz eine Kasse. 5) Gewaltsames Pressen gab es in Hessen nicht. In Nordamerika fochten 2 geschlossene Divisionen, mit allem Nachersatze über 20,000 Mann, in deren Verbände den Engländern jegliche Einmischung versagt blieb. Nach dem Bündniß-Vertrage mußte von Falle zu Falle der englische Ober-Feldherr die hessischen Befehlshaber um ihre Mitwirkung ansprechen, die verweigert werden durfte. Nicht ein Sclaven-Heer, sondern das verfassungsmäßig aus allgemeiner Wehrpflicht hervorgegangene Volk in Waffen erblicken wir in Amerika. Da die längste Zeit über die Truppen nur BesatzungS- Dienst thaten, so betrug von 1776 bis 1783 der Abgang an Todten durch Ferndes-Waffen nur rund 2000 Mann. 6) Die heute vielwärts umlansende, einst aus
1890.
der eine für den andern stiehlt und ihm die gestohlenen Sack-n ins Hnis bringt.
Nordhausen, 10. August. Die leidige Gewohnheit, sich beim Spielen mit Hunden von diesen belecken zu lassen, hat jetzt auch hier ein Opfer gefordert. Gestern starb im hiesigen städtischen Krankenhaus ein 13 jähriger Knabe, dessen Tod zweifellos durch den sogenannten „Hundewurm" herbeigeführt worden ist. Denn bei der vorgenommenen Obduktion der Lsiche wurden im Gehirn zwei faustgroße Blasen vorgefunden, von denen die eine voll Wasser, die andere aber ganz mit „Hunde- würm-rn" angefüllt war. Daß der verstorbene Knabe, der schon seit Jahren kopfl-idend gewesen ist, viel mit Hunden gespielt hat, ist erwiesen. — „Die Stachel- zäune" sind mit Recht schon an verschiedenen Orten verboten worden. Hier ist vor Kurzem der Fall vorgekommen, daß ein Schulmädchen durch das abschnellende Erde eines Stachelzaundrahts (welcher durch einen Knaben abgesprengt worden war) ins Auge getroffen und schwer verletzt worden ist. Ob dem zugezogenen Arzt die Erhaltung der Sehkraft des verletzten Auges gelingen wird, steht noch dahin.
Shwer bestraft wurde der Bäckerlehrling R. B. in Hagen, der am 18. Mai d. J. in der Stadtgartenallee vier Bäume dadurch zerstört hatte, daß er den Bast abschälte. Er hatte seinen Namen in die Bäume ein- graviren wollen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft lautete auf einen Monat Gefängniß; der Gerichtshof erkannte jedoch auf vier Monate Gefängniß.
BoSheit der Uankce gefälschte Auffassung jener Dinge ist genau so schief, als wenn die Franzosen erzählen, in 1870 feien die Bayern nach Fra ckreich an die Preußen verkauft! Unsere Betheiligung in Nordamerika erscheint kriegsgeschichtlich wie staatsrechtlich als makelloses Blatt in Hessens Geschichte. Glänzende Stege über Hankee und Franzosen haben wir zu verzeichnen. 7) Endlich sei noch ein Hinweis gestaltet. Nur die hessische Hülse hat England im Ringen gegen Frankreich und Spanien als Macht ersten Ranges erhalten. Für 2 Mill. Einwohner, die England in Nordamerika verlor, gewann es mehr denn das Zehnfache in beiden Indien. Nur dadurch war es befähigt, später den Riesenkampf gegen französische Republik und Kaiserthum siegreich durch- zuführen."
* — Ein harter und früher Winter ist in Aussicht. Die Störche beginnen bereits, sich für die bevorstehende Seereise zu rüsten und die Junge» im Fliegen einzu- üben. Alle Landwirthe und namentlich Forstleute prophezeien, da der Zeitpunkt des Wegzuges viel früher gewählt ist, als in den Vorjahren, einen harten und frühen Winter.
* — Hufschmied und Hufpflege. Nicht genug kann darauf aufmerksam gemacht werden, wie viel ein guter Hufschmied dem Landwirth nützen kann, wie großen Schaden dagegen ein schlechter dem Pferdebesitzer anrichten muß. Wenn wir das Wort Hufschmied hören, pflegen wir meist nur an das Aufnageln der Eisen zu denken. Ist die gute Ausführung dieser Arbeit auch von unendlicher Tragweite, so ist sie doch nicht die einzige, welche der Schmied in Bezug auf Gesunderhaltung des Hufes und damit Wertherholtung unserer werthvollsten Hausthiere zu thun hat. Der Huf ist mit Rücksicht auf seinen Gebrauch das wichtigste Organ des Pferdes, seine Güte bestimmt in hohem Grade mit den Preis unserer Pferde. Namentlich bei edlen Thieren kann ein fehlerhafter Huf den Preis ganz bedeutend herabmindern. Um eine rationelle Hufpflege bei feinen Thieren durch führen zu können, um für einen guten Hufschmied sorgen zu können, ist es erstes Erforderniß, daß der Landwirth selbst die nöthigen Kenntnisse besitzt. Bewegung der Pferde, Reinigung und Feuchterhaltung der Hufe, daS ist der Theil, welcher ihm zufällt. Rechtzeitiges, regelrechtes Beschneiden kommt dem Schmiede zu. Schon beim Fohlen beginnt dre Hufpfl ge. Wenngleich beim »»beschlagenen Huf das sogenannte Horn abgenutzt wird, namentlich dort, wo die Fohlen viel Bewegung haben, so geschieht diese Abnutzung doch häufig nicht in genügender und wünschenswerther Weise. Es kann vorkommen, daß das Horn unregelmäßig ab- bricht, so daß der Huf splittcrig wird und leicht Hornspalten entstehen, welche in ihren Folgen häufig äußerst gefährlich sind. Dem Bockhuf, der Bärenkatze, der Tanzmcisterstcllung und Z-hentretergang kaun durch fachgemäße Behandlung häufig vorgebeugt werden. Ein tüchtiger Hufschmied ersieht schon in früher Jugend bei den Fohlen, ob sie Anlage zu einer regelwidrigen Stellung oder Gangart haben. Durch zweckentsprechendes Beschneiden, durch Aufnageln von passenden Eisen kann hier Manches gut gemacht werden. Auf der anderen S ite beziffert sich der Schaden, welchen ein schlechter Hufschmied anrichten kann, äußerst hoch.
* — Hanauer Strafkammer. Sitzung vom 11. Aug. Am 28. October nötigen Jahres war auf dem Hofe eines Bauern in Elm beim Dreschen mit einer Dreschmaschine eine bei der Maschine beschäftigte Taglöhnerin dem offen stehenden Verkuppelungsg lenk des Göp ls zu nahe gekommen und hatte mit einem Fuß in dir Kammräder hiueingctreten, wodurch der Fuß zerquetscht wurde. Heute ist nun der Bauer wegen fahrlässiger Körperverletzung ang.-tiagt, weil er die polizeiliche Vorschrift, nach welcher alte Stammt aber unb Transmissionsstangen durch gute Bretter kästen wohl verwahrt sein müssen, außer acht gelassen halte. Auch gegen den Sohn wurde dieselbe Anklage erhoben, welcher geständiger- maß n bei Beginn des Dreschens den Schutzkasten von dem Berkuppelungsgileick wegg-nommeu hatte, angeblich, weil bei selbe zu klein gewesen sei und Störungen in dem Betrieb verursacht habe. Der Gerichtshof sprach beide Wrgrtlagte schuldig und erkannte gegen den Vater auf 60 Mark, gegen den Sohn auf 20 Mark Geldstrafe.
* — Niedergelassen: der praktische Arzt Dr. Emmerich in Bad Soden (bei Salmünster).