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Samstag, Den 6. Lezember

1890.

Deutsches Reich.

Berl n. Der Kaiser hielt zur Erinnerung M S oßen Kurfürsten eine Galataf l ab, an der unter anderen der Kronprinz von Griechenland, die Preußischen Prinzen, und der Erbprirz bin Sack sin-Me ning n, Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein, faner Generäle, Ml- i ister rc. theilnahmen. Am Dienstag wohnte der Kaiser anläßlich des Gedenktages an den Großen Kurfürsten einer Schulfeier im Französischen Gymnasium bei.

Für die Tafel M deutschen Kaisers wurden, wie derN. Zürich. Zeitung" geschrieben wird, diesen Herbst aus einem Dorfe des schweizerischen Be­zirks Baden hundert Zentner Wipfel geliefert. Jeder einzelne Apfel ist in Seidenpapier eingewickUt.

Der Reichskanzler hat, wie derReichs-Anz." mittheill, die Einfuhr von lebenden Schweinen aus Rußland in die öffentlichen Schlochthöfe zu Thorn, Beuchen und Myslowitz unter gewissen Bedingungen, welche von den betreffenden Behörden in den Grenz- bezirken demnächst bekannt gemacht werden, widerruflich und versuchsweise gestattet. Bon anderer Seite hört man noch in Bezug auf die V ehsp rre, die Erhebungen der nach Oesterreich geschickt.» deutschen Thierärzte über den Seuchenbestand lügen j tzt vor und laut ten so, daß in ihrer Folge die Genehmigung des bayerisch-sächsischen Antrages, die Viehsp-rre anfzuhebeu, durch den Bundes- rath in sicherer Aussicht stände.

Die am Montag in Berlin eröffnete, von zahl­reichen Jndustrievirbänden,Handelskammern in d g-werb- lichen Instituten beschickte Konferenz für den Schutz des gewerblichen Eigenthums, der verschiedene Kommis- sarien deS Reichsamts des Innern, des Handelsministers und der PiÜsldent deS Patentamts beigewohnt haben, bat Herrn Dr. Hammacher zum Vorsitzenden und Herrn Kommcrzienral H nneberg (Berlin) zum Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt. Die Koufercliz sp ach sich einstimmig für die Bildung einer Reichs-Zentralstelle zum Schutz des gewerblichen Eigemhams aus und be­jahte einstimmig die Frage, ob es geboten scheine, bei Beratung der neuen Schutzgesetze die Frage des An­schlusses an die Staatenunion für den Schutz des ge­werblichen Eigenthums zuber ücksichligen. Sie überwies die Frage, ob sich ein solcher Anschluß empfehle, einer Sektion zur Borberatung und gen hmigtc einstimmig die Resolution, daß sich für alle Gebiete des gewerb­lichen Eigenthums die Anwendung des Grundsatzes zivil- und strafrechtlicher Verantwortlichkeit empfehle.

* Gege- wärtig wird in den Zeitungen viel über einen sehr attffallenb-.n Borgang geschrieben. Der ehe­malige Landwirthschaftsminifter Dr. o. Lucius, ein sehr reicher Mann, hatte nämlich zu Gunsten seiner Familie zwei Fideicommisse im Werthe von 8 Millionen Mark gegründet. Der nun hierfür gesetzlich zu zahlende Fidei- commißstempel soll, nach der einen Lesart 40,000 Thlr, Nach anderer 240,000 Mark, dem Minister auf Ver- wendung des Fürsten Bismarck zu zahlen erlassen worden sein. Da nun nach der preußischen Verfassung eine Bevor­zugung in Betreff der Steuerzahlung unzulässig sein soll, so erregt diese Steuerbefreiung eines von Haus aus reich n Mannes, der zudem erst vor kurzer Z it einige Millionen von seiner Schwiegermutter erbte, na­türlich allgemeines Aussehen und ist Wasser auf der Mühle gewisser Leute.

* - Es hat all« seine Ursach, es hat alles sein Grund ---also auch das großartige Geschenk ches reichen Bankiers G. von Blnchiöder in Berlin. Derselbe hat dem Bacillen - Erfinder Dr. Koch eine runde Million Mark, sowie den nöthigen Baugrund in Lichlerfclde bei B rlin für ein Hospital zur Ver­fügung gestellt. Darob großes Halloh in den Berliner Zeitungen. Hinterher wird bekannt, daß durch dieses Geschenk" die eben wohl dem Herrn v. Bleichröder gehörenden, angrenzenden Bauplätze, welche er nicht verschenkt hat und die sonst nur schwierig zu verwerthen gewesen, mit cincmmale um das Dreifache am Werth steigen. Ja, den Sack schlägt man und den Esel Meint man.

Prof ssor Robert Koch hat die Annahme eimr Rotation, welche ihm von Staatswegen zueikanul werden sollte, abgelehnt. Demselben sollte nämlich, wie wir schon meldeten, aber vielfach angezweifelt wurde, eine tundr Million Mark zum Präsent gemacht werden,

Pokales und Provinzielles.

* Schlächtern, 5. Dez. Die seit 15. Ok ober dahier bestehende Posim y;ch i!e wird bereits von ca. 18 jungen Leuten im Alter oo i 20 I ehren besucht und steht ein fernerer Zuwachs in Aussicht.

* Am Mittwoch wurde in der Dämmerung aus der S heuer des M §gere B. Freund dahier ein Sack Meht gestohlen. Ein Bauer von Hiutcisteinau hatte 7 Sack zur einstweiliger Aufbewahrung in die Scheuer g ft Ut, um dieselben in den nächsten Tagen abznhoien. Der Dieb ist noch nicht ermittelt.

* Gestern fand man einen Bauern zwischen Breitenbach und Wallroth in einem Hohlweg todt auf; derselbe war bekannt als geistesgestört.

* Zur Beachtung empfohlen! Wir wollen da­rauf aufmerksam machen, daß die Zinsscheine zu Schuld­verschreibungen der Landeskreditkasse von den königl. Steuer- und Forstkassen vom 1 Januar 1891 an weder in Z-Hlung noch zum Umtausch angenommen werden.

* Die Interessenten der Hessischen Brandver- sicherungs-Anstalt werden durch den Herrn Landis- dircklor in Kenntniß gesetzt, daß die Brandsteuer für das Jahr 1891 durch Beschluß des 16. Hessischen Evmmnnal-Landlages vom 22. ds. Ms. auf 16 Pfennige für je 100 Ma k des Umlagekapitals festge­setzt worden ist.

* Eine böse Folge der Streiks, an die leider früher Niemand gedacht hat, wird sich mit dem Inkraft­treten des Jnvaliditäts- und r ltersoersichernugszesctzes fühlbar machen. Zur Erlangung der vom 70. Lebens­jahr cintreteuben Altersrente ist bekanntlich eine 30jährige Wartezeit erforderlich. Um jedoch ältere Arbeiter, welche zu Neujahr das 40. Lebensjahr bereits überschritten haben, nicht von dem Genuß euer A tersie te anSzu- schließen, ist im Gesetz vorgesehen worden, daß Arbeitern über 40 Jahre, welche den Nachweis führen, in den 3 Jahren vom 1. Januar 1888 bis zum 31. Dezember 1890 während 141 Wochen in Versicherungspflichtiger Beschäftigung gestanden zu haben, die Wartezeit abge­kürzt werde, nämlich um diejenige Z itdaner, welche zwischen dem Anfang des 40. und dem thatsächlich zu- rüdgelegten Lebensjahr liegt. Wer jedoch nicht 141 Beschäftigungswochen innerhalb dieser Frist Nachweisen kann, hat teilten Anspruch auf Abkürzung der Wartezeit. Die 3 Kalenderjahre 1888 bis 1890 zählen 156 Wochen. Wer tu denselben mehr als 15 Wochen ge- slrcikl, also weniger als 141 Wochen gearbeitet Hai, geht der Wvhllhat der Verkürzung seiner Wartezeit verlustig. Nach derBaugewnkezcltung" werden viele Bauhandwerker, die in den letzten drei Jahren sich mehr als 15 Wochen der Arbeit entzogen haben, des erwähnten Vorteils verlustig gehen. Da wird bei Manchen die Reue kommen, aber leider zu spät.

* Weichherzige Hausfrauen, die sich durch Bitten und Thränen ihrer Dienstboten verleiten lassen, den­selben unverdient gute Zeugnisse auszustellen, mögen auS dem folgenden Fall eine Warnung entnehmen: Vor einiger Z it wurde, wie dieOffb. Ztg." aus Osfenbach berichtet, ein Dienstmädchen wegen eines verübten Diebstahls entlassen und das EntlassungSzeug- uiß lautet d-nnoch:Fleißig und ehrlich verholten." Bei der neuen Herrschaft führte die Entlassene einen Oiebstahl von mehreren hundert Mark aus. Auf Grund obengedachlen unrichtigen Zeugnisses wurde der elussieller gerichtlich verurlyeilt, den der bestohlenen Herrschaft erwachsenen Schaden zu ersetzen und sämntt- lidje Kosten zu tragen.

* Wie das Fuldaer Kreisblatt hört, ist von dem Herrn Regierungspräsidenten zu Cassel die Errichtung unes jährlichen Bullenmarktcs in Fulda kurz vor den Sommer-Viehmälkten bei der Stadtbehördo angeregt worden und soll der Vorstand des landwirthschaftlichen Kreisoereins Fulda um Bezeichnung des dafür passenden Tag-s ersucht worden sein.

* Die Strafkammer des Königl. Landgerichts zu Hanau hat nnnm.hr auch in Betreff der gewerbl. Fortvitdungsschule ein Urtheil ergehen lassen und zwar ersannt: das G richt in der vor acht Tagen verhandelten Berufungssache der Staatsanwaltschaft gegen eine An­zahl Handwerksmeister wegen Nichlänürrldung resp. Nichterscheinen ihrer Lehilurge zur gewerblichen Fort- vilduugsschule, auf Bestätigung des freisprecheuden Er­kenntnisses des Schöffengerichts und aus Betwerfsug

der Veatfung. Das Berufungsgericht ist ebenfalls der Ä.t|i l)t, daß es auf das Vorbringen der Ang-klagten, sie hätten die Lehrlinge angemeldet, biefelbett seien aber nicht in die Shulc g gangen, nicht ankomme," da die Polizti-Verordnung vom 22. Februar 1889, wegen deren Nichtbeachtung die Aug klagten Strafbeschle er­halten hatten, als rechtSoerbindltch nicht gelten kann, indem sie in ein Gebiet eingreift, das einer aus Grund der §§. 142 und 143 des Gesetzes vom 30. Aug. 1883 erfolgenden Regelung durch ortspolizeiliche Vorschrift entgegen ist. U-berhaupl sei der Besuch der gewerbl. Fortbildungsschule einer Regelung durch die Polizei nicht unterworfen, was auch ein Urtheil des Königl. Kammergerichtes vom 17. Dezember 1888 anelkanut habe. Endlich aber unterliege die angeklagte Handlung im Hinblick auf ihre Strafbarkeit einer anderen straf­rechtlichen Bestimmung auch nicht und war in Folge dessen chie Berusung zu verwerfen.

* Die Reichspostverwaltung theilt mit, daß am 27. Dez. in allen Postanstalten mit dem Verkauf der Quittungsmalken für die Alters- und Jnvaliben-Ver« stcherung begonnen werden wird. Jedes Postamt ver­kauft aber nur Quittungsmaikcn derjenigen Versicherungs­anstalt, in deren Bezirk sie belegen ist. Der Staats­sekretär des Reichspostamtes hat zugelassen, daß die Landbriefträger mit einem, den Betrag von 5 Mk. nicht übersteigenden eisernen Bestand von Beitragsmarken zur Altcis- und Jnvalidenversicheiung der in ihrem VcftcHbegirf gangbarsten Sorte ausgestattet werden.

* Die SchuUehier-Sciniliare und Präparanden- anstalten der Provinz-H ssen-Nassau sollen angewiesen sein, den in dem preußischen Normal-Aphabet enthaltenen Schristdukkus von Ostern kommenden Jahres ab im Schrc.bn.tcrricht zur A'.wendung zu bringen.

Kassel, 2. Dez. Seit Mcnfchengede cken erinnert man sich nicht so verheerender Ueberschwemmurigeii, wie sie in voriger Woche gerade durch die Bäche und kleineren Gewässer verursacht wurden. Nach Mit­theilungen einer fachmännischen Autorität auf dem Ge­biete der Flußmeliorationen unseres Beziikes ist seit dem Jahre 1640 kein solches Anschwellen der kleineren Gewässer vorgekommen. Diese Thatsache könnte den durch die ganz ungewohnte Größe der Ueberschwemmung erschreckten Anwohnern der G.Wässer immerhin eine ge­wisse Beruhigung g-währen. Es ist ferner zu be­merken, daß die Niederschläge ganz ungewöhnliche waren, indem in 24 Stunden 67 6intim ter beobachtet wurden, währcnv der höchste tägliche Nieder schlag bisher 30 Centimettr betragen hat.

B. Kassel, 3. Dez, Wie wir auS zuverlässiger Quelle erfahren, wird Se. Majestät der Kaiser, wahr­scheinlich in Begleitung der hohen Gemahlin, gelegentlich der nächsten Heebstmanöver einige Tage in Kassel Aufent­halt nehmen. Der Kommunallandtag hat mit Rück­sicht hierauf bett Beschluß gefaßt, den Majestäten eine Festlichkeit anzubieten und den LandeSausschuß ermächtigt, in Beziehung hierauf das Erforderliche zu veranlassen. Eine nicht unbedeutende Summe aus der kommunal- ständischen Kasse ist in der Erwartung bewilligt worden, daß Se. Majestät ein Festessen, oder im Falle Ihre Majestät die Kaiserin mit anwesend sein solle, ein Bankett, welches die Kommunalstünde zu offertrtn ge­denken, annehmen werde. Hieraus ist ersichtlich, daß der Bezirksverband Kassel selbstständig, als6 nicht in Verbindung mit dem Bezirtsverdande Wiesbaden zu handeln beabsichtigt, was insofern auffallen muß, als in allen anderen Fällen die Provinz als solche die An­wesenheit der Majestäten feierte.

6. Kassel, 3. Dez. Der l6. Kommunallandtag wurde heute Nachmittag durch, den Commissar der Kgl. Regierung, dem Herrn Oberpräsidenten Grafen zu Eulenburg, im Namen Sr. Majestät des Kaiser ge­schlossen. In der vorhergegangenen Sitzung wurde oer mehrfach besprochene Antrag auf Einführung der einjährigen Etatsperiode, mit 27 gegen 23 Stimmen angenommen. Der Kommunallandtag hat in seiner Setzung vom 1. ü. M. zu den von der Stadt Kassel übernommenen 730,000 Mark der Fulda-Kanalisations- toften 100,000 Mark bewilligt.

Schierstem, 21, Nov. In einem hiesigen Kauf- mannstaoen erschien wiederhott eine Frau und verlangte kleine e Portionen Soda. Da fiel es eines Tages dem Kausmauu ein, zu fragen, wozu sie denn die Soda gr-