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M 97.

Mittwoch, den 3. Dezember

1890.

"Sie Alters- und Jnvaliden-Bersicherung und die Armeuverwaltung.

Im Hinblick auf das nahe Inkrafttreten der Alters- und Invalidenversicherung im deutschen Reiche ist nur wenig bisher daran gedacht worden, daß dieselbe auch für viele Gemeindekassen von sehr hervorragender Be­deutung sein wird. Der Posten: Armengelder, ist in vielen Städten ein ganz erheblicher, und es ist ja be« sannt, daß noch viel größere Anforderungen an die städtischen Verwaltungen gestellt werden würden, wenn dieselben nicht mit Entschiedenheit trögen Elementen entgegenträlen. Indessen kann auch die beste Armen­verwaltung nicht jedem Bedürftigen ins Herz sehen, und jedenfalls bleiben diese Ausgaben häufig so groß, daß sie in den städtischen Etats einen gewichtigen Posten ausmachen. Das Armengeld wird nicht sofort aufhören, wenn die Alters- und Invalidenversicherung in Kraft tritt, aber es wird sich allmählich verringern, je gec , die neue Gesetzgebung in Wirksamkeit ist. Zunächst werden bekanntlich alle Personen, die für Lohn thätig gewesen sind, vom 70. Lebensjahre ab eine Altersrente beziehen, gleichviel, ob sie noch arbeitsfähig sind oder nicht. In diesen Fällen kann also das Armengeld zum mindesten beschränkt werden, wenn eS nicht gänzlich sollte fortfallen können. Bekanntlich trifft das Gesetz auch Ucbergangsbestimmungen für beschleunigte Aus­zahlung von Alters- und Invalidenrenten. Sache der Gemeindebehörden wird es sein, sich ihr« Armengeld- . empfanget genau darauf anzuschen, ob jene Bestimmungen nicht für dieselben etwa Platz greifen. Das wird ziem­lich häufig der Fall sein, und die Gemeinden können daraus von vornherein Nutzen ziehen. Wichtiger noch, als die Altersrente ist auf diesem Gebiete aber die In­validenrente. Arbeitsunfähigkeit ist ja ein hör-siger Grund für Gesuche um Armenunterstützung, und ob derselbe so ganz genau berechtigt ist, konnte bisher nicht immer feftgeftellt werden. Tritt in Zukunft Arbeits- uufähigkeit ein, so ist einfach der Petent der Jnvalidüäts- persicherung zu überweisen, die sich aber nicht mit schönen Worten bereden läßt, sondern die Sache auf Grund des Gesetzes genau untersucht, und der auch der Arbeits­unfähige ganz anders Rede und Antwort ft^en muß, wie der Armenverwaltung. Man muß zwei Kategorien der sogenanntenArmen" unterscheiden: Die Ei. en nahmen ungern bisher Armengeld, hätten viel lieber gearbeitet, als von öffentlicher Unterstützung gelebt und werden Darum auch die Alters- und Invalidenversicherung, die ihnen auf Grund des Gesetzes Beihilfen gibt, der Armenunterstützung unbedingt vorziehen. Die zweite Kategorie sind die Personen, welche der Oeffentlichkeit als wahrhaft erbarmungswürdige Geschöpfe gegenüber« treten, in der That aber die Armenkasse aus purer Faulheit als mclUnde Kuh betrachten und den Ver­tretern der Armeuverwaltung Schnippchen zu schlagen versuchten, wo sie nur konnten. Es ist zu hoffen, daß diesen Persönlichkeiten das Handwerk gänzlich gelegt wird, nachdem die Alters- und Invalidenversicherung in Kraft getreten ist, indem ihnen die Wahl gelassen wird zwischen Arbeiten oder Hungern. Wenn die genannte Versicherung so viele wahrhaft Bedürftige auf ihr Conto übernommen haben wird, wird die Zahl der sogenannten B dürftigen nicht so erheblich sein, als daß nicht für sie eine Arbeitsgelegenheit beschafft werden könnte, welche ihnen Verdienst bringt. Gewiß ist es angebracht, zu helfen, so viel wie möglich, und über kleine menschliche Schwächen beide Augen zuzndrücken. Hat aber dieses Mitleid und diese Theilnahme nur die Folge, daß sie als ganz selbstverständlich betrachtet und systematisch ausgedeutet werden, dann ist die Sache von Nebel. Im vorigen Winter hat ein Fall allgemein von sich reden gemacht, in welchem eine Familie Armenunterstützung von der städtischen Verwaltung empfing, und zwar in recht reichem Maße, während die Mitglieder der unter­stützten bedürftigen Familie Abends in großen Toiletten jum Maskenball gingen. Man kann versichert sein, ähnliche Fälle sind nicht sehr selten, sie beweisen die Nothwendigkeit einer genauen Kontrolle der Armen­unterstützungen, die sich bei Jnkrafttrct n der neuen Gesetzgebung leicht ermöglichen läßt. Auch auf diesem Gebiet soll Gerechtigkeit obwalten. Die Gemeinden haben schwere Lasten und helfen trotzdem den Bedürftigen, soviel sie können. Aber die Thatsache der Bedürftigkeit $ festzustruen, und ein Verdienst aus darArboteyer

Arbeit ist jedenfalls eine viel bessere Hilfe, als das Armengeld.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser ist von seinem Jagdausfluge nach Schlesien zurückgekehrt und wird Freilag zur Hof­jagd nach der Göhrde sich begeben.

In Prof. von Bergmann's Klinik sind bisher zwei Todesfälle nach der Anwendung des Koch'schen Heilmittels vorgekommen. Ferner starb im Moabiter Krankenhaus ein Mann am Blutsturz nach erhaltener Injektion, und im städtischen Krankenhaus im Friedrichs­hain ein Kind, welches Gehirnhaut- und Lungentuber­kulose hatte.

Berlin, 28. Nov. In dem Prozeß gegen die wegen des Köpenicker Krawalls angeklagten 14 Personen hat der Gerichtshof die Angeklagten Knoll und Mauer wegen qualifizierten Landfriedensbruchs und Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu 7 Jahren Zuchthaus ver­urteilt. Reuter und Fink sind nur wegen qualifizierten Landfriedensbruchs zu 5ra bezw. 1 Jahr Zuchthaus, und die übrigen Angeklagten wegen einfachen Land- friedensbruchs, öffentlicher Aufreizung und Beteiligung an Schlägerei zu Gefängnisstrafen von 2 Monaten bis zu 4 Jahren verurteilt worden.

Münster. Vom elcctrischen Lichte gefoppt wurde kürzlich der Fmcrwächter auf dem Martimkirchthurm zu Münster. Abends nach 10 Uhr gewahrte er in nordwestlicher Richtung nahe vor der Stadt einen hellen Feuerschein. Da mußte ein gewaltiger Brand sein Und nach dem alten Münsterischen Brauche hängt er die Feuerlaterne hoch am Thurm nach der bedrohten Stadtseite hinaus. Bald fingen die Glocken an, ihre metallene Stimme über die aus dem ersten Schlafe aufschreckende Stadt erklingen zu lassen, und die Trompetensignale der Feuerwehr und des Militärs mischten sich in den nächtlichen Lärm. Pflichteifrig wie stets rasselten die Züge der freiwillig n Feuer­wehr zur Stadt hinaus. Sh raren N ugi-riger hinier- Hcr. Aber wie groß war die Enttäuschung, als man an derBrandstelle" ankam. Die Provinzial-Jrren- anftalt Marienthal hatte zum erst n Mal ihre neue electrische Beleuchtung in Wirksamkeit gesetzt.

Düsseldorf. Ueber die V rhaftung ein r Falsch- münzerbande wird aus Düsseldorf berichtet: In unserem Bezirk hatte in den letzten Wochen die Verausgabung falschen Geldes große Dimensionen angenommen. Die Polizei war unausgesetzt thätig, die Falschmünzer abzu- fassen, jetzt endlich scheint ihr dies gelungen zu sein. In Geneiken waren dieser Tage zahlreiche falsche Zwei­markstücke zur Verausgabung gelangt und das veran­laßte die dortige Polizei zu einer Haussuchung bei dem Kaufmann Linnekugel in Geneiken. In der Wohnung desselben wurden Gipsformen zu Zweimarkstücken, Tiegel, Metall und Geräte zum Gießen, zwei ganz vorzüglich gearbeitete Gipsformen zu Zwanzig- und Fünfmark­stücken gefunden. Linnekugel wurde verhaftet. Bei dem im Verdacht der Falschmünzerei stehenden Kaufmann Eppeweiler in M.-Gladbach fand man Falschmünzen, welche zu den Formen des Linnekugel genau paßten. In Biersen gelang es, den Führer der Gesellschaft, den Barvier In der Elst zu verhaften. Bei demselben fand die Polizei kunstvoll angefertigte Gipsformen zu ver­schiedenen Münzsorten. Inzwischen ist noch ein anderer Fälscher verhaftet worden. Alle mit Beschlag belegten Münzen haben einen Hellen Klang und eine sehr scharfe Prägung, so daß der Unterschied von den echten Münzen kaum zu erkennen ist. Nach den bisherigen Aussagen der Verhafteten steht die Festnahme noch von mehreren Personen, welche die Verausgabung der Falschstücke und die Vertheilung des Gcwinn-s zu besorgen hatten, in sicherer Aussicht. Die geradezu musterhaften Gipsformen zu den Zwanzigmarkstücken hatte der Barbier In der Elst hergestellt.

Aus Thüringen. In einer der letzten Nummern der in Meiningen erscheinenden W-rra-Zeitung ist ein Artikel enthalten gewesen, der, die Aufmerksamkeit weiterer Kreise, und zwar nicht nur unseres Landes zu finden verdient. Auknüpfnid an den in der letzten Tagung des Landtags gefaßten Beschluß, die Schicsergrisfel- produktion für den Staat zu übernehmen, schlägt der Verfasser vor, noch weiter zu gehen: der Staat solle .die gesamte ®nffclpret*n des Landes durch Gesetz

für sich monopolisieren. Die Produktion außerhalb MUniiigens sei nur unbedeutend und könne wegen minderwerthigen M rterials nicht konkurrieren, der mei- ningische Staat aber habe es dann vollkommen in der Hand, den Preis der Griffel zu bestimmen; die Arbeiter, die sich jetzt in recht trauriger Lage befänden, würden nur dabei gewinnen, ebenso sei der Gewinn des StaateS bedeutend. Das Tausend Griffel, das jetzt in Steinach mit 60 Pfg bezahlt werde, koste im Einzelverkauf 10 Mk., eine Preissteigerung wäre also gut möglich ohne Schädigung der Konsumenten. Der Vorschlag hat viel für sich, wir zweifeln überhaupt nicht, daß in Zukunft der Staat als Unternehmer noch eine viel größere Rolle spielen wird als jetzt, um die Produktion und den Preis der Produkte zu regeln. B et dem großen AuS- stand im rheinischen Kohlenrevier haben sich viele Stimmen für die Verstaatlichung der Kohlenförderung erhöben, die nicht nur im Interesse der Konsumenten, sondern auch in dem der Kohlenarbeiter liegen würde, ganz abgesehen davon, daß der Staat ein großes In­teresse Daran hat, über die reichen Schätze des Landes zu wachen und sie im Dienste der nationalen Wirthschaft zu verwenden. Ein Artikel in einer der letzten Nummern depGrenzboten" spricht sich sehr energisch in diesem Sinn aus und bezeichnet eS als die größte Ungerechtig­keit, daß eine Frau, die ein Körbchen Kohlen entwendet hatte, weil sie den hohen Preis dafür nicht mehr hatt« zahlen können, bestraft worden ist, während die Aktien­gesellschaften, die den Preis der Kohlen willkürlich auf das Doppelte geschraubt haben, von der Staatsgewalt in jeder Weise geschützt werden. Bei der Griffelproduktion würden Arbeiter und Produzenten, bei der Kohlen­förderung Arbeiter und Konsumenten gewinnen, in beiden Fällen aber hätte der Staat eine große Zahl zufriedener Bürger mehr.

Jena, 26. November. Die Scht'eckenStage, welche das Hochwasser über ur.fr Saalthal gebracht hat, sind vorüber, die Bevölkerung athmet wieder auf und prüft den angerichteten Schaden. In Jena. Kahla, Oelkaitz, Nas hhausen und We üg-nj-nasiud über 40 Häuser zerstört. In Naschhausen auch das Schulgcbäude. JnJena wurde ein Ehepaar beim Einsturz eines Gebäudes erschlagen, ein Soldat, der Hülfe bringen wollte, schwer verletzt. In W.nigenjena wurden schon heute Vormittag 9 Todte gezählt, manche Einwohner waren von der Größe des Unglücks so betäubt, daß sie kaum weggeschafft werden konnten. In Naschhausen wurde ein im Sterben Liegender durch das Fenster, eine Wöchnerin mit dem 2 Tage alten Kinde durch daS Dach fortgetragen. Gleich darauf stürzte das Haus ein. Das Elend in den Dörfern ist groß.

Aus dem Großherzogthum Hessen, 24. Nov. Im Anschluß an das Gesetz vom 29. Mai 1884, die Nebenbahnen betreffend, ist im Regierungsblatt ein weiteres Gesetz vom 15. November 1890, die Her­stellung der Nebenbahnen betreffend, publizirt worden. Die Regierung ist hiernach ermächtigt, auf Staatskosten folgende Bahnen mit dem jeweiligen Slaatsbeitrag herstellen zu lassen:

1. Grünberg-LoNdorf .... 622,000 Mk.

2. Lollar-Londorf..... 800,000

3. Nieder-Gemünden-Homberg . 330,000

4. Salzschlirf-Schlitz .... 660,000

5. Laubach-Oberhessische-Eisenbahn 950,000

6. Gedern-Lauterbach .... 2,658,000

7. Friedbcrg.Hungen .... 1,399,000

8. Nidda-Friedberg .... 1,256,000

9. Ofsenbach-Reinheim. . . . 2,152,000

10. Ober-Roden-Offenbach mit Ab­

zweigung bei Langen . . 1,990,000

11. Lorsch-Heppenheim-Fürth . . 1,903^000

12. Weinheim-Fürth..... 1,400,000

13. Wald-Michelbach-Fürth . . 1,758,000

14. Worms-Bodenheim .... 3,086,000

15. Köngernheim-Nierstein . . . 550,000

16. Alzey-Odernheim .... 436,000

17. Heßloch-Osthofen .... 450,000

18. Osthofen-Guntersblum. . . 1,100,000

Der Bau erfolgt auf Staatskosten, der Betrieb er-

folgt durch den Staat oder wird an einen Unternehmer aergeten. Die Regierung ist ermächtigt zum Bau den Gesan mtbetrag von 22'/n M llwnen Mark zu höchstens 3'/8 Prozent in geeigneten Zeitabschnitten verzinslich