SchlWernerZettung
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Mittlvoch, den 23. November
1892.
Die Meuerresormgeseize.
2. Die E r trag s st e u e r n.
2. Die E r trag s st e u e r n. in gerechter Weise das Besitzcinkommen vorzugsweise
Unter den Ertragssteuern versteht man Steuern, heranzuziehen, erfüllen sie thatsächlich nicht, und es die aus Erträgsobjekten ruhen. Solche Steuern sind in' erscheint überhaupt kaum möglich das Besitzeinkommen Preußen die Grund- und Gebäudesteuer, die Gewerbe-durch Ertragssteuern vollständig, einheitlich und gleich- stener und die Abgabe vom Bergwerksbetriebc. Bei den mäßig zu treffen, schon aus dem angeführten Grunde, Ertragssteuern ist das Stcuerobjckt vom Steuersubjekt weil sich eine allgemeine Regel für die Scheidung des d. h. von der Person, die als Eigenthümer den Ertrag' Antheils des Objekts und des Antheils der Arbeit am zieht, losgelöst; ob die Person das Ertragsobjekt geschickt s Ertrage schwer aufstellen läßt. Bei der Besprechung verwaltet ober ungeschickt, ob günstige Umstände den, der von der Regierung vorgeschlagenen Vermögenssteuer Ertrag steigern oder mindern, ob das Objekt mit als Ergänzungssteuer zur Einkommensteuer werden wir
Schulden belastet ist ober nicht, alles das ist bei den noch nachzuweisen haben, daß die Ertragssteuern der . Ertragssteuern gleichgültig; sie richten sich nur nach dem ! Durchführung der gerechten Unterscheidung des fundirten Objekt, nicht nach der Leistungsfähigkeit der Person, die Zind des nicht fundirten Einkommens direkt entgegenstehen, zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist. Daraus folgt, Damit werden sie im Rahmen des Staatssteucrsystcms schon, daß je mehr in der staatlichen Besteuerung der' erst recht unhaltbar, und es fragt sich nun zunächst, ob Grundsatz: „Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit" zuO sie überhaupt verschwinden oder ob durch ihre Ueber Anerkennung kommt, um so .drückender die den Objekt-! lassung an die Gemeinden diesen diejenigen Steuerquellen steuern anhaftenden Härten empfunden werden. | eröffnet werden sollen, die sie für ihre Haushalte bedürfen
Die Steuer wird nach den Objekten bemessen, kann und ohne die Mängel der staatlichem Ertragssteuern
Die Steuer wird nach den Objekten bemessen, kann
aber natürlich immer nur aus dem Einkommen der besitzenden Person entrichtet werden. Objekte, die ohne menschliches Zuthun Ertrag liefern, gibt es nicht; z. B. ein Stück Land, wenn es nicht beackert und abgeerntet wird, liefert es keinen Ertrag. Wie viel von dem Ertrag der Natur des Objekts, wie viel der auf das Objekt verwandten Arbeit geschuldet wird, das läßt sich bei der großen Mannigfaltigkeit der Ertragsfähigkeit der Objekte (Güte des Bodens, Vcrkehrsanlngc re.) und der Leistungsfähigkeit der Personen für große Wirthschaftsgebiete, die über den Kreis einer Gemeinde hinausreichen, nicht annähernd genau fcststellcn. Im Staate muß mit allgemeinen Durchschnitten gerechnet, d. h. auf eine zuverlässige Aussonderung des Arbeitsertrags verzichtet werden. Ist das schon mit dem Grundsatz, daß jeder nach seiner Leistungsfähigkeit zil den allgemeinen Staats kosten beitragen soll, nicht vereinbar, so verstößt die Eigenschaft der Ertragssteuer als Bruttosteuern direkt gegen ihn. Bruttosteuern — das will sagen, daß bei den Ertragssteuern immer unter allen Umständen so viel erhoben wird, als der durchschnittlichen Steuerkraft der Ertragsquellen entspricht, ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerzahlers, ohne Rücksicht namentlich auf seine etwaige Belastung mit Schuldcnziuscn.
Diese Hauptmängel der Ertragssteuern werden nun noch verschärft durch den engen Zusammenhang, in dem sie innerhalb des Systems der direkten Staatssteuern zu der Staatspersoualsteucr stehen. Preußen besitzt nach dem neuen Gesetze vom vorigen Jahre eine hochentwickelte Einkommensteuer, die auch das Besitzeinkommen voll erfaßt und mit Steuersätzen bis 4 vom Hundert belastet. Der einzelne Steuerzahler fragt wenig nach der technischen Bezeichnung seiner der Staatsstcuerknssc geschuldeten Beträge, ob sie Grund-, Gebäude-, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer heißen; er muß sie doch alle gleichmäßig aus seinem Einkommen zahlen, summirt sie sich zusammen und fühlt so den Gesammtdruck, der auf seinem Einkommen ruht. Ist er Besitzer eines Gutes, eines Hauses, einer gewerblichen Firma, so versteuert er sein Besitzthum einmal in der Form der besonderen Ertragssteuer und zweitens in der Form der allgemeinen Einkommensteuer. Er ist also vorbelastet im Vergleich zu demjenigen, der keine Ertragsobjekte besitzt und nur reines Arbeits- cinkommen versteuert. An sich ist der Grundsatz, daß das vererbbare Bcsitzeinkommcn mehr zahlen soll als das mit der Person des Steuerträgers schwindende Arbeitseinkommen, sehr gerecht, und ihn dnichzuführcn ist ja auch einer der Zwecke der ganzen Steuerreform. Aber die gegenwärtige Vorbelastung des Besitzeinkommens ist entschieden zu drückend, nicht nur weil in Preußen nicht alle Ertragsquellen besonders besteuert sind — das Einkommen aus Leihkapital ist nur einfach mit der allgemeinen Einkommensteuer belastet — sondern auch weil der Charakter der Ertragssteuern als Bruttosteuern die Berücksichtigung der persönlichen und hypothekarischen
Verschuldung des Besitzers verhindert. Ä. und B. besitzen je ein Gut von gleichem Grundstcucrreincrtrag; A. ist blos zur Hälfte des Gutswerthes verschuldet, B. ist unverschuldet und besitzt noch Kapitalvermögen; beide zahlen Grundsteuer in gleicher Höhe. Der Druck der gegenwärtigen Vorbelastung des Besitzes von Grundkapital und Gewerbebetrieb steigt mit dem Grade der Verschuldung und wechselt mit der Höhe des einzelnen
Ertrages.
Den Zweck, den die Ertragssteuern erfüllen sollten,
nutzbar machen können.
Deutsches Reich.
Berlin Der Besuch des Kaisers am kgl. sächsischen Hof wird, wie nunmehr feststeht, am 2. Dezember Nachmittags erfolgen. Der Kaiser wird nach dem bisherigen Plan am Abend des 2. Dezember das königliche Hoftheater besuchen, in der Villa Strehlen übernachten und am 3. Dezember an einer Hofjagd in Moritzbnrg theilnehmen. Bereits am Abend des 3. Dezember soll die Rückkehr nach Berlin erfolgen. Empfangsfeierlichkeiten unterbleiben, da der Besuch ein privater ist.
* — Der Kaiser hat sich, wie die „Berliner Börsen- Zeitung" mitthcilt, in der Uniform der Leibkürassierc König Friedrichs des Großen, weiß und dunkelblau mit Silber, mit dem bekannten großen weißplümierten dreieckigen Tressenhut auf der weißen Perrücke, in verschiedenen Stellungen in einem Berliner Atelier photographieren lassen. Auf anderen Bildern sieht man den Kaiser als Friedrich den Großen inmitten der Generale des Alten Fritz, die durch die Flügeladjudanten Oberst v. Lippe, Oberst v. Kessel, Oberstlieutenant v. Scholl und die Majors v. Molike, v. Hülsen und v. Seckeudorff dargestcllt sind. Die Uniformen sind mit allem Reichthum der Stickerei, nach Adolf Menzel treu bis auf alle Details der Uniformen der militärischen Umgebung Friedrichs des Großen, ausgeführt.
— Aus den eigenhändig sehr gewissenhaft geführten Jagd-Journalen Kaiser Wilhelms II. und seines hohen Jagdfreundes, des Königs Albert von Sachsen, ergab sich gelegentlich des Königs-Wusterhausener Jagd, am 11. d. Mts., daß beide Fürsten eine Art Jäger-Jubiläum begehen können. In diesen Tagen sind es nämlich bei Kaiser Wilhelm zwanzig Jahre geworden, seit derselbe zum ersten Male dem edlen Waidwerk abgelegen hat. Als dreizehnjähriger Prinz, im Herbst 1872, schoß der Kaiser zum ersten Male auf Wild und erlegte eine Fasanenhenne. Heute weist des Kaisers Jagdjournal ungefähr 18500 Stück erlegtes Wild verschiedenster Gattung auf. — König Albert, der bekanntlich auch ein guter Schütze und passionirter Jäger ist, verzeichnet, zumal derselbe viel älter ist als der Kaiser, eine, bei Weitem größere Stückzahl erlegten Wildes. Sein Jäger-Jubiläum liegt darin, daß derselbe jetzt, das heißt auf einer vor der Wusterhauscner, bei Tharandt statt- gchabtcu Jagd waidgerccht seinen 1000. Hirsch zur Strecke brächte. — Es giebt im Hochland Gemsenjäger, die sich rühmen können, 1000 Gemsen und darüber geschossen zu haben, jedoch hat man niemals gehört, daß ein einziger Jäger im Laufe der Zeit soviel Hirsche erlegte, wie König Albert von Sachsen. Aber auch auf der Hasenjagd hat der König enorme Jägererfolge zu verzeichnen — es dürfte nicht übertrieben sein, wenn man schreibt, derselbe habe da noch zehnmal mehr erlegt.
* — S. M. der Kaiser wird den Reichstag am Dienstag in Person eröffnen. Die Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses an diesem Tage fällt aus.
— Auf dem Gebiete der Rechtspflege ist eine wichtige Aenderung insofern zn erwarten, als die Kompetenz der Amtsgerichte erweitert werden soll, und zwar namentlich nach der Richtung hin, daß dieselben auch für Klage-
.. objekte über 300 Mark hinaus zuständig sein sollen. 1 Ueber den Zeitpunkt der Einführung dieser Maßregel,
welche schon längst ein dringender Wunsch der Geschäftswelt ist und eine wesentliche Entlastung der überbürdeten Landgerichte herbeiführeu würde, verlautet zwar noch nichts Bestimmtes, doch ist die Möglichkeit keineswegs ausgeschlossen, daß der Antrag auf eine solche Abänderung der Civilprozeßordnung noch in der bevorstehenden Parlameutssession gestellt wird.
Hamburg, 19. Nov. Der Senat hat eine Bekanntmachung erlassen, in welcher Allen, welche zur Bekämpfung der Cholei aseuche beigetragen haben, namentlich auch für die von auswärts aus anderen Staaten und Städten Deutschlands geleistete reiche Hilfe durch Hilfseomitüs, Aerzte und Krankenpfleger der herzlichste Dank des Senats ausgesprochen wird. Gleichzeitig wird angeordnet, daß am nächsten Bußtage, den 25. Nov. in allen Kirchen des Hambnrgischcn Staatsgebietes ein allgemeines Dauksest ftattfinben soll.
Danzig. Wie der Aberglaube hierzulande verbreitet ist, zeigt wieder eine kleine Geschichte, die aus Bereut berichtet wird. Einem dortigen Steueraufseher waren Schürzen gestohlen worden. Er machte darauf bekannt, er würde den Dieb todtbeten, wenn er die Schürzen nicht wieder brächte. Als dies nichts half, da erklärte er, er kenne den Dieb, er würde sich von dessen Kleidern einen Stoffflicken verschaffen und in ein Grab verscharren, dann müsse der Dieb in drei Tagen sterben. Kaum war dies im Orte bekannt geworden, als sich die Schürzen auch wieder bei ihrem rechtmäßigen Eigen thnmcr einfanben.
Ratibor, 15. November. Ein schreckliches Verbrechen hat Ratibor und Umgebung in Aufregung versetzt. Der Arbeiter Josef Kollmann aus Markowitz erhängte sein zweijähriges Söhnchen an einem Baume. Kollmann hatte zwei seiner Knaben, als er aus Ober- schlesien nach Westfalen übersiedelte, nach Markowitz in Pflege gegeben. In die Heimath zurückgekehrt, sing er mit einer Wittwe in Plema ein Verhältniß an, diese aber weigerte sich, ihn zu heirathen, weil er Vater von zwei Kindern sei. Kollmann wollte sich nun seiner Kinder entledigen. Am Sonntag forderte er die beiden Knaben auf, ihn von Markowitz nach Brzezin zu , begleiten, jedoch nur das zweijährige Söhnchen kam dem Wunsche nach. In der Nähe von Ratibor in dem Wäldchen „Odara" ergriff Kollmann den Knaben und knüpfte ihn an den Ast eines Baumes auf. Der Mörder verscharrte nach Eintritt des Todes die Leiche und entfloh. Am folgenden Tage wurde er ergriffen. Bei seiner Vernehmung gestand er unumwunden die grausige That ein.
Einen schnellen Umschlag der Gefühle äußerte ein Bauersmann in Zittau. Er kam, mit Thränen in den Augen, auf die Expedition der dortigen Zeitung und gab eine „rührsame" Anzeige vom Tode seiner „inniggelicbten" Gattin auf. Das Inserat sollte eben fertiggestellt werden, da stürzte der Bauersmann, der kurz vordem geknickt wie eine Lilie verschwunden, mit fliegenden Rockschößen wieder herzu und rief: „Habt er se schon drin! Habt er se schon drin?" — „WaS denn, was denn, Mann?" — „De Annons von meiner todten Frau!" — „Jawohl, oben geht sie in Satz!" — „Nix, nix da! Sie bleibt haußen! Die wär' cue Annons werth! Eben bin ich bei'n Advokaten gewesen und der hat mersch gesagt: Die schlechte Frau hat ihr ganzes Geld ihr'n Bruder in Amerika vermacht! Ikix, also nur wieder raus mit der Annons, die würsch grad werth!" Sprach's und enteilte mit wüthenden Geberden.
Ein Postbeamter in Erfurt, der in einem Gefecht des Jahres 1870 einen Schuß in den Hals bekommen hatte, wurde seit jener Zeit von beständigen heftigen Kopfschmerzen gequält. Seit kurzer Zeit war eine Geschwulst am Hals entstanden und diese wurde dieser Tage operiert. Zur größten Ueberraschung des Patienten förderte der Arzt das Glied einer Schuppenkette zu Tage, wie sie an den Helmen getragen wird. DaS feindliche Geschoß hatte augenscheinlich die Kette zerrissen und das Glied in den Hals getrieben, aus dem es numnch-, nach 22 Jahren, entfernt worden ist.
Bogen (Bayern), 14. Nov. Ein seltener Kraftmeier ist der Faltl zil Waltendorf, B.-Ä. Bogen. Während fünf Personen einen 17 Ztr. schweren Wagen mit 25 Ztr. Krautköpfen beladen, auf nassem Boden rathlos umstanden, machte sich Faltl an den Transport und dann ging's. Er legte sich unter den hinteren Theil des Wagens und stieg mit den beiden Füßen