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SchlüchternerMung

Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Mustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg

.V 95.

Samstag, den 26. November

1892.

Die Eröffnung des Reichstags.

Seine Majestät der Kaiser eröffnete am Dienstag Mittag um 12 Uhr im Rittersaale des Königlichen Schlosses den durch kaiserliche Verordnung vom 26. Oktober einberufenen Reichstags mit folgender Thronrede:

G ee h r tc Herren!

Beim Eintritt in Ihre Berathungen heiße ich Sie zugleich im Namen Meiner hohen Verbündeten willkommen.

Der Rückblick auf den seit Ihrer letzten Tagung ver­flossenen Zeitraum gewährt ein nicht ungünstiges, wenn auch nicht in allen Beziehungen erfreuliches Bild. Aus dem Gebiete des wirthschaftlichen Lebens sind berechtigte Erwartungen vielfach nicht in Erfüllung gegangen. Der Absatz der Erzeugnisse der vaterländischen Arbeit hat sich in seinem Umfange .unb seinem Ertrage nicht durchweg auf der Stufe befunden, welche unserem wirthschaftlichen Interesse entspricht. Daneben hat die in einzelnen Theilen des Reichs aufgetretene, nun aber, Dank der kräftigen Abwehr, als getilgt zu betrachtende Seuche dem inneren Verkehr empfindliche Schranken auferlegt und dem Wohlstände unserer ersten See- Handelsstadt beklageuswerthe Wunden geschlagen, welche das aufrichtige Mitgefühl der Nation finden.

Im Hinblick jedoch aus die im allgemeinen gesegnete Ernte und auf die bisher von Erfolg begleiteten Bc- mühnngen der verbündeten Regierungen, der deutschen Arbeit neue und erleichterte Absatzwege zu verschaffen, gebe Ich Mich der Erwartung hin, daß wir zu einem kräftigeren Aufschwünge der wirthschaftlichen Thätigkeit gelangen werden, sofern uns der Friede, dessen Pflege Mir und Meinen hohen Verbündeten am Herzen liegt, erhalten bleibt.

Bei den freundlichen Beziehungen, in welchen wir zu allen Mächten stehen, und in dem Bewußtsein, >-» wir bei der Verfolgung des gemeinsamen Zieles auch ferner der dankenswerthen und wirksamen Unterstützung der mit uns verbündeten Staaten uns zu erfreuen haben werden, darf Ich die Hoffnung hegen, daß Deutschland in dem friedlichen Bestreben, seine idealen und wirthschaftlichen Interessen zu fördern, nicht werde gestört werden.

Gleichwohl macht es uns die Entwickelung der Wehrkraft anderer europäischer Staaten zur ernsten, ja gebieterischen Pflicht, auch unsererseits auf die Fort bildung der Vertheidigungsfühigkeil des Reichs mit durchgreifenden Mitteln Bedacht zu nehmen. Jener Entwickelung gegenüber dürfen wir nur bei Durch­führung des bewährten Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht erwarten, daß diejenigen Eigenschaften unseres Heeres, ans welchen seine Kraft und sein Ruhm beruht, Deutschland die bis dahin unter den Mächten eingenommene achtunggebietende Stellung auch für die Zukunft sichern werden.

Von dieser Ueberzeugung einmüthig durchdrungen, schlagen Ihnen die verbündeten Regierungen die An­nahme eines Gesetzentwurfs vor, welcher, indem er die Fricdensprasenzstürke des Heeres anderweit regelt, bie volle Ausnutzung unserer Wehrkraft ermöglicht. Sie verkennen dabei nicht bie Größe des von der Nation zu bringenden Opfers. Allein sie vertrauen mit Mir, daß mehr und mehr die Nothwendigkeit dieses Opfers anerkannt werden und daß der patriotische Sinn des Volkes bereit sein wird, diejenigen Lasten zu über­nehmen, welche für Ehre und Sicherheit des Vater­landes getragen werden müssen.

In dem Bestreben, diese Lasten thunlichst zu er­leichtern, wird die Dienstpflicht im Heere bis zn der militärisch als zulässig erkannten Grenze thatsächlich ein­geschränkt werden. Daneben wird durch die erweiterte Ausbildung und Verwendbarkeit der jüngeren Kräfte für den Heeresdienst nicht allein eine empfindliche Un­gleichheit in der Erfüllung der Wehrpflicht, sondern auch der wirthschaftliche und militärische Nachtheil abge­mindert, welchen die Heranziehung der älteren Jahr­gänge mit sich bringt. Zugleich wird diesen Jahr­gängen eine Schonung zu theil werden, deren sie sich bei den gegenwärtigen Einrichtungen nicht zn erfreuen haben.

Um den Hanshalt der einzelnen Bnndesstaatcn mit der Ausbringung der für die Verstärkung der Armee erforderlichen Mitteln' nicht zu beschweren, besteht die Absicht, diese Mittel durch bie Erschließung neuer Ein­nahmequellen für das Reich zu beschaffen. Demzufolge

unterliegen gegenwärtig der Bcschlußnahme des Bundes- raths Gcsetzcmwürfe, welche auf eine auderweite Be­steuerung des Biers, des Branntweins und gewisser Börsengeschäfte abzielen.

Ungeachtet der nicht unerheblichen, im allgemeinen innerhalb der planmäßigen Grenzen sich haltenden ober auf rechtlichen Verpflichtungen beruhenden Mehrausgaben, welche der Reichshaushalts-Etat für bad nächste Jahr in Aussicht nimmt, werden die Bnndesstaatcn in den ihnen gebührenden Ueberweisnngen eine mehr als ausreichende Deckung für die Allen gemeinsamen Matrikularbeiträge vom Reich empfangen.

Mit Rücksicht auf die Ansprüche, welche die zur Fortbildung unserer Heereseinrichtungen bestimmte Vorlage und die damit in Verbindung stehenden Steuer- gesetzentwürfe an Ihre Arbeitskraft stellen, werden Ihnen, außer dem Etat, von den verbündeten Regierungen nur solche Vorlagen znr Beschlußfassung zugehen, deren Er­ledigung besonders dringlich erscheint.

Meine Herren! Indem Ich Sie einlade, in Ihre Geschäfte einzutreten, weiß Ich, daß es der besonderen Aufforderung, die Verathungen in vaterländischem Geiste zu pflegen, nicht bedarf. Der feste Wille der Nation, das Erbe der Väter zu wahren, den Frieden zu sichern und dem geliebten Vaterlande seine theuersten Güter zu erhalten, wird das ist meine Zuversicht zu einer Einigung über den von Mir und Meinen hohen Verbündeten Ihnen vorgeschlagenen Weg führen. Geschieht dies, so wird das Reich im Vertrauen aus Gott und auf die eigene Kraft der Zukunft ohne Sorge entgegcugehen dürfen!

Die Steuerreformgesetze.

3. Umwandlung der staatlichen Ertrags- steuern in Kommunal steuern.

Wir haben gesehen, daß die Ertrags- ('Real-, Object-) Steuern aus dem System der direkten Staatssteuern ausgeschieden werden müssen, sobald der Grundsatz zur Geltung kommt, daß die direkten Staatssteuern nur auf der Grundlage der persönlichen Leistungsfähigkeit aufzubauen sind. Es fragt sich nun, ob die Real­steuern (Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer) ihre Mängel abzustreifen vermögen, wenn sie als Gemeinde­steuern erhoben werden, und ob sie vielleicht gar vorzugsweise für das System der Gemeindebestcuerung geeignet sind.

Während der Staat vor allem eine politische Ge­meinschaft ist zur Befriedigung der gleichartigen Interessen eines großen Landgebiets in der allgemeinen Ver­waltung, im Rechtsleben, im Heerwesen rc., ist bic Gemeinde hauptsächlich ein wirthschaftlicher Verband zur Befriedigung der Bedürfnisse eines gedeihlichen nachbarlichen Zusammenlebens. Während die Staats­ausgaben grundsätzlich allen Staatsangehörigen, wie die Ausgaben eines Familienhaushalts allen Familien mitgliedern, möglichst gleichmäßig zn Gute kommen sollen unb eine Scheidung, wie sie thatsächlich den Interessen des Besitzes, der Arbeit, den verschiedenen Berufsthätigkeiten rc. dienen, ganz unmöglich ist, müssen die Gemeinden einen Theil ihrer Ausgaben zum Nutzen der mit ihr untrennbar verbundenen Objekte machen und es läßt sich klar erkennen, welche Ausgaben haupt­sächlich den Besitzern dieser Objekte, den Grund- und Hauseigenthümern und Gewerbetreibenden, zn Gute kommen. Von den Kosten für Stillegung und Unter­haltung von Straßen haben die genannten Gruppen von Gemeindcangchörigcn den größten Vortheil; ebenso steigt der Werth ihres Besitzes durch alle Ausgaben, die das Leben im Orte angenehm machen und den Zuzug von außen vermehren, also z. B. für Ver­schönerungen, für öffentliche Gesundheitspflege rc. Da­raus folgt, daß der Grundsatz, die Steuern nur nach dein Grade der persönlichen Leistungsfähigkeit umzulegen, in seiner Ausschließlichkeit in den Gemeinden nicht am Platze ist, daß vielmehr den besonderen Leistungen der Gemeinde für den Besitz eine besondere Gegenleistung der Besitzer in der Gemeindebesteuerung entsprechen soll.

Die Gegenleistung kann durchaus zweckmäßig in Gestalt der Besteuerung der Objekte geschehen, die mit der Gemeinde auf Gedeihen und Verderb leben. Die Mängel der Rcalstcncrn im staatlichen Steuersystem fallen in der einzelnen Gemeinde im wesentlichen weg aber können dort leichter vermieden werden. Die un­

gleiche Veranlagung der Grundsteuer (nach allgemeinen Durchschnitten) tritt innerhalb der Gemeinde nicht hervor. Als Staatssteuer sind die Grundsteuer und im wesent­lichen auch die Gebüudestcucr nicht geeignet, sich den veränderten wirthschaftlichen Verhältnissen anzupassen. In der Gemeinde ist es leicht ausführbar, bei der Veranlagung der Realsteuern den Veränderungen in den Werths- unb Ertragsvcrhältnisscn zu folgen und so diese Steuern als lebendige Glieder des Gemeinde- organismus zu gestalten.

Der Grundsatz von Leistung und Gegenleistung kommt aber gegenwärtig im Gemeindeabgabenwesen sehr wenig und ganz ungenügend zur Geltung. Die Ge­meinden bringen ihren jetzigen Bedarf ausschließlich oder doch überwiegend durch Einkommensteuer (meist Zu­schlägen zur staatlichen Einkommensteuer) auf. Dies erklärt sich eben daraus, daß der Staat die Besteuerung der Objekte in seinem Ertragssteuersystcm vorweg- genommen hat und daß bei der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer die Doppelbesteuerung der Besitzer und bie Eigenschaft aller Ertragsstenern als Brnttosteuern, bie also die unterschiedliche Verschuldung der Besitzer nicht berücksichtigen, drückend empfunden wird. Die Mißstände, die mit der Begründung des Kommunal- stenerwesens auf Einkommensteuer verbunden sind, ins­besondere die daraus folgende unbillige Belastung des reinen Arbeitseinkommens, ferner die Störnngeu des Gleichgewichts im kommunalen Haushalte bei oft nur lokalen wirthschaftlichen Krisen, die Flucht stener- kräftiger Einwohner aus Orten mit hohen persönlichen Kommunnlabgaben re., alle diese Schäden werden wir später im Zusammenhang mit der Kommunalsteuer- reform zu erörten haben.

Einstweilen sei festgehalten, daß die Ertrags- (Real-, Obje-t-l Steuern, so wenig sie im Rahmen des Staats- stenersyKnis durch die neuere Entwickelung noch den Forderungen der Billigkeit entsprechen, so geeignet für die Aufbringung des größeren Theils der Gemeinde- ausgaben erscheinen, daß also ihre Aufhebung als Staatssteuern und die Ueberlassung der Ertragsquellen an die Gemeindebesteuernng in gleicher Weise im Interesse der Gemeindehanshalte wie im staatlichen Interesse liegt.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser verblieb während der letzten Tage in seinem Arbeitszimmer und erledigte Regierungs- anAegenheiten. Der Kaiser leidet zur Zeit an einer Erkältung, bestehend in Schnupfen und Heiserkeit, und muß sich darum einige Schonung auferlegen. Deshalb sind auch die großen Hofjagden in Letzlingen verschoben worden.

DerReichs- und Staats-Anzeiger" hat in seiner Nummer von Mittwoch Abend den Entwurf des Gesetzesbetr. die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres" und den Entwurf des Gesetzesbetr. die Ersatz- verteilung" veröffentlicht.

Thor», 15. November. Einen in der Fahrt be­findlichen Eisenbahnzug zn bestehlen, dieses Kunststück hat der Arbeiter Gunia aus unserem Vororte Mocker fertig gebracht. Da er längere Zeit beim Bahnhofs- Rangirdienst beschäftigt gewesen, war er mit dem Ab- unb Stilspringen bei fahrenden Eisenbahnwagen gut vertraut. Er lauerte einem in der Dunkelheit fahren­den Güterzug an einer Stelle, wo derselbe wegen der Steigung langsam ging, auf und entwendete zwei große Ballen Leder im Werthe von 300 Mark.

In Mktscburg hat am Freitag der Veteran Gimpel feinen 100. (Geburtstag gefeiert. Der Greis blickt auf eine zahlreiche Nachkommenschaft, die zum großen Theil am Festtag um ihn versammelt war. Seiner Ehe sind 10 Kinder entsprossen, denen sich 45 Enkcl, 106 Urenkel und 5 Ur-Urenkel anschließen. Der älteste seiner lebenden Söhne ist ein Greis von 80 Jahren, der jüngste ist 65 Jahre alt.

Unna (Westfalen), 19. November. Ein arges Un­glück hat sich heute ereignet. In der Scheune des Wirthes Voß brach Nachmittags gegen 2 Uhr Feuer aus, das auch das anstoßende Wohnhaus ergriff, in dessen zweitem Stockwerk, an die Scheune grenzend, sich ein Fcstsaal befindet. Nachdem das Dach bereits ein- gestürzt war, wurde in dem Saale ein Loch in die Wand geschlagen, durch das man das Feuer in der Scheune bekämpfen wollte. Plötzlich stürzte die Decke