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* -- ------------ Postanstalten undLandbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Wann treten diejenigen Arbeiter in den Genuß der Altersrente, welche am 1. Januar 1891 bereits über 40 oder schon über 70 Jahre alt sind $

Nach dem Gesetze erhält grundsätzlich jeder Ver­sicherte Altersrente, welcher das 70. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 30 Jahren durchgemacht, d. h. 30 Jahre hindurch Beiträge geleistet hat. Das Gesetz hat aber in den sogenannten Uebergangsbestimmungen auch für LicjenigenVorsorgc getroffen, welche bei seinem Inkrafttreten (am 1. Januar 1891) bereits über 40 Jahre alt sind, also bis zu ihrem 70. Lebensjahre die dreißigjährige Wartezeit nicht mehr durchmachen können. Diesen Leuten wird jedes Jahr, das sie über 40 Jahre alt sind, als Wartezeit angerechnet, vorausgesetzt, daß sie durch Bescheinigung ihrer Ol^sbehörde oder beglaubigte Atteste ihrer Aibcilgtlurnachweisen, daß sie seit dem 1. Januar 1888 mind,stens 141 Wochen hindurch in einem versichcrungspflichtigen Arbeitsver­hältniß gestorben haben. Ist ein Arbeiter am 1. Januar 1891 schon über 59 Jahre alt, so ist für ihn nützlich, sich außerdem auch eine Bescheinigung über die Höhe des Lohnes, den er seit 1. Januar 1888 bezogen hat, zu verschaffen.

Beispiel : Der Schäfer Jakob wird am 1. Januar 1892 70 Jahre alt. Seit dem 1. Januar 1891 sind für ihn durch seinen Gutsherrn 47 Wochenbeiträge nach der 2. Lohnklasse (wöchentlich 20 Pf einige in Marken) gezahlt worden. Er weist nach, daß er schon seit 1888 in gleicher Beschäftigung auf verschiedenen anderen Gütern stand, hat es aber versäumt, einen Nachweis über die Höhe des Lohnes in der Zeit vom 1. Januar 1888 bis 1. Januar 1891 sich zu verschaffen. Dann werden ihm zwar die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zurückgelegten 29 Jahre auch als Beitrags- jahre gezählt, aber für diese wird bei B rechnung der Rente nur die niedrigste (1.) Lohnklasse in Ansatz ge­bracht. Er bekommt dann vom 1. Januar 1892 ab rund 107 Mark Altersrente, während er rund 134 Mk. dekäme, wenn er nachgewiesen hatte, daß er schon in den letzten Jahren vor 1891 einen Lohn bezog, der der 2. Lohnklasse entspricht.

Wie steht es nun aber mit denjenigen Leuten, die am 1. Januar 1891 schon 70 oder darüber alt sind? Bon manchen Seiten, auch von größeren Korporalionen, ist die Ansicht laut geworden, daß diese Leute mindestens einen Wochenbeitrag nach anderer Auffassung sogar mindestens ein Beilragsjahr von 47 Wochen zahlen müssen, ehe sie in den Genuß der Altersrente treten können. Indessen dem Gesetzgeber ist der 70jährig e oder noch ältere Arbeiter vom Tage der vollen Giltig- keit des Gesetzes ab ohne Weiteres sofort rentenberechtigt, wenn er nur nachweist, daß er in den letzten drei Jahren in einem versichcrungspflichtigen ArbeitSver- Hältniß gestanden hat, also Fabrikarbeiter, Handwerks­geselle, Handlungsgehilfe, Bureaubote, Hausdiener, Tagelöhner, Knecht, Schäfer rc. gewesen ist. Er wird also Altei srentner, ohne einen seimig Versicherungs­beitrag gezahlt zu haben. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe des Lohnes, den der Einzelne seit 1. Januar 1888 bezogen hat. Wird der Nachweis über die Lohnhöhe nicht erbracht, so wird die Rente nach der niedrigsten Lohnklasse (unter 350 Mark jährlich), berechnet. Die alten Leute, die in den letzten Jahren mehr als 350 Mark jährlich verdient haben, mögen also in ihrem eigensten Interesse nicht versäumen, sich von ihren Dienstherren und Ortsbehörden nicht nur die Dauer der Beschäftigung, sondern auch die Höhe ihres Lohnes seit 1. Januar 1888 bescheinigen zu lassen. Und zwar sobald als möglich. Jede Ver­zögerung erschwert die erforderlichen Nachweise; die Dienstherren können sterben, nach Amerika auswandern ic. Und dann wird eS mitunter sehr schwer, vielleicht unmöglich sein, den Nachweis nachträglich zu beschaffen. Ohne Nachweis, für den überall keine Gebühren und Slempelkostcn zu zahlen sind, gibt es keine Rente. Mit richtigem Nachweis werden die siebzigjährigen Aibeiter sofort am 1. Januar 1891 AlterSrentner und

gestanden,

je nach der Lohnklasse, in der sie bisher 106 bis 191 Mark jährlich, in Monals- raten pränumerando, ausgezahlt und zwar durch Ver­mittelung der Post. Von der Versicherungsanstalt, zu deren B ziik der Rentenber chtigte gehört, wird ein Berechtigungsschein ausgestellt; gegen dessen Vorzeigung und gehörige Quittung zahlt die Postanstalt des Bc- znks, in dem der Rentner wohnt, in Monatsrenten aus.

Deutsches Reich.

* Neuerdings sind mehreren deulschen Zeitungen Anzeigen zugesandt worden, in welchen eineTrans­atlantische Schiffsagentur" freie Ueberfahrt nach Amerika für Familien ab Bremen und Antwerpen «nkündigt und sich gleichzeitig zu näherer Auskunftserthnlung erbietet. Diese Agentur ist, wie diePost" erfährt, identisch mit derjenigen des bekannten Auswanderungs-Agenten Jose dos SantoS, welcher schon seit längerer Zeit auch in Deutschland für die Auswanderung nach Brasilien thätig ist. Ein Hinweis auf die zahlreichen deutschen Familien, welche seiner Agitation zum Opfer gefallen sind, jenseits des Ozeans aber pur schwere Enttäuschungen erfahren haben, wird in Deutschland genügen, um die Werbe- versuche des dos Santos unter dem neuen Aushänge­schild derTransatlantischen Schiffs-Agentur" in das rechte Licht zu setzen und Leichtgläubige davor zu warnen, daß sie etwaigenAuskünften" dieses Bureaus irgend­wie Glauben schenken.

* Aus einer Veröffentlichung der Magdeburger Privatbank geht hervor, daß den preußischen Privat­banken das Recht, Banknoten auszugeben, beim Ablauf der bezüglichen Privilegien, soweit sie dieses Recht überhaupt noch besitzen, nicht erneuert werden soll. Auf eine bezügliche Vorstellung der Magdeburger Privatbank gegen eine Entscheidung, daß sie über den 1. Januar 1891 hinaus keine Banknoten in Umlauf halten dürfe, ist nämlich vom Finanzminister und dem Minister für Handel und Gewerbe ein ablehnender Bescheid erfolgt. Außer der Magd burg:r werden von dieser Maßregel noch die Posener, die Danziger und die Brcslaue rStädtische Bank btrosfen. Verfahren die sächsische, die bayerische und die anderen deutschen Regierungen ebenso, dann ist diese Maßnahme, die der Reichsbank zu Gute kommt, nur zu billigen.

Durch das neue Zollgesetz der Bereinigten Staaten von Nordamerika wird am schwersten Frankreich betroffen, dessen jährliche Ausfuhr von Modewaaren, Luxus- und Phantasieartikeln im B.trage von rund 250 Millionen Franken direkt aufhört. Die Franzosen wollen bekannt­lich ihren Zolltarif ebenfalls beträchtlich erhöhen und hier wird die Industrie der V.reinigten Staaten zum ersten Male merken, welche Folgen eine derartige über­triebene Schutzzollpolitik hat. Auch England wird sehr schwer durch die Zollsperre benachtheiligt, und in dritter Reihe steht dann Deutschland.

Breslau. Unter der Spitzmark-Folgen der Theuerung" meldet derOberschlesische Anzeiger", daß seit einigen Wochen in Shwientochlowitz im Kreis Kattowitz in der That eine Typhusepidemie herrsche. Bemerkenswert!, ist dabei, daß auffälliger Weise meist Frauen und Kinder erkrankt sind, ein Umstand, der mit den Ernährungs-Verhältnissen zusammenzuhängen scheint.

Bonn, 11. Okt. Ein recht beklagenswerther Unfall hat sich vorgestern hierselbst zugetragen. Morgens traf ein Küster aus Köln hier ein, um seinen am 1. ds. Mts. bei den hiesigen Husaren eingetretenen Sohn zu besuchen. Zuerst erwirkte er für denselben einen Urlaub für einige Stunden und begab sich dann in die Reit­bahn, um den Sohn zu begrüßen bczw. denselben ab- zuholen. Eben hätte er die Bahn betreten, als der Sohn vom Pferde stürzte und zwar so unglücklich, daß er das Genick brach und verschied, ohne seinen Vater erkannt zu haben. Der Jammer des unglücklichen alten Mannes war Herzz-reißend.

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Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 17. Okt. In der am 11. ds. Mts. hierselbst stattgehabten K rei sta g s sitzu ng waren sämmtliche KreiStagsmitzlieder erschienen, und wurde von denselben die Wahl des O konomen H. Köhler- Ichluchtern (an Stelle des verstorbenen Ph. Schüfe) genehmigt, die für das Jahr 1890gewählte Einkommen-

steuer-Einschätzungs-Kommission und Klassensteuer-Rkkla- mations-Kommission als solche für das Jahr 1891, die seitherigen Schiedsmänner und deren Stellvertreter für die Bezirken Steinau, Hohenzell, Mottgers wiederge­wählt; als Sachverständige zur Abschätzung der Flur­beschädigungen durch Truppenübungen wurden die Orts- taxatorcn des Kreises, als Mitglied des Kreis-Ausschusses der Königliche Oberförster Heb-l von Salmünster ge­wählt. Zur Prüfung und event. Genhmigung d-s Kostenanschlags über Unterhaltung der Landwege pro 1891 wurde der Kreis-Ausschuß bevollmächtigt, p-r Wittwe Herber in Herolz Entschädigung für ihr enb eigneten Grundbesitz und zur Herstellung eines Garten­zauns bewilligt, und die Kreis Kommunal Kassen-Rech- nung pro 188990 dechargirt. Sodann wurde die Uebernahme der öffentlichen außerordentlichen Armen­pflege auf den Kreis vom 1. April 1891 ab bis auf Welkeres beschlossen, die Errichtung und Einrichtung der Kreiskrankenhäuser dem Anträge des Kreis-Ausschusses entsprechend genehmigt, die Zahl der Mitglieder der Armenkommission auf 4 festgesetzt, als solche die jetzigen Mitglieder des Kreiskrankenkassenvorstandes bis auf Weiteres gewählt und die Wahl des 4. Mitgliedes bis zum nächsten Kreistage Vorbehalten. Weiter wurden die vorgesetzten Bestimmungen der Kreis-Viehversicherungs- anstatt genehmigt und beschlossen, den dem Kreise im Jahre 1890 aus der lex Huene überwiesenen Betrag zu Kreiszwccken (Errichtung und Einrichtung von Kreis- Krankenhäusern) zu verwenden und den Zinsfuß für Spareinlagen der Kreissparkasse vom 1. Januar 1891 ab von 3 pSt. auf 3 */a pCt. zu erhöhen mit rückwirkender Kraft für alle 3 p@t. Einlagen; die 3chz pCt. Einlagen der Kreisspaikasse bleiben hiervon unberührt.

* Die letzte diesjährige Schwurgerichtsperiode beginnt am 3. November. Als Geschworene wurden aus dem Kreise Schlüchtern ausgeloost: Gastwirch Hal breiter zu Steinau, Müller Hader wann und Oekonom Köhler zu Schlüchtern, Gu spächier Pluns zu Aihlert, Bürgermeister Müller zuU rzell und Bauer Schmidt zu Niederzell.

* Aus der Strafkammersitzung des Landge.icht- Hanau vom 9. ds. berichtet die ,H. Ztg. Folgendes: Ein Handelsmann von Schlüchtern war vom Schöffen­gericht in Steinau zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt worden, weil er einen Wirh in Seidenroth bei einem Kuhhandel im September 1889 dadurch betrogen und um wenigstens 60 Mark geschädigt hatte, daß er eine Kuh als junge tragbare Kalbin bezeichnete, die seit 3 Jahren im Stalle einer Wittwe in Seidenroth ge­standen habe. Durch diese falsche Angabe wurde der Käufer veranlaßt, für die Kuh Mk. 265 zu zahlen, während sie nur einen Werth von etwa 200 Mark hatte. Die Mitangeklagte Wittwe, w.lche mit dem Handelsmann unter einer Decke stak und die unwahren Angaben des­selben dem Käufer gegenüber bestätigte, war von dem­selben Schöffengericht ebenfalls wegen Betrugs mit 7 Tagen Gefängniß bestraft worden. Gegen die Ver- urtheilung der Wittwe legte die Staatsanwaltschaft wegen des geringen Strafmaßes Berufung ein, welche aber im Laufe der Behandlung zurückgenommen wurde und verworfen werden mußte. Der Haudelsmann hatte seinerseits ebenfalls gegen das Urtheil Berufung einge­legt, aber auch diese wurde verworfen. Das Berufungs­gericht erkannte die thatsächlichen Feststellungen des ersten Nich'ers als vollkommen richtige an, und sonnte auch der Umstand, daß jetzt die Kuh durch die hoben Viehpreise einen höheren Werth als im S Ptember 1889 hat, keine Beachtung finden. Die Kosten der Berufnuos' instanz fallen dem Angeklagten zur Last, mit Ausnahme derjenigen, welche durch die Berufung der Staatsan­waltschaft entstanden sind.

* In Bezug auf die Zulassung der Nothw hr hat das Reichsgericht kürzlich eine sehr humane Enl- scheirung gefällt. Danach ist bet Ang.'gnffme nicht gehalten, das Vorgehen drs Gegners adzuwarten, faiv dern er befindet sich auch dann in Nothwehr, wenn »r durch einen Angriff unmittelbar bedroht zu sein glaub! und diesem durch Unschädlichmachen seines Feindes zu: Dortommt. Das Reichsgericht hat somit den Begriff Nothwehr" so weit wie möglich aufgefaßt.

* DaS Geld wird theuer. Am Sonnabend ist ein Ereigniß eirtgetreten, welches von einschneideitt er VetzLUtung für das gesaMmte wirthshaftliche Leben ist.