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Erscheint'Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. „Gemeinnützige Blätter" vierteljährl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 P
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JS 25. Samstag, den 28. März 1891.
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Schlüchtern, im März 1891. ______________________________ Der Herausgeber.
tirte bisher einen Werth von 1,25 Pfg. für den Kilometer. Ueber die Höhe der Ermäßigung des Gepäcksatzes ist noch nichts Festes bestimmt.
Zur Reform der Personentarife.
Auf Anordnung des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten siud nunmehr die kgl. preußischen Elsenbahndirektionen angewiesen worden, die Bezirks- eisenbahnräle gutachtlich über die in Aussicht genommene Reform der Personentarife zu hören. Dieselben bezwecken, wie Berliner Blätter mittheilen, unter Herabsetzung der Einheitspreise für den Gesamtverkehr deutscher Eisenbahnen, eine Uebereinstimmung über die Grundlagen eines einheitlichen Tarifsystems und thun- lichst auch über die Tarifsätze bei gleichzeitiger Vereinfachung des Billetsystems herbeizuführen. Die zwischen den deutschen Bundesregierungen über eine Reform der Personentarife in Deutschland eingeleiteten Verhandlungen lassen in der Mehrzahl der zwischen den nord- und süddeutschen Eisenbahnen bestehenden Differenzpunkte: der Behandlung des Schnellzugsverkehrs, der Frage des Freigepäcks und der Vereinfachung des Billetsystems eine Einigung in sichere Aussicht nehmen. Meinungsverschiedenheit herrscht im Wesentlichen nur noch hinsichtlich der Zahl der Wagenklaffen, deren in
✓ Süddeutschland nur drei, in Norddeutschland dagegen
- vier bestehen. Um den süddeutschen Verwaltungen in dieser Hinsicht entgegenzukommen und dadurch das im Gesammiverkehr der deutschen Eisenbahnen erstrebte sehr erwünschte Ziel einer völligen Uebereinstimmung über die Grundlagen eines einheitlichen Tarifsystems und thunlichst auch über die Tarifsätze zu erreichen, ist in Erwägung gezogen worden, die auch in Norddeutsch- land von verschiedenen Seiten befürwortete Vereinigung der dritten und vierten Wagenklasse vorzunehmen, so daß künftig eine Einschränkung der Zahl der Wagen- klassen auf drei unter Beibehaltung der Ausstattung der jetzigen dritten Wagenklasse für die dann vereinigte dritte und vierte Klasse eintreten würde. Als Normalsätze für die drei Wagenklassen sind hierbei für die Person und den Kilometer in der 3. 2 Pfg, in der 2. 4 Pfg., in der 1. 6 Pfg., unter Zuschlag von 1 Pfg. für den Kilometer bei Benutzung der Schnellzüge in Aussicht genommen. Dagegen sollen die gegenwärtig mit Preisermäßigung zur Ausgabe gelangenden Rückfahrkarten, Sommerkarten, Rundreisekarten u. dgl., sowie das Gepäckfreigewicht, letzteres jedoch unter gleichzeitiger Ermäßigung des Gepäckfrachtsatzes, beseitigt werden. Für den Vorortverkehr großer Städte sollen dabei besondere Einrichtungen vorbehalten bleiben, insbesondere auch die Zeitkarten, Schülerkarten und Arbeiteikarten beibehalten, beziehungsweise dem Verkhrsbedürfnis entsprechend weiter ausgebildet werden. Der Eifinbahnbezirksrath soll nun gehört werden, ob der Durchführung dieser Maßnahmen erhebliche Bedenken, namentlich auch wegen der dabei in Betracht kommenden wirtschaftlichen Momente entgegenstchen. Bisher wurden für Einzelfahrkarten für den Kilometer erhoben : Schnellzug 1. Kl. 9 Pfg., 2. Kl. 6,67 Pfg., 3. Kl. 4,67 Pfg. Personenzug: 1. Kl. 8 Pfg., 2. Kl. 6, 3. Kl. 4, 4. Kl. 2 Pfg.; Rückfahrtskarten: 1. Kl. 12, 2. Kl. 9, 3 Kl. 6 Pfg. In Zukunft soll erhoben werden: Schnellzug f 7, bezw. 5, bezw. 3 Pfg.; Personenzug: 6, bezw. 4, bezw. 2 Pfg,; Rückfahrkarten die doppelten Preise, alle» ohne Freigepäck. Für zusammeust llbare Fahr- sch inhefte wurden bisher erhoben: 1. Kl. 6,3, 2. Kl. 4,67, 3. Kl. 3,27 Pfg. für alle Züge. In Zukunft soll erhoben werden für Personenzüge 6, 4, 2 Pfg., für
D Schnellzüge 7, 5, 3 Pfg. Für f.ste Rundreise- und Sommerkarten mit 45 tägiger Gültigkeit werden an Stelle der bisherigen Rückfahrkartenvreise von 12, 9, 6 Pfg. die übrigen neuen Rückfahrkartenpreise erhoben, ohne daß Freigepäck gewährt werden soll. Für feste Rundreisikarten mit geringerer als 45 tägiger Gültigkeitsdauer werden dieselben Kilometerpreise wie vorhin berechnet. Das Freigepäck von 25 Kilogramm rcpiäsen-
DeutscheS Reich.
Berlin, 24. März. Der Kaiserbesuch in der Rheinprovinz ist nunmehr auf den 16. April festgesetzt worden. Der Kaiser wird zunächst nach Düsseldorf fahren und von hier aus Köln und Bonn zu Schiff aufsuchen. Wahrscheinlich wird sich daran ein Abstecher nach Koblenz anschließen.
— Der Staatssekretär Dr. von Boetticher hat am Sonnabend nicht nur die Besuche des Kaisers und des Reichskanzlers v. Caprivi erhalten, sondern er ist mit seiner Gemahlin auch noch zur kaiserlichen Tafel ge- laden worden. Etwa eine Stunde hatte der Kaiser bei Herrn und Frau von Boetticher geweilt.
— In der Zentralmarkthalle zu Berlin waren am Montag bereits Kiebitzeier zu haben, die mit vier Mark pro Stück verkauft worden sind. Wer sich diesen Luxus geleistet hat, wird nicht berichtet.
Hamburg, 21. März. Eine Beraubung kauf- männjicher Lager in so unverschämter Weise, wie sie in Hamburg noch nicht vorgekommen ist, wurde vor etwa vier Wochen von einem großen Kaufmannshause auf dem Rödingsmarkt entdeckt. Kommt dort ein simples Bäuerlein, um sich nach dem Preise einer Wringmaschine zu erkundigen. „Dreeuntwintig Mark?" fragt der erstaunte Flurbewohner geringschätzig, ,,de kann ick „ov'n Lager ' ceel billiger köpen — doar kost' se blos foftein!" Auf die Frage des Kaufmanns, wo denn das Lager sei, nannte der Bauer eine benachbarte Straße. Nun wurden etwa drei Wochen lang Nachforschungen im Geheimen angestellt, woher denn die „billigen Waaren" stammten, und das überraschende Ergebniß war, daß eine ganze Reihe Kaust Ute systematisch von ihren Hausknechten bestohlen wurde. Die feinsten Luxuswaaren, Hausstandssachen, Eßwaaren, Handwerksgeschirr, kurz alle möglichen Waaren waren in dem Lager, das sogar eine große Filiale auf dem Landgebiet unterhielt, die als „Verkaufsstelle" diente. Vor etwa 8 Tagen erfolgten die ersten Verhaftungen in dieser Sache; bis gestern waren bereits 21 Kommis und Hausknechte verhaftet. Die Untersuchung nimmt großen Umfang an, da es sich um Veruntreuungen im Werthe von mehreren Hunderttausend Mark handelt.
Eisleben, 22. März. Der Leiter der Mansfelder Dynamitfabrik, Dr. T-, wurde von b:r hiesigen Strafkammer zu Va Jahre Gefängniß verurtheilt, weil er bei einer Eisenbahnfahrt ein größeres Quantum Dynamit in einem Reisekoffer bei sich geführt hatte und auch verschiedene Dynamittransporte auf Fuhrwerken mit seinem Wissen ohne vorschriftsmäßige Anzeige bei den betreffenden Behörden die Landstraßen und Ortschaften passirt hatten, sogar die schwarze Fahne, durch welche solche gefährlichen Transporte schon äußerlich gekennzeichnet werden sollen, entfernt war, das Wagenschild der Fabrik durch ein solches des Fuhrmanns vertauscht und die Deckel der Kästen mit ihren Zeichen verkehrt aufgenagelt waren. Der Staatsanwalt hatte 2 ’/s Jahre beantragt.
Rochlitz, 19. März. Ein früherer Rittergutsbesitzer wurde hier erwischt, als er mit einem anderen Strauchdieb einen Embruch in der Böttchersch n Schark- wirthschaft v rübte. Der frühere Rittergutsbesitzer Herr v. Kirchenbaucr war Landstreicher und Dieb geworden.
Ebermannstadt i. Fr., 23. März. Der hiesige Rentb-amte Th. Tremmel, der der Witwe des Mühlen- bauers Oeh im Rentamtgebäude, wohin sie gegangen war, um Steuern zu bezahlen, eine kräftige Ohrfeige gegeben hatte, daß im Gehirn ein Gefäß zerplatzt war !unb die Geschlagene dauernd leidend geworden ist, ist
von der Strafkammer zu Bamberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu 100 M. Geldstrafe und zu einer Bußzahlung von 1851 M., sowie zu den beträchtlichen Kosten verurteilt worden. Der Verurteilte hatte sich zu jener unüberlegten Handlung dadurch hinreißen lassen, daß die Klägerin eine ehrenrührige Aeußerung gethan hatte.
Kirchheimbolanden, 22. März. Max Sigmund Tauffkirchen, Wirth und Kaufmann in Ramsen, ein geborener Graf von Tauffkirchen zu Guttenburg, Kleding, Katzenberg und Engelburg, war durch Straf- befehl in eine Geldstrafe von 6 Mark genommen worden, weil er auf dem Standesamt gelegentlich der Geburt eines Kindes das Adelsprädikat „Graf" annahm, welches auf Grund des Adelsedikts, so lange er ein offenes Geschäft treibt, zu ruhen hat. Der gegen den Straf- befehl eingelegte Einspruch wurde, da der Angeklagte nicht anwesend war, verworfen.
Aus Württemberg wird geschrieben: DaS 3 WürttembergischeJnfanterieregiment Nr. 121(LudwigS- burg, Kommandeur königl. preußischer Oberst ü. Treskow), feiert am Mittwoch daS Fest seines 175 jährigen Best -:s. Nach der Paul Lemkeschen königlich Württembergischen Militär-Rang- und Quartierliste wurde eS am 18. März des Jahres 1716 aus vorhandenen Regimentern und durch Werbung gebildet. Lange Jahre führte es den Namen „Leibregiment" und „Gardelegion« Infanterie". Es war das Regimeut, in dem Schillers Vater als Lieutenant und Adjutant 1757—1760 den siebenjährigen Krieg mitmachte. Das Regiment kämpfte 1716—1718 im Türkenkriege, 1719—1720 auf Sizilien gegen die Spanier, 1733—1735 im polnischen Erb« folg-kriege u. s. w. und stand unter Anderm 1716 in den Schlachten bei Ptterwardein und bei Belgrad, 1719 in der Schlacht bei Francavilla, 1757 in den Schlachten bei Breslau und Leuthen, 1809 in der Schlacht bei Eckmühl, 1812 in denjenigen bei Smolensk und Mojaisk in denen es bis auf sieben Mann zu- sammenschmolz, 1813 in den Schlachten bei Bautzen und Dennewitz, die es bis auf 80 Mann herunter- brachten, dann ferner 1812 bei Leipzig, 1814 bei Brienne, Mo iternau, Paris u. s. w., 1866 bei Zauber« bischofsheim und 1870 bei Wörth und Sedan. Gewiß eine außerordentlich reiche Ruhmesgeschichte!
Metz. Ueber die Verhaftung des Pfarrers Hesse- mann von Kochern, der wegen Majestätsbeleidigung angeklagt ist, theilt die „Metzer Zeitung" nachstehende Einzelheiten aus zuverlässiger Quelle mit: Der Pfarrer Aloysius Hessemann zu Kochern wurde am 2. Januar d. I. zu einem Kranken gerufen, um diesem die Sterbesakramente zu reichen. In dem Zimmer des Kranken hingen Bilder des Kaisers und der Kaiserin Friedrich. Der Pfarrer weigerte sich, dem Kranken die Sterbesakramente zu spenden, bevor die Bilder nicht entfernt seien, „welche", wie er sich ausdrückte, „in kein katholisches Haus gehörten." Furcht vor der Drohung des Pfarrers bewog die Angehörigen des Kranken, die Bilder weg« zunehmen. Auf erfolgte Anzeige ist gegen den Pfarrer die Untersuchung wegen Majestätsbeleidigung eingeleitet worden, welche hinreichend gravierende Thatsachen ergab, um dessen Verhaftung vornehmen zu müssen. Es ist dem Pfarrer ganz dasselbe geschehen, was jedem Anderen im gleichen Fall geschehen würde. Von einer besonderen Strenge und von einer besonders harten persönlichen Behandlung des Verhafteten ist absolut keine Rede gewesen; er hat sich im Gegentheil einer besonderen Milde zu etfreuen, indem er vorläufig wieder entlassen worden ist, um in Freiheit seiner demnächsligen Aburtheilung entgegen zu seh-n. Wenn irgend J-mand in der Trunkenheit sich einer MajestätSbel idigu-g schuldig macht, so hält es Jedermann für selbstverständlich, daß derselbe hinter Schloß und Riegel gebracht und dg
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