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^UfblhtttAiW °'^ dieSchlüchterner Zeitung" yHlllUllllyKH werden noch fortwährend von allen

- - Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Deutsches Reich.

Berlin, 2. Juli. Der Kaiser und die Kaiserin, welche am Mittwoch Mittag zum Besuch der niederländischen Königinen in Amsterdam eingetroffen und dort auf das Herzlichste empfangen waren, haben sich hocherfreut über die ihnen zu Theil gewordene Begrüßung, die festliche Ausschmückung der Stadt und die ihnen zu Ehren ver- anstalteten Festlichkeiten, ausgesprochen. Heute Freitag begeben sich die Majestäten über Haag nach Rotterdam und setzen von dort an Bord der JachtHohenzollern" die Reise nach England fort.

Berlin, 4. Juli. Das deutsche Kaiserpaar ward in England in Port Victoria vom Prinzen Wales, sowie den Herzogen von Edinburg imb Connaught und Lord Clarence in der Uniform ihrer deutschen Husarenregimenter begrüßt. Bei der Einfahrt gaben die Kriegsschiffe den Kaisersalut ab; alle Schiffe hatten festlich geflaggt. Die Kapellen spielten die deutsche Nationalhymne. Der Kaiser schritt die Ehrenwache ab. Darauf ward das Frückstück an Bord desHohenzollern" eingenommen. Um 2 Uhr reiste das Kaiserpaar nach Windsor ab. Dortselbst ist dasselbe von einer dichtgedrängten Volks­menge empfangen worden. Die Königin empfing das Kaiserpaar im großen Saale des Schlosses. Auf dem Schloßhofc war ein Grenadierbataillon aufgestellt, das der Kaiser besichtigte.

* Endlich ein Wort in wichtiger Sache I Der Reichsanzeiger" theilt jetzt bezüglich der Angaben über die Anfertigung von Stempeln in dem Bochnmer «Steuer Prozeß mit, es seien allerdings einzelne Fülle festestem, in denen Beamte ohne Wissen der Behörden zmn Theil schon vor Jahren bei der Benutzung unbrauchbar gewordene Stempel auf Werken eigenmächtig selbst Hütten anfertigen oder ausbessern lassen. Geflickte Schienen würden von den preußischen Staatsbahnen überhaupt niemals abbe= nommen. Die Bochnmer Untersuchung werde zeigen, ob etwa geflickte Schienen unentdeckt geblieben seien; daß Flickarbeit bei Achsen und Radreifen unbemerkt bleibe, sei völlig ausgeschlossen.

* Gutem Vernehmen nach haben nunmehr die sämmtlichen betheiligten Aufsichtsbehörden in Mittel­europa sich dahin geeinigt, daß der Eisenbahn-Sommer- fahrplan vom Jahr 1892 ab bereits am 1. Mai, anstatt, wie seit 1885 üblich, erst am 1. Juni in Kraft tritt.

Aus Pommern. Ein tollkühnes Spiel mit dem Leben trieben in Folge einer Wette vor einiger Zeit zwei Handwerker in Zicher bei Neudamm. Es wird darüber Folgendes geschrieben: Der Dachdecker- Schmidt und ein Zimmermann gerieten im Wirthshause bei einer Besprechung über zufällig an dem Kirchthurm in Zicher stattfindende Reparaturarbeiten in Meinungs­verschiedenheiten. Jeder behauptete, bei seinem Metier lebensgefährlichere Beschäftigung zu haben und die größte Kaltblütigkeit besitzen zu müssen. Schließlich enteilte man eine Wette, welche bei den Thurmarbeiten ohne weiteres Aufsehen zu erregen ausgeführt werden konnte. Nur wenige Zeugen, welche Verschwiegenheit gelobten, waren bei dem Austrag der Wette, die in früher Morgen­stunde stattfand, anwesend. Zunächst machte sich der Dachdecker an die Ausführung seiner Aufgabe. Ohne jedwede Sicherheitsvorrichtung stieg er mit einer Leiter aus einer Luke der Thurmspitze, stemmte sie auf einen taunt zollbreiten Absatz und kletterte an der fast senk­recht an dem Thurmdache stehenden Leiter in die Höhe bis auf die letzte Sprosse. Sodann stieg er wieder herab und kam wohlbehalten bei den Zeugen der Partie an, denen förmlich das Herz bei dem Anblick still ge standen hatte. Nunmehr kam der Zimmermann an die Reihe. Man glaubte, daß ers nichts Nervenaufregenderes mehr bieten könne, als er mit einem etwa 9 bis 10 Fuß langen Brett auf der Schulter und mit einer Säge unter dem Arm den Weg nach der Thurmspitze antrat; aber man hatte sich getäuscht. Oben angekommen be­festigte er das mitgenommene staike Brett innerhalb der Thuimluke dermaßen, daß dasselbe wagerecht etwa 8 Fuß weit he ausragte. Dann nahm der Tollkühne seine Säge, kroch aus der Lücke und trat festen Schrittes den Weg bis an das Ende des Brettes an, und nun pegan» er eine Prozedur, die dermaßen Aufregung und

Grauen erweckte, daß die Zeugen einer Ohnmacht nahe waren. Er sägte hinter sich das Brett so weit ein, daß dieser Theil ihn gerade noch trug, zog seine Säge aus dem Spalt, trat über denselben hinweg nach dem anderen Ende des Brettes zu und trat mit einem kräftigen Stoß seines rechten Fußes den eingesägten Theil des Brettes ab, aus welchem er soeben noch gestanden. Nun begab er sich, als ob nichts geschehen, zurück durch die Luke zu den seiner ängstlich harrenden Männern, mit der Gewißheit, seine Wette gewonnen zu haben.

In Swinemünde hat ein Kartoffelkrawall statt gefunden. Es wurden durchschnittlich 7,50 Mark für den Scheffel verlangt. In Erbitterung stürmte die Menge gegen einen Wagen und warf die Säcke herunter. Einem anderen Fuhrwerksbesitzer wurden von Frauen die Kartoffelsäcke zerschnitten und die auf die Straße rollenden Kartoffeln autgesammelt und weg­getragen.

Aus Thuriugc«, 2. Juli. Ueber einen Kampf zwischen schwarzburgischen Forstbeamten und Wilddieben wird des Näheren berichtet, daß die Förster in dem sehr wildreichen Oehrenstöcker Jagdrevier einen verendeten Hirsch anfge- funden hatten. Fünf Forstbeamte und ein Gendarm legten sich nun in der naheliegenden Annahme, es mit Wilderern zn thun zu haben, auf die Lauer. Während eines heftigen Gewitters erschienen gegen Mitternacht die Wilderer, von denen einer sich an das Auswerfen des Wildes machen wollte. Als die Förster nun zugriffen und eine Person dingfest machten, schössen die übrigen auf die Beamten, von denen indeß keiner verwundet wurde, obwohl die Schüsse auf 1520 Schritte Ent­fernung abgegeben wurden. Natürlich machten in dieser Situation auch die Förster von ihren Waffen Gebrauch, wobei einer der Wilderer, der verheiratete Brauer Schneider aus Schmielefeld, erschossen und einem zweiten der Oberschenkel zerschmettert wurde. Die übrigen Wild­diebe entkamen zwar, wurden aber noch im Laufe des Tages verhaftet.

Erfurt, 2. Juli. Am Montag früh rückte das in Weimar garnisonirende Bataillon des 94. Infanterie- Regiments nach Erfurt zu und nahm auf dem bei Gut Schönthal belegenen neuen Exerzirplatze stramme Exerzitien vor. Die Sonne brannte heiß von wolken­losem Himmel hernieder. Zahlreiche Soldaten stürzten in Folge der Hitze. Sie wurden nachgefahren und in Klettbach und Azmannsdorf gepflegt. Von den in letzterem Dorfe untergebensten Kranken starken gegen Abend zwei. Man krachte sie nach Erfurt. Auch drei Schwerkranke wurden nach dem Garnisonslazarethe in Erfurt gefahren. Wie wir hören, haben sie die Krisis überstanden. Die Gestorbenen sind ein verheiratheter Elsässer und ein Einjähriger, ein Förster-Sohn aus der Gegend von Weimar.

Bei Bamberg entgleiste ein Vergnügungszug. Es gab zwei Todte und mehrere Verwundete.

Ausland.

England. Ein 9jähriger Knabe zum Tode verurtheilt. Vor dem Gerichtshöfe zu Leeds in England stand in diesen Tagen ein 9 jähriger Knabe unter der Anklage, seinen gleichalterigen Spielkameraden ermordet zu haben Die Beweisaufnahme ergab, daß der jugendliche Thäter den Leichnam des von ihm erschlagenen Genossen in einem mit großer Schlauheit ausgewählten Versteck zu verbergen gesucht hatte; so kamen die Geschworenen zu der Ueber­zeugung, daß der Knabe mit voller Kaltblütigkeit den Mord vollführt habe, worauf seine Verurtheilung zum Tode erfolgte. Trotz alle dem wäre in jedem anderen Lande ein derartiger Urtheilsspruch unmöglich gewesen. Anders in England. Brittannien hat bezüglich jugendlicher Verbrecher geradezu die strengsten Gesetze. Bis zum 7. Jahre kennt das englische Gesetz keine Verantwortlich­keit für verbrecherische Handlungen. Von da aber bis zum 14. Lebensjahre kommt allein die Frage in Betracht, ob der jugendliche Thäter mit voller Ueberlegung gehandelt habe oder nicht. Wird die Frage bejaht, dann ist das Alter kein Grund, selbst von dem Verhängen der Todes­strafe Abstand zu nehmen. Dennoch ist ein Fall wie der vorliegende von Leeds ein außerordentlich seltener. Die Vollstreckung eines Todesurtheils jedoch an einem Menschen unter 16 Jahren ist seit Menschengedenken nicht vor­gekommen.

In Folge der jüngsten Erdbeben in Nordamerika hat sich bei Saltou in Arizona ein großer See

gebildet, dessen Wasser die Arbeiter aus den Salzwerken von Salton vertrieb. Der See soll 12 englische Meilen breit und 40 Meilen tätig sein. Ueber die Ursache der Entstehung des See's sind verschiedene Ansichten verbreitet, doch wird allgemein angenommen, daß das Wasser aus einem Golfe an der Küste Kaliforniens komme.

In Amerika und zwar bei Ravenna im Staate Ohio stießen ein Personen- und ein Güterzug zusammen. Die Trümmer geriethen in Brand und die Menschen, welche darin eingeftenmit waren, verbrannten bei lebendigem Leibe. Die Zahl der Todten wird auf 1925 angegeben. 26 Vergnügung?-Jachten des Detroitesvereins sind am 2. Juli nach Neu Baltimore abgegangen; auf dem Samt Clairesee wurden sie von einem furchtbaren Sturm überrascht. Nur sieben Iachte sind gekündet, die übrigen 19 mit 183 Personen gelten für verloren. Unweit Charleston (Virginien) fand auf der Kanada-Michiganbahn ein Eisenbahnunfall statt. Während der Zug einen Brückenbock passirte, brach letzterer zusammen, Ein Gepäck- und zwei Passagierwagen fielen von einer Höhe von 30 Fuß herab; 13 Personen wurden getödtet und 58 verletzt. Nur ein Passagier blieb unverletzt.

China. Ueber die Unruhen in Nanking wird nach­träglich gemeldet, daß am Sonntage vor dem Ausbruche derselben die Missionäre eine behördliche Warnung erhielten, wonach die Niederbrennung ihrer Häuser zu. gewärtigen sei. Dieselben schifften sich deshalb am Tage vor den Unruhen nach Shanghai ein. In Taniang plünderte ber Pöbel am 1. Juni das Missionsgebäude, überwältigte einen Mandarin und einen Soldaten, grub christliche Leichname auf dem Friedhofe aus, legte deren abgeschlagene Köpfe auf einen Haufen und schleppte einen Mandarin nach dem Orte der Unthat. Aehnliche Ausschreitungen der Bevölkerung den Ausländern und namentlich den Missionaren gegenüber werden auch aus anderen chinesischen Städten gemeldet. Plakate, welche zur Erhebung gegen die Europäer auffordern, sind überall angeschlagen. Die Konsuln berufen die zerstreut lebenden Europäer zur Be­waffnung und Selbstvertheidignug zusammen. Den chinesischen Truppen wird mißtraut.

Lokales u«d Provinzielles.

* Schluchten», 7. Juli.

* Die Besitzung des früheren Bürgermeisters hiesiger Stadt, Herrn von Sturmfeder, vor dem Ober­thor ging durch Kauf in den Besitz des Herrn Simon Adler dahier über.

* Winke für die zukünftige Selbsteinschätzung. Die nächste Steuerveranlagung wird bekanntlich schon auf Grund der Bestimmungen des neuen Einkommen­steuergesetzes erfolgen. Sie wird sich vornehmlich da­durch von den bisherigen unterscheiden, daß die mit einem Einkommen von über 3000 Mark eingestellten Steuerpflichtigen selbstständig eine Erklärung über die Höhe ihres Einkommens abgeben müssen, soweit solches zu berechnen ist, sonst Nachweisungen zur Schätzung deS Einkommens einzureichen haben. Viele der bisher mit einem Einkommen von unter 3000 Mark veranlagten Steuerpflichtigen werden durch die Vorsitzenden der Ver­anlagungskommissionen jedenfalls bei der ersten Ein- schätzung in dieselbe Lage versetzt werden. Nun wird es natürlich sowohl für die Einschätzungsbehörden, wie für die Steuerpflichtigen selbst angenehm sein, wenn sie soviel wie möglich bestimmte Berechnungen des Ein­kommens geben bezw. empfangen können. Es kann deshalb nicht dringend genug empfohlen werden, so frühzeitig als möglich das Material, welches der Be­rechnung der Einkommenshöhen zu Grunde gelegt werden soll, in Bereitschaft zu halten. Bekanntlich schreibt das neue Einkommensteuergesetz vor, daß bei der erstmaligen Veranlagung die ihrem Betrage nach un­bestimmten oder schwankenden Einnahmen nach dem Durchschnitt zweier vorausgegangener Jahre zu berechnen sind. Diese Bestimmung ist namentlich mit Rücksicht auf die Landwirthschaft getroffen. Gerade für diese ist es deshalb von höchster Wichtigkeit, eine geordnete Buch­führung zur Hand zu haben. Die Gesammtheit bet Steuerpflichtigen aber sollte sich sobald als möglich über die Definition, welche das Gesetz von dem Einkommens­begriffe gibt, orientiren. Es liegt auch dies sowohl im Interesse der Einschätzungsorgane, wie in dem der Steuerpflichtigen selbst. Hierbei dürfte namentlich darauf aufmerksam zu machen sein, daß von dem in der Steuer­erklärung anzugebenden Einkommen weder die zur Be-