SchlüchtemerMung
Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. „Jllustrirtem Familienfreund" vierteljührl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf
^ 34. Mittwoch, den 27. April 1892.
Die Aufhebung der Steuerfreiheit der Gtandesherren.
Das Recht der Deutschen Standesherrn in Preußen auf Freiheit von Personalsteuern hat eine lange Vorgeschichte. Unter den Deutschen Standesherren (im Unterschiede von schlesischen, preußischen, die längst vor Auflösung des alten Reichs ihre Selbständigkeit aufgegeben hatten) versteht man diejenigen Fürsten und Grafen, welche auf den Reichstagen des alten Deutschen Reichs Sitz und Stimme besessen hatten und in der Zeit nach 1806 mediatisirt worden d. h. ihrer Landeshoheit verlustig gegangen waren. Diese sinstlichen und gräflichen ehemaligen Mitstände des Deutschen Reichs waren mit wenigen Ausnahmen Opfer des Rheinbunds gewesen. Der Wiener Congrcß (1815) suchte das an ihnen begangene Unrecht wieder gut zu machen, soweit es ohne Vermehrung der Kleinstaaterei möglich war. Sie blieben zwar mediatisirt, es wurden ihnen aber eine Reihe Standes-, Familien- und selbst auch Regierungsrechte belassen. Das wichtigste Recht war das Recht der Ebenbürtigkeit mit den souveränen Häusern. Sie besitzen es heute noch, während andere Rechte, namentlich auch die sog. mittelbare Landeshoheit, im Laufe der Zeit verloren gegangen sind und sie sich, abgesehen von den Standes- und Familienrechten, immer mehr in volle Untertanen verwandelt haben.
In Bezug auf die Besteuerung sollten sie und ihre Familien die privilegirteste Klasse in den Staaten bilden, denen sie angchören. Ein bestimmtes Klassenvorrecht war damit nicht gegeben. Die Vorschrift der Bundesacte wurde daher in den Bundesstaaten verschieden ausgeführt. Preußen räumte den ihm untergeordneten standesherrlichen Familien volle Personalsteuerfreiheit ein. Durch die Verfassungsurkunde von 1850 kam dies Vorrecht in Wegfall, lebte aber in Folge der Declaration zur Verfassung von 1854 wieder auf. Nicht alle Deutschen Standesherren in Preußen besitzen es noch, einzelne hatten in Verträgen darauf verzichtet und verschieden waren die steuerlosen Vorzüge der Mediatisirten in den vormals hannöverischen, kurhessischen und nassauischen Gebieten; von den 1866 zu Preußen ge- kommon genossen namentlich die Standesherren in Hessen noch Personalsteuerfreiheit.
Bei den Verhandlungen über das neue Einkommensteuergesetz hatte sich der Landtag auf den Standpunkt gestellt, daß die Aufhebung der bestehenden Personal steuerfreiheiten zwar sehr wünschenswerth sei, daß es aber ein Rechtsbruch sein würde, wenn sie ohne jede Entschädigung erfolgte. In Folge dessen wurde die Aufhebung einem besonderen Gesetze vorbehalten. Dies liegt jetzt dem Abgeordnetenhaus vor. Entschädigungs- berechtigt sind darnach: 1. der Fürst zu Bentheim- Steinfurt, 2. der Fürst zu Salm-Salm, 3. der Fürst zu Saytt-WittgensteimHohensteiu, 4. der Fürst zu Solms- Braunfels, 5 der Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich, 6. der Fürst zu Wied, 7. der Graf zu Stolberg-Stolberg, 8. der Graf zu Stolberg-Roßla, 9. der Fürst zu Jsen- burg-Birstein, 10. der Fürst zu Jsenburg-Büdingen in Wächtersbach, 11. der Graf zn Jsenburg Büdingen in Meerholz, 12. der Graf zu Solms-Rödelheim, zu 1 biS 12 für ihre Personen und die Mitglieder ihrer Familien, 13. der Fürst zu Stolberg-Wernigerode für seine Person und die am 1. April 1892 i" der Grafschaft Wernigeröde lebenden Mitglieder seiner Familie.
Als Entschädigung soll der dreizehn- und ein brütete fache Betrag des nach gewissen Abzügen verbleibenden Theiles der für das Jahr 1892/93 rechtskräftig veranlagten Einkommensteuer gewährt werden.
Die Blindenanstalten in Preußen 1891.
Keine Provinz des preußischen Staates, von Hohen- zollern abgesehen, entbehrt einer Anstalt für den Unterricht blinder Kinder; Westfalen und Hessen Nassau besitzen deren je zwei. Es ist also die Möglichkeit vorhanden, die blinden Kinder des ganzen Landes in geordneten Anstalten zu unterrichten und ihrer Hülf- losigkeit für die späteren Lebensjahre nach Kräften ab« zuhelfen. Allerdings wird dem planmäßigen Unterrichte noch manches blinde Kind entzogen, meist aus mißverstandener Elternliebe, welche ja so oft grabe nicht voll- sinnige Kinder dem Anstaltsunterrichte fern hält. Manche derselben — Ende Mai 1891 waren es nicht weniger als 220 — werden noch in den öffentlichen Volks
schulen notdürftig milversorgt. In den 15 Blinden- Unterrichtsanstalten befanden sich im Mai 1891 nur 635 blinde Kinder schulpflichtigen Alters, und zwar 397 Knaben und 238 Mädchen. Gegen 1886, das Jahr der letzten glcicharllgen Ermittelung, hat sich die Zunahme dieser Art von Schülern recht erfreulich gestaltet: damals wurden in denselben 15 Anstalten nur 532 schulpflichtige Kinder unterrichtet, und zwar 314 Knaben und 218 Mädchen. Selbstverständlich befindet sich in den Blindenanstalten außerdem noch eine Anzahl nichtschulpflichtiger Insassen, welche dort nur Ausbildung in Handwerken u. s. w. zu besserer Erwerbsfähigkeit suchen.
Ausdehnung, Einrichtung und Ausstattung der Blindenanstalten sind sehr verschieden; verschieden sind auch die Quellen ihres Unterhaltes: in je einem Falle haben der Staat und die Stadigemeinde (Berlin), in der Mehrzahl der Fälle die Provinzialverbände die Unterhaltungspflicht übernommen. Daneben bestehen auch Privatanstalten, und zwar recht blühende, in der Regel im Anschlüsse an Vereine, welche die Pflege und Erwerbsfähigkeit blinder Personen auch über die Zwecke umerrichtlicher Versorgung hinaus zu sichern bemüht sind. Die äußere Ausgestaltung der Blindenanstalten ergibt sich aus nachstehenden Mittheilungen der Stat. Corr. Es waren vorhanden 15 Anstalten und von diesen hatten 14 zwei bis sieben Unterrichtsklassen. Ver- hältnißmäßig groß ist das Lehrpersonal, über das die Blindenanstalten verfügen, und das für Vertiefung, Gründlichkeit und Erfolg des Anstaltsunterrichts eine sichere Gewähr bietet. Es wurden ermittelt zusammen 159 LehrklÜste. Davon waren vollbeschäftigt 49 ordentliche Lehrer, 13 ordentliche Lehrerinnen, 8 Hilfslehrer- innen; ferner ertheilten 39 Werkmeister und 23 Handarbeitslehrerinnen Unterricht.
Diese stattliche Anzahl von Lehrkräften und deren Zusammensetzung (39 Werkmeister, 23 Handarbeitslehrerinnen und unter den 21 nicht vollbeschäftigten Hilfslehrkräften 17 Fachlehrer) läßt erkennen, daß die Blindenbildung in Preußen mit sehr erheblichen Opfern gefördert wird, daß mit der Anschauung, es seien die Blindenanstalten nur Einrichtungen der Barmherzigkeit, gebrochen ist, und daß auch über die Meinung, als wäre das Hauptziel dieser Anstalten die Erschließung des geistigen Auges der leiblich Blinden, hinweggeschritten ist. In der That will der heutige Blinden- unterricht seine Zöglinge zu thätigen, wirkenden und genießenden Gliedern der bürgerlichen Gesellschaft machen. Die hierauf gerichteten Bestrebungen der Blindenlehrer, welche sich neben der Anstaltsthätigkeit auch die Pflege regelmäßiger Beziehungen zu den ehemaligen Zöglingen in hochherziger Weise angelegen sein lassen, finden im Volke mehr und mehr Verständniß. Es mehren sich die Anzeichen, daß die Wohlthaten der Blindenanstalten, deren Kenntniß durch ehemalige Zöglinge int bürgerlichen Leben verbreitet wird, auch das Vorurtheil Derer gegen den Anstaltsunterricht erschüttern, die ihm bisher lau gegenüber standen. Daß das Endziel, allen blinden Kindern ordnungsmäßigen Unterricht zuzuwenden, in übersehbarer Zeit erreicht werden wird, dafür bürgt die bisher bewiesene Opferwilligkeit der Provinzialverwaltungen, wenn nur alle blinden Kinder zu den Anstalten kommen wollen.
Deutsche- Reich.
Berlin. Von einer bevorstehenden Verlobung der Prinzessin Margarethe von Preußen, der jüngsten Schwester des Kaisers, mit dem Erbgroßherzog Wilhelm von Luxemburg weiß die „Voss. Ztz." zu berichten. Prinzessin Margarethe vollendete am Freitag ihr zwanzigstes Lebenjahr; der Erbgroßherzog von Luxemburg ist 40 Jahre alt.
— Aus Anlaß des Ablebens bet Großherzogin- Mutter von Mecklenburg-Schwerin, die Schwester weiland Kaiser Wilhelms L, legt dem Berliner Hof drei Wochen Trauer an.
* — Der „Rcichsanzcigcr", die Reform der direkten Staatssteuer und der Kommunalbesteueruug besprechend, erklärt, das über Erwarten günstige Ergebniß der neuen Einkommcnsteucrvcranlagung gestatte, das Mehrergebniß der letzteren lediglich zu weiterer Durchführung der Reform und Entlastung der Steuerpflichtigen zu verwenden. Der Staat werde auf vier Fünftel der Grund-
und Gebändesteuer verzichten können. Bei stärkerer Heranziehung des fuudirtM Einkommens werde der Staat auf die gesammtr Grund- und Gebändesteuer verzichten. Das Finanzministerium hat sich mit der Prüfung der Frage befaßt, die Vorlage sei für den nächsten Landtag zu erwarten.
— Eine Verleumdungsklage gegen den Fürsten Bismarck hat, wie der „Volkszeitung" aus Bochum geschrieben wird, Redakteur Fasangel angest llt wegen der Behauptung, Fusangel habe ausländisches Geld an- genommen, um die deutsche Industrie zu rumiren. Bekannt- lid) hat Fürst Bismarck diese Aeußerung am 31. März gegenüber der Bochumer Deputation gethan. Nach früheren Entscheidungen untersteht Fürst Bismarck der Militärgerichtsbarkeit und muß für Klagen g egen denselben in Folge seines hohen militärischen Ranges der Gerichtshof jedesmal durch besondere Kabinetsordr« des Königs erst gebildet werden.
Schwerin, 2 l. April. Die Großherzogin-Mutter Alexandriue ist heute Nachmittag 6 Vs Uhr in Folge von Lungen- und Herzlähmung gestorben. Die Großherzogin- Muttcr Alexandriue, geb. Prinzessin von Preußen, geb. 23. Februar 1803, war die Gemahlin des am 7. März 1842 gest. Großherzogs Paul Friedrich, des Bruders des Vaters des jetzt regierenden Großherzogs von Mecklenburg - Schwerin. Von den der Ehe entsprossenen Kindern ist Herzog Wilhelm 1879 gestorben, während die Tockter, Herzogin Charlotte, seit 1886 mit Heinrich XVHL, Prinzen Reuß j. L., vermählt ist. Die Verstorbene war eine Schwester Kaiser Wilhelms I.
Bremen. In der „Voss. Ztg." wird abuirt, daß in den 5t/2 Jahren des Bestehens der Postdampferlinien das Reich 24,200,000 Mark zugeschossen hat. Da in derselben Zeit der Norddeutsche Lloyd an den Linien einen Geschäftsverlust von 9,317,435 Mark erlitten hat, so stellt sich für 5'/- Jahre der Gesammtverlust auf 33,517,435 Mark. In der Rechnung sind nicht aufge- nommen die Zinsverluste des Nordd. Lloyd für das in die Reichs-Postdampfer gesteckte Kapital von ungefähr 25 Mill. Mark.
Saargemünd, 13. April. Bor der hiesigen Strafkammer spielte sich in diesen Tagen ein Prozeß ab, der in weiteren Kreisen Interesse erregen dürfte. Die Vorsteherin des von ihr gebauten Waisenhauses zu Büdingen, Kreis Forbach, die 44jährige Catharina Filljung, stand unter der Anklage, die zum Bau und zur Unterhaltung dieses gemeinnützigen Instituts nöthig gewesenen sehr beträchtlichen Geldmittel sich auf betrügerische Weise verschafft zu haben, indem sie, meist bei vermöglichen Frauen, den Glauben zu erwecken wußte, sie sei eine von Gott besonders begnadigte Person und erfülle mit Gründung des Waisenhauses eine von der Mutter Gottes direkt empfangene Sendung. Diesen Zweck suchte sie zumeist dadurch zu erreichen, daß sie sich in Exstascn versetzte und allerlei Visionen zu haben behauptete, auch bergab wunderbare Heilungen verrichten zu können. Die Verhandlung konnte keine Klarheit darüber schaffen, ob sie, wenn auch in guter Absicht, sich betrügerischer Handlungen schuldig gemacht habe oder ob sie von einer fixen Idee befangen oder unter dem Einflüsse eines hypnotischen Zustandes zu ihrem Handeln getrieben wurde, wie einer der als Sachverständige zu Rathe gezogenen Aerzte erklärte. Das Gericht fällte deshalb nach dreitägiger Sitzung ein freisprechendes Urtheil, indem es gleichzeitig den Antrag der Staatsanwaltschaft ablehnte, die Filljung nochmals zur Beobachtung ihres Geisteszustandes in eine Irrenanstalt zu verweisen.
Darmstndt. Der frühere hessische Volksschullehrer Hr. Wilh. Krauß, der zur Bühne ging und dort Karriere macht, ist von der Königl. Oper in Berlin mit einem jährlichen Gehalt von 2400 Mark angestellt worden.
Viel belacht wird in Mainz der Irrthum einer Pariser Firma, von der bort üicscr Tage ein Brief mit folgender Adresse einlief: „Madame Reichsbankstelle, Mayence". Die Post lieferte das Schreiben an den Vorsteher der Reichsbankstelle ab, der aus dem Umschlag eine Empfehlung von — Corsetts hervorzog. „Madame Reichsbankstelle" dürfte nicht in der Lage sein, auf die Offerte einzugchen.
München. (Wettlauf mit der Eisenbahn.) Aus Grafenau, 11. April, schreibt mau: Einen Dauerlauf seltenster Art vollführte am Sonnabend ein Holzarbeiter von Klingenbrunn; er lief nämlich mit der Eisenbahn