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Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. „Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
M 55. Samstag, den 11. Juli 1891.
Deutsches Reich.
Berlin, 8. Juli. Das deutsche Kaiserpaar hat sich heute von Schloß Windsor nach London begeben, woselbst es bis Sonntag verweilen, wird. Das Befinden der Majestäten ist, dem Hofbericht zufolge, das allerbeste.
* — Herr Herrfurth, der preußische Minister des Innern, hat sich nach Schleswig-Holstein begeben. Er gedenkt dort, wie die „Kölnische Zeitung" mitthcilt, die Vorbereitung für eine demnächstige Ausdehnung der neuen Landgemeindeordnung auf die Provinz Schleswig- Holstein zu treffen. Ende des Monats will er sich nach Hessen-Nassau begeben, um eine gleiche Ausdehnung der neuen Landgemeindeordnung auch auf diese Provinz anzubahnen. Es ist Aussicht vorhanden, daß beide Gesetzentwürfe schon der nächsten Landtagssession zur Beschlußfassung unterbreitet werden können. Auch sucht man, dem genannten Blatt zufolge, im Ministerium des Innern mit größtem Eifer die Gesetzentwürfe einer neuen Städteordnung, einer Neuregelung der städtischen Polizeikosten, sowie endlich einer Bereinigung der Außenorte mit der Reichshauptstadt Berlin fertigzustellen. Der Minister wünscht alle die Fragen, deren gesetzliche Regelung seit so langer Zeit, bisher vergeblich, angestrebt worden ist, thunlichst noch in der nächsten Session des Landtags gelöst zu sehen.
— Die überseeische Auswanderung aus dem deutschen Reich über deutsche Häfen, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam betrug vom 1. Januar bis Ende Mai d. I. 55,567 Personen. Hiervon entfielen auf die Provinz Posen 12,390, Westpreußen 8443, Pommern 6199, Bayern rechts des Rheins 3837, Provinz Hannover 2927, auf Württemberg 2598, die Provinz Schleswig-Holstein 2164, Brandenburg mit Berlin 2153, Rheinland 1750, das Großherzogthum Baden 1630, Königreich Sachsen 1362, Provinz Hessen-Nassau 1153, Schlesien 1038, Rheinpfalz 923, ferner auf die Provinz Ostpreußen 846, Sachsen 817, Westfalen 801 und das Großherzogthum Hessen 764 Personen. Der Rest von 3772 Auswandern vertheilt sich auf die übrigen Gebiete des Reichs.
Graudenz, 6. Juli. In der Sypeter Forst stießen Theerschweler beim AuSnehmen von Kiefernstubben auf ein am Bergabhange befindliches, inwendig mit Holzwänden versehenes und mit Erde überdecktes kellerartiges Gebäude von einigen Quadratmetern Größe, das in seinem Innern neben Sensen eine große Menge von Gewehren barg. Auch fanden sie Ueberreste von Kleidungsstücken, der Ver- schnürung nach Uniformen der Placzengares, wie die während der beiden großen polnischen Aufstände so ge- fürchteten Hängegendarmen genannt wurden. Da das Lager nur alte Steinschloßflinten ausweist, so ist die Annahme begründet, daß man es hier mit einem Funde aus dem Revolutionsjahr 1831 zu thun hat.
Eine schöne Zeit war für diejenigen Bewohner von Horde und Umgegend, welche wegen Uebertretungen und kleinerer Vergehen bestraft wurden, im verflossenen Jahre angebrochen. Daß sie die Strafe nicht zu verbüßen brauchten, dafür sorgte der Gerichtsassistent Volte. Derselbe, ein Militäranwärter, hatte eine kurze Zeit Vorbereitungsdienst geleistet, dann war ihm die Leitung des Büreaus übertragen worden, in welchem jene Strafange- legenheiten ihre Erledigung fanden. Aus Bequemlichkeit und wohl auch deshalb, weil er den Arbeiten nicht gewachsen war, fälschte Volte die Strafacten, bezeichnete nicht verbüßte Strafen als verbüßt und unterdrückte schließlich die Acten. Derartige Fälle liegen weit über Hundert vor. Die Bestraften hatten den Vortheil, daß die Strafe bei Uebertretungen nach drei Monaten verjährt. Volte nahm ferner Verhandlungen vor, die nur vom Richter ausgeführt werden dürfen, und unterschlug auch drei an ihn bezahlte Beträge mit 128 Mk. Er wurde dafür von der Strafkammer in Dortmund zu 8 Monaten Gefängniß verurtheilt. DaS Gericht billigte ihm mildernde Umstände zu, da man ihm einen Posten anvertraut habe, dem er nicht vorstehen konnte.
i^ftfrllltttAMI °uf die „Schlüchterner Zeitung" $ll|l(UllU||m werden noch fortwährend von allen l_ -----:- ""- "" » Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Was kosten die Kinder - Brandstiftungen im Deutschen Reiche?
Eine recht beachtenswerthe Mahnung läßt das Hildesheimer landwirtbschaftliche Vereinsblatt ergehen. Es sagt über obigen Gegenstand Folgendes:
„Die durch das Spielen der Kinder mit Streichzündhölzern verursachten Brände fangen allmälig an, eine Art Landesealamität zu werden. So viel Verlust an Hab und Gut und insbesondere auch an Menschenleben wird alljährlich durch sie herbeigeführt.
Nach der Statistik der öffentlichen Feuerversicherungs- Anstalten in Deutschland haben diese allein in den 8 Jahren 1879 bis 1886 rund 6000 durch Kinder verursachte Brände zu verzeichnen gehabt, welche, abgesehen von dem Verluste an Mobiliar, eine Schadenvergütung an 13000 Gebäuden in Höhe von etwa 10 Millionen Mark erforderten.
Beispielsweise hat die vereinigte landschaftliche Brandkasse in Hannover während dieses Zeitraums für solche Brandschäden 765,252 M. und die nachfolgenden 2 Jahre 1887 und 1888 hinzugerechnet, also für einen l 0 jährigen Zeitraum, reichlich 1 Million stIark zu zahlen gehabt. Würden noch die von Privat -Feuer- versicherungs - Gesellschaften geleisteten Entschädigungen für durch Kinder verursachte Brände, sowie die an Mobiliar und an nicht versicherten Gegenständen durch derartige Brände herbeigeführten Schäden mit in Rechnung gezogen, so wäre jene Schadensumme auf . ...d 24 Millionen Mark für 1879 bis 1886 zu beziffern, so daß hiernach im Deutschen Reiche für jedes der vorerwähnten Jahre ein Bermögensverlust von etwa 3 Millionen Mark erwachsen sein dürfte.
In ähnlicher Weise hat sich im deutschen Reiche der gesammte, durch Kinder-Brandstiftung während der Jahre 1862 bis 1879 verursachte Feuerschaden auf rund 42 Millionen Mark feststellen lassen.
Während des ganzen Zeitraums von 1862 bis 1886 ist somit nach dem oben Erwähnten das deutsche Nationalvermögen durch Kinder - Brandstiftungen um rund 66 Millionen Mark geschädigt worden.
Zu dieser — für den einzelnen mit Hülfe der Versicherung gegen Feuerschaden allerdings theilweise ersetzbaren — Einbuße tritt aber noch der unersetzbare Verlust an Menschenleben, der gleichfalls ein recht erheblicher ist. Sind doch allein in der Provinz Sachsen, während des Zeitraumes von 1872 bis 1888, bei denjenigen Kinder - Brandstiftungen, deren Schäden die Feuer- versicherungs-Societen dieser Provinz zu vergüten hatten, 42 Kinder auf meist qualvolle Weise um das Leben gekommen.
Die Brandstiftungen sind vorzugsweise durch Kinder vom 4. bis zum 9. Lebensjahre verursacht, und die betreffenden Brände sind am Häufigsten in denjenigen Monaten und Tagesstunden vorgekommen, in welchen die Erwachsenen zumeist durch Feld- und sonstige Arbeiten von ihrer Wohnung ferngehalten und die Kinder allein in der Wohnung zurückgelassen werden.
Diesem Ueberhandnehmen der Kinder-Brandstiftungen kann nur gewehrt werden, wenn von allen Seiten nachdrücklich darauf hingewirkt wird, daß wenn die Kinder ohne Aufsicht allein gelassen werden müssen, die Streichhölzer genügend sicher vor Kinderhänden verwahrt werden.
Ein polizeiliches Gebot, die Streichzündhölzer in Gefäßen und an Orten derart aufzubewahren, daß sie für Kinder unerreichbar sind, läßt sich nicht durchführen, wie die Erfahrung im vormaligen Amte Berden zeigt, wo vor etwa 25 Jahren eine solche Vorschrift ohne nennenswerthen Erfolg erlassen worden ist.
Um so mehr ist es Pflicht der Eltern, durch sorgfältige Ueberwachung der Kinder vorsichtige Aufbewahrung der Streichhölzer in den Haushaltungen und sonst — durch Beispiel, Ermahnung, Verbot oder Bestrafung — zur Verhütung solcher Brandstiftungen mitzuwirken. Handelt es sich doch um die Beseitigung eines Mißstandes, welcher in so hohem Grade Volkswohlfahrt wie Menschenleben bedroht."
Lokale- und Provinzielles.
* Schluchtern, 10. Juli.
* — Bor wenigen Tagen erst brachten wir einen dem „Berliner Tageblatt" entnommenen Artikel zum Abdruck, worin die Nothwendigkeit der Verlegung des Landgerichts von Hanau nach Fulda beispielweise durch die bei den jüngsten Schwurgerichtsverhandlungen erwachsenen enormen Mehrkosten begründet wurde Heute finden wir in der „Berliner Börsen-Zeitung" einen
ähnlichen, sehr beachtenswerthen Artikel, welcher der Nothwendigkeit besagter Landgerichtsverlegung ebenfalls in sehr einleuchtender, unwiderleglicher Weise das Wort redet. Genanntem Blatte wird nämlich aus Weimar geschrieben: „Mehr und mehr bricht sich in den Kreisen der Justizverwaltung die Ueberzeugung Bahn, daß es ein schwerer Fehler war, die Stadt Hanau anstatt Fulda zum Sitze eines Landgerichts für den südlichen Theil des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen zu machen. Unzuträglichkeiten aller Art ergeben sich fast täglich aus dieser Maßnahme, die rechtsuchenden Parteien erfahren die größten Schädigungen, und auch die Staatskasse wird häufig mit unnützen hohen Kosten durch die ungünstige geographische Eintheilung belastet. Das Abgeordnetenhaus hatte bei der Berathung des bezüglichen Gesetzes Fulda zum Landgerichtssitze bestimmt; indessen entschied sich das Herrenhaus für Hanau, nachdem sein Mitglied, der damalige Hanauer Reichstags-Abgeordnete Weigel, in einer langen Rede dagegen protestirt hatte, „durch Zutheilung des Kreises Hanau zum Frankfurter Landgerichte von der Rechtsprovinz Hessen den Fuß zu amputiren." Daß durch die Vereinigung Bockenheims mit dem Frankfurter Bezirke u. s. w. dieser Rechts- provinz gleichzeitig Stirne (Rinteln), Arm (Schmalkalden) und große Zehe (Bockenheim) abgeschnitten werden, — diese Thatsache blieb unbeachtet. Hanau ist unter den heutigen Verhältnissen lediglich eine große Vorstadt Frankfurts, mit dem es durch zahllose Züge zweier Bahnlinien in der bequemsten Verbindung steht, während als der natürliche Mittelpunkt für die Kreise Geln- Hausen, Orb, Schlüchtern, Fulda, Gersfeld, Hünfeld und Hersfeld die Stadt Fulda anzusehen ist. Man möge deshalb dem nachgerade unerträglich gewordenen Zustande endlich ein Ende bereiten und unter Verlegung des Hanauer Landgerichts nach Fulda, sowie unter Zutheilung des Kreises Hanau zum Landgerichts - Bezirke Frankfurt a. M. den Kreis Hersfeld vom Kasseler Bezirke abtrennen und mit dem Fuldaer verbinden, was auch im Interesse der Bewohner liegt."
Für die Restauration der Grabeskirche des hl. Bonifazius zu Fulda sind bis jetzt 22 543,95 Mk. eingegangen.
Bebra, 5. Juli. Ein betrübender Unglücksfall ereignete sich, nach der „K. A. Z.", hier am gestrigen Abend, indem der hiesige Wagnermeister P. Sch. beim Baden in der Fulda ertrank. Sch. war in Gemeinschaft mit fünf andern im Wasser, noch dazu ein geübter Schwimmer, doch ereignete sich der ganze Vorfall so plötzlich, daß Niemand der Anwesenden schnell genug Hilfe bringen konnte. Vor den Augen der Anwesenden, die des Schwimmens unkundig waren, verschwand der Ertrinkende in den angeschwollenen und reißenden Fluthen. Alle Versuche, den Leichnam anfzufindcn, waren vergeblich, und zur Stunde hatte man noch keine Spur von demselben. Am Tage dieses Unglückes hatte mau erst eine Wittwe K. beerdigt, die beim Aufladen eines Fuders Heu auf der Wiese so unglücklich vom Wagen herabfiel, daß sie das Genick brach, und der Tod sofort auf der Stelle eintrat. Das sind zwei schreckliche Fälle im Verlaufe so weniger Tage.
In Gelnhausen wird eine vom dortigen Kreise errichtete landwirthschaftliche Winterschule am 1. Oktober d. Js. eröffnet werden.
Vom Schwurgericht zu Hanau ist der ledige Bauer Karl Dänner ans Herdatnrm bei Tann wegen Todschlags, verübt an seinem Stiefvater, dem Bauern Georg Jung, zu 10 Jahren Zuchthaus verurtheilt worden. Außerdem wird gegen den Dänner eine weitere Anklage wegen Meineids erhoben, da sich durch die Verhandlung ergeben hat, daß ein solcher vorliegt.
Frankfurt. Verschnappt. Ein Schweinemetzger saß in seiner Stammkneipe und unterhielt sich mit Bekannten. Ausnahmsweise wurde nicht politisirt. Man sprach über die Verfälschung der Nahrungsmittel, und es stellte ein Gast die Behauptung auf, daß man heutzutage noch nicht einmal die gewöhnlichste Leberwurst unverfälscht zu erhalten vermöge. „Woaß" , entgegnete der Schweinemetzger, „'s gibt kaa unverfälscht Worscht mehr? Wer in meiner nur e Spur von ingeweichtem Bredge odder Kartoffelmehl find't, kricht'n ganze Schinke umsunst." — Kaum war das Wort dem Mund entfloh'n, trat das Töchterchen des Metzgers zur Thür herein und sagte: „Papa, du sollst schnell herüberkommen, der Mann mit dem Kartoffelmehl ist da." - Ein homerisches Gelächter folgte der Einladung des eMt terrible. —