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.M. 93. Samstag, den 19. November 1892.
Die Stenerreformgesetze.
1. Uebersicht über den Reformplan.
Die von der Thronrede angekündigten drei Steuerreform-Vorlagen sind am Donnerstag vom Minister- präsidenten im Abgeordnetenhause eingebracht worden.
Die Steuerreform, wie sie vor zwei Jahren mit der Neuregelung der Einkommen- und der Gewerbesteuer in Angriff genommen wurde und jetzt durch Aufhebung der Ertragsstcnern (Grund- und Gebäude-, Gewerbe- und Betriebs- sowie Bergwerkssteuer) als staatlicher Steuern, durch Einführung einer Ergänzungssteuer zur Einkommensteuer in Gestalt einer Vermögenssteuer und durch Schaffung einer neuen Rechtsordnung für die Er- Hebung von Kommunalabgaben zum Abschluß gebracht werden soll, verfolgt lediglich das Ziel, ohne Mehrbelastung für die Gesammtheit der Steuerpflichtigen eine die Interessengegensätze ausgleichende gerechtere Ver- theilung der bestehenden Steuerlast herbeizuführen. Seine Begründung findet dieses Vorgehen in den thatsächlich bestehenden Mängeln und Unbilligkeiten der bestehenden Steuergesetzgebung.
Diese Mängel und Unbilligkeiren liegen auf der Hand, und ihr Vorhandensein wird von Niemand in Abrede gestellt. Sie lassen sich kurz in Folgendem zu- sammenfasscn: 1. das fundirte Einkommen (Einkommen aus Besitz) ist nicht, wie es der Gerechtigkeit entsprechen würde, höher belastet als das nichtfundirte Einkommen (Arbeitseinkommen); 2. durch die Ertragsteuern sind Grundbesitz und Gewerbe mit einer Vorbelastung versehen, während die andere Ertragsquelle — das Geldkapital — keine solche Vorlastung hat; 3. die Ertragssteuern sind ungleichmäßig veranlagt (4—5 pCt. seines Einkommens hat durch die Grundsteuer der Grundbesitzer, 4 pCt. durch die Gebäudesteuer der Gebäude- besitzer, 1 pCt. durch die Gewerbesteuer der Gewerbetreibende an Steuern zu tragen); 4. die bestehenden Ertragssteuern nehmen keine Rücksicht aus die Leistungsfähigkeit, insbesondere nicht auf die Schulden des Besitzers, sodaß z. B. ein Grundbesitzer, wenn er mit fremdem Kapital arbeitet, (außer der Einkommensteuer) oft mit 6 oder 8 pCt. seines Einkommens belastet ist; 5. durch die bestehende Art der Aufbringung der Kom- munalbesteuerung durch Zuschläge wird meist das Einkommen schwer belastet und dadurch ein empfindlicher Steuerdruck ausgeübt. Alle diese Mängel sind noch deutlicher hervorgetreten, seitdem wir eine scharfe Veranlagung zur Einkommensteuer haben.
Der Steuerreformplan der Regierung will hier Wandel schaffen. Zu diesem Zwecke soll der Staat
1. auf die Hebung der Ertragssteuern verzichten. Eine Verbesserung und Vervollkommnung der Ertragssteuern würde kein Mittel zur Beseitigung der Unbillig- keit, wie sie in der Vorbelastung der Güterquellen liegt, sein, weil sie ihrer Natur nach 'auf die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und auf deren Schulden keine Rücksicht nehmen können. Für den Staat aber soll und kann nur die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler der alleinige Maßstab der direkten Besteuerung sein: das ist von der Wissenschaft anerkannt und in der Praxis machen sich die verschiedenen Staaten immer mehr frei von dem Ertragssteuersystem, eben weil es mit dem Maßstab der Leistungsfähigkeit unvereinbar ist. „
2. Der Staat führt neben der nach der persönlichen Leistungsfähigkeit veranlagten Einkommensteuer an Stelle der Ertragssteuern eine Ergänzungssteuer in Gestalt einer Vermögenssteuer ein, welche das beste Mittel zur schärferen Heranziehung des fundirten Einkommens gegenüber dem Arbeitseinkommen ist. Diese soll alles nutzbare Reinvermögen gleichmäßig durch eine Steuer von ’/z vom Tausend treffen.
3. Der Staat überläßt die Ertragssteuerquellen den Gemeinden zu sclbststäudiger Besteuerung. Die Objekte dieser Besteuerung — Grund und Boden, Gebäude, Gewerbe, — haben eine Bedeutung vor Allem für die Gemeinde, mit der sie auf Gedeih und Verderb verbunden sind. Die meisten Ausgaben der Gemeinden werden durch diese veranlaßt, wie anderseits diesen auch wieder zum Vortheil gereichen. Daß sie bei der Gc- meindebestcncrung hauptsächlich und in erster Linie in Frage kommen müssen, folgt aus dem auch von der Wissenschaft bestätigten Grundsatz, wonach als Maßstab der Gemcindcbcstcuerung hauptsächlich Leistung und Gegenleistung dienen müssen, Je mehr die Gemeinde
gerade durch Ausgaben dem Grund und Boden, den Gebäuden und Gewerben Nutzen bringt, desto mehr Gegenleistungen muß sie von ihnen zu fordern berechtigt sein. Die verschiedenartige Veranlagung der Ertragssteuern hat, da sich in ihr der verschiedene Grad von Leistung und Gegenleistung wiederspiegelt, innerhalb einer Gemeinde volle Berechtigung.
4. Durch die Ueberlassung der Ertragssteuerquellen wird der Gemeindebesteuerung diejenige finanzielle Grundlage gegeben, die allein eine Neuregelung des Kommnnalabgabenwesens ermöglicht. Indem die Gemeinden gehalten werden, den Schwerpunkt der Besteuerung in die Ertragsquellen zu legen, wird eine Entlastung der Einkommen, die bisher oft stark durch die Zuschläge überlastet waren, ermöglicht.
Finanziell stellt sich das Ergebniß der Reform für den Staat wie folgt: Der Staat gibt durch den Verzicht auf die Ertragssteuern rund 102 Millionen Mk. auf. Einen Ersatz hierfür erhält er 1. aus den schon znr Verfügung stehenden Mehreinnahmen der Einkommensteuer im Betrage von etwa 40 Millionen Mk.; 2. aus der Einziehung der bisher für die Kreise bestimmten Ueberweisungen aus den Getreide- und Viehzöllen im Betrage von etwa 24 Millionen Mark; 3. ans dem Wegfall der den Gemeinden für die Veranlagung der Gewerbe- und der Einkommensteuer zustehenden Gebühren im Betrage von etwa 2^4 Millionen Mark; 4. aus der Vermögenssteuer, die etiva auf 35 Millionen Mark zu veranschlagen ist.
Für die Steuerzahler stellt sich das Ergebniß der Reform wie folgt: Der Grundbesitz wird durch den Verzicht auf die Grund- lind Gebäudesteuer um 73 Millionen Mark entlastet und vermuthlich durch die Vermögenssteuer um 12 Millionen Mark belastet; er Wirb also, in seinem Verhältniß zum Staat, um 61 Millionen Mark entlastet. Die Gewerbe- oder Bergwerksbesitzer werden um 29 Millionen Mark durch den Verzicht der sie betreffenden Ertragssteuer entlastet und durch die Vermögenssteuer um 10 Millionen belastet, also im Ganzen um 19 Millionen entlastet. Das Geldkapital, welches bisher nicht vorbelastet war, wird durch die Vermögenssteuer um etwa 13—14 Millionen Mark neubclastct. Für Grundbesitz und Gewerbe wird der erheblichen Entlastung in den Staats- stcucrn eine Mehrbelastung bei der Kommunalbesteucrung gegenüberstehen, umgekehrt die nur der Gerechtigkeit entsprechende schärfere Heranziehung des beweglichen Kapitals in der Ermäßigung der Gemeindezuschläge auf die Einkommensteuer thcilweise ausgeglichen werden.
So der Plan. Es ergibt sich daraus der unzertrennbare Zusammenhang der Theile, die sich einzeln gegenseitig stützen und tragen. Der Plan ist in sich geschlossen und folgerichtig, sodaß man mit Meister Goethe sagen kann: „Wie Alles sich zum Ganzen webt, Eins in dem Andern wirkt und lebt."
Eine zeitgemäße Erinnerung.
In der Rede vom 6. Februar 1888 sagte der frühere Reichskanzler Fürst Bismarck wörtlich Folgendes, das fortdauernde Gültigkeit beanspruchen darf: „Wir müssen, unabhängig von der augenblicklichen Lage, so stark sein, daß wir mit dem Selbstgefühl einer großen Nation, die unter Umstünden stark genug ist, ihre Geschicke in ihre eigene Hand zu nehmen, auch gegen jede Koalition — mit dem Selbstvertrauen und mit dem Gottvertrauen, welches die eigene Macht verleiht und die Gerechtigkeit der Sache, die immer auf deutscher Seite bleiben wird nach der Sorge der Regierung —, daß wir damit jeder Eventualität entgegensehen können und mit Ruhe entgegensehen können. Wir müssen, kurz und gut, in diesen Zeiten so stark sein, wie wir irgend können, und wir haben die Möglichkeit, stärker zu sein, als irgend eine Nation von gleicher Kopfstürke in der Welt; es wäre ein Vergehen, wenn wir sie nicht bcnntzten. . . Wenn ich sage, wir müssen dauernd bestrebt sein, allen Eventualitäten gewachsen zu sein, so erhebe ich damit den Anspruch, daß wir noch größere Anstrengungen machen müssen als andere Mächte zu gleichem Zwecke, wegen unserer geographischen Lage. Wir liegen mitten in Europa. Wir haben mindestens drei Angriffsfronten. Frankreich hat nur seine östliche Grenze, Rußland nur seine westliche Grenze, auf der es angegriffen werden kann. Wir sind außerdem der Gefahr der Koalition
nach der ganzen Entwickelung der Weltgeschichte, nach unserer geographischen Lage und nach dem vielleicht mindern Zusammenhang, den die deutsche Nation bisher in sich gehabt hat im Vergleich mit andern, mehr ausgesetzt als irgend ein anderes Volk. Gott hat uns in eine Situation gesetzt, in welcher wir durch unsere Nachbarn daran verhindert werden, irgendwie in Trägheit oder Versumpfung zu gerathen. Er hat uns die kriegerischste und unruhigste Nation, die Franzosen, an die Seite gesetzt, und er hat in Rußland kriegerische Neigungen groß werden lassen, die in früheren Jahrhunderten nicht in dem Maße vorhanden waren. So bekommen wir gewissermaßen von beiden Seiten die Sporen und werden zu einer Anstrengung gezwungen, die wir vielleicht sonst nicht machen würden."
Todtenfest.
In der Zeit, in der aus den Herbststürmen das uralte Lied vom Sterben und Vergehen schaurig klingt, feiern wir Todtenfest mit wehmüthigem Gedenken an unsere Todten und ernstem Bedenken unseres Todes. In diesem Jahre hat der Tag ein besonders düsteres Gepräge: ist doch der Zug des Todes mit erschütternder Furchtbarkeit vorbeigezogen. Der große Schnitter hat mit der Sense der Seuche mehr Halme als sonst dahim gemäht und cingesammelt in seine Scheuern. Zahllose Thränen werden jüngst entschlafenen Lieben nach geweint, die uns borangegangen sind in das unbekannte Land, aus dem kein Wanderer wiederkehrt, und kaum vernarbte Wunden brechen bald wieder auf. Wie vielen wird der Klang der Tvdtenfestglvckcn ein Mahnruf zu stiller Feier des Gedächtnisses an so manche thenre, längst geschiedene Geführten auf der Wanderschaft dnrch's Leben.
Aber zum Gedenken gesellt sich auch das Bedenken. Durch Herzen, die sonst so sicher schlugen im Gefühl gesunder Kraft, ist doch bei den Tranerkunden dieses Jahres ein Schauer gezogen:
„Der Sand verrinnt, die Stunde schlägt,
Und ch' ein Hauch dies Blatt bewegt,
Kann auch die deine schlagen."
Auch dem, der sonst die Erde als die beste aller Welten preist und keine andere Seligkeit kennt als den Genuß des Augenblicks, legt sich der Gedanke an den Tod wie ein Alp auf die Brust. Wohl dem, der da für die Seinen und sich selbst einen Sterbenstr o st hat und im Tode nicht das uferlose Ende sieht. Nur für die löst sich der scheinbare Mißklang beim „Todtenfest" in Wohlklang auf, denen der Glaube eine Brücke schlägt zum Lande des Wiedersehens und neuen Lebens ohne Noth und Tod, wo ewiger Frühling blüht nach irdischer Winterreise.
Zum nenen Kirchenjahr.
Mit dem nächsten Sonntage beginnt ein neues Kirchenjahr. Es ist nicht ohne Bedeutung, daß der Anfang des kirchlichen Jahres ein anderer ist als der des bürgerlichen. Wie jenes sich hincinschiebt in dieses, so ist das Reich ■ Gottes hineingebaut in die Welt. Unsere himmlischen Interessen berühren sich vielfach mit den irdischen, aber keineswegs decken sich beide. Man kann ein ganz guter Mensch und trotz dem ein herzlich schlechter Christ sein. Dagegen muß umgekehrt jeder wahre Christ auch ein guter, edler Mensch sein. Ist er das nicht, so führt er seinen Christennamen mit Unrecht. Aller menschliche Geistesadel hat sein Ideal und sein Vorbild in Christo, dem „Mcnschensohne".
„Seht, wie haben sie einander so lieb!" sagten die Heiden von den ersten Christen. Ob sie es auch von denen sagen könnten, die sich in unserer Zeit Christen nennen?! Und doch hat der, dessen Namen wir führen, gesprochen: „Dabei wird Jedermann erkennen, daß ihr meine Jünger seid, so ihr Liebe unter einander habt."
Sein größtes Anliegen war, das die Seinen möchten unter einander eins sein. Und heute —' wieviel Uneinigkeit und Zerrissenheit!
Der Anfang des neuen Kirchenjahres, das ja dasselbe ist für Protestanten und Katholiken, erinnert er nicht daran, daß beide einen Herrn haben? legt er nicht besonders uns deutschen Christen, die wir zu verschiedenen Kirchen gehören, das Gelübde in den Mund: „Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern, in keiner Noth uns trennen und Gefahr?"