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MltMoH, den 10. Mai

Die Militärreform.

4. Die Organisation nach der Vorlage.

Die neue Organisation der Vorlage verfolgt den doppelten Zweck, einmal die vorhandenen Schäden (Mangel an Friedensstämmen, Zersetzung der Truppen bei der Mobilmachung, Ungleichheit der Dienstzeit bei den Fußtruppen) möglichst zu beseitigen und zweitens bei der abgekürzten Dienstzeit der Fußtruppen die Güte der Ausbildung, die Kriegstüchtigkeit des einzelnen Sol­daten, zu sichern. Die Vorzüge des genau durchdachten Planes beruhen nicht zum wenigsten darin, daß die Ausgleichsmaßregeln (Kompensationen) für die zwei­jährige Dienstzeit gleichzeitig dazu dienen, den anderen Zweck, die Heilung bestehender organisatorischer Schwächen, zu erreichen.

Jedes Regiment soll ein viertes Bataillon zu 36 Unteroffizieren und 159 Gemeinen erhalten. Die vierten Bataillone bilden mit den zu ihnen gehörenden aktiven Offizieren für den Mobilmachungssall einen festen Rahmen für die Aufstellung von Reserve- und Neuformationen, sie entlasten die Feldbataillone von den zersetzenden Abgaben an Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften. Im Frieden entlasten sie die Feld- bataillone von einer Reihe störender Nebengeschäfte (Ausbildung von Dolksschullehrern, Oekonomiehand- werkern, Ordonnanzen, Burschen, Nachersatz, Uebungen des Beurlaubtenstandes) und erleichtern so eine ungestört fortscheitende intensive Ausbildung der Fußsoldaten in kürzerer Zeit.

Ferner sollen die Etats stärken der Truppen mit zweijähriger Dienstzeit erhöht, d. h. es sollen die Jnfanteriebataillone, die Feldbatterien und die Bataillone und Kompagnien der Spezialwaffen mit zweijähriger Dienstzeit der Kopfzahl nach stärker gemacht werden, um sie einerseits im Mobilmachungsfalle zu Abgaben an Neuformationen mehr zu befähigen und um anderseits in der Nekrutenausbildungszeit nach dem Wegfall des dritten Jahrgangs ihre Ausrückestärke nicht zu schwach werden zu lassen.

Endlich ist noch eine ganz wesentliche Forderung die Aufstellung von 60 R eservebatterien. Die zahlen­mäßige Ueberlegenheit der französischen Feldartillerie nöthigt unbedingt dazu, unsere Organisation auch hier­zu vervollkommnen und namentlich Stämme für Reserve- formationen herzustellen. Die verlangte Verstärkung der anderen Waffen (Kavallerie, Fußartillerie, Pioniere, Eisenbahntruppen, Train) hält sich in viel geringeren Grenzen.

Ueberblicken wir uns den Plan im Ganzen, so wird durch seine Ausführung erreicht:

1. Die volle Aus nutzn n g der Wehrkraft. Es wird ganze Arbeit und der Schraube ein Ende gemacht. Frankreich kann uns das mit seiner viel geringerer Bevölkerung in der Zahl nicht nachthueu.

2. Schleunigere und bessere Mobilmachung als Folge der größeren Zahl der bei den Fahnen stehenden Streiter und als Folge der Errichtung von Reservekadres.

3. Verjüngung der Feldarmee und Schonung der älteren Familienväter und wirthschaftlich werthvoüercn Kräfte. Die dann der Zahl nach viel stärkeren, im besten Kriegsalter stehenden Jahrgänge bis etwa zum 30. oder 32. Lebens­jahre können ausrichten, was jetzt mit 1418 Jahrgängen ausgerichtet werden müßte. Aus Punkt 2 und 3 folgt

4. Höhere Stoßkraft des Heeres bei Beginn des Kriegs und größere Ausdauer in der Kriegführung.

Erleichterung der persönlichen Dienstlast bei den Fußtruppen. Wegfall der Unbilligfeit, daß ein Tauglicher 3 Jahre, der andere 2 Jahre, der dritte nur Wochen oder Monate dient.

5.D i e Z ah l e n w u th"

Wir sehen also, daß Zahl und Organisation in der Borlage in untrennbarem Zusammenhänge unter einander stehen. Deshalb ist auch die Berufung auf Worte, die der Reichskanzler im Jahre 1891 gegen dieZahlen- wuth" gesprochen hat, wider die Vorlage ganz verfehlt. Die Zahl allein macht es nicht, sie verleiht aber die Ueberlegenheit, wenn die kriegslüchtige Schulung des Soldaten und gute Einrichtungen, um die Feldarmee h Bewegung zu setzen und zu ergänzen, hinzukommen.

So wie der Reformplan gedacht ist, wird der größte Theil der Erhöhung der Friedenspräsenz (72000 Ge­meine) erforderlich, um durch Aufstellung der vierten Bataillone (mit 28000 Mann) und durch Etntsver- stürkungen der Feldbataillone, Batterieen :c. (um 25000 Mann) die Güte der Ausbildung des Fußsoldaten und die Schlagfertigkeit der Feldarmee zu gewährleisten.

Die Militärvorlage unterscheidet sich von jeder ihrer Vorgängerinnen feit dem Bestehen des Reichs dadurch, daß sie nicht bloß der Zahl nach, sondern auch durch eine neue Organisation dasHeer verstärken will. Dieser Gesichtspunkt ist im Anfang der Militärdebatten fast ganz unterschätzt und wird in manchen Kreisen heute noch nicht nach Gebühr gewürdigt. Die organisatorischen Ideen, auf denen die Vorlage beruht, wie Ver­mehrung der Friedensstämme, Verjüngung der Feld­armee, intensive Ausbildung, gleichmäßige Vertheilung der Militärlast, konnten erst allmählich in der öffent­lichen Meinung siegreich vordringen, und wer in den oft gehörten, von einem Blatt dem andern nachgesprochenen Tadel über die Einführung und Behandlung der Wehr­frage in die öffentliche Erörterung einzustimmen Lust verspürt, der mag vor Allem überlegen, wie schwierig es war und welche Vorsicht es erforderte, die bestehenden Mängel unserer Organisation offen darzulegen und gegen den übertriebenen Glauben an die unbedingte Vortrefflichkeit und Ueberlegenheit unserer Einrichtungen anzugehen.

Zum Himmelfahrtsfeste.

Mitten in die Woche fällt die Feier der Himmel­fahrt. Nicht allzu oft während eines Jahres heißt die evangelische Kirche die Werktagsarbeit unterbrechen und gewährt den Gemeindegenossen die Erquickung eines außerordentlichen Ruhetages. Ihre bescheidenen An­sprüche nach dieser Richtung beschränken sich, strenge genommen, auf Weihnachten, Charfreitag und Himmel­fahrt; denn den Jahreswechsel und auch den Buß- und Bettag hat sie nur angenommen, nicht gefordert. Wir sind unserer Kirche für solches Maßhalten dankbar. Es ist nicht gut, einem Volke die Zahl der geordneten Ruhetage zu häufen und sich in seiner fleißigen Wochen- arbeit unterbrechen zu lassen; den Segen solcher Be­schränkung haben die evangelischen Länder allüberall in jahrhundertlanger Entwickelung gezeigt.

Auf feste Thatsachen des Heils gründet die Kirche das Anrecht dieser Feiertage in der Woche; sie sind dem Bewußtsein und dem Gewissen der Gemeinde tief ein- geprügt. Gilt dies in gleichem Maße wie von Weih­nachten und Charfreitag auch von Himmelfahrt? Bietet dieses Fest unserem Leben einen entscheidenden Mark­stein? Es will uns bedünken, daß unserem Volke die Bedeutung des Festes mehr und mehr entschwindet und an der noch bewahrten Sitte der Feier zu seiner Schädigung die Macht der Gewohnheit den stärksten Antheil hat. Es ist nicht schwer, die unheilvollen Spuren dieser Schädigung im Leben und Treiben, im Handel und Wandel unseres Volkes aufzuweisen; nur mit tiefer und ernster Besorgniß kann auf sie blicken, wer sein Volk lieb hat. In immer sich er­weiternden Volksschichten ist der Himmel leer und öde, die Fäden des Zusammenhangs mit ihm gelockert, zer­rissen. Nur diese Erde gilt als Heimstätte; von ihr allein unser Eingang ins Leben, zu ihr allein der arm­selige Ausgang. Alles was darüber hinausragt, ist Traum, wesenloser Schein. Und die unausbleiblichen Folgen treten unheimlich zu Tage. Auch über dem Seelenleben wölbt sich kein Himmel mit seinen ewigen, heiligen Sittengesetzen. Die Königskrone ist dem Eben- bilde Gottes zur Erde gefallen; geblieben ist nur die Aehnlichkeit mit den übrigen Gebilden: auch darin, daß sein ganzes Sinnen und Trachten aufgeht in dem Worte: Lasset uns essen und trinken, denn morgen sind wir todt.

Wider solche Verthierung des Menschen die ent­schiedenste Einsprache. Das christliche Volk spricht sie in seinem Himmelfahrtsfeste aus. Wir bekennen mit der gesummten Chnstenheit seit nun bald zwei Jahrtausenden, daß unser Herr Christus aufgefahren ist gen Himmel. Auch hier gilt: Das Wort sie sollen lassen stan und kein Dank dazu haben. Wir bekennen darin nicht nur eine nicht wcgzuteugnende Thatsache, die mit dem Evangelium steht und fällt; die weltumgestaltendeThat­sache weiset zugleich unserem Gesammtleben eine wesent­

liche veränderte Stellung zur Erde an. Mit dem Glauben an den gen Himmel gefahrenen Herrn be­zeugen wir laut und offen: unser Wandel ist im Himmel. Da sind wir nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Bürger mit den Heiligen und Gottes Hausgenossen. Wir lassen uns nicht' von der wechselnden Erde die wechselnden Weisungen unseres Verhaltens geben, sondern allein von dem Herrn, der im Himmel uns eine Stätte bereitet und will, daß wir seien wo er ist. Wir gehen nicht auf und unter in den Dingen dieser Welt. Die große, unser ganzes Leben von der Wiege bis zur Bahre begleitende und auch beeinflußende Frage: was dann? ist gelöst und zwar in einer Weise, die aller Mühe und Arbeit dieses Lebens einen herrlichen Ziel­punkt verleiht, daß wir nicht ins Ungewisse hinein rennen und jagen. Wir warten des Heilandes und bezeugen in der Feier unseres Festes, daß wir unbeweglich stehen, siegesbewußt und in festbegründeter Hoffnung . auf die Vollendung unseres Lebens vor dem Throne Gottes.

Wenn in das ruhelose Treiben, in die berückende Lust und die erdrückende Last des Erdenlebens die Himmelfahrtsglocken hineintönen und uns verkündigen, daß der Auferstandene zu seinem himmlischen Vater heimgekehrt ist, so ist uns dies Festgeläute ein Ruf nach oben. Schon der sichtbare Himmel, der sich über uns wölbt und gcheimnißvoll eine höhere Welt uns ahnen läßt, weckt in weihevollen Momenten die in der Tiefe der Menschenseele ruhende Sehnsucht nach der ewigen Heimath und ihrem Gottesfrieden. Wessen Herz noch nicht im Irdischen erstickt ist, der versteht GötheS Sehnsuchtsruf:

Der du vom Himmel bist, Alles Leid und Schmerzen stillest, Den, der doppelt elend ist, Doppelt mit Erquickung füllest. Ach, ich bin des Treibens müde, Was soll all der Schmerz und Lust; Süßer Friede.

Komm, ach komm in meine Brust!

Aber diese Sehnsucht würde ungestillt bleiben Und sich nimmer zur festen Hoffnung, zur sicheren Gewißheit verklären, wenn nicht die große Thatsache feststände, daß der Heiland der Welt, nachdem er den Tod überwunden, als Sieger in das Reich der Vollendung eingegangen ist und uns, für die er gelitten und auferstanden, ihm nachziehen will. Das Himmelfahrtsfest berührt das tiefste Bedürfniß unserer Seele, das wohl vom Kampfe ums Dasein und dem Staube der Sünde verdeckt, aber nie völlig erstickt werden kann. Wenn der Zug nach dem, was bleibt, wenn das Verständniß der Gotteswelt und ihrer ewigen Ordnungen lebendiger in uns wäre und von dem Ernst der Himmelfahrtsfeier neu belebt würde: wir würden die Forderungen unseres Lebens­berufes klarer verstehen, würden ein richtiges Maaß und Gewicht haben zur Prüfung aller zweifelhaften Güter, und die Entschlossenheit finden, nach dem ewig Werth- vollen mit mannhafter Thatkraft und mit Selbstver- leugnung zu trachten.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser wird zu den großen Festungs­manövern bei Thorn am 29. daselbst eintreffen,

DerReichsanzeiger" veröffentlicht folgende Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc.,

verordnen auf Grund der Bestimmung im §, 14 des Wahlgesetzes vom 31, Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt:

Die Wahlen zum Reichstag sind am 15. Juni 1893 vorzunehmen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigebrueftem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben, Berlin, 6. Mai 1893.

(L. S.) Wilhelm I. R.

von Caprivi.

Eine imReichsanz.- veroffenlichte Kabinets- ordre bestimmt als Provinzialfarbe für Hessen-Nassau die Farbe Roth-wciß-blau; für den Bezirksverband Gaffel sind die Farben Roth-weiß.

Die Neuwahlen zum Reichstage sind auf den 15. Juni anberaumt. Der Ministerpräsident Graf Eulenburg hat sofort die Anordnungen an alle Ober-