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WüchternerMung

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J0 18.

Mittwoch, den 4. März

1891.

Die allgemeine Wehrpflicht in Frankreich.'

Am 1. Jannar d. I. ist in Frankreich in aller Stille ein Gesetz ins Leben getreten, welches den Schluß­stein zum französischen W.hrgesetze vom Jahre 1889 bildet, nämlich das Gesetz über die Wehrsteuer. Jeder Franzose, der aus irgend einem Grunde von der Ab­leistung der vollen dreijährigen Dienstzeit befreit ist, hat hierfür ein Abgabe auf die Dauer von drei Jahren zu entrichten, von welcher für jeden Monat der etwa geleisteten Dienstzeit ein Zwölftel des Jahresbetrages in Abzug kommt, sodaß diejenigen, welche nur ein oder zwei Jahre gedient haben, die Steuer auf zwei Jahre oder auf ein Jahr entrichten müssen. Uebungen im Rescrveverhältmsse werden nicht als Dienstzeit berechnet. Befreit von der Steuer sind nur diejenigen, welche in Folge Verwundung im Dienste, an Dienftbeschädigung oder von im Dienste erhaltenen Krankheiten aus dem aktiven Dienste entlassen wurden, oder solche, welche nachweislich arm oder in Folge von Gebrechen gänzlich erwerbsunfähig sind. Die Steuer besteht in einer für alle gleichen Grundabgabe von 6 Frcs. und in einer veränderlichen Steuer, welche der Höhe der Personal- und Mobiliarsteuer des Betreffenden gleichkommt. Leben die Eltern des Steuerpflichtigen noch, so wird die Steuer erhöht um den Betrag der Personal- und Mobiliarsteuer des Vaters, dividirt durch die Anzahl der Kinder. Die Steuer wird von den Steuerpflichtigen und im Nichteinbringungsfalle von den Eltern erhoben und durch die Gemeindesteuerbehörde eingezogeu. Zur Deckung der Schreiberei- und Erhebungskosten wird auf jeden Franken der St uer ein Zuschlag von 8 CenlimeS gelegt.

Wenn sich nun auch das Ergebniß dieser S.mcr vorläufig auch nicht annähernd berechnen läßt, so kann man doch jetzt schon überschen, wie viele Mannschaften in Frankreich von dieser Steuer betroffen werden. Nach der Milttärzeitung Progres Militaire vom 26. April v. I. betrug die Zahl der wehrpflichtigen jungen Leute, welche sich zur Musterung gestellt hatten: im Jahre 1887 rund 316,000 Mann, 1888 rund 308,000 und 1889 295,700 Mann, sodaß mithin eine stetige Ab­nahme stattgefunden hat. Wir wollen ohne eine weitere Abnahme rund 295,000 Mann im nächsten Jahre rechnen. Nach einem Artikel der genannten Zertung vom 22. Oktober hat das Kriegsministerium den Rekrutenbedarf für 1891 festgesetzt für das Landheer aus 57- bis 60,000 Mann mit einjähriger Dienstzeit und auf 126- bis 132,900 Mann mit 2= bis Zjähriger Dienstzeit. Hierzu kommen noch 11,400 Mann mit dreijähriger Dienstzeit für die 8 Marine-Jnfanterie- Regimenter und so ergibt sich ein Gesammtbedarf von rund 204,000 Mann. Nach französischen Berichten waren im vorigen Jahre untauglich 30,000 Mann, somit verbleiben rund 61,000 Mann, welche entweder als körperlich noch nicht entwickelt oder wegen Minder- maß unter 1,54 Meter zurückgestellt oder aus den gleichen Gründen den HülfSdiensten überwiesen und somit vom Dienst im Frieden befreit worden sind. Bei der Mobilmachung werden diese Leute beim Proviant­wesen, beim Fuhrwesen und auf Verpflegungsstationen verwandt.

Diese 60,000 Mann werden von der vollen Wehr- steuer auf drei Jahre getroffen und es treten noch hin­zu die 60,000 Mann, welche nach einjährigem Dienst und einige Tausend Mann, welche nach zweijährigem Dienst zur Reserve entlassen worden sind. Die Zahl der letzteren wird alljährlich vom Kriegsminister mit Rücksichten auf den Etat bestimmt. Im Jahre 1890 waren zum einjährigen Dienst zugelassen als Studirende, Lehrer, Geistliche und Kunsthandwerker letztere mit /a Prozent des Kontingents der Dreijährigen im ganzen 3370 Mann, als älteste Söhne von Familien mit sieben Kindern 7400 Mann, als Stützen von Familien 6 Prozent des Kontingents, 7276 Mann, älteste Brüder von Waisen, älteste Söhne von Wittwen »der 70 Jahre alten Vätern, als älteste von zwei gleichzeitig einzustellenden oder als Brüder von im Heere als Kapitulanten oder als Offizier Dienenden im ganzen 36,900 Mann. Diese zahlreichen Berück- ,jchtiguugcn namentlich der bessern Stände haben jetzt ! chon, trotz der kurzen Zeit, einige Mißstimmungen 'hervorgerusen, da die Hauptlast des Dienstes nunmehr auf der ländlichen Bevölkerung oder auf der niederen städtischen Bevölkerung ruht, und so glaubt die franzö­

Deutsches Reich.

Berlin. Schneller als man erwartet hatte, sind die Pariser Vorgänge von Seiten der deutschen Regierung beantwortet worden. Der neuesteReichsanzeiger" schreibt :

Der Reichskanzler hat den kaiserlichen Statt­halter in Elsaß-Lothringen ersucht, bis auf weiteres von jeder Milderung in der praktischen Handhabung des bestehenden Paßzwanges abzusehen und bezüglich der den französischen Grenz- gemeinden auf Grund des Art. 2 der Paßverord­nung eingeräumten Verkehrserleichterungen keinerlei Erweiterungen eintretcn zu lassen."

Die lakonische Meldung des amtlichen Organs spiegelt schärfer als jede sonstige Auslassung die Ein­drücke wieder, die man in Berlin von den Ereignissen der letzten Tage empfangen und welche auf die weitere Gestaltung der Beziehungen Deutschlands zu Frankreich den tiefstgehenden Einfluß ausüben werden. Man faßt die Lage in den deutschen Regierungskreisen offenbar sehr ernst auf, ernster vielleicht als dies durch die that­sächlichen V-rhältnisse geboten erscheint. Aber der Kaiser ist der Mann eines energischen Willens und that­kräftiger Entschließungen und man geht wohl nicht fehl, den in der oben wiedergegebenen Meldung desReichs­anzeigers" angedeuteten Umschlag der deutschen Politik Frankreich gegenüber auf seine eigenste Initiative zurückzuführen.

* Zum Polizeikostengcsctz. Bekanntlich hat im Laufe der Verhandlungen wegen der Ueberweisung einzelner Zweige der Polizeiverwaltung an Stadtge­meinden, in denen jetzt eine königliche Polizeiverwaltung besteht, die Regierung in Aussicht genommen, der Stadt Berlin die Markt«, Gesinde-, Schul-, Feld-, Forst-, Jagd- und Fischerei-Polizei widerruflich zur eigenen Verwaltung zu übertragen. Der Magistrat von Berlin hat das bezügl. Anerbieten zum Anlaß eines Berichtes an den Minister des Innern genommen, der unter eingehender Begründung den Antrag auf eine andere Abgrenzung zwischen der staatlichen und städtischen Polizeiverwaltung stellt. Der Bericht geht davon aus, daß die Gegenüberstellung der Begriffe Sicherheits- und Wohlfahrtspolizei veraltet sei. Die neuere staatsrecht­liche Auffassung unterscheide zwischen solchen Gefahren, welche aus übergreifender Kraft der Menschen den Rechtszustand bedrohen, und solchen, welche die in den einzelnen Zweigen der Verwaltung geübte Wohlfahrts­pflege betreffen; so gelangt sie zu der Unterscheidung von Sicherheits- und Verwaltungspolizei. Nur in jener erscheine die Polizei als einheitliche Funktion mit eigenem Gebiete, während die Verwaltungspolizei ein imanenter Theil jedes einzelnen Verwaltungsgebietes sei, in welchem sie Strafe androhend und ihre An­drohung mit Zwangsgewalt durchführend das negative Element bilde im Gegensatze zu der positiven Wohl­fahrtspflege auf dem betreffenden Gebiete. Sei dem aber so und daß es so ist, erkenne auch indirekt die Praxis der Verwaltung an, indem sie Bau-, Wege-, Sanitäts-, Schul-, Forst-Polizei u. s. w. unterscheide so erscheine es als in dem Wesen der Sache be« gründet, daß diese Behörde, welche auf einem Verwal- tungsgebiete die Wohlfahrt der Bürger zu pflegen hat, auf diesem Gebiete auch die Polizei handhabe. Nun übt auf verschiedenen Gebieten der Verwaltung die städtische Behörde in dem lokal durch den Gcmeinde- bezirk begrenzten Umfange die Wohlfahrtspfl-ge. Auf diesen Gebieten auch die Handhabung der Orts-Polizei Zu übernehmen, erscheine sie sonach sachlich berufen. Hiernach stellt der Berliner Magistrat den Antrag; es

sische Regierung nicht mit Unrecht, daß diese Miß­stimmung verschwinden wird, sobald die durch kürzere Dienstzeit Begünstigten über die Zeit ihrer Befreiung vom Dienst: nunmehr doppelt so hoch besteuert werden als die Andern.

DieKöln. Ztg." bemerkt zu dieser Ausführung: Wird die französische Wehrsteuer, woran nicht zu zweifeln ist, im ganzen Umfange durchgeführt, so kann man sagen, daß in Frankreich alsdann das Ideal der allgemeinen Wehrpflicht wirklich erreicht ist, indem ^eber Franzose nach seiner Kraft und Leistungssähigkeeit zur Wehrhaftmachung seines Vaterlandes herangezogen wird, und plaidirt schr warm auch für die Einführung der Wehrsteuer in Deutschland.

möge ihm außer der Markt- und Schul-P. <, aud die Bau-, Gewerbe-, Gesundheits-Polizei, sowie ich Feuer-Polizei und die Feuerwehr zur eigenen Verwal­tung übergeben werden. Indem der "'Magistrat diesen Antrag aus der Natur der Gemeinde und aus dem Zusammenhänge der ihr obliegenden Wohlfahrtspflege mit den in Rede stehenden Zweigen der Ortspolizei rechtfertigt, gelangt er zu der Konsequenz, daß die Ver­waltung derselben von dem Magistrat, als dem Vor­stände und der Obrigkeit der Gemeinde, zu führen ist.

Königsberg i. P., 26. Februar. Ein kostspielige» Feuer verunstaltete vor einigen Tagen die königliche Steuer-Behörde: Dieselbe ließ auf einer freien Wiese vor dem Holländerbaum vor Cosse sechs große Roll­wagenladungen Thee verbrennen. Die Waare war durchChristian IX." für hiesige Firmen hergebracht, hatte aber durch Seewasser derart gelitten, daß die An­nahme seitens der betheiligten Häuser verweigert wurde, weil der Thee als gesundheitsgefährlich bezeichnet werden mußte und auch unverwendbar war. Der wegen der Eingangssteuer nächstbetheiligte Steuerfiskus mußte die Reklamation als begründet anerkennen und ließ, um weiterem Schaden vorzubeugen, den Thee unter Kontrolle von Steuerbeamten öffentlich ver­brennen. Zur Unterhaltung des Feuers waren nicht weniger als sechs Meter Holz, 20 Zentner Steinkohlen und ein Faß Petroleum angeliefert. Die betheiligten Firmen erleiden durch die Vernichtung keinen Schaden, da die Assekuranzgesellschaften für den Verlust (circa 20000 Mk.) eintreten müssen.

Sprottau, 24, Februar. Ein nichtswürdiger Bubenstreich wurde hier bei einer Felddienstübung mehrerer Batterien des Feld-Atillerie-Regiments von Podbielski (Niedschl.) Nr. 5 von einem Kanonier auS« geführt. Die Batterien standen gegenseitig im Feuer. Beim Laden eines Geschützes der vierten Batterie steckte der Kanonier Stasik außer einer Kartusche auch einen schweren Feldstein in das Geschützrohr. Nur einem glücklichen Zufall ist es zu danken, daß von dem Ge­schoß Niemand getroffen wurde. Dagegen hat aber der Stein die spiralförmigen Züge des Geschützrohres der­artig zerrissen, daß dasselbe gänzlich unbrauchbar ge­worden ist. Der Schaden wird auf mehrere tausend Mark geschätzt.

Ratibor, 18. Februar. Von dem hiesigen Schwur­gericht wurde der frühere Kammerdiener des Grafen Stillfried und des UnterstaatssecretärS v. Köller, Namens Duda, wegen einer Reihe großartiger Schwindeleien, sowie wegen Meineids zu einer zehn­jährigen Zuchthausstrafe verurtheilt. Der 53 Jahre alte Angeklagte hatte sich in den Besitz von Petschaften, Stempeln, Briefbogen u. s. w. von Behörden, Guts- verwaltungen und Amtsvorstehern zu setzen gewußt, die er sodann mit erstaunlicher Frechheit mißbrauchte. So ernannte er seinen Freund, den Arbeiter Piecha aus Rzuchow, Kreis Rydnik, zum Staatsrath und den Lehrer Mlienek beförderte er mittelst eines gestohlenen Briefes des Ministeriums des Innern für Elsaß- Lothringen zum Straßburger Professor. Der Ange­klagte besaß Photographien von sich als sächsischer Geh. Cabinetsrath, als Oberjägermeister u. s. W. Zu welchem Zweck: er dieselben hatte anfertigen lassen, konnte nicht ermittelt werden. Was Duda auf die Anklagebank brächte, waren die von ihm bei Bewerb­ung um eine Wirthschasts-Jnspectorstelle gefälschten Zeugnisse, sowie der Meineid, den er leistete, als er beschworen hatte, daß sein von ihm fälschlich denun- cirter Gutsherr eine versicherte Scheune angezündet habe. In Wirklichkeit war es dem geriebenen Gauner nur darum zu thun, als gerichtlicher Verwalter des betreffenden Rittergutes im Kreise Ratibor eingesetzt zu werden. Sämmtliche bei Duda vorgefundenen Stempel u. s. w. sind natürlich eonfiscirt worden.

Ausland.

Rom, 27. Februar. Die Influenza greift hier in alarmirender Weise um sich. Alle Spitäler sind mit Kranken angefüllt. Im Pantheonstadtviertel sollen gesternallein zweiundzwanzig Menschen an der Influenza gestorben sein.

Paris, 27. Febr. Die gleichzeitigen Angriffe der deutschen, österreichischen und italienischen Presse gegen Frankreich machen hier lebhaften Eindruck. Unter Carnois Vorsitz fand heute ein vertraulicher Minister«