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Die Ansprache,

mit welcher der Kaiser am Sonntag bet der Fahnenfeier im Generalstabsgebäude den Grafen Moltke zu dessen 90. Geburtstag begrüßt hat, lautet, wie folgt:

Mein lieber Feldmarschall!

Ich bin am heutigen Tage mit erlauchten Herren und den Führern meines Heeres gekommen, um Ihnen unsere herzlichsten und tiefgefühltesten Glückwünsche auszusprechen. Der heutige Tag ist für uns ein Tag des Zurückblickens und vor allen Dingen ein Tag des Dantes. Zunächst spreche ich meinen Dank aus im Namen derjenigen, die mit Ihnen zusammen geschaffen und gefochten haben und die dahin gegangen sind, deren treuester und ergebenster Diener Sie aber gewesen. Ich danke Ihnen für Alles, was Sie für Mein Haus und damit zur Förderung b.r Größe unseres Vaterlandes gethan. Wir begrüßen in Ihnen nicht nur den preußi­schen Führer, der unserer Armee den Ruhm der Un- Überwindlichkeit geschaffen hat, sondern den Mitbegründer und Mitschmieder unseres Deutschen Reiches. Sie scheu hier hohe und erlauchte Fürsten aus allen Gauen Deutschlands, vor Allen des Königs von Sachsen Majestät, der, ein treuer Bundesgenosse meines Groß­vaters, es sich nicht hat nehmen lassen, Ihnen persönlich seine Anhänglichkeit zu bezeugen. Alles erinnert an die Zeit, wo er mit Jh en für Deutschlands Größe hat fechten dürfen.

Die hohen Auszeichnungen, die mein verblichener Großvater Ihnen schon hat zu Theil werden lassen, haben mir nichts mehr übrig gelassen, um meinen Dank Ihnen persönlich noch besonders bezeugen zu können; also bitte ich Sie, eine Huldigung von mir annehmen zu wollen, die einzige, die ich in meinen jungen Jahren Ihnen darbringen kann. Das Vorrecht des Monarchen ist eS, seine Fahnen, die Symbole, zu denen sein Heer schwört, die seinem Heere voranfliegen und die seines Heeres Ehre und seines Heeres Tapferkeit in sich ver­körpern, bei sich im Vorzimmer stehen zu haben. Dieses Rechtes begebe ich mich mit besonderem Stolze für den heutigen Tag und bitte Sie, den Fahnen meiner Garden, die so oft unter Ihnen in so manchem heißen Strauß geweht haben, bei sich Aufnahme gestatten zu wollen. Es liegt eine hohe Geschichte in den Bändern und zerschossenen Fetzen, die hier vor Ihnen stehen, eine Geschichte, die zum größten Theil von Ihnen geschrieben worden ist. Als ein persönliches Ansenken von mir bitte ich Sie, dies Zeichen der Würde, mit äußerem Schmucke versehen, als Erinnerung an den heutigen Tag annehmen zu wollen. Der eigentliche Feldmarschallstab, den Sie sich vordem Feinde bereits im Feuer erworben, ruht lange schon in Ihrer Hand. Dieser ist nur ein Symbol, eine Zusammenfassung alles dessen, was ich persönlich Ihnen an Achtung, Ehrerbietung und Dank­barkeit darzubringen habe.

Meine Herren, ich bitte Sie, alle mit mir einzu- stimmen in den Ruf: Gott segne, erhalte und schütze unseren greifen Feldmarschall noch lange zum Wohle des HeereS und des Vaterlandes! Dem Gefühl der Dankbarkeit dafür, daß er in seiner Größe es verstanden hat, nicht allein darzustehen, sondern eine Schule zu bilden für die Führer des Heeres in Zukunft und alle Ewigkeit, die, in seinem Geist erzogen, die Größe, Stärke und Kraft unseres Heeres ausmachen werden, geben wir Ausdruck durch den Ruf: Seine Excellenz der Feldmarschall Graf Moltke Hurrah!

Die Versammlung stimmte begeistert in diesen Ruf ein und der Jubilar war so tief bewegt, daß er nur in kurzen, herzlichen Worten zu danken vermochte.

Deutsches Reich.

Berlin. Generalfeldmarschall Graf v. Moltke ver­öffentlicht folgenden Dnnk:Gelegentlich meines Ge­burtstages sind mir vom In- und Ausland so zahlreiche Glückwünsche zugegang-n, daß mir unmöglich ist, die Nach Tausenden zählenden Briefe und Telegramme alle zu beantworten. Ich bitte daher, allen denjenigen, die meiner so freundlich gedacht haben, auf diesem Wege meinen herzlichsten Dank aussprechen zu dürfen. Berlin, den 27. Oktober 1890. Graf Moltke, Feldmarschall,"

Von einem empfindlichen Verluste ist vor einigen Tagen ein in der Weißenburgerstraße wohnender Rentier j: betroffen worden. K. hat einen größeren Theil simeS Vermögens in Staatspapiere» angelegt. Der

Samstag, den 1. November

Schatz aber machte ihm sehr viele Sorgen, weil er fürchtete, daß ihm derselbe geraubt werden könne. Eines TageS kommt ihm ein beruhigender Gedanke. Der sonderbare Kauz hat in der Kammer, in der seine Gattin allerlei altes Gerümpel wegzupacken pflegt, einen mit Lumpen und Papier gefüllten Sack enrdeckt, und in diesem verbirgt er nun seine Staatspapiere. Einige Zeit darauf sieht er sich genöthigt, wegen Einkaufs von Geburtstags-Geschenken zu seinem eisernen Bestände Zuflucht zu nehmen, aber o Schreck nur der Sack ist da, der Inhalt aber verschwunden. K. allarmirt das ganze Haus; er tobt und rast, da tritt seine bessere Hälfte vor ihn hin, und mit größter Seelenruhe er­klärt sie dem Gatten, er möge sich wegen der Paar Lumpen nicht so ereifern, die habe sie schon vor Wochen an einenLumpenmatz" verkauft, um den Balast aus der Wohnung los zu werden. K. ist einer Ohnmacht nahe; 12 000 Mark in guten Papieren für zwei Nickel verkauft! Dann aber kam die Reihe zum Ohnmächtig­werden an die Ehehälfte, aber die Papiere waren und blieben weg, denn die Frau kannte den Käufer der Lumpen nicht. Wie wir hören, hat sich K. vorsichtiger Weise die Nummern der Werthpapiere notirt und einen gewiegten Privatdetektiv mit der Ausforschung desLum­penmatzes" beauftragt. Vielleicht ist doch noch Hoffnung vorhanden, daß K. wieder zu seinem Gelde kommt.

Elbing, 27. Ort. Auch ein Schwindel. Aufsehen erregt die Entlarvung des bisher in der Bürgerschaft angesehenen Apothekers W. als Schwindler. Derselbe hat nämlich seit Jahren das eiserne Kreuz getragen, und nun stellt es sich plötzlich heraus, daß der saubere Kreuzritter niemals Soldat gewesen ist und auch in anderer Eigenschaft nicht den Krieg von 1870,74 mit- gemacht hat.

Thor», 28. Okt. In dem benachbarten über 5000 Einwohner zählenden Dorfe Mocker entstand gelegentlich der Verhaftung eines Mädchens zwischen zwei dortigen Amtsdienern und etwa fünfzehn Soldaten des 61. In­fanterie-Regiments eine Schlägerei, bei welcher der Amtsdiener Rammler vier Soldaten durch Revolver- schüsse schwer verletzte. Die empörten Soldaten fielen über Rummler her und tödteten ihn. Die Militär­behörde ordnete eine strenge Untersuchung des auf­regenden Vorfalls an.

Eisenach. Ebenso wie die Gegend um Gotha, so wird in diesem Herbst auch das Eisenacher Oberland außerordentlich stark von Feldmäusen heimgesucht. Um dieser Mäuseplagr ein Ende zu machen, hat der Bezirks­direktor Schmith zu Darmbach, der sich, die Förderung der Landwirthschaft sehr angelegen sein läßt, alle Ge­meindevorstände des Bezirks veranlaßt, energisch die Vertilgung dieser Thiere zu betreiben. Als Mittel, der Landplage ein Ende zu machen, wird unseren Land­wirthen empfohlen: das Einfängen in Gräben, in glatt geräudeten Bohrlöchern oder in Töpfen, ferner das Festhüten oder Festwalzen der Felder, das Aufstellen von Feldmäusefallen, sowie endlich als sehr zweckmäßig das Vergiften der Thiere. Doch soll das beim Apotheker des B-zirks zu entnehmende Gift nicht frei auf die Felder, sondern in die Gänge der Thiere gelegt werden. Die durch die Mäusevertilgung entstehenden Kosten sollen nach Maßgabe der Grundeinkommensteuer auf die einzelnen Grundstücksbesitzer vertheilt werden.

Lokales und Provinzielles.

* Schlächtern, 31. Oct.

* Versetzt wurde Sekretär Nerz mann in Neu- Hof au das Amtsgericht zu Volkmarsen und Assistent Drinnenberg beim OberlandeSgericht zu Kassel als Gerichtssekretär nach Neuhof.

* Dem in derHau. Ztg." mitgetheilten Aus­zug aus dem Protokoll der Handelskammer-Sitzung vom 24. ds. Mt§. entnehmen wir Folgendes: In Betreff Vermehrung der Eisenbahnzüge Hanau-Gelnhausen-Elm- Fulda, sowohl im Lokaldienst, wie auch zum Anschluß an den Blitzzug nach Berlin, ferner Wiederherstellung des Anschlusses zum ersten Zuge nach Bebra ab Hanau- West, sind wiederholt Schritte eingeleitet, wobei auch auf Verkürzung der übermäßig langen Fahrzeit der Personenzüge hingewicsen werden wird.

* _ Für den Umfang des Regierungsbezirks Kassel tritt am 1. Dezember d. Js. eine neue Polizeiverord­nung in Kraft, betreffend die öffentlichen Suftbarf/iten.

1890.

Letztere sind 24 Stunden vorher bei der Ortspolizei­behörde anzumelden, zugleich ist ein Programm, das in sicherheits-, sitten- oder gewerbepolizeilicher Beziehung zu prüfen ist, einzureichen.

Aus dem Reichsversicherungsamt. Von dem Unternehmer eines Versicherungspflichtigen Betriebes war ein schwachsinniger Mensch mit kleineren und leichteren Betriebsarbeiten von geringem wirthschaftlichem Werth be­schäftigt worden, wofür er Kost, Nachtquartier und Kleidungsstücke erhielt. Der Auffassung der Berufs- genofsenschaft und des Schiedsgerichts, daß dieser von einem Betriebsunfall betroffene Schwachsinnige als ein Arbeiter" im Sinn des Unfallversicherungsgesetzes nicht anzusehen sei, ist das Reichsversicherungsamt durch das von demselben gefällte Urteil entgegengetreten. Die Gründe bei demselben führten an: Da dieser verletzte Schwachsinnige seine, wenn auch nur geringe, Arbeits­kraft im Dienst des Betriebsunternehmens verwerthet, gehört er in den Kreis der nach dem betr. Reichsgesetz versicherten Arbeiter. Auf das Maß der körperlichen und geistigen Kräfte kommt es hierbei keineswegs an.

* Eine für weitere Kreise interessante Entscheidung hat das Berliner Königliche Amtsgericht in einer Sühnefache getroffen. Es war ein dortiger Einwohner aufgefordert worden, vor dem Schiedsmann zu erscheinen, er hat dieser Aufforderung indessen nicht Folge geleistet und es wurde demgemäß vom Schiedsmann gegen ihn wegen unentschuldigten Ausbleibens im Termin eine Strafe von 1 Mk. festgesetzt. Durch das Erkenntniß ist nun festgestellt worden, daß das Verfahren in der Sühnefache der gesetzlichen Grundlage entbehrt hat, da die Ladung vor den Schiedsmann nicht auf Antrag des Klägers, sondern des von demselben beauftragten Rechts- anwalts erfolgt sei. Eine Vertretung der Parteien sei nach der Schicdsmanns-Ordnung im schiedsmännischen Verfahren schlechthin unzulässig, und so hat der Verklagte gar keine gesetzliche Veranlassung, sich auf den Antrag eines Rechtsanwalts vor dem Schiedsinanne einzufinden. Er hatte sich nur auf ein Sühneverfahren einzulassen, welches der Beleidigte selbst in Antrag gebracht. Die Strafe von 1 Mk. wurde dementsprechend aufgehoben.

* Wie derF-kf. Ztg." soeben telegraphisch ans Berlin gemeldet wird, hat Dr. Robert Koch das Problem der Heilbarkeit der Schwindsucht gelöst. Seine Untersuchungen sind beendigt. Koch stellt seine Vor­lesungen ein, um Zeit zur Veröffentlichung seines neuen Heilverfahrens, die in einigen Wochen erfolgen soll, zu gewinnen.

* Stempelgebühren. Enthält eine schriftliche Ver­handlung verschiedene stempelpflichtige Gegenstände oder Geschäfte, so ist der Betrag des Stempels für jeden dieser Gegenstände und jedes dieser Geschäfte nach den darauf Anwendung habenden Vorschriften besonders zu berechnen und die Verhandlung mit der Summe aller dieser Stempel- beträge zusammengenommen zu belegen. Die Stempel­gebühr beträgt für: Abschriften: beglaubigte, P/a Mark. Ist jedoch zu der stempelpflichtigen Verhandlung selbst nur ein geringerer Stempel nöthig gewesen, so bedarf es dess-n auch nur zu der beglaubigten Abschrift. Atteste: amtliche, in Privatsachen (excl. Führungsatteste, Geburts«, Tauf-, Aufgebots-, Ehe-, Trau-, Todten- rc. Scheine, welche sämmtlich stempelfrei sind) P/a Mark. Auktions­Protokolle Vs pCt. Bestallungen besoldeter Beamten P/a Mark. Cessions-Jnstrumente P/a Mark. Engage- ments-Protokolle wie Verträge. Kaufverträge über in­ländische Grundstücke 1pCt des Kaufwerths. Kauf- und Lieferungsverträge über bewegliche Gegenstände Vs p6t. Dieser Stempel ist bei Kaufverträgen, welche mit einer vom Stenpel befreiten Person (z. B. dem Fiskus) ge­schlossen sind, nur zur Hälfte, dagegen bei dergleichen Verträgen über Lieferungeit zum vollen Betrage zu ver­wenden. Kautions - Instrumente bei einem Werthe der sichergestellten Rechte von 150 bis 600 Mk. 50 Pfg., von 600 bis 1200 Mk. ----- 1 Mk., über 1200 Mk. --- P/a Mk. Leistungsverträge d. h. Verträge, durch welche Sachen gegen Handlungen oder Handlungen gegen Handlungen versprochen werden P/a Mark. Neben- Exemplare von Verträgen, wie beglaubigte Abschriften, Pacht- und Miethsverträge flio pCt. der Pacht oder Miethe, Rekognitions - Protokolle 1/a Mk Schuldverschreibungen /ia pCt. Tauschberträge wie Kaufverträge. Verträge, so» fern für einzelne Gattungen derselben nicht ein besonders bestimmter Stempel zu entrichten ist, 3'/- Mark, Voll-